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Mitgliedsantrag digitalisieren

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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Stanload
Gelb - Orange Gurt Träger
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Beiträge: 22
Registriert: 10.04.2007, 13:27
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Mitgliedsantrag digitalisieren

Beitrag von Stanload »

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob das nur bei uns so ist, aber die handschriftlich ausgefüllten Mitgliedsanträge sind teils nicht mehr identifizierbar und bei 9 von 10 Anträgen bedarf es einen Rückruf.

Daher möchten wir den Mitgliedsantrag gerne digitalisieren, z.B. über eine extra Seite auf unserer Homepage.

Hat hier wer von euch schon Erfahrungen gemacht?
Muss die Satzung dafür z.B. angepasst werden (bei uns steht dort z.B. das der Aufnahmeantrag unterschrieben sein muss)?
Wird eine Datenschutzerklärung benötigt?

Über Rückmeldungen oder sogar umgesetzte Beispiele würde ich mich freuen.
Joerch
Blau Gurt Träger
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Beiträge: 149
Registriert: 12.11.2010, 13:59

Re: Mitgliedsantrag digitalisieren

Beitrag von Joerch »

Entwerfe doch ein ausfüllbares pdf, das kannst Du dem potentiellen neuen Mitglied per Mail zur Verfügung stellen.
Da ist zumindest die Lesbarkeit gegeben. Da wir ja immer noch alles unterzeichnen müssen, ist ja Deutschland und damit digitales Steinzeitalter, fängt dann der analoge Weg an, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und absenden.
Datenschutzerklärung kann heruntergeladen werden oder wird mit dem Antrag versendet.
Bodnus Carlsen
Grün Gurt Träger
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Beiträge: 61
Registriert: 30.03.2022, 12:07
Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Re: Mitgliedsantrag digitalisieren

Beitrag von Bodnus Carlsen »

Ich kenne einen großen Sportverein in unserer Nähe, die Beitrittserklärungen quasi ausschließlich über ein Online-Formular macht.
Ob eure Satzung angepasst werden müsste, kann ich nicht beurteilen. Unsere Satzung müsste nicht angepasst werden, wohl aber die Datenschutzerklärung. Ich habe mich selbst noch nicht eingehender damit beschäftigt, aber das sollte relativ einfach machbar sein.
Man kann sich immer die Frage stellen: Was kann denn passieren? Im schlimmsten Fall nimmt man jemanden auf, der das dann abstreitet. In diesem Fall bezahlt man den Beitrag zurück und entschuldigt sich. Das mit den Unterschriften wird immer als heilig angesehen (sobald es auf Papier mit Unterschrift ist, dann ist es formal korrekt), aber streng genommen sind bei Minderjährigen sowieso Unterschriften aller Personensorgeberechtigten notwendig. Macht (fast) niemand, aber hier gilt die gleiche Logik wie oben: Wenn sich jemand beschwert, dann zahlt man zurück und entschuldigt sich, was im Endeffekt viel weniger aufwändig und viel praktischer ist als der total sichere Weg.
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