Handhabung der Wettkampflizenz

Hier geht es um die Wettkampforganisation und um Fragen zu den Wettkampfregeln
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Olaf
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Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Olaf »

Hier die Regelung für Niedersachsen. Habe ich heute auf mehrfache Nachfrage erhalten.
...

Die Regelung für die Wettkampflizenz gilt ab 01.01.2012. Die
Übergangsregelung gilt bis 30.03.2012. Aber die Athleten, die auf
Landesveranstaltungen (hier sind wirklich nur die Veranstaltungen gemeint,
bei denen der NJV direkt Veranstalter ist) stattfinden, müssen die
Wettkampflizenz oder bis zum 30.04.2012 die unterschriebenen Ausdrucke, die
über das Portal abrufbar sind, vorlegen. Für die Ligen allerdings ist vom
01.01.2012 die Wettkampflizenz Pflicht.


....

Freundliche Grüße
Rainer Hinze
Geschäftsführer

Niedersächsischer Judo-Verband e.V.
Hervorhebung von mir

LG
Olaf
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

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HBt.

Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von HBt. »

Wie viele Vereine in Nds beherbergen LIGAKÄMPFER?
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Olaf
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Olaf »

Männer Niedersachsenliga
Bremer Judo Team II
MTV Vorsfelde
VfL Stade
SV Victoria Lauenau
Eintr. Hildesheim
SFV Europa Braunschweig
SV Hambühren
JG Uelzen oder 1. Absteiger RL Nord
JC Osnabrück
TuS Hermannsburg/Ph. Soltau
BJC Braunschweig
PSV Bremen

Frauen Niedersachsenliga
Judo in Holle
KG SG Diepholz/ TSV Wetschen
Hansa SV Stöckte
KSC Ricklingen
KG Ems-Vechte
SV Victoria Lauenau

Dazu kommen die Vereine der Regionalliga/2. BuLi und 1. BuLi, sowie alle Fremdstarter mit Mannschaftsstartberechtigung.

Das sind z.B. bei der Frauenmannschaft aus Lauenau zusätzlich die Vereine Cherusker Schaumburg, VT Rinteln, VSV Hohenbostel und MTV Obernkirchen.

LG Olaf
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Olaf »

DJB hat geschrieben:Informationen zur Wettkampflizenz im Ligabetrieb des DJB

Für alle Ligabereiche des DJB gelten folgende Regelungen bezüglich der neuen Wettkampflizenz
(Die folgenden Informationen betreffen die 1. Bundesliga M+F; die 2. Bundesliga M+F sowie alle Regionalligen M+F)


Die DJB Wettkampflizenz im Ligabetrieb

Die DJB Wettkampflizenz, die ja seit dem 1.1.2012 eingeführt wurde, ist gemäß Wettkampfordnung des DJB verpflichtend für alle Teilnehmer, die an dem Ligabetrieb des DJB teilnehmen.
Der Mitgliedsausweis und die Wettkampflizenz muss beim Wiegen vorgelegt werden. Ansonsten ist ein Start nicht möglich.

Für den Bereich der Einzelturniere ist eine Übergangszeit bis zum 30.4. vereinbart worden, wobei die Lizenz nicht vorgelegt werden muss, aber natürlich die Erklärungen über Anti-Doping, Schiedsgerichtsvereinbarung und Datenerklärung unterschrieben vorliegen müssen.
Dieses Verfahren ist natürlich im Ligabetrieb nicht praktikabel und daher gilt die Übergangsregelung nicht für den Ligabetrieb.

