Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Linowitsch
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von Linowitsch »

@Olaf:
Fjala ist umgesiedelt ;-)

jetzt wäre für sie die entsprechende Ordnung für Sachsen die ausschlaggebende. http://sachsenjudo.de/Verbandsinfos/Sat ... 080101.pdf
Und da steht:
2. Prüfungsberechtigung und Prüferkomission

Kyu- und Dan-Prüfungen dürfen im JVS nur von DAn-Trägern durchgeführt werden, die
  • eine gültige Prüferlizenz des JVS und einen gültigen DJB-Judopass besitzen
  • eine gültige FÜL-Lizenz, Trainerlizenz oder Kampfrichterlizenz im Judo haben und
  • den Nachweis der aktiven Mitgliedschaft in einem Verein des JVS erbringen
Bei anstehenden Prüfungen ist die Prüfungskommission wie folgt zu bilden:
  • 8.-1-Kyu: 1 Prüfer
  • Dan-Prüfungen: 3 Prüfer
[...]
Der Erwerb einer Prüferlizenz ist durch die Teilnahme an einem vom JVS dafür ausgeschriebenen Lehrgang möglich. Voraussetzungen sind:
  • Mindestgraduierung 2. Dan (Abnahmeberechtigt 8.-1-Kyu)
  • Nachweis einer gültigen FÜL-Lizenz oder Trainerlizenz oder Kampfrichterlizenz im Judo
  • Nachweis der aktiven Mitgliedshaft in einem Verein des JVS und gültiger DJB-Judopass
Die Gültigkeit der Prüferlizenzen wird durch Teilnahme an den dafür ausgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen des JVS Sachsen verlängert.
[...]
Sonderregelungen
Für Träger des 1. Dan ist der Erwerb einer Abnahmeberechtigung für den 8. und 7. Kyu möglich.
Quelle: Richtlinien zur Durchführung von Kyu- und Dan-Prüfungen im JVS

Wie man sieht ist es bei uns andersherum gekoppelt.
Die Prüferlizenz setzt eine ÜL-Lizenz o.ä. vorraus. Was auch schlüssig ist, finde ich.

Insgesamt finde ich die Voraussetzungen v.a. mit 2. Dan und Lizenz ganz schön hoch angesetzt.

Zumal ja dazu kommt, dass:
Sportlehrer,die eine Qualifikationsnachweis durch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen des Judoverbandes Sachsen erworben haben, können in Rahmen des obligatorischen Schulsports Judo (als Bestandteil des Lehrplanes) sowie in Schulsport-AGs und Ganztagsangeboten Prüfungen zum 8. udn 7. Kyu abnehmen.
Quelle: ebenda
Ist im Prinzip gut um Judo auch in Schulen interessant zu machen, allerdings finde ich es krass, dass der entsprechende Sportlehrer nur einen Lehrgang besuchen muss und prüfen darf. Und ich, nach 15 Jahren Judo mit 1. Dan und FÜL-C trotzdem noch den Lehrgang besuchen muss und dann genau so viel darf...das fehlt mir die Verhältnismäßigkeit. (Ja ich weiß, die Lehrer haben schon ein Studium hinter sich, was sie judotechnisch allerdings auch nicht mehr befähigt, als einen jahrelangen Vereinssportler)

Fazit: Ich fände es auch gut, wenn man als ÜL mit Lizenz zumindest die tiefen Kyu-Grade prüfen dürfte. So bis 5. Kyu denke ich ist OK.
Gruß
Lino

Kompetenzen kann man nur weitergeben, wenn man sie hat. (tutor! am 29.10.2008)

Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird.
Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden. (judoka50 am 23.11.2006)
HBt.

Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von HBt. »

Linowitsch hat geschrieben:Fazit: Ich fände es auch gut, wenn man als ÜL mit Lizenz zumindest die tiefen Kyu-Grade prüfen dürfte. So bis 5. Kyu denke ich ist OK.
Ja, diese Kompetenz sollte der ÜL/TR-C schon mitbringen. Damit erweitert sich aber auch die ÜL/TR-C Ausbildung um einen wesentlichen Punkt, der auch Bestandteil von notwendigen Fortbildungsmaßnahmen sein muss, um die Lizenz zu aktualisieren. Eine zusätzliche Qualifikation, um als ÜL/TR-C (ohne Kopplung an den 1. Dan oder 2.Dan?) bis zum 5.Kyu "prüfen" zu dürfen. Die Messlatte erhöht sich dadurch natürlich.
HBt.

