Randori und Bestrafung für solche
Re: Randori und Bestrafung für solche
@Fritz
Danke für die Solidaritätserklärung.
@Hofi
Als Präsident sollte man wissen, was in seinem Verband vor sich geht
Ein Gnadengesuch : Niemals, jedenfalls nicht durch mich, in meiner Funktion als Abteilungsleiter!
Die 500€ Geldstrafe habe ich, wider meiner Meinung, gestern Abend überwiesen.
EINZIG UND ALLEIN DAMIT DAS TURNIER NICHT PLATZT und die Kinder die Leidtragenden sind!
Ich hoffe der BJV entsperrt so schnell, wie er sperrt und "bösartige Unterstellung", Regeln in der RVO ändert, um auch eine "rechtliche???" Handhabe zur Sperrung zu haben.
Ahoi
Skipper
Danke für die Solidaritätserklärung.
@Hofi
Als Präsident sollte man wissen, was in seinem Verband vor sich geht
Ein Gnadengesuch : Niemals, jedenfalls nicht durch mich, in meiner Funktion als Abteilungsleiter!
Die 500€ Geldstrafe habe ich, wider meiner Meinung, gestern Abend überwiesen.
EINZIG UND ALLEIN DAMIT DAS TURNIER NICHT PLATZT und die Kinder die Leidtragenden sind!
Ich hoffe der BJV entsperrt so schnell, wie er sperrt und "bösartige Unterstellung", Regeln in der RVO ändert, um auch eine "rechtliche???" Handhabe zur Sperrung zu haben.
Ahoi
Skipper
- Hofi
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Re: Randori und Bestrafung für solche
Hi!
Ich hab mich informiert. Früher wäre die Sperre einfach durch einen Beschluss des GV, der vor der nach der Satzungsänderung 2012 und der darauf folgenden Änderung der RVO als Berufungsinstanz zuständig war, ausgesprochen worden.
Man hat vernünftiger Weise durch die neue RVO dies getrennt, die "Rechtsprechung" im BJV ist durch die RVO jetzt komplett unabhängig von Präsidium und GV. Deren Mitglieder dürfen auch keine anderen gewählten Ämter im BJV haben.
Insofern war die Anpassung der FGO schlicht notwendig, um auch die bisherige Rechtslage, nämlich Sperre bei Nichtzahlung wieder herzustellen. Sprich, man hat lediglich ein Lücke geschlossen, die im Rahmen einer sehr vernünftigen Änderung der Ordnungen möglicherweise entstanden ist.
Bis dann
Hofi
Ich hab mich informiert. Früher wäre die Sperre einfach durch einen Beschluss des GV, der vor der nach der Satzungsänderung 2012 und der darauf folgenden Änderung der RVO als Berufungsinstanz zuständig war, ausgesprochen worden.
Man hat vernünftiger Weise durch die neue RVO dies getrennt, die "Rechtsprechung" im BJV ist durch die RVO jetzt komplett unabhängig von Präsidium und GV. Deren Mitglieder dürfen auch keine anderen gewählten Ämter im BJV haben.
Insofern war die Anpassung der FGO schlicht notwendig, um auch die bisherige Rechtslage, nämlich Sperre bei Nichtzahlung wieder herzustellen. Sprich, man hat lediglich ein Lücke geschlossen, die im Rahmen einer sehr vernünftigen Änderung der Ordnungen möglicherweise entstanden ist.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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- Makikomi Kid
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Re: Randori und Bestrafung für solche
Auch wenn ich Dich verstehe, und für diese Entscheidung den Hut ziehe, so ist IMO das falsche Signal.Skipper1 hat geschrieben:
Die 500€ Geldstrafe habe ich, wider meiner Meinung, gestern Abend überwiesen.
EINZIG UND ALLEIN DAMIT DAS TURNIER NICHT PLATZT und die Kinder die Leidtragenden sind!
Ihr legt euch ins Zeug und bekommt dafür auf den Deckel.
Euer Verband denkt entweder extrem kurzsichtig oder hat mit dieser Entscheidung gerechnet.
Beides wäre für mich ein Grund entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
"Es gibt auf Dan Prüfungen zu höheren Stufen noch Dan-Träger, die noch nicht richtig fallen können" - Judoka50
Re: Randori und Bestrafung für solche
@ Makikomi Kid
Danke für die Solidarität.
Da unser Verein ja stolzer ??? Inhaber des DJB Vereinszertifkates ist, ich glaub in Bayern sogar mit einer der ersten 30, kann ich, will ich und werde ich das Zertifikat an den DJB zurückschicken.
Unser Verhalten ist ja nicht mit den hehren Zielen des BJV und somit auch des DJB vereinbar.
Ahoi
Skipper
Danke für die Solidarität.
Das werde ich auch.Beides wäre für mich ein Grund entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
Da unser Verein ja stolzer ??? Inhaber des DJB Vereinszertifkates ist, ich glaub in Bayern sogar mit einer der ersten 30, kann ich, will ich und werde ich das Zertifikat an den DJB zurückschicken.
Unser Verhalten ist ja nicht mit den hehren Zielen des BJV und somit auch des DJB vereinbar.
Ahoi
Skipper
- Hofi
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Re: Randori und Bestrafung für solche
@ Skipper:
Ganz ehrlich, jetzt reichts aber auch mal wieder mit der Opferrolle.
Wir haben mehrfach und lange telefoniert und ich habe für vieles Verständnis. Und ich halte es immer noch für falsch, dass man wegen des Osterrandoris Maßnahmen ergriffen hat.
Aber:
Danach gab es auch für den Verein genug Möglichkeiten, die Sache nicht eskalieren zu lassen und genug Zeit auf die Bedenken, die man hatte wegen des auszurichtenden Mannschaftsrandoris, zu reagieren.
Wieso fragt man nicht zuerst und sofort den LDA, ob das wirklich so funktionieren kann, wenn man schon Oktober/November Bedenken hat? Ursprünglich hatte man dieser Maßnahme zugestimmt. Dann kann der den Bezirk informieren, dass dies als gesonderte Disziplinarmaßnahme so zu erfolgen hat und dieser dies durch Ausschreibung auf der HP unterstützen soll.
Wieso lässt man dann erst den Bezirkstag darüber im Januer/Februar entscheiden, wenn man schon weiß, dass es jetzt mit der Frist knapp wird?
Ist es da wirklich so überraschend, wenn sich der LDA da ver.... vorkommt? Und das zweite Verfahren ist dann die logische Konsequenz, ebenso die Sperre (die inzwischen aufgehoben ist), wenn keine Zahlung erfolgt.
Es wird gejammert, dass diejenige, die das erste Verfahren ins Rollen gebracht hat, im Berufungsverfahren im zweiten mit entschieden hat. Ist dort den ein Befangenheitsantrag gestellt worden? Wenn nicht, ist hier jammern verboten, sorry.