Im gesamten Ligabetrieb muss die Lizenznummer in das entsprechende Formular eingetragen werden. In den Bundesligen ist dies die Homepage der Bundesliga; in den Regionalligen die entsprechenden Formulare. Die Wettkampflizenznummer muss bei der Abgabe der offiziellen Meldung eines Vereins beim zuständigen Landesverbandssportreferenten bereits vorhanden sein. Dies ist in der 1. und 2. Bundesliga der 15.2. des Jahres.
Diese Wettkampflizenznummer erhält jeder Athlet,
Ø Der die Lizenz im DJB Portal angefordert hat und die notwendigen Angaben gemacht hat.
Ø Der die benötigten Erklärungen ( Anti-Doping Erklärung; Schiedsgerichtsvereinbarung und Datenerklärung) an den DJB geschickt hat.
Nach dem Erhalt der Erklärungen, benötigt der DJB 3 Arbeitstage, um die Wettkampflizenznummer zu vergeben. Jeder Athlet erhält automatisch eine Bestätigung mit seiner Wettkampflizenznummer. Diese Nummer ist dann in das entsprechende Formular einzutragen. Danach erhält der Athlet noch seine Wettkampflizenzkarte, die aber für die Einreichung der Unterlagen nicht benötigt wird..

Beim Ligabetrieb der Landesverbände regeln diese das Verfahren selber. Der DJB empfiehlt, dass sich die Landesverbände ähnlich verhalten wie der DJB.

R.Nimz
Geschäftsführer
Deutscher Judo Bund
Quelle DJB-Homepage http://www.judobund.de/aktuelles/details/1883?mid=56 Hervorhebung von mir.

Der Bereich der Einzelstarts wird noch mal überarbeitet. Ich habe eben mit dem DJB gesprochen. Wenn die neue Version auf der DJB-Seite steht poste ich sie hier.

LG
Olaf
Zuletzt geändert von Olaf am 04.01.2012, 14:59, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von HBt. »

Auch für Judoka die an Katameisterschaften (ab Landesebene) teilnehmen ist die Lizenz Pflicht.


Fragen:
  • Die Lizenz ist immer nur für ein Kalenderjahr gültig - ?
    Die Gebühr beträgt jedesmal 6 €, auch im Folgejahr - ?
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Fettzi
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Fettzi »

Beim Seminar letztes Wochenende in Leipzig, war auch Herr Nimz anwesend.
Er hat dazu einige Fragen beantwortet:
Die Lizenz gilt für genau ein Jahr. Terminlich genau wie die JSM.
Notwendig ist sie erst im DJB d.h. Gruppenebene ab dem Jahrgang u17. Sie ist also, sofern der Landesverband keine einfordert, für keinerlei Landesmeisterschaften notwendig.
Desweiteren werden aufgrund des Verwaltungsaufwandes jedes Jahr 6 Euro fällig.
Perspektivisch soll irgendwann einmal die komplette Meldung für sämtliche DJB-Maßnahmen über die Wettkampflizenz (zumindest die Scheckkarte) abgewickelt werden.
Desweiteren wurde, aufgrund einer regen Diskussion, eine Ausnahmeregelung für die Bundesliga geschaffen:

http://www.judobund.de/aktuelles/details/1886

An der Stelle möchte ich nochmal betonen, das die Wettkampflizenz eine Forderung der NADA ist, an der eine Menge Fördergelder hängen und an der der DJB nicht verdient.
MfG OTsche

Quelle: Nachwuchstrainer- und Jugendleiterseminar in Leipzig, Ausführungen von R.Nimz/P.Frese persönlich zum Judoportal/Wettkampflizenz
HBt.

Nds

Beitrag von HBt. »

www.njv.de/aktuelles/news.php?id=4834 hat geschrieben: Ab 01.01.2012 ist eine Wettkampflizenz ab dem Jahrgang U17 aufwärts (männlich/weiblich) für den Bereich Landesebene NJV und höher zu beantragen und nachzuweisen!

