otsche hat geschrieben:Dann hat euer Landesverband die Regeln verschärft. Es ist z.B. bis zum Ablauf der Übergangszeit nicht notwendig, die Erklärung an der Waage vorzulegen/zu unterschreiben.
Daraus folgt: daran hat der DJB keine Aktie...
Der Landesverband hat diese Regeln nicht eigenmächtig verschärft. Folgender Link enthält die Originalunterlage, die der NJV vom DJB bekommen hat.
http://www.njv.de/download/event_obj/48 ... lizenz.pdf
DJB hat geschrieben:Ab dem 1.5.2012 ist ein Start bei einer Meisterschaft ab Landesverbandsebene nur noch bei Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises (Judopass) und der gültigen DJB-Wettkampflizenz möglich.
Den Landesverbänden erst ein Schreiben zuzusenden in dem vorgeschrieben wird, dass die Lizenz ab Landesverbandsebene Pflicht ist und dann auf einem Lehrgang zu behaupten, dies liege doch im Ermessen der einzelnen Landesverbände, ist zumindest ein sehr seltsames Vorgehen.
kastow hat geschrieben:In vier Wochen finden in NRW die WdEM U17 - also die Meisterschaften auf Gruppenebene - statt. Wieso wird nicht einfach von vorne herein klar, sauber und umfassend informiert? Bisher sah es für mich so aus, als ob bis zum 30.04. weiter wie bisher verfahren würde, nun (vier Wochen vor der WdEM und drei Wochen nachdem das Portal online gegangen ist) müssen auf einmal doch wieder die Athleten Erklärungen vorlegen.
Nach dem DJB (Hr. Nimz) müssen sie das nicht. Genau das habe ich gefragt und per Mail die Antwort erhalten, dass dies vom DJB nicht gefordert wird. Er weist aber darauf hin, dass er nicht weiß, ob einzelne Landesverbände dies anders handhaben. Also musst du zu diesem Punkt den NWJV befragen. Zu den Westdeutschen und Deutschen braucht man weder die Lizenz, noch die Erklärungen. So die schriftliche Versicherung die ich vorliegen habe.
otsche hat geschrieben:An der Stelle möchte ich nochmal betonen, das die Wettkampflizenz eine Forderung der NADA ist
Die Lizenz in der vorliegenden Form ist
keine Forderung der NADA. Die NADA verlangt nur, dass sich Teilnehmer an bestimmten Meisterschaften dem Anti-Doping verpflichten. Dies kann jedoch über andere Formen erreicht werden als einer Jahreslizenz. Hier findet man z.B. die Lösung der Deutschen Triathlon Union (Startpass anklicken).
http://www.dtu-info.de/Informationen.html
Wie man im Text nachvollziehen kann, ist in den Tageslizenzen gar keine Anti-Doping-Erklärung enthalten. Trotzdem ist ein Start möglich. Selbst zu deutschen Meisterschaften ist es ausreichend, wenn man sich in der Meldung zum Anti-Doping verpflichtet. Siehe hier:
http://www.dtu-info.de/formulare.html?f ... aerung.pdf
Und die DTU ist was das Anti-Doping angeht dem DJB um Lichtjahre voraus. Man sehe sich nur hier das Programm des Anti-Doping-Tages an
http://www.dtu-info.de/anti-doping-tag.html
bei welchem die DTU z.B. eigene Dopingkontrolleure für ihre Veranstaltungen ausbildet.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die NADA auf ihrer eigenen Homepage darstellt, dass ihre zum Zwecke des Anti-Doping erhobenen personenbezogenen Daten unter der strengen Kontrolle eines externen Datenschutzbeauftragten stehen und die NADA als erhebende Stelle ferner auch die zuständige Aufsichtsbehörde angibt.
http://www.nada-bonn.de/recht/datenschutz/
Kennt sich jemand in dieser Thematik aus und kann sagen ob der DJB, nun da er selbst personenbezogene Daten erhebt, ebenfalls zu einer solchen Maßnahme verpflichtet ist?
LG
Olaf