Wie gesagt, das erste Verfahren halte ich für falsch. Die danach folgende Eskalation ist nicht vom BJV verschuldet, zumindest nicht überwiegend oder gar alleine.
Das Vereinszertifikat zurückzuschicken erscheint mir da wie die Reaktion eines trotzigen Kindes. Wir waren wahrscheinlich nicht unter den ersten 30, die sich das Ding in Bayern geholt haben. Warum? Weil ich es nicht für wichtig halte, ob das Ding bei uns rumhängt, aber in den Sommerferien, wo wenig los war, hat es sich wunderbar für nen zusätzlichen Zeitungsartikel geeignet. Sonst hätten wir es vielleicht heute noch nicht.
Bis dann
Hofi
Ganz ehrlich, jetzt reichts aber auch mal wieder mit der Opferrolle.
Wir haben mehrfach und lange telefoniert und ich habe für vieles Verständnis. Und ich halte es immer noch für falsch, dass man wegen des Osterrandoris Maßnahmen ergriffen hat.
Aber:
Danach gab es auch für den Verein genug Möglichkeiten, die Sache nicht eskalieren zu lassen und genug Zeit auf die Bedenken, die man hatte wegen des auszurichtenden Mannschaftsrandoris, zu reagieren.
Wieso fragt man nicht zuerst und sofort den LDA, ob das wirklich so funktionieren kann, wenn man schon Oktober/November Bedenken hat? Ursprünglich hatte man dieser Maßnahme zugestimmt. Dann kann der den Bezirk informieren, dass dies als gesonderte Disziplinarmaßnahme so zu erfolgen hat und dieser dies durch Ausschreibung auf der HP unterstützen soll.
Wieso lässt man dann erst den Bezirkstag darüber im Januer/Februar entscheiden, wenn man schon weiß, dass es jetzt mit der Frist knapp wird?
Ist es da wirklich so überraschend, wenn sich der LDA da ver.... vorkommt? Und das zweite Verfahren ist dann die logische Konsequenz, ebenso die Sperre (die inzwischen aufgehoben ist), wenn keine Zahlung erfolgt.
Es wird gejammert, dass diejenige, die das erste Verfahren ins Rollen gebracht hat, im Berufungsverfahren im zweiten mit entschieden hat. Ist dort den ein Befangenheitsantrag gestellt worden? Wenn nicht, ist hier jammern verboten, sorry.
Wie gesagt, das erste Verfahren halte ich für falsch. Die danach folgende Eskalation ist nicht vom BJV verschuldet, zumindest nicht überwiegend oder gar alleine.
Das Vereinszertifikat zurückzuschicken erscheint mir da wie die Reaktion eines trotzigen Kindes. Wir waren wahrscheinlich nicht unter den ersten 30, die sich das Ding in Bayern geholt haben. Warum? Weil ich es nicht für wichtig halte, ob das Ding bei uns rumhängt, aber in den Sommerferien, wo wenig los war, hat es sich wunderbar für nen zusätzlichen Zeitungsartikel geeignet. Sonst hätten wir es vielleicht heute noch nicht.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Randori und Bestrafung für solche
dazu. Es ist keine OferROLLE., sondern wir sind die Opfer!Ganz ehrlich, jetzt reichts aber auch mal wieder mit der Opferrolle.
Weil wir davon ausgegangen sind das der LDA auch eine Massnahme ausspricht ( und zu der ich mich ja auch nachdrücklich bereit erklärt habe) die wasserdicht ist und mit den Ordnungen des BJV konform und nicht schwammig ist.Wieso fragt man nicht zuerst und sofort den LDA, ob das wirklich so funktionieren kann, wenn man schon Oktober/November Bedenken hat? Ursprünglich hatte man dieser Maßnahme zugestimmt. Dann kann der den Bezirk informieren, dass dies als gesonderte Disziplinarmaßnahme so zu erfolgen hat und dieser dies durch Ausschreibung auf der HP unterstützen soll.
Da im Bescheid des LDA stand:Wieso lässt man dann erst den Bezirkstag darüber im Januer/Februar entscheiden, wenn man schon weiß, dass es jetzt mit der Frist knapp wird?
Anbei der Beschluß des LDA mit unserem Statement1) Der Betroffenen wird wegen Verstoßes gegen Ziff. B 1.1,
1.2, 2.1.1 SpO, Ziff. 5 JuSpO auferlegt, bis spät. 31.05.2013
für die Bezirke Oberpfalz und Mittelfranken einmalig und
kostenfrei (ohne Startgeld) U11-Mannschaftsspiele nach
dem BJV-Konzept anzubieten und auszurichten, wobei die
Ausschreibung rechtzeitig, spätestens 8 Wochen zuvor über
die Homepage des BJV und die Homepage des Bezirksverbandes
Oberpfalz zu erfolgen hat und an den LDA zu übersenden
ist. Nach Durchführung der Veranstaltung sind dem
LDA unverzüglich die unterschriebenen Teilnehmer- oder
Ergebnislisten zu übermitteln.
Beschluss:
1) Gegen die Betroffene wird wegen Verstoßes gegen § 54
Ziff. 2 RVO eine Geldstrafe in Höhe von 500.- € (fünfhundert)
festgesetzt.
2) Die Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe:
I.
Sachverhalt
Der Betroffenen wurde wegen Verstoßes gegen Ziff. B 1.1, 1.2 und 2.1.1 SpO, Ziff. 5
JugSpO mit Beschluss des Landesdisziplinarausschusses vom 13.08.2012 auferlegt,
bis spät. 31.05.2013 für die Bezirke Oberpfalz und Mittelfranken einmalig und
kostenfrei (ohne Startgeld) U11-Mannschaftsspiele nach dem BJV-Konzept
anzubieten und auszurichten, wobei die Ausschreibung rechtzeitig, spätestens acht Wochen
zuvor über die Homepage des BJV und die Homepage des
Bezirksverbandes Oberpfalz zu erfolgen hat und an den LDA zu übersenden ist.
Mit Email-Schreiben vom 05.02.13 teilte der Abteilungsleiter der Betroffenen
folgendes mit:
Leider ist der TSV Freystadt nicht in der Lage dem Beschluss des LDA Folge zu leisten.
Um die Mannschaftsspiele auszuschreiben und durchzuführen ist die Unterstützung des
Bezirkes Oberpfalz nötig.
Wir können als Verein Mannschaftsspiele nur ausrichten, nicht aber veranstalten.
Dies schreibt die Jugendsportordnung des BJV unter §3.2
Mannschaftsmeisterschaften und die SpO A2 2.1 so vor.
Um nicht wieder mit dem BJV in Konflikt zu kommen baten wir die
Jugendvollversammlung als auch den Bezirkstag uns in dieser Hinsicht zu
unterstützen, und die Mannschaftsspiele für die Oberpfalz auszuschreiben.
