Eigentlich ist es ganz einfach: Dein Verein meldet die Prüfung fristgerecht mit zwei beliebigen lizensierten Prüfern an, diese nehmen dir die Prüfung ab und gut ist.
Wer es gerne etwas ausführlicher hätte:
Den Link zur aktuellen Verfahrensordnung des WJV hat
Judofloh ja bereits geliefert.
In Kapitel 5 "Prüfungskommission" heißt es:
a) Kyu-Prüfungen
8. - 4. Kyu 1 Prüfer (Mindestanforderung)
3. - 1. Kyu 2 Prüfer
Die Einteilung des/der Prüfer kann in begründeten Fällen durch den zustän-
digen Prüfungsreferenten erfolgen.
Die Prüfung zum 1. Kyu kann im eigenen Verein abgehalten werden.
Dazu muss der Verein die Prüfung mindestens 14 Tage vorher beim zuständigen Referenten (am besten über das Meldeformular auf der Homepage (
http://www.wjv.de/index.php?nav=pruefung&um=4) anmelden. Zum 1. Kyu sind zwei Prüfer Pflicht, wobei beide (!) auch aus dem eigenen Verein seien
können. Theoretisch kann der Prüfungsreferent die angemeldeten Prüfer austauschen, wobei ich in meinem Umfeld (also mein Verein und die Nachbarschaft) noch nicht gehört habe, dass das mal passiert ist.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, an einem der Kyu-Lehrgänge teilzunehmen, die immer wieder angeboten werden. 2014 gibt es keinen mehr, aber es ist so, dass zum 3., 2. und 1. Kyu Vorbereitungslehrgänge in Süd- (zuletzt Horb a.N.) und Nordwürttemberg (zuletzt Backnang) angeboten werden. An diesen kann, wenn bei der Anmeldung angefragt, in der Regel auch die Prüfung abgelegt werden.
Übrigens: Sollte dein Uke nicht an der Prüfung teilnehmen, sollte das im Vorfeld (also bei der Anmeldung der Prüfung) im Kommentar mit angegeben werden. Laut Verfahrensordnung (Kapitel 7 "Durchführung von Kyu-Prüfungen") heißt es:
Uke kann im Regelfall nur ein Prüfungsteilnehmer sein, in besonderen Fällen kann eine Ausnahme beim zuständigen Referenten Prüfungswesen beantragt werden.
Die Verwirrung kommt vielleicht daher, dass sich das Prozedere aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren mehrere Male geändert hat. So war es in der Vergangenheit nötig, ab dem 3. Kyu einen vereinsfremden Prüfer dazuzuholen. Eine kurze Zeit wurden die Prüfungen zum 1. Kyu dann zentralisiert vom WJV abgehalten.
Aus diesen Tagen dürfte auch noch das Extra-Wahlfeld im Online-Anmeldeformular stammen.
Inzwischen gilt eben: 1 Prüfer beim 8.-4. Kyu, 2 Prüfer beim 3.-1. Kyu, wobei kein vereinsfremder Prüfer hinzugezogen werden muss (aber natürlich kann), es besteht aber auch noch immer die Möglichkeit, an zentralen Lehrgängen die Prüfung abzulegen.