Vergangene Regelungen im NJV

Beitrag von HBt. »

Fjala hat geschrieben:Es gab mal eine Zeit (in Nds.) da durfte ich mit 1.Kyu und ÜL-F-Lizenz Prüfungen bis 3.Kyu abnehmen ohne eine extra Prüferlizenz. Allerdings mussten damals immer 2 Prüfer prüfen (was ich persönlich richtig finde).
An eine derartige Regelung kann ich mich nicht erinnern, ich kann mich an folgende Regelungen erinnern:
  • 1) Prüfungsberechtigt ... 1.Dan plus gültige ÜL/TR-C Lizenz, dürfte theoretisch bis zum 1.Kyu (und 1. Dan, mindestens Inhaber des angestrebten Gürtelchens) prüfen .
    2) Prüfungsberechtigt ... 1.Dan plus gültige ÜL/TR-C-Lizenz plus (durch Ausbildung zu erwerbende) Prüflizenz darf bis zum 1.Kyu prüfen; Prüfer für den 1. u. 2. Kyu werden eingesetzt!
Die derzeitige Regelung geht davon aus, dass Danträger mit ÜL/TR-C Lizenz diese Kompetenz per se mitbringen - und das tun sie auch, weitestgehend. Vorschlagsrecht der Vereine.

Zu den zwei Prüfern noch ergänzend: In meinem Verein, würde keiner der eingesetzten ÜL (schwarz begürtelt, mit gültiger Prüflizenz) einen Übling ab dem 6. Kyu alleine prüfen/testen/befördern.
Auch würde mein Verein langfristig keinen Nichtschwarzgurt als ÜL einsetzen.

Konsens mit 'tutor!' ;) .


Offtopic Nachtrag:
Momentan prüfen wir gar nicht, da das Rohmaterial die Hürde Gelbgurt nur noch mit 'Ach und Krach' (unendlich viel Zuwendung) nimmt. Wahrscheinlich ist unser Qualitätsanspruch zu hoch, als Zulieferer sind wir aber an einem nicht zu unterschreitenden Mindestanspruch an die Qualität unseres Produktes gebunden. Dieser wird nicht erzielt, also stellt sich die Prüfungsfrage nicht wirklich.
tutor!
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von tutor! »

Zunächst einmal entnehme ich den vielen Beiträgen, dass wir in Deutschland, was die Prüfungsberechtigung betrifft, ziemlich große Unterschiede haben. Nun ja, der DJB ist für die Formulierung der Prüfungsinhalte zuständig, die Landesverbände für die Umsetzung, wozu natürlich auch die Prüferlizenzierung gehört.

Weiter lese ich aus den Beiträgen heraus, dass in einigen LV eine ÜL-Lizenz Voraussetzung für eine Prüferlizenz ist, in anderen ist es davon vollkommen unabhängig. Einige Landesverbände betreiben eine spezielle Prüferlizenzierung - einschl. Neuausbildung und Verlängerung - in anderen reicht offenbar nur ein Antrag eines Vereins aus, damit jemand prüfungsberechtigt ist.

Der hessische Judoverband erhebt gar eine Gebühr für neue Lizenzen und Verlängerung abgelaufener Lizenzen
Hessischer Judo-Verband hat geschrieben:Für neue Lizenzen und die Erneuerung abgelaufener Lizenzen wird ein Kostenbeitrag von 20.-EUR erhoben, der am Veranstaltungstag vor Ort zu entrichten ist.
http://www.hessenjudo.de/index.php?opti ... &no_html=1

Ich selbst habe früher ÜL-Aus- und Fortbildungen geleitet. Immer wieder wurde ich von TN darauf angesprochen, dass die Prüfer in ihren Vereinen oder auch die Prüfungsbeauftragten vor Ort, bestimmte Dinge anders sehen, als sie es in der ÜL-Ausbildung vermittelt bekämen. Manches, was da so berichtet wurde, hat schon ein wenig Kopfschütteln hervorgerufen, wobei man sich natürlich nie sicher sein kann, was stimmt und was nicht.

Auf jeden Fall gibt es das subjektive Gefühl junger ausgebildeter Übungsleiter, dass sie in ihrem Engagement von einigen "Altvorderen" ausgebremst werden. Selbst prüfen zu können, wäre da natürlich eine Lösung....