Weiterhin baten wir die Jugendleitung, ebenfalls um den Rechtsweg einzuhalten, die
Jugendleitung des BJV darum zu bitten die Mannschaftsspiele auf der
BJV Homepage zu veröffentlichen und zwar nur für die Oberpfalz und Mittelfranken.
Wir machten aber darauf aufmerksam das gem JuSpO § 5 Altersklassen offizielle
Meisterschaften nur bis Bezirksebene zulässig sind.
Mannschaftsspiele sind gem. JuSpO §2.1 offizielle Veranstaltungen.
Diese Bitten wurden von uns auf dem Bezirkstag und der Jugendvollversammlung der
Oberpfalz schriftlich eingereicht und von beiden Gremien negativ beschieden.
Bezirkstag: Punkt 11 Anträge und Sonstiges; Unterpunkt 2
JVV: Punkt; Unterpunkt b
Somit sieht sich der TSV Freystadt außerstande der auferlegten Maßnahme
nachzugehen.
Mit Email-Schreiben vom 15.02.13 antwortete der Vorsitzende des LDA wie folgt:
Mit –rechtskräftigem- Beschluss vom 13.08.12 wurde der Judoabteilung des TSV Freystadt
auferlegt, bis spät. 31.05.2013 für die Bezirke Oberpfalz und Mittelfranken einmalig und
kostenfrei (ohne Startgeld) U11-Mannschaftsspiele nach dem BJV-Konzept anzubieten und
auszurichten. Diese Weisung –mit der Sie sich ausdrücklich zuvor einverstanden erklärt
hatten- kann ohne weiteres erfüllt werden. Es handelt sich gerade nicht um
Bezirksmannschaftsspiele im herkömmlichen Sinne, sondern um eine Veranstaltung „eigener
Art“ als Sanktion (sog. erzieherische Maßnahme) die ausschließlich auf der Anordnung des
Disziplinarausschusses beruht und auf die die sonst für Bezirksmannschaftsspiele geltenden
rechtlichen Grundlagen naturgemäß nur eingeschränkt Anwendung finden können („nach dem
BJV-Konzept“).
Aus Sicht des LDA verstoßen Sie daher gegen die Weisung eines Verbandsorganes, wenn
Sie es nunmehr gleichwohl ablehnen, die Veranstaltung durchzuführen.
Ich darf Sie daher bitten, bis spät. 25.02.2013 verbindlich zu erklären, ob Sie an der im
Schreiben vom 05.02.13 geäußerten Auffassung festhalten, oder ob aufgrund der
vorstehenden Ausführungen doch Bereitschaft besteht, die Weisung zu erfüllen. Sofern es der
Bezirksverband Oberpfalz tatsächlich ablehnen sollte, die Ausschreibung zu veröffentlichen,
bleibt faktisch selbstverständlich nur die Möglichkeit einer Veröffentlichung der Ausschreibung
auf der Homepage des BJV. Dies ändert aber nichts an der Wirksamkeit der Weisung als
solcher.
Rein vorsorglich muss darauf hingewiesen werden, dass sich der LDA auf eine weitere
Diskussion diesbezüglich nicht einlassen wird. Sofern Sie an Ihrer Auffassung festhalten oder
sich innerhalb der gesetzten Frist nicht unmissverständlich erklären, wird der LDA ohne
weitere Anhörung ein Verfahren gem. § 54 Ziff. 2 RVO wegen Nichtbefolgung der Weisung
eines Verbandsorganes einleiten und in diesem Verfahren eine Entscheidung herbeiführen.
Um kurze Eingangsbestätigung wird gebeten, damit auf eine Übersendung per Einschreiben
verzichtet werden kann.
Hierauf teilte der Abteilungsleiter der Betroffenen mit Email-Schreiben vom 16.02.13
unter Übersendung einer Ausschreibung mit, dass die Sporthalle bereits seit Oktober
2012 für die geplante Veranstaltung am 06.04.13 reserviert sei und eine Abweichung
von diesem Termin nicht möglich sei, weil die Halle bis Juli 2013 anderweitig
vergeben sei. Im Übrigen bestünden weiter die bereits mitgeteilten Bedenken
hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Durchführung der Veranstaltung, die man
aber ausdrücklich nicht ablehne. Weiter bat er den LDA, die beigefügte
Ausschreibung „in den Medien der Oberpfalz als auch des BJV bzw. Mittelfranken“
zu veröffentlichen.
II.
Beweiswürdigung
Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund des gesamten Akteninhaltes der Verfahrensakte
wegen Verstoßes gegen die SpO und die JugSpO sowie des vorliegenden
Schriftverkehrs.
III.
Rechtliche Würdigung
Das Verhalten der Betroffenen erfüllt den Tatbestand des § 54 Ziff. 2 RVO
(Nichtbefolgung der Weisungen von Verbandsorganen, die diese zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erteilen).
Die Betroffene verhält sich grob widersprüchlich, wenn Sie einerseits mitteilt, dass sie
die Durchführung der mit Beschluss vom 13.08.12 angeordneten Maßnahme nicht
ablehne, gleichzeitig aber zu erkennen gibt, dass ihr die Befolgung der Weisung gar
nicht mehr möglich ist, weil die Ausschreibungsfrist von acht Wochen bereits
verstrichen ist. Nach dem Vorbringen der Betroffenen kommt als einzig möglicher
Termin der 06.04.13 in Betracht. Die Veröffentlichung der Ausschreibung hätte acht
Wochen zuvor, mithin spätestens am 08.02.2013 erfolgen müssen. Nur drei Tage vor
Beginn der 8-Wochen-Frist teilte die Betroffene, deren Abteilungsleiter sich mit der
Anordnung der Disziplinarmaßnahme seinerzeit ausdrücklich einverstanden erklärt hatte,
erstmals mit, dass sie rechtliche Bedenken hege, ohne jedoch zugleich darauf
hinzuweisen, dass die Halle bereits für den 06.04.13 reserviert ist. Dies, obwohl sie
bereits seit der Bezirkstagung der Oberpfalz am 06.01.13 wusste, dass ihr Antrag auf
Durchführung von Mannschaftsspielen aufgrund der von ihr geäußerten Bedenken
von dort aus abgelehnt worden war.
Indem die Betroffene die 8-Wochen-Frist verstreichen ließ, hat sie die Befolgung der
mit Beschluss vom 13.08.12 getroffenen Anordnung unmöglich gemacht, denn bis zu
dem nach eigenem Bekunden einzig möglichen Termin am 06.04.13 kann die
Ausschreibung nicht mehr fristgerecht erfolgen. Dabei kann dahinstehen, ob es der
Bezirk Oberpfalz tatsächlich abgelehnt hat, die Ausschreibung auf der
Bezirkshomepage zu veröffentlichen (im Beschluss geht es um die „Durchführung“
der Mannschaftsspiele, nicht um die Veröffentlichung der Ausschreibung). Zum einen
hätte der Bezirk bei rechtzeitiger Mitteilung dieses „Hindernisses“ an den LDA
informiert werden können, dass die von der Betroffenen vertretene Auffassung, die
Durchführung der Veranstaltung sei unzulässig, rechtsirrig ist. Zum anderen hätte
zumindest die Veröffentlichung der Ausschreibung auf der Homepage des BJV
erfolgen und die weitere Vorgehensweise mit dem LDA geklärt werden können. Das
Verhalten der Betroffenen legt – trotz der behaupteten Turnhallenreservierung für den
06.04.13 - indessen den Verdacht nahe, dass sie von Anfang nicht ernsthaft
beabsichtigt hatte, die im Beschluss vom 13.08.12 getroffene Anordnung zu erfüllen.
