Wie Du treffender Weise schreibst, sind dies steuerrechtlich festgesetzte Spesen (Mehraufwand bei Dienstreisen). Diese decken den Mehraufwand für Verpflegung ab. Somit erhalten die KR sowie Funktionäre einen Betrag für die Verpflegung außer Haus, für die der Gesetzgeber nunmal für alle gültigen Sätze festgelegt hat. Mit welcher Begründung müssen also diese Personen, auf Kosten des Ausrichters wohlgemerkt, verköstigt werden? Ist dies dann keine Vergütung im doppelten Sinne (steuerliche Vorteile kassieren, obwohl keine Mehraufwendung angefallen ist). Dies ist doch genauso, wenn ich als Funktionär/KR bei einem Kollegen mitfahre und diese Fahrt selber nochmals abrechne. Die Leistung soll doppelt vergütet werden. Manch einer könnte darüber hinaus noch auf die Idee kommen, die Fahrt zur Veranstaltung als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer in Ansatz zu bringen.Uwe 23 hat geschrieben: Das ist richtig (zumindest noch), aber es ist damit absolut keine fürstliche Bezahlung, außer der steuerrechtlich festgesetzen Spensen, gibt es keinen Cent. Je nach Veranstaltung färt man Freitags Mittags los, muss einen halben Tag Urlaub nehmen, fährt dann in Fahrgemeinschaft, bekommt dafür einen nicht kostendeckenden Kilometersatz, dann ist man 2 Tage bis zu 10 Stunden hochkonzentriert im Einsatz, fährt zurück und ist dann Sonntag am sehr späten Abend zurück. (Gilt für KR und Funktionäre)
Sollte ich einen Gedankenfehler haben, bitte um Klarstellung.
Du glaubst gar nicht, wer sich als VIP an solch einer Veranstaltung auszugeben versucht.Uwe 23 hat geschrieben:Die zwei warmen Mahlzeiten und die VIP-Verpflegung bekommen längst nicht alle oben genannten, da werden auch feine Unterschiede gemacht.
Das Aufwenigste sind damit sicher die sog. VIPs nicht die Funktionäre oder KR.
Behandle bitte einmal bei solch einer Veranstaltung alle mit einem Jacket und irgendeinem KR-Abzeichen (ob DJB oder LV) unterschiedlich.
Viel Spaß dabei!