http://www.b-j-v.de/assets/Content/Downloads/ordnungen-and-regelwerk/JuSpO-14-01-13.pdf hat geschrieben:
2.2 INOFFIZIELLE VERANSTALTUNGEN
Inoffizielle Veranstaltungen
U15/U18
sind alle von Vereinen nicht im Auftrag des BJV
veranstaltete Maßnahmen. Die Anwendung dieser Sportordnung ist verbindlich. Ein Anspruch auf
Unterstützung durch Funktionspersonal des BJV besteht nicht. Jede inoffizielle Veranstaltung
U15/U18 ist genehmigungspflichtig.
Inoffizielle
Turniere U10/U12:
Vom BJV werden inoffizielle private Einladungsturniere, als eigenverantwortliche Vereinsveranstaltungen
in der Altersklasse U10/U12
erlaubt. Startberechtigung besteht ab dem 7.Kyu.
Der BJV übernimmt für diese Turniere keine Haftung und keine Organisation.
Der Ausrichter von inoffiziellen Veranstaltungen ist verpflichtet, unmittelbar nach der Durchführung einen
Meisterschaftsbericht (BJV-Vorlage) und eine Ergebnisliste an den zuständigen
Verbandsjugendleiter zu senden.
Ausrichter von inoffiziellen Turnieren, die bei der Durchführung gegen die BJV-Jugendsportordnung verstoßen haben,
erhalten für das folgende Jahr keine Genehmigung mehr für das gleiche Turnier.
(Hervorhebungen von mir)
Also was haben wir gelernt:
U15/U18 - war es wohl nicht, da nur bis 12Jahre ==> der entsprechende Absatz kann ignoriert werden.
U10/U12-Turnier - war es nicht, da es sich um ein Randori handelt und auch 12Jährige teilnehmen ==> der entsprechende
Absatz greift ebenfalls nicht.
Bleibt noch ein möglicher Verstoß beim letzten Teil, daß ein Meisterschaftsbericht (kann es eigentlich
nicht geben, da es ein Randori war und keine Meisterschaft) und eine Ergebnisliste (die könnte es geben, da mit
Wertungen gearbeitet wurde) nicht übersandt wurde.
Interessanterweise steht die "Strafe" beim Verstoß gegen die BJV-Jugendsportordnung ja am Ende des Absatzes:
"
erhalten für das folgende Jahr keine Genehmigung mehr für das gleiche Turnier.". Da es kein Turnier war, ist diese
Sanktion also eigentlich gegenstandslos.
Ansonsten lese ich aus dem Artikel eine "Genehmigungspflicht" des BJV für Maßnahmen U15/18 und
Turniere U10/12 heraus. D.h. der BJV muß also solche Veranstaltungen genehmigen, es sei denn die untenstehende
Strafe "zieht".
Also ich würde die Geldstrafe nicht bezahlen. Ersten ist das Verfahren bei dieser Art von Randori-Veranstaltungen
in dem Altersbereich nicht von der Ordnung reglementiert und wäre sie es doch, dann steht
die Strafvorschrift in der Ordnung, tja im schlimmsten Fall ist halt im nächsten Jahr eine "nicht genehmigte"
Veranstaltung - wen kratzt es?