Dafür spricht auch die etwas dreist anmutende „Bitte“ an den LDA, die Ausschreibung
„in den Medien der Oberpfalz als auch des BJV bzw. Mittelfranken zu veröffentlichen“,
denn es liegt für jedermann auf der Hand, dass dies nicht Aufgabe eines
Disziplinarausschusses ist. Letztlich kann aber dahinstehen, ob die Betroffene jemals
ernsthaft beabsichtigte, die ihr auferlegten Mannschaftsspiele durchzuführen, weil sie
jedenfalls durch ihr eigenes Verhalten (Verstreichen lassen der Ausschreibungsfrist)
die Befolgung der Weisung unmöglich gemacht hat. Die Schaffung von Fakten, die
die Befolgung einer von einem Verbandsorgan erteilten Weisung unmöglich macht,
stellt aber nichts anderes als die Nichtbefolgung der Weisung dar und erfüllt somit
den Tatbestand des § 54 Ziff. 2 RVO.
Einer neuerlichen Anhörung bedurfte es nicht, weil die Betroffene bereits Gelegenheit
hatte, auch zu dem ihm Raum stehenden Vorwurf eines Verstoßes gegen § 54 Ziff. 2
RVO Stellung zu nehmen und mit Email-Schreiben vom 16.02.13 ausdrücklich darauf
hingewiesen wurde, dass eine weitere Anhörung nicht erfolgt.
IV.
Ahndung
Die Betroffene hat durch ihr Verhalten gezeigt, dass sie nach wie vor nichtwillens ist,
rechtliche Vorgaben zu beachten. Der Beschluss des LDA vom 13.08.12 ist rechtskräftig
und wäre schon aus diesem Grund ungeachtet der (nicht haltbaren) rechtlichen
Bedenken der Betroffenen ohne Wenn und Aber zu erfüllen gewesen. Hätte die Betroffene
tatsächlich ernsthafte Bedenken gegen die Zulässigkeit der auferlegten
Maßnahme gehabt, so wäre es naheliegend gewesen, sich damit von vorneherein
nicht einverstanden zu erklären, den Beschluss anzufechten oder den LDA zumindest
so früh als möglich über bestehende Bedenken zu informieren. Die Mitteilung
ihrer rechtlichen Bedenken erst knapp sechs Monate nach Erlass des Beschlusses
und nur drei Tage vor Ablauf der Ausschreibungsfrist stellt sich als ein „Taktieren“
dar, über dessen Hintergründe nur spekuliert werden kann.
Unter umfassender Abwägung aller Gesichtspunkte erachtet es der LDA daher für
angemessen, gegen die Betroffene eine Geldstrafe in Höhe von 500 € festzusetzen
(§ 55 Ziff. 1.3, 58 RVO).
Bei der Höhe war zu berücksichtigen, dass damit im Ergebnis auch die Verstöße gegen
die SpO und die JugSpO gem. Beschluss vom 13.08.12 sanktioniert werden,
nachdem das Verhalten der Betroffenen die ordnungsgemäße Erfüllung der auferlegten
Weisung unmöglich gemacht hat.
V.
Kosten
Die Kostenentscheidung beruht auf § 66 Nr. 1 RVO.
VI.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung zum
Verbandsrechtsausschuss statthaft (§§ 47 ff RVO). Sie ist innerhalb eines Monats
nach Zustellung des Beschlusses beim Verbandsrechtsausschuss schriftlich
einzulegen und zu begründen und kann auf bestimmte Beschwerdepunkte
beschränkt werden.
Auch hierzu :Es wird gejammert, dass diejenige, die das erste Verfahren ins Rollen gebracht hat, im Berufungsverfahren im zweiten mit entschieden hat. Ist dort den ein Befangenheitsantrag gestellt worden? Wenn nicht, ist hier jammern verboten, sorry.
unsere RA Vorsitzende ist für mich " Persona Non Grata" als Privatperson.
e-mails von ihrer Privatadresse betrachte ich als nicht existent, zumal auch sonst immer aller Schriftverkehr durch RA und LDA in Papierform erfolgten.
Ergo: es lag nichts vor, wogegen wir Widerspruch erheben konnten.
Trotz alledem ist es für mich persönlich eine Frage des Anstandes ob:
Anklägerin, Zeugin und Richterin in Personalunion antreten können.
Sich dann schlussendlich auch noch hinter §§ , separate Verfahren und die Meinungen der Mitglieder des RA und des LDA zurück zu ziehen,
zeigt doch auf gut bayerisch : "koan oasch in der hosen"
Wie bereits geschrieben. Meine persönliche Konsequenzen sind klar.
Der 31.12.13 ist Ultimo.
Der Fall: Heranführen der Kinder an den Wettkampf ad Acta gelegt.
der Fall : Osterrandori dto.
Ende aller Diskussionen für mich über dieses Thema in diesem Forum.
Ende der Sendungen auf dieser Welle
Ahoi
Skipper
- Makikomi Kid
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Re: Randori und Bestrafung für solche
Als Außenstehender kurz von mir folgendes:
Dass man in dieser Situation überhaupt mit Vorschriften, Paragraphen und Regeln anfangen muss, ist komplett daneben.
Gehen wir mal davon aus, dass das Randori ein Wettkampf war.
Ok. Und jetzt? Schlimm? Böse? Verdammenswert?
Jetzt gehen wir mal davon aus, dass es "wettkampfig" war, also irgend wie schon, aber net so richtig. Immer noch böse? Donnerkeile-werf-würdig?
Und jetzt nehmen wir mal an, es war einfach nur ein Randori.
Irgendwo in dem Bereich wird es liegen und das Ergebnis ist gefühlt in keinem der Fälle angemessen.
Wahrscheinlich geht alles mit rechten Dingen zu, aber das ganze riecht schon sehr nach "politischer Enddarmausscheidung" und ist kilometerweit vom Sport und dem Spaß daran entfernt.
Dass man in dieser Situation überhaupt mit Vorschriften, Paragraphen und Regeln anfangen muss, ist komplett daneben.
Gehen wir mal davon aus, dass das Randori ein Wettkampf war.
Ok. Und jetzt? Schlimm? Böse? Verdammenswert?
Jetzt gehen wir mal davon aus, dass es "wettkampfig" war, also irgend wie schon, aber net so richtig. Immer noch böse? Donnerkeile-werf-würdig?
