Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum, habe bis jetzt immer gelesen. Nun brauche aber eure Hilfe, da habe mich auch endlich registriert.
Bin 2.-Kyu-Träger, trainiere Judo seit vielen Jahren.
Ich möchte euch fragen, wie das mit der Prüfung zum 1. Kyu in Württemberg ist.
Auf der Seite des WJV steht, dass die Prüfungen zum 1. Kyu von WJV bzw. mit WJV organisiert werden sollen. Wie soll man das verstehen? Mein Trainer meint, ich soll bzw. muss nach Stuttgart, um die Prüfung abzulegen. Andere machen (so wie mit bekommen habe zumindest Bayern) bei sich im Verein und holen einen Prüfer von außen.
Ist das wirklich so schwer und kompliziert auf den 1.Kyu zu kommen? Konnte mir das jemand bitte erklären, wie es genau ist.
Vielen Dank im Voraus
1 Kyu Prüfung WJV
Re: 1 Kyu Prüfung WJV
Was veranlaßt Dich zu vermuten, daß Dein Trainer Dir Quatsch erzählt hat?
Wie genau Prüfungen abgehalten werden, steht in der Regel in der Prüfungsordnung des jeweiligen
Landesverbandes. Diese ist in der Regel von LV zu LV unterschiedlich. Deshalb kannst Du auch
die Situation in Bayern nicht mit der in Württemberg vergleichen...
Wie genau Prüfungen abgehalten werden, steht in der Regel in der Prüfungsordnung des jeweiligen
Landesverbandes. Diese ist in der Regel von LV zu LV unterschiedlich. Deshalb kannst Du auch
die Situation in Bayern nicht mit der in Württemberg vergleichen...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
- Steffl
- Gelb Gurt Träger
- Beiträge: 19
- Registriert: 10.02.2009, 09:47
- Bundesland: Bayern
- Verein: SC Worzeldorf
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Re: 1 Kyu Prüfung WJV
Hi,
da hast du etwas falsches gehört. In Bayern brauchst du ab dem 4. Kyu zwei Prüfer, ab dem 3. Kyu sollte davon einer vereinsextern sein und die Prüfung zum 1. Kyu wird zentral in den Bezirken abgelegt. Vgl.: Grundsatzordnung des Prüfungswesens in Bayern ( http://www.b-j-v.de/assets/Content/Down ... g-PrfW.pdf )
....und zu deiner Frage: Nein, wenn du vorbereitet bist, ist es nicht schwer, den 1. Kyu zu erlangen.
da hast du etwas falsches gehört. In Bayern brauchst du ab dem 4. Kyu zwei Prüfer, ab dem 3. Kyu sollte davon einer vereinsextern sein und die Prüfung zum 1. Kyu wird zentral in den Bezirken abgelegt. Vgl.: Grundsatzordnung des Prüfungswesens in Bayern ( http://www.b-j-v.de/assets/Content/Down ... g-PrfW.pdf )
....und zu deiner Frage: Nein, wenn du vorbereitet bist, ist es nicht schwer, den 1. Kyu zu erlangen.
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Viele Grüße, Steffl
Alles wird gut!
Auf die Dauer der Zeit nimmt die Seele die Farbe der Gedanken an. (Marc Aurel)
Viele Grüße, Steffl
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Re: 1 Kyu Prüfung WJV
Hallo ,
Danke für die Antworten.
@Fritz ich hätte nie behauptet, dass mein Trainer mir Quatsch erzählt, das habe ich auch nicht geschrieben. Er weiß es auch nicht genau, deswegen bin ich ja hier.
Ich habe ja gefragt, ob jemand es vielleicht erklären kann, wie das in WT abläuft. Mehr brauche ich nicht zu wissen.
@Steffl danke
Gruß
Danke für die Antworten.
@Fritz ich hätte nie behauptet, dass mein Trainer mir Quatsch erzählt, das habe ich auch nicht geschrieben. Er weiß es auch nicht genau, deswegen bin ich ja hier.
Ich habe ja gefragt, ob jemand es vielleicht erklären kann, wie das in WT abläuft. Mehr brauche ich nicht zu wissen.