Nun bin ich aktuell mit dem Thema Kyu-Prüferschulung konfrontiert und frage mich, was ich denn da eigentlich mit den Leuten machen soll? Nach vielem hin und her überlegen kommt bei mir nichts anderes heraus als bei einer ÜL-Fortbildung, nämlich zu versuchen, den TN in der Verbesserung ihres Judo zu helfen, ihnen zu helfen, bessere Lehrer zu sein und/oder bessere Prüfer. Letztlich läuft es auf dasselbe hinaus....
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Uwe 23

Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von Uwe 23 »

Ich glaube, bei der Prüferschulung muss darum gehen:
1. Die Prüfungsordnung zu erklären, zu zeigen, welche Möglichkeiten den Prüflingen und ÜL gegeben sind, die gestellten Aufgaben zu erfüllen und wo die Grenzen von Eigeninterpretationen sind, also was der Kern einer Technik bzw. einer Prüfungsaufgabe ist.
2. Die theoretischen formalen Abläufe einer Prüfung zu erklären und auf mögliche Fehler hinzuweisen.
tutor!
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von tutor! »

Volle Zustimmung - aber was davon braucht ein ÜL nicht und wäre deshalb bei einer ÜL-Aus-/Fortbildung verzichtbar?
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von kanou65m »

Nur mal eine kleine Verständnisfrage zwischendurch:
Wem obliegt eigentlich die Erstellung der Prüferlizenzen?
Sind das nicht die Landes-Dan-Kollegien?
tutor!
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von tutor! »

kanou65m hat geschrieben:Wem obliegt eigentlich die Erstellung der Prüferlizenzen?
Sind das nicht die Landes-Dan-Kollegien?
Den Landesverbänden. Einige Landesverbände - ich glaube, es sind aber nur SH und NRW - haben diese Aufgabe an ihre Dan-Kollegien delegiert. In NRW sogar in der Satzung des Landesverbands. In anderen Landesverbänden gibt es m.W. keine Landes-Dan-Kollegien innerhalb der Landesverbände mehr.
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von kanou65m »

Ich schaue bei Gelegenheit nochmal bei den LV nach.
Das Prüfwesen zentral zu betreuen war an sich ja schon eine vernünftige Sache.... 8)

@mods:Vielleicht macht ihr Euch ja auch - wie mal versprochen- die Mühe, den Glahn-Faden in entschärfter Form wieder reinzustellen? :)
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Olaf
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von Olaf »

@ HBt: Doch, diese Regelung von der Fjala spricht, gab es. Sie wurde damals auf der gleichen Sitzung beschlossen, auf der das DDK in Niedersachsen die Prüfungshoheit abgeben musste. Mit diesem Passus in der Prüfungsordnung wurden viele Stimmen von Vereinen gesammelt, die keinen Dan-Träger im Verein hatten. Hat aber nur kurz Bestand gehabt und man fuhr wieder auf Prüfberechtigung 1. Dan zurück. Das sorgte seinerzeit für einigen Unmut.

LG
Olaf
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
HBt.

Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von HBt. »

Olaf hat geschrieben:@ HBt: Doch, diese Regelung von der Fjala spricht, gab es. Sie wurde damals auf der gleichen Sitzung beschlossen, auf der das DDK in Niedersachsen die Prüfungshoheit abgeben musste. Mit diesem Passus in der Prüfungsordnung wurden viele Stimmen von Vereinen gesammelt, die keinen Dan-Träger im Verein hatten. Hat aber nur kurz Bestand gehabt und man fuhr wieder auf Prüfberechtigung 1. Dan zurück. Das sorgte seinerzeit für einigen Unmut.
Danke Olaf, daran konnte ich mich gar nicht mehr erinnern - wann war denn das, 1990?
Gruß,
Helge
Fjala
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von Fjala »

Trainer-F habe ich 1990 in Braunschweig gemacht und war danach prüfungsberechtigt bis 3.Kyu, was ich dann im Hildesheimer Unisport auch fleißig genutzt habe - mit einem anderen 1.Kyu zusammen.
Diese Lizenz habe ich aber nie verlängert. 92 begann meine langjährige Pause, in der ich dann auch bald "übergesiedelt" bin. Seit drei Jahren bin ich aber wieder auf dem neuesten Stand und auf dem besten Weg nach den hiesigen Anforderungen eine Prüferlizenz zu bekommen (wenn auch erstmal nur bis 7.Kyu :) )
Viele Grüße
Fjala
HBt.

Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von HBt. »

Naja,
ob die Prüflizenz nun ein Ziel des Kodokan Judo darstellt, bezweifel ich sehr :dontknow .
Fjala
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von Fjala »

@HBt
das hat auch niemand behauptet ...
Viele Grüße
Fjala
HBt.