Und jetzt nehmen wir mal an, es war einfach nur ein Randori.
Irgendwo in dem Bereich wird es liegen und das Ergebnis ist gefühlt in keinem der Fälle angemessen.
Wahrscheinlich geht alles mit rechten Dingen zu, aber das ganze riecht schon sehr nach "politischer Enddarmausscheidung" und ist kilometerweit vom Sport und dem Spaß daran entfernt.
"Es gibt auf Dan Prüfungen zu höheren Stufen noch Dan-Träger, die noch nicht richtig fallen können" - Judoka50
Re: Randori und Bestrafung für solche
Ebenfalls als Außenstehender:
Ich find das eurer Fall leider ein typisches Beispiel dafür ist, welcher Personenkreis sich in Funktionärsämter wählen lässt...
Aber denk doch bitte nochmal über deine Konsequenzen nach, denn es trifft sicher die Falschen. Im Zweifel ist der einfachste Weg häufig sich auf die Zunge zu beißen und beim nächsten mal genau den Leuten, denen man nicht ins Gesicht blicken will, vorher schriftlich und nachweislich in den Hintern zu kriechen, so dass diese einem im Nachgang dann garnix mehr können.
Ich find das eurer Fall leider ein typisches Beispiel dafür ist, welcher Personenkreis sich in Funktionärsämter wählen lässt...
Aber denk doch bitte nochmal über deine Konsequenzen nach, denn es trifft sicher die Falschen. Im Zweifel ist der einfachste Weg häufig sich auf die Zunge zu beißen und beim nächsten mal genau den Leuten, denen man nicht ins Gesicht blicken will, vorher schriftlich und nachweislich in den Hintern zu kriechen, so dass diese einem im Nachgang dann garnix mehr können.
- Hofi
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Re: Randori und Bestrafung für solche
@ Makikomi Kid:
Dass ich das erste Vorgehen in Bezug auf das Oster-Randori für als zumindest unglücklich empfinde (sehr vorsichtig ausgedrückt) ist hoffentlich schon lange klar.
Aber nochmal: Wenn mir im Oktober Bedenken kommen, ob das denn so stimmen kann, was der LDA da angeordnet hat (nach Absprache mit mir), dann frage ich sofort dort nach und nicht erst Ende Januar beim Bezirk. Da warte ich nicht ein Vierteljahr.
Was sich weiterhin meinem Verständnis entzieht, warum der Bezirk dann die Entscheidung trifft, das darf so nicht gemacht werden. Selbst wenn ich die Maßnahme als unsinnig empfinden würde, würde ich einen Verein nicht in die Bredouille bringen, in dem ich sage, machen wir nicht/dürft ihr nicht. Der Bezirk ist nur eine unselbständige Gliederung des Verbands, nicht eigenständig, auch wenn wir eine gewisse Selbstverwaltung haben.
Klar hätte auch der LDA anders reagieren können und die Ausschreibung einfach mit einem Mausklick an GSt und die beiden Bezirke weiterleiten können, mit der Mitteilung, sie sei als Disziplinarmaßnahme auszuschreiben und gut.
Dann hätten wir nicht die jetzige Diskussion, ob der Verein es wirklich ausrichten wollte oder eben wie der LDA angenommen hat, die Strafe gezielt unterlaufen. Wäre vielleicht geschickter gewesen. Ist nicht passiert.
Bis dann
Hofi
Dass ich das erste Vorgehen in Bezug auf das Oster-Randori für als zumindest unglücklich empfinde (sehr vorsichtig ausgedrückt) ist hoffentlich schon lange klar.
Aber nochmal: Wenn mir im Oktober Bedenken kommen, ob das denn so stimmen kann, was der LDA da angeordnet hat (nach Absprache mit mir), dann frage ich sofort dort nach und nicht erst Ende Januar beim Bezirk. Da warte ich nicht ein Vierteljahr.
Was sich weiterhin meinem Verständnis entzieht, warum der Bezirk dann die Entscheidung trifft, das darf so nicht gemacht werden. Selbst wenn ich die Maßnahme als unsinnig empfinden würde, würde ich einen Verein nicht in die Bredouille bringen, in dem ich sage, machen wir nicht/dürft ihr nicht. Der Bezirk ist nur eine unselbständige Gliederung des Verbands, nicht eigenständig, auch wenn wir eine gewisse Selbstverwaltung haben.
Klar hätte auch der LDA anders reagieren können und die Ausschreibung einfach mit einem Mausklick an GSt und die beiden Bezirke weiterleiten können, mit der Mitteilung, sie sei als Disziplinarmaßnahme auszuschreiben und gut.
Dann hätten wir nicht die jetzige Diskussion, ob der Verein es wirklich ausrichten wollte oder eben wie der LDA angenommen hat, die Strafe gezielt unterlaufen. Wäre vielleicht geschickter gewesen. Ist nicht passiert.
Dazu kann ich nur sagen, trotziges Kind. Was anderes ist das nicht mehr. Dann muss ich zumindest soweit reagieren, dass ich die fehlende Schriftform moniere.unsere RA Vorsitzende ist für mich "Persona Non Grata" als Privatperson.
e-mails von Ihrer Privatadresse betrachte ich als nicht existent, zumal auch sonst immer aller Schriftverkehr durch RA und LDA in Papierform erfolgten.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Re: Randori und Bestrafung für solche
1. denke ich, hat sich Skipper1 die Entscheidung, Konsequenzen für sich und seine Familie zu ziehen, bestimmt nicht leicht gemacht...
das zu dem Kommentar, er würde sich wie ein trotzendes Kind benehmen...
2. steht ja wohl jedem die Entscheidung zu, sich aus einem Amt zurückzuziehen - finde ich deshalb nicht diskussionswürdig
3. hätte es dem Verband auch nicht schlecht zu Gesicht gestanden, nach dem die Bedenken kundig wurden und ja ANGEBLICH
ausgeräumt hätten können,
1. zu erklären, wie so die Bedenken unbegründet gewesen sein sollen,
2. dem Verein danach eine 2.Chance zu geben, die Mannschaftsspiele doch noch veranstalten zu können.
Mit keinem Wort wird in den Bescheiden dazu Stellung genommen, WARUM die Bedenken unbegründet gewesen sein sollten,
geschweige denn, wie man hätte sie ausräumen können.
Dies ist bis heute nicht geklärt worden.
Es bleibt also immer noch offen, wie die Veröffentlichung, die ja eigentlich der Bezirk
vornehmen soll, vom Verein nicht getätigt werden kann... hätte von statten gehen können.
4. sollte man die Ursache des ganzen Theaters nicht vergessen...
die lag von vornherein NICHT beim Verein, sondern in einer nicht eingeladenen Person,
die schon im Vorfeld mehrmals Drohungen gegen den Verein und falsche Informationen ausgesprochen hat.