@Steffl danke
Gruß
Re: 1 Kyu Prüfung WJV
Hallo Bux,
ein Blick auf die Homepage deines Verbandes könnte dir da weiterhelfen:
http://www.wjv.de/index.php?nav=referat ... nfo&um=204
Hier stehen auch Ansprechpartner, die dir das ganz genau sagen können:
http://www.wjv.de/index.php?nav=referat ... nfo&um=204
Und hier steht die zugehörige Verfahrensordnung:
http://www.wjv.de/upload/downloads/504_ ... nloads.pdf
Wenn ich das so richtig rauslese, muss dein Verein eine Prüfung anmelden, bei der mind. 2 Prüfer die Prüfung abnehmen. Einer der Prüfer muss ein vereinsfremder Prüfer sein.
viele Grüße
Judofloh
ein Blick auf die Homepage deines Verbandes könnte dir da weiterhelfen:
http://www.wjv.de/index.php?nav=referat ... nfo&um=204
Hier stehen auch Ansprechpartner, die dir das ganz genau sagen können:
http://www.wjv.de/index.php?nav=referat ... nfo&um=204
Und hier steht die zugehörige Verfahrensordnung:
http://www.wjv.de/upload/downloads/504_ ... nloads.pdf
Wenn ich das so richtig rauslese, muss dein Verein eine Prüfung anmelden, bei der mind. 2 Prüfer die Prüfung abnehmen. Einer der Prüfer muss ein vereinsfremder Prüfer sein.
viele Grüße
Judofloh
Re: 1 Kyu Prüfung WJV
Ich lese in der Verfahrensordung für Kyugrade des WJV auf S. 4:"Kyu-Prüfungen werden bis zum 1. Kyu-Grad im Regelfall von den Vereinen durchgeführt. Die Anmeldung muss mindestens 14 Tage vor dem geplanten Prüfungstermin beim zuständigen Referenten Prüfungswesen schriftlich mit folgenden Angaben erfolgen:" (es folgt die Aufzählung der Details)bux fragt: "Auf der Seite des WJV steht, dass die Prüfungen zum 1. Kyu von WJV bzw. mit WJV organisiert werden sollen. Wie soll man das verstehen?"
Das hört sich aber anders als, als das, was Du gelesen hast - oder?
So wie ich es verstehe (bin aus NRW) gilt bei Euch: 1. Prüfung zum 1. Kyu im Verein möglich; 2. Es sind vereinsfremde Prüfer nötig!
Bei uns in NRW werden die Prüfungen zum 1. Kyu jeweils auf Kreisebene durchgeführt - möglicherweise, weil in unserem Kreis immer genügend Prüflinge zu solchen Prüfungen angemeldet sind.
Ich vermute, dass im WJV die Prüfungen möglicherweise auch zentral ausgerichtet werden, bin aber nicht sicher!
Wenn Du also nicht reisen willst/kannst, dann bitte doch Deinen Trainer, sich für die Ausrichtung einer Prüfung zum 1. Kyu in Deinem Trainingsort zu bewerben - dann müssen - im Zweifelsfall - halt die anderen Prüfungsteilnehmer reisen...
Jupp
- Lippe
- 3. Dan Träger
- Beiträge: 791
- Registriert: 29.11.2004, 13:05
- Bundesland: Baden-Württemberg
- Verein: TSV Freudenstadt 1862 e.V.
- Kontaktdaten:
Re: 1 Kyu Prüfung WJV
Eigentlich ist es ganz einfach: Dein Verein meldet die Prüfung fristgerecht mit zwei beliebigen lizensierten Prüfern an, diese nehmen dir die Prüfung ab und gut ist.
Wer es gerne etwas ausführlicher hätte:
Den Link zur aktuellen Verfahrensordnung des WJV hat Judofloh ja bereits geliefert.
In Kapitel 5 "Prüfungskommission" heißt es:
Dazu muss der Verein die Prüfung mindestens 14 Tage vorher beim zuständigen Referenten (am besten über das Meldeformular auf der Homepage (http://www.wjv.de/index.php?nav=pruefung&um=4) anmelden. Zum 1. Kyu sind zwei Prüfer Pflicht, wobei beide (!) auch aus dem eigenen Verein seien können. Theoretisch kann der Prüfungsreferent die angemeldeten Prüfer austauschen, wobei ich in meinem Umfeld (also mein Verein und die Nachbarschaft) noch nicht gehört habe, dass das mal passiert ist.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, an einem der Kyu-Lehrgänge teilzunehmen, die immer wieder angeboten werden. 2014 gibt es keinen mehr, aber es ist so, dass zum 3., 2. und 1. Kyu Vorbereitungslehrgänge in Süd- (zuletzt Horb a.N.) und Nordwürttemberg (zuletzt Backnang) angeboten werden. An diesen kann, wenn bei der Anmeldung angefragt, in der Regel auch die Prüfung abgelegt werden.