1. Über das DJB-Portal hat jeder Verein seine Kämpfer zu erfassen, die sich ab Landesebene Einzel/Mannschaft und Liga und Kata (männlich/weiblich) an den Wettkämpfen beteiligen wollen. An der Waage ist dann die ausgestellte Lizenz mit vorzulegen. Liegt diese noch nicht vor, kann ersatzweise eine Kopie der Erklärung zur Beantragung vorgelegt werden. Der DJB hat eine Übergangsfrist bis zum 30.04.2012 eingeräumt.
2. Ab dem 01.05.2012 wird kein Startrecht eingeräumt(keine Ausnahme), wenn die gültige Wettkampflizenz nicht an der Waage vorgelegt werden kann.
3. Für die Landesligen (Männer/Frauen) trifft dieses nicht zu; hier ist bereits ab dem 01.01.2012 an den Wettkampftagen die gültige Wettkampflizenz an der Waage vorzulegen.

Für den Bereich der Bezirksligen wird zur Zeit die Wettkampflizenz nicht benötigt. Ausgenommen hiervon sind die Doppelstarter – hier greift Position 3 (Lizenz muss ab Landesebene vorliegen s.o.)!


Mit sportlichen Grüßen
Walter Ahrens
NJV-Ligareferent
Hervorhebungen von mir.

Ab Landesebene für alle Sportler, die am Wettkampfgeschehen aktiv teilnehmen wollen, verpflichtend ;).
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Fettzi
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Fettzi »

Dann hat euer Landesverband die Regeln verschärft. Es ist z.B. bis zum Ablauf der Übergangszeit nicht notwendig, die Erklärung an der Waage vorzulegen/zu unterschreiben.
Daraus folgt: daran hat der DJB keine Aktie...;)
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kastow
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von kastow »

otsche hat geschrieben:Dann hat euer Landesverband die Regeln verschärft. Es ist z.B. bis zum Ablauf der Übergangszeit nicht notwendig, die Erklärung an der Waage vorzulegen/zu unterschreiben.
Daraus folgt: daran hat der DJB keine Aktie...;)
Zumindest teilweise folgt der NJV hier nur den DJB-Bestimmungen, denn auf der DJB-Seite lesen wir:
Für den Bereich der Einzelturniere ist eine Übergangszeit bis zum 30.04. vereinbart worden, wobei die Lizenz nicht vorgelegt werden muss, aber natürlich die Erklärungen über Anti-Doping, Schiedsgerichtsvereinbarung und Datenerklärung unterschrieben vorliegen müssen.
Irgendwie empfinde ich diese tröpfchenweise erfolgende Informationspolitik als ziemlich stümperhaft und nervig. In vier Wochen finden in NRW die WdEM U17 - also die Meisterschaften auf Gruppenebene - statt. Wieso wird nicht einfach von vorne herein klar, sauber und umfassend informiert? Bisher sah es für mich so aus, als ob bis zum 30.04. weiter wie bisher verfahren würde, nun (vier Wochen vor der WdEM und drei Wochen nachdem das Portal online gegangen ist) müssen auf einmal doch wieder die Athleten Erklärungen vorlegen. An wen eigentlich? Den DJB oder die Wettkampfleitung vor Ort? Von der Ausnahmeregelung scheint nun nur noch der DJB zu profitieren, der sich mit dem Lizenzversand Zeit lassen kann. Professionelle Informationspolitik und Verbandsarbeit ist das in meinen Augen nicht.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Olaf
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Olaf »

otsche hat geschrieben:Dann hat euer Landesverband die Regeln verschärft. Es ist z.B. bis zum Ablauf der Übergangszeit nicht notwendig, die Erklärung an der Waage vorzulegen/zu unterschreiben.
Daraus folgt: daran hat der DJB keine Aktie...;)
Der Landesverband hat diese Regeln nicht eigenmächtig verschärft. Folgender Link enthält die Originalunterlage, die der NJV vom DJB bekommen hat.