Ich hoffe, dass es auch disziplinarische Maßnahmen gegen Leute in Ämtern des BJV gibt, die auch dem Verband mit solch einem Verhalten schaden. Gerecht wäre es.
das zu dem Kommentar, er würde sich wie ein trotzendes Kind benehmen...
2. steht ja wohl jedem die Entscheidung zu, sich aus einem Amt zurückzuziehen - finde ich deshalb nicht diskussionswürdig
3. hätte es dem Verband auch nicht schlecht zu Gesicht gestanden, nach dem die Bedenken kundig wurden und ja ANGEBLICH
ausgeräumt hätten können,
1. zu erklären, wie so die Bedenken unbegründet gewesen sein sollen,
2. dem Verein danach eine 2.Chance zu geben, die Mannschaftsspiele doch noch veranstalten zu können.
Mit keinem Wort wird in den Bescheiden dazu Stellung genommen, WARUM die Bedenken unbegründet gewesen sein sollten,
geschweige denn, wie man hätte sie ausräumen können.
Dies ist bis heute nicht geklärt worden.
Es bleibt also immer noch offen, wie die Veröffentlichung, die ja eigentlich der Bezirk
vornehmen soll, vom Verein nicht getätigt werden kann... hätte von statten gehen können.
4. sollte man die Ursache des ganzen Theaters nicht vergessen...
die lag von vornherein NICHT beim Verein, sondern in einer nicht eingeladenen Person,
die schon im Vorfeld mehrmals Drohungen gegen den Verein und falsche Informationen ausgesprochen hat.
Ich hoffe, dass es auch disziplinarische Maßnahmen gegen Leute in Ämtern des BJV gibt, die auch dem Verband mit solch einem Verhalten schaden. Gerecht wäre es.
- Hofi
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Re: Randori und Bestrafung für solche
@ Lenkerin:
zu 1. So Sachen wie ich schick das DJB-Zertifikat zurück, ich les die e-mails von der nicht, sind für mich die Reaktion eines trotzigen Kindes. Sorry, meine Meinung. Man muss nicht jeden mögen, aber die Arbeitsebene muss funktionieren. Und wenn etwas per Mail von der RA-Vorsitzenden kommt anstatt per Post, sollte ich das vielleicht nicht einfach ignorieren. Das ist einfach ungeschickt, um kein anderes Wort verwenden zu müssen.
zu 2. Natürlich darf jeder Ämter jederzeit abgeben, hab ich auch in keiner Form bestritten. Und es darf jeder frei entscheiden, in welchen Vereinen/Verbänden er Mitglied sein will.
zu 3.
3.1. Die Bedenken kamen nach Skippers eigener Aussage im Oktober/November. Den LDA hat man damit konfrontiert Ende Januar/Anfang Februar, zu einem Zeitpunkt als die Ausschreibungsfrist schon recht knapp geworden ist.
Hätte man im Oktober den LDA sofort angeschrieben, wäre eine denkbare Reaktion gewesen, dass dieser erläutert, es handelt sich um eine Maßnahme eigener Art im Rahmen des Disziplinarverfahrens und man solle die Ausschreibung mit dieser Information an die Bezirke und die GSt zur Veröffentlichung schicken. Das zu den Bedenken nichts gesagt wurde, stimmt gerade nicht:
zu 4. Das erste Verfahren kann man durchaus für falsch halten. Aber das wurde eigentlich einvernehmlich gelöst, so dachte man wohl zumindest zunächst im LDA. Der Verein hatte die Zustimmung zu dieser Maßnahme gegeben. Hätte man das erste Verfahren durchgefochten, wäre meine Beurteilung möglicherweise eine andere. Aber das zweite war absolut vermeidbar für den Verein.
Bis dann
Hofi
zu 1. So Sachen wie ich schick das DJB-Zertifikat zurück, ich les die e-mails von der nicht, sind für mich die Reaktion eines trotzigen Kindes. Sorry, meine Meinung. Man muss nicht jeden mögen, aber die Arbeitsebene muss funktionieren. Und wenn etwas per Mail von der RA-Vorsitzenden kommt anstatt per Post, sollte ich das vielleicht nicht einfach ignorieren. Das ist einfach ungeschickt, um kein anderes Wort verwenden zu müssen.
zu 2. Natürlich darf jeder Ämter jederzeit abgeben, hab ich auch in keiner Form bestritten. Und es darf jeder frei entscheiden, in welchen Vereinen/Verbänden er Mitglied sein will.
zu 3.
3.1. Die Bedenken kamen nach Skippers eigener Aussage im Oktober/November. Den LDA hat man damit konfrontiert Ende Januar/Anfang Februar, zu einem Zeitpunkt als die Ausschreibungsfrist schon recht knapp geworden ist.
Hätte man im Oktober den LDA sofort angeschrieben, wäre eine denkbare Reaktion gewesen, dass dieser erläutert, es handelt sich um eine Maßnahme eigener Art im Rahmen des Disziplinarverfahrens und man solle die Ausschreibung mit dieser Information an die Bezirke und die GSt zur Veröffentlichung schicken. Das zu den Bedenken nichts gesagt wurde, stimmt gerade nicht:
3.2. Vielleicht einfach deshalb, weil man durch den Zeitablauf und das Verhalten den Eindruck hatte, es wird auch bei einer zweiten Chance nichts.Es handelt sich gerade nicht um Bezirksmannschaftsspiele im herkömmlichen Sinne, sondern um eine Veranstaltung „eigener Art“ als Sanktion (sog. erzieherische Maßnahme) die ausschließlich auf der Anordnung des Disziplinarausschusses beruht und auf die die sonst für Bezirksmannschaftsspiele geltenden rechtlichen Grundlagen naturgemäß nur eingeschränkt Anwendung finden können („nach dem
BJV-Konzept“).
zu 4. Das erste Verfahren kann man durchaus für falsch halten. Aber das wurde eigentlich einvernehmlich gelöst, so dachte man wohl zumindest zunächst im LDA. Der Verein hatte die Zustimmung zu dieser Maßnahme gegeben. Hätte man das erste Verfahren durchgefochten, wäre meine Beurteilung möglicherweise eine andere. Aber das zweite war absolut vermeidbar für den Verein.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Randori und Bestrafung für solche
Hofi, ich verstehe Deinen Punkt.
Aber im Endeffekt ist es - um mal deine Kinder-Analogie zu übernehmen - dass da ein Haufen Kinder ne Menge Spaß beim Spielen im Sandkasten hatte, und sich ne schicke Sandburg gebaut haben.
Und dann kam der Bully aus der Nachbarschaft, brüllt "ihr habt keine Baugenehmigung" und hüpft auf der Sandburg rum. Nicht nur das, die Kinder müssen zur Strafe auch noch ihre Pausenbrote abgeben und dürfen den Sandkasten erstmal nicht mehr benutzen.