Übrigens: Sollte dein Uke nicht an der Prüfung teilnehmen, sollte das im Vorfeld (also bei der Anmeldung der Prüfung) im Kommentar mit angegeben werden. Laut Verfahrensordnung (Kapitel 7 "Durchführung von Kyu-Prüfungen") heißt es:
Aus diesen Tagen dürfte auch noch das Extra-Wahlfeld im Online-Anmeldeformular stammen.
Inzwischen gilt eben: 1 Prüfer beim 8.-4. Kyu, 2 Prüfer beim 3.-1. Kyu, wobei kein vereinsfremder Prüfer hinzugezogen werden muss (aber natürlich kann), es besteht aber auch noch immer die Möglichkeit, an zentralen Lehrgängen die Prüfung abzulegen.
Wer es gerne etwas ausführlicher hätte:
Den Link zur aktuellen Verfahrensordnung des WJV hat Judofloh ja bereits geliefert.
In Kapitel 5 "Prüfungskommission" heißt es:
Die Prüfung zum 1. Kyu kann im eigenen Verein abgehalten werden.a) Kyu-Prüfungen
8. - 4. Kyu 1 Prüfer (Mindestanforderung)
3. - 1. Kyu 2 Prüfer
Die Einteilung des/der Prüfer kann in begründeten Fällen durch den zustän-
digen Prüfungsreferenten erfolgen.
Dazu muss der Verein die Prüfung mindestens 14 Tage vorher beim zuständigen Referenten (am besten über das Meldeformular auf der Homepage (http://www.wjv.de/index.php?nav=pruefung&um=4) anmelden. Zum 1. Kyu sind zwei Prüfer Pflicht, wobei beide (!) auch aus dem eigenen Verein seien können. Theoretisch kann der Prüfungsreferent die angemeldeten Prüfer austauschen, wobei ich in meinem Umfeld (also mein Verein und die Nachbarschaft) noch nicht gehört habe, dass das mal passiert ist.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, an einem der Kyu-Lehrgänge teilzunehmen, die immer wieder angeboten werden. 2014 gibt es keinen mehr, aber es ist so, dass zum 3., 2. und 1. Kyu Vorbereitungslehrgänge in Süd- (zuletzt Horb a.N.) und Nordwürttemberg (zuletzt Backnang) angeboten werden. An diesen kann, wenn bei der Anmeldung angefragt, in der Regel auch die Prüfung abgelegt werden.
Übrigens: Sollte dein Uke nicht an der Prüfung teilnehmen, sollte das im Vorfeld (also bei der Anmeldung der Prüfung) im Kommentar mit angegeben werden. Laut Verfahrensordnung (Kapitel 7 "Durchführung von Kyu-Prüfungen") heißt es:
Die Verwirrung kommt vielleicht daher, dass sich das Prozedere aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren mehrere Male geändert hat. So war es in der Vergangenheit nötig, ab dem 3. Kyu einen vereinsfremden Prüfer dazuzuholen. Eine kurze Zeit wurden die Prüfungen zum 1. Kyu dann zentralisiert vom WJV abgehalten.Uke kann im Regelfall nur ein Prüfungsteilnehmer sein, in besonderen Fällen kann eine Ausnahme beim zuständigen Referenten Prüfungswesen beantragt werden.
Aus diesen Tagen dürfte auch noch das Extra-Wahlfeld im Online-Anmeldeformular stammen.
Inzwischen gilt eben: 1 Prüfer beim 8.-4. Kyu, 2 Prüfer beim 3.-1. Kyu, wobei kein vereinsfremder Prüfer hinzugezogen werden muss (aber natürlich kann), es besteht aber auch noch immer die Möglichkeit, an zentralen Lehrgängen die Prüfung abzulegen.