http://www.njv.de/download/event_obj/48 ... lizenz.pdf
DJB hat geschrieben:Ab dem 1.5.2012 ist ein Start bei einer Meisterschaft ab Landesverbandsebene nur noch bei Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises (Judopass) und der gültigen DJB-Wettkampflizenz möglich.
Den Landesverbänden erst ein Schreiben zuzusenden in dem vorgeschrieben wird, dass die Lizenz ab Landesverbandsebene Pflicht ist und dann auf einem Lehrgang zu behaupten, dies liege doch im Ermessen der einzelnen Landesverbände, ist zumindest ein sehr seltsames Vorgehen.
kastow hat geschrieben:In vier Wochen finden in NRW die WdEM U17 - also die Meisterschaften auf Gruppenebene - statt. Wieso wird nicht einfach von vorne herein klar, sauber und umfassend informiert? Bisher sah es für mich so aus, als ob bis zum 30.04. weiter wie bisher verfahren würde, nun (vier Wochen vor der WdEM und drei Wochen nachdem das Portal online gegangen ist) müssen auf einmal doch wieder die Athleten Erklärungen vorlegen.
Nach dem DJB (Hr. Nimz) müssen sie das nicht. Genau das habe ich gefragt und per Mail die Antwort erhalten, dass dies vom DJB nicht gefordert wird. Er weist aber darauf hin, dass er nicht weiß, ob einzelne Landesverbände dies anders handhaben. Also musst du zu diesem Punkt den NWJV befragen. Zu den Westdeutschen und Deutschen braucht man weder die Lizenz, noch die Erklärungen. So die schriftliche Versicherung die ich vorliegen habe.
otsche hat geschrieben:An der Stelle möchte ich nochmal betonen, das die Wettkampflizenz eine Forderung der NADA ist
Die Lizenz in der vorliegenden Form ist keine Forderung der NADA. Die NADA verlangt nur, dass sich Teilnehmer an bestimmten Meisterschaften dem Anti-Doping verpflichten. Dies kann jedoch über andere Formen erreicht werden als einer Jahreslizenz. Hier findet man z.B. die Lösung der Deutschen Triathlon Union (Startpass anklicken).

http://www.dtu-info.de/Informationen.html

Wie man im Text nachvollziehen kann, ist in den Tageslizenzen gar keine Anti-Doping-Erklärung enthalten. Trotzdem ist ein Start möglich. Selbst zu deutschen Meisterschaften ist es ausreichend, wenn man sich in der Meldung zum Anti-Doping verpflichtet. Siehe hier:

http://www.dtu-info.de/formulare.html?f ... aerung.pdf

Und die DTU ist was das Anti-Doping angeht dem DJB um Lichtjahre voraus. Man sehe sich nur hier das Programm des Anti-Doping-Tages an

http://www.dtu-info.de/anti-doping-tag.html

bei welchem die DTU z.B. eigene Dopingkontrolleure für ihre Veranstaltungen ausbildet.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die NADA auf ihrer eigenen Homepage darstellt, dass ihre zum Zwecke des Anti-Doping erhobenen personenbezogenen Daten unter der strengen Kontrolle eines externen Datenschutzbeauftragten stehen und die NADA als erhebende Stelle ferner auch die zuständige Aufsichtsbehörde angibt.

http://www.nada-bonn.de/recht/datenschutz/

Kennt sich jemand in dieser Thematik aus und kann sagen ob der DJB, nun da er selbst personenbezogene Daten erhebt, ebenfalls zu einer solchen Maßnahme verpflichtet ist?

LG
Olaf
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von tutor! »

Ob der DJB einen Datenschutzbeauftragten braucht oder nicht geht aus dem Bundesdatenschutzgesetz hervor:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

Ich hab aber jetzt nicht die Zeit und auch nicht alle Informationen, um das beurteilen zu können.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Fritz »

otsche hat geschrieben:An der Stelle möchte ich nochmal betonen, das die Wettkampflizenz eine Forderung der NADA ist, an der eine Menge Fördergelder hängen und an der der DJB nicht verdient.
Hmm, also die Lizenz spielt dem DJB Fördergelder ein...
Wozu dann die 6 Euro? Warum nicht einen Teil dieser ominösen Fördergelder zur Abwicklung benutzen?
Wozu muß die Lizenz jedes Jahr neu bezahlt werden - Warum gilt sie nicht bis auf Widerruf?