Aber im Endeffekt ist es - um mal deine Kinder-Analogie zu übernehmen - dass da ein Haufen Kinder ne Menge Spaß beim Spielen im Sandkasten hatte, und sich ne schicke Sandburg gebaut haben.
Und dann kam der Bully aus der Nachbarschaft, brüllt "ihr habt keine Baugenehmigung" und hüpft auf der Sandburg rum. Nicht nur das, die Kinder müssen zur Strafe auch noch ihre Pausenbrote abgeben und dürfen den Sandkasten erstmal nicht mehr benutzen.
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Re: Randori und Bestrafung für solche
Nicht ganz. Sie hätten ne andere Sandburg bauen sollen, erst als sie das nicht gemacht haben, hat man sie für drei Tage nicht mehr in den Sandkasten gelassen.
Wie schon mehrfach gesagt, das erste Verfahren halte ich für ungeschickt, wenn nicht sogar (auch wenn das einige sicher nicht gerne hören) für eine Dummheit, kein Thema.
Aber um das geht es ja letztlich nicht mehr. Das hat man eigentlich einvernehmlich gelöst. Es geht darum, dass man als Verein in der Folge nicht das gemacht hat, worauf man sich geeinigt hat. Dass man in meinen Augen auf Zeit gespielt hat, um zu sagen, wir sind ja nicht schuld. Und gerade deshalb ärgert es mich, dass nunmehr so auf "böser Verband" - "armer Verein" gespielt wird. Nachdem man die Sanktion "kostenlose Mannschaftsspiele"in Absprache mit dem betroffenen Verein angesetzt hat, musste man sie als Verband, um glaubhaft zu bleiben, auch durchsetzen.
Zieht man das erste Verfahren bis in die letzte Konsequenz durch, wäre ich vielleicht/wahrscheinlich sogar auf Seiten des Vereins. So muss ich sagen, im zweiten kann der Verband nicht wirklich anders handeln. Und diese klare Trennung muss man einfach auch machen.
Und mit nem guten Essensstand und ner Spendenbox wäre das auch ohne Startgeld noch nicht mal ein Verlustgeschäft für den Verein geworden, die Mannschaftsspiele zu machen.
Bis dann
Hofi
Wie schon mehrfach gesagt, das erste Verfahren halte ich für ungeschickt, wenn nicht sogar (auch wenn das einige sicher nicht gerne hören) für eine Dummheit, kein Thema.
Aber um das geht es ja letztlich nicht mehr. Das hat man eigentlich einvernehmlich gelöst. Es geht darum, dass man als Verein in der Folge nicht das gemacht hat, worauf man sich geeinigt hat. Dass man in meinen Augen auf Zeit gespielt hat, um zu sagen, wir sind ja nicht schuld. Und gerade deshalb ärgert es mich, dass nunmehr so auf "böser Verband" - "armer Verein" gespielt wird. Nachdem man die Sanktion "kostenlose Mannschaftsspiele"in Absprache mit dem betroffenen Verein angesetzt hat, musste man sie als Verband, um glaubhaft zu bleiben, auch durchsetzen.
Zieht man das erste Verfahren bis in die letzte Konsequenz durch, wäre ich vielleicht/wahrscheinlich sogar auf Seiten des Vereins. So muss ich sagen, im zweiten kann der Verband nicht wirklich anders handeln. Und diese klare Trennung muss man einfach auch machen.
Und mit nem guten Essensstand und ner Spendenbox wäre das auch ohne Startgeld noch nicht mal ein Verlustgeschäft für den Verein geworden, die Mannschaftsspiele zu machen.
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Hofi
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Re: AW: Randori und Bestrafung für solche
Hofi hat geschrieben:Nicht ganz. Sie hätten ne andere Sandburg bauen sollen, erst als sie das nicht gemacht haben, hat man sie für drei Tage nicht mehr in den Sandkasten gelassen.
Und da es im besagten "Sandkasten" anscheinend mehr darum geht, dass nur noch ganz bestimmte "Sandburgen" auf eine ganz bestimmte Art und Weise, und nach vorheriger Erlaubnis des jeweiligen "Bullys" zu bauen sind, als darum Spaß am "Sandburgen bauen" zu haben,wurde ebend die Konsequenz gezogen, dass man von nun an nicht mehr in diesem "Sandkasten" spielen mag. Und statt dessen lieber woanders hin geht, wo man die Art von "Sandburgen" bauen kann und auf die Art und Weise, wie es einem Spaß macht. Warum sollte dies trotzig sein, ich sehe dies eher als Konsequen. Gibt ja noch mehr als genug "Sandkisten", warum also da bleiben wo man weder Spaß hat, noch sich anscheinend wohl fühlt?
LG
Bandog
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Re: Randori und Bestrafung für solche
@Bandog: Die Entscheidung, wer wo dabei sein will, steht jedem frei und die kritisiere ich nicht.
Aber dieses "ich schicke das Zertifikat zurück" und "mails von der lese ich nicht, sonst schickt sie es auch per Post", das finde ich persönlich albern und letzteres extrem ungeschickt.
Und um beim Sandburg-Beispiel zu bleiben: Man hätte darum streiten müssen, dass man seine Original-Sandburg bauen darf. Aber nicht erst sagen, ich baue die andere und dann beleidigt sein, wenn der andere auch will, dass man sie tatsächlich baut.
Bis dann
Hofi
Aber dieses "ich schicke das Zertifikat zurück" und "mails von der lese ich nicht, sonst schickt sie es auch per Post", das finde ich persönlich albern und letzteres extrem ungeschickt.
Und um beim Sandburg-Beispiel zu bleiben: Man hätte darum streiten müssen, dass man seine Original-Sandburg bauen darf. Aber nicht erst sagen, ich baue die andere und dann beleidigt sein, wenn der andere auch will, dass man sie tatsächlich baut.
Bis dann
Hofi
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Re: AW: Randori und Bestrafung für solche
@Hofi
Zustimmung, aber da sind wohl auch "Sandkasten-unabhängige" Emotionen auf beiden Seiten dabei gewesen, nehme ich mal an. Um so besser wenn man, jetzt wo man festgestellt hat, dass man nicht (oder nicht mehr) kompatibel ist, die Konsequenz gezogen hat, sich zu trennen und unterschiedliche Wege zu beschreiten. Anstatt eine "unendliche Geschichte" daraus zu machen und das ganze auf den Rücken der Kinder auszutragen.
LG
Bandog
Zustimmung, aber da sind wohl auch "Sandkasten-unabhängige" Emotionen auf beiden Seiten dabei gewesen, nehme ich mal an. Um so besser wenn man, jetzt wo man festgestellt hat, dass man nicht (oder nicht mehr) kompatibel ist, die Konsequenz gezogen hat, sich zu trennen und unterschiedliche Wege zu beschreiten. Anstatt eine "unendliche Geschichte" daraus zu machen und das ganze auf den Rücken der Kinder auszutragen.
LG
Bandog
Re: Randori und Bestrafung für solche
@ Wen es dennoch interessiert:
ich wollte nichts mehr dazu schreiben.
Aber wenn Tatsachen verdreht werden muß das klargestellt werden.
Der LDA schrieb als Strafe aus:
Das halte ich für Herausreden und Wortklauberei, um hintendran doch das Recht so anzupassen wies beliebt, um zu strafen.
Aber das ist halt so, wenn Anwälte auf Laien treffen.
Da kann man nur verlieren.
Ahoi
Skipper
ich wollte nichts mehr dazu schreiben.
Aber wenn Tatsachen verdreht werden muß das klargestellt werden.
Der LDA schrieb als Strafe aus:
Es war in keinster Weise wie im Nachgang und dann so dargestellt das:1) Der Betroffenen wird wegen Verstoßes gegen Ziff. B 1.1,
1.2, 2.1.1 SpO, Ziff. 5 JuSpO auferlegt, bis spät. 31.05.2013
für die Bezirke Oberpfalz und Mittelfranken einmalig und
kostenfrei (ohne Startgeld) U11-Mannschaftsspiele nach
dem BJV-Konzept anzubieten und auszurichten
ja wenns das Erste nicht dann vielleicht Variante 2, die es zwar nicht gibt, die man aber vermuten soll.Zitat:
Es handelt sich gerade nicht um Bezirksmannschaftsspiele im herkömmlichen Sinne, sondern um eine Veranstaltung „eigener Art“ als Sanktion (sog. erzieherische Maßnahme) die ausschließlich auf der Anordnung des Disziplinarausschusses beruht und auf die die sonst für Bezirksmannschaftsspiele geltenden rechtlichen Grundlagen naturgemäß nur eingeschränkt Anwendung finden können („nach dem
BJV-Konzept“).
Das halte ich für Herausreden und Wortklauberei, um hintendran doch das Recht so anzupassen wies beliebt, um zu strafen.
Aber das ist halt so, wenn Anwälte auf Laien treffen.
Da kann man nur verlieren.
Ahoi
Skipper
-
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- Registriert: 13.02.2009, 00:36
Fazit der Geschichte
Daraus kann man nur lernen, daß man die Funktionäre, die mit den "Füßen auf der Wolke" schweben, abwählen muß. Echte Judoka mit Herzblut müßten dafür allerdings bereit sein, die Mühen der Verbandsarbeit auf sich zu nehmen und zur Gegenkandidatur anzutreten, wenn wir eine Vorstand haben wollen, der mit "dem Gesicht zum Volke" arbeitet.
Anmerkung: Die Zitate in den "" stammen aus einem Lied von Gerhard Schöne.
Anmerkung: Die Zitate in den "" stammen aus einem Lied von Gerhard Schöne.
- Hofi
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Re: Randori und Bestrafung für solche
Also ich kann in den von Skipper zitierten Passagen nun beim besten Willen keinen Widerspruch erkennen.
Das "BJV-Konzept" kann sich ganz einfach auf die rein technische Durchführung, sprich, welche Wettkampfformen werden gemacht, beziehen. Eine Antwort, von der ich ausgehe, dass man sie auch gekriegt hätte, hätte man gleich Oktober/November beim LDA nachgefragt und das ganze nicht erst über den Bezirk laufen lassen.
@ Holger: Zumindest in meinem Bereich kann ich sagen, dass die bösen Funktionäre alle, ohne Ausnahme, echte Judoka mit Herzblut für die Sache sind. Man mag unterschiedliche Ansichten haben, aber an der Leidenschaft fürs Judo fehlt es keinem.
Bis dann
hofi
Das "BJV-Konzept" kann sich ganz einfach auf die rein technische Durchführung, sprich, welche Wettkampfformen werden gemacht, beziehen. Eine Antwort, von der ich ausgehe, dass man sie auch gekriegt hätte, hätte man gleich Oktober/November beim LDA nachgefragt und das ganze nicht erst über den Bezirk laufen lassen.
@ Holger: Zumindest in meinem Bereich kann ich sagen, dass die bösen Funktionäre alle, ohne Ausnahme, echte Judoka mit Herzblut für die Sache sind. Man mag unterschiedliche Ansichten haben, aber an der Leidenschaft fürs Judo fehlt es keinem.
Bis dann
hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Re: Randori und Bestrafung für solche
@hofi
Der Widerspruch liegt darin, daß:
Mannschaftsspiele nach dem BJV-Konzept Bezirksveranstaltungen sind und somit der Bezirk auch zustimmen muß!
Zumindest nach der alten JuSpO.
Die gilt zwar für alle außer.......
Das war mir nicht bewußt, bis wir mit der Planung begannen.
Somit logisch, daß der Bezirk mit ins Boot gehört und zustimmen muss.
Hat er aber nicht.
Von einer Veranstaltung der besonderen Art war leider nie die Rede.
Auch wurde unsere Bitte um Ausschreibung durch den LDA vom LDA abgeschmettert.
Auszug aus dem Schreiben des LDA vom 19.2.13
wenn Du auf den Scheiterhaufen mußt , hast Du gefälligst für das Holz und die Streichhölzer zu sorgen.
Ahoi
Skipper
Der Widerspruch liegt darin, daß:
Mannschaftsspiele nach dem BJV-Konzept Bezirksveranstaltungen sind und somit der Bezirk auch zustimmen muß!
Zumindest nach der alten JuSpO.
Die gilt zwar für alle außer.......
Das war mir nicht bewußt, bis wir mit der Planung begannen.
Somit logisch, daß der Bezirk mit ins Boot gehört und zustimmen muss.
Hat er aber nicht.
Von einer Veranstaltung der besonderen Art war leider nie die Rede.
Auch wurde unsere Bitte um Ausschreibung durch den LDA vom LDA abgeschmettert.
Auszug aus dem Schreiben des LDA vom 19.2.13
nach dem Motto:Dafür spricht auch die etwas dreist anmutende „Bitte“ an den LDA, die Ausschreibung
„in den Medien der Oberpfalz als auch des BJV bzw. Mittelfranken zu veröffentlichen“,
denn es liegt für jedermann auf der Hand, dass dies nicht Aufgabe eines
Disziplinarausschusses ist. Letztlich kann aber dahinstehen, ob die Betroffene jemals
ernsthaft beabsichtigte, die ihr auferlegten Mannschaftsspiele durchzuführen, weil sie
jedenfalls durch ihr eigenes Verhalten (Verstreichenlassen der Ausschreibungsfrist)
die Befolgung der Weisung unmöglich gemacht hat. Die Schaffung von Fakten, die
die Befolgung einer von einem Verbandsorgan erteilten Weisung unmöglich macht,
stellt aber nichts anderes als die Nichtbefolgung der Weisung dar und erfüllt somit
den Tatbestand des § 54 Ziff. 2 RVO.
wenn Du auf den Scheiterhaufen mußt , hast Du gefälligst für das Holz und die Streichhölzer zu sorgen.
Ahoi
Skipper