Datenschutz hin oder her: Aber ich halte es schon für bedenklich, wenn
eine Organisation wie der DJB plötzlich in den Besitz
von Anschriften und Konto-Verbindungen (*) von Leuten kommt, die nicht mal Mitglied in der Organisation sind -
sprich im Grunde keinen Einfluß auf das nehmen können, was die Organisation so tut...

(*) Es ist zur Bezahlung der Lizenz nur möglich, wenn man ihnen die Konto-Daten überläßt.
Paypal, Überweisung, Kreditkarte - Fehlanzeige...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von kastow »

Olaf hat geschrieben:
kastow hat geschrieben:In vier Wochen finden in NRW die WdEM U17 - also die Meisterschaften auf Gruppenebene - statt. Wieso wird nicht einfach von vorne herein klar, sauber und umfassend informiert? Bisher sah es für mich so aus, als ob bis zum 30.04. weiter wie bisher verfahren würde, nun (vier Wochen vor der WdEM und drei Wochen nachdem das Portal online gegangen ist) müssen auf einmal doch wieder die Athleten Erklärungen vorlegen.
Nach dem DJB (Hr. Nimz) müssen sie das nicht. Genau das habe ich gefragt und per Mail die Antwort erhalten, dass dies vom DJB nicht gefordert wird. Er weist aber darauf hin, dass er nicht weiß, ob einzelne Landesverbände dies anders handhaben. Also musst du zu diesem Punkt den NWJV befragen. Zu den Westdeutschen und Deutschen braucht man weder die Lizenz, noch die Erklärungen. So die schriftliche Versicherung die ich vorliegen habe.
An der Stelle widerspricht Hr. Nimz mit seiner Mail dann seiner eigenen Veröffentlichungen vom 03.01.2012 auf der DJB-Seite:
Für den Bereich der Einzelturniere ist eine Übergangszeit bis zum 30.04. vereinbart worden, wobei die Lizenz nicht vorgelegt werden muss, aber natürlich die Erklärungen über Anti-Doping, Schiedsgerichtsvereinbarung und Datenerklärung unterschrieben vorliegen müssen.
Ich habe jetzt hierzu den NWJV angeschrieben. Dann erfahre ich wenigstens zuverlässig, wie die Sache in NRW gehandhabt wird. Auf die Aussagen aus dem NWJV kann man sich eigentlich immer verlassen - davon könnte der DJB ... ;)
Herzliche Grüße,

kastow

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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Delta »

Hallo zusammen,

Nach Aussage des DJB (Herr Nimz) wird der Lizenzgeschichte ein "Schonfrist" eingeräumt bis 15. Februar.

Gruß

Delta
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Fettzi »

Die jährliche Beantragung hängt damit zusammen, dass die Athleten sich jedes Jahr die neuen Dopingbestimmungen zu Gemüte zu führen haben, und die dann auch bestätigen müssen.
Das die Informationspolitik mangelhaft ist, wurde von Hr. Freese auf dem Lehrgang auch so bestätigt, aber er meint, es fehlt schlichtweg das Personal und die Zeit für eine bessere Informationspolitik.
Außerdem sind die Fördergelder der Nada schon verplant, diese für die Lizenz zu verwenden, würde quasi dazu führen, das objektiv weniger Geld zur Verfügung steht.
An sich ist die Lösung mit der Scheckkarte eine gute Idee. Sicherlich im Moment suboptimal, soll sie jedoch ausgebaut werden. Die ersten 3 Schritte werden dieses Jahr gegangen, die nächsten Jahre folgen weitere, wie z.B. eben die Meldung für DJB-Maßnahmen.

zum Thema Zahlungsmöglichkeiten:
Ich denke, das ist ein Thema/Problem, was sich lösen lässt. Schickt einfach eine E-Mail an Herrn Nimz mit dem Vorschlag, weitere Zahlungsmethoden einzuführen. Über konstruktive Kritik ist der DJB sicherlich sehr dankbar.
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Fritz
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von Fritz »

Ich denke, das ist ein Thema/Problem, was sich lösen lässt. Schickt einfach eine E-Mail an Herrn Nimz mit dem Vorschlag, weitere Zahlungsmethoden einzuführen. Über konstruktive Kritik ist der DJB sicherlich sehr dankbar.
Wie in dem anderen Faden zum Thema angedeutet, sieht die Welt doch leider anders aus.
Aussage sinngemäß des Geschäftführers war: Andere Zahlungsmöglichkeiten wird es nicht geben, wäre zuviel Aufwand von wegen
Zahlungszuordnung, wenn ihnen die Sache mit dem Bankeinzug nicht paßt, dann lassen sie es eben...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
HBt.

Wow

Beitrag von HBt. »

Fritz! hat geschrieben: Aussage sinngemäß des Geschäftführers war: Andere Zahlungsmöglichkeiten wird es nicht geben, wäre zuviel Aufwand von wegen
Zahlungszuordnung, wenn ihnen die Sache mit dem Bankeinzug nicht paßt, dann lassen sie es eben...
Diese Aussage charakterisiert Herrn R.N. sehr gut, sie ist treffend.

Weitere Zahlungsmöglichkeiten müssten bestehen: Die PayPal-Option halte ich für äußerst sinnvoll.
katana
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Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von katana »

Ob der Verband momentan etwas daran verdient oder nicht, ist doch im Prinzip nur
nebensächliches Gedöns.
Der geniale Trick daran ist doch vielmehr, daß der Verband, der ja laut Satzung keinen Zugriff auf Einzelmitglieder
hat , sich eine "Mitgliedschaft im Portal" schafft, bei der er zukünftig direkten Zugang zu den Geldbeuteln
der Einzelmitglieder hat.
Es werden somit die Vereine und Landes-Verbände ausgeschalten, die ja auch ihren Obulus bei den Beitragsmarken etc. verlangen.
Z.B Beitragsmarke kostet X €, Landesverband gibt für XY € weiter, Verein verlangt XYZ €.
Durch die Portalmitgliedschaft erlangt der DJB direkten Zugriff auf das Einzelmitglied und kann selbst XYZ € kassieren.
D.h. für die Vereine u. Verbände, daß sie nun den schwarzen Peter haben und Beiträge (Fehlbetrag) erhöhen müssen.
Für die Einzelmitglieder wirds auf jeden Fall teuer.
Wenn erst mal genug "Mitglieder" gebunden sind, und die ganzen Formalitäten über das Portal abgewickelt werden können, wird man dieses zur gegebenen Zeit auch für Beitragserhöhungen nutzen... (eine Prophezeihung ???)

Das Gelabere um die Dopingverordnungen ist halt ein optimaler Aufhänger, um die Sache widerstandslos durchzuziehen.
Nennt man Politik. :D

KK
pmhausen

Re: Handhabung der Wettkampflizenz

Beitrag von pmhausen »

Ich hab' die Notwendigkeit der indirekten Mitgliedschaft noch nie verstanden. Ein Beispiel vom Gleitschirmfliegen:

Der einzelne Pilot ist Mitglied im DHV (Deutschen Hängeleiterverband).
Der lokale Verein zieht den DHV-Beitrag gemeinsam mit seinem eigenen Mitgliedsbeitrag ein und führt das Geld an den DHV ab.

Manipulation ist weitgehend ausgeschlossen, weil das einzelne Mitglied dafür verantwortlich ist, dem DHV zu sagen,
über welchen Verein es gemeldet sein möchte, genauso wie es dem lokalen Verein zu sagen hat, "bitte inklusive
DHV-Mitgliedschaft". Die Motivation ist, dass eine DHV-Mitgliedschaft über einen Verein weniger kostet als eine direkte.
So einfach kann's gehen ;-)

Gruß
Patrick
HBt.

Mitgliedschaft

Beitrag von HBt. »

Patrick,
so wünsche ich mir das auch fürs Sportjudo!
:D
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