Offtopic

Beitrag von HBt. »

Fjala hat geschrieben:Trainer-F habe ich 1990 in Braunschweig gemacht und war danach prüfungsberechtigt bis 3.Kyu, was ich dann im Hildesheimer Unisport auch fleißig genutzt habe - mit einem anderen 1.Kyu zusammen.
Diese Lizenz habe ich aber nie verlängert. 92 begann meine langjährige Pause, in der ich dann auch bald "übergesiedelt" bin. Seit drei Jahren bin ich aber wieder auf dem neuesten Stand und auf dem besten Weg nach den hiesigen Anforderungen eine Prüferlizenz zu bekommen (wenn auch erstmal nur bis 7.Kyu :) )
Fjala,
dann bist Du ja "ein Kind von MvdB" - Gratulation. Wie siehst Du deine damalige Ausbildung heute - hinsichtlich der Qualität (Orga, Sportverständnis, Judoverständnis ... Begrifflichkeiten, funktionales Bewegen, etc. pp.) und deiner jüngsten TR-C,B,A-Ausbildung?

Gruß,
Helge
Fjala
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Re: Offtopic

Beitrag von Fjala »

HBt. hat geschrieben:dann bist Du ja "ein Kind von MvdB" - Gratulation.
Ja, das bin ich wohl. Über deine Frage muss ich tüchtig nachdenken. Es ist schon so lange her! Mein Stapel Mitschriften und Kopien ist jedenfalls 10x dicker als beim Trainer-C-Lehrgang, für dessen Inhalte es aber auch ein ganzes Buch gibt. Jetzt auf alles einzugehen, was du wissen möchtest, übersteigt im Moment mein Erinnerungsvermögen. Ich werde mich mal in meine Unterlagen vertiefen.
Der damalige Lehrgang war jedenfalls intensiver und vor allem thematisch umfassender - 10 Tage am Stück (inklusive An- und Abreise) und von morgens bis abends auf der Matte. Fast alle Theorie war direkt mit Praxis verknüpft, die dann auch schon mal abends im Jugendgästehaus fortgeführt wurde. Wir haben relativ wenig Zeit in irgendwelchen Schulungsräumen verbracht. Das war bei meinem Tr-C-Kurs anders. Da waren wir für meine Begriffe eindeutig zu wenig selber aktiv.
In meinem jetzigen Trainerdasein zehre ich jedenfalls von beiden Ausbildungen. ...und ich fühle mich durchaus in der Lage, Prüfungen abzunehmen, darf aber nicht - nur um zum Thema zurückzukommen ;)
Viele Grüße
Fjala
Joerch
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von Joerch »

tutor! hat geschrieben:Danke für die Beiträge. Einige Punkte möchte ich noch aus meiner Sicht kommentieren.
Joerch hat geschrieben:Warum sollte ein Ausbilder prüfungsberechtigt sein?
Warum soll man einem Ausbilder im Rahmen der ÜL-Trainerlinzenz die Prüfungsberechtigung nicht automatisch erteilen?
Uwe 23 hat geschrieben:Ich denke auch, dass ein ÜL der die Voraussetzungen erfüllt (18 jahre und Danträger) auch eine Prüferlizenz haben sollte, weil es einfach den ganzen Ablauf im Verein erleichtert.
Ein ÜL muss für seine Lizenz mindestens 18 Jahre als sein. Außerdem muss er eine praktische Prüfung machen. Warum synchronisiert man nicht die praktische Prüfung als Übungsleiter mit der Dan-Prüfung?
Zustimmung, eine sinnvolle Vernetzung von Lehr- mit Prüferlizenz.
Aber dann sollte man noch einen Schritt weiter gehen. Keine Dan-Graduierung ab 1. Dan ohne Übungsleiterlehrgang/Lizenz.
Und dann natürlich konsequenter Weise mit einer Prüferlizenz kombinieren.
Bei jetzigem Zustand bleibt es beim Nebeneinander.

Gruß
Joerch
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von Fjala »

Joerch hat geschrieben:Keine Dan-Graduierung ab 1. Dan ohne Übungsleiterlehrgang/Lizenz.
Da bin ich absolut dagegen!
Es wird immer Leute geben, die niemals in der Lage wären vernünftiges Training zu veranstalten, aber trotzdem technisch versiert sind. Warum sollte man diese zu einer Trainer-/Prüferlizenz zwingen, wenn sie den 1. Dan machen wollen?
Viele Grüße
Fjala
tutor!
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von tutor! »

Es gibt noch einige weitere Argumente, die dagegen sprechen, eine Dan-Graduierung von einer Übungsleiterlizenz abhängig zu machen.

Für die einzelnen Lizenzstufen bei ÜL-/Trainerlizenzen gibt es genaue Vorgaben des DOSB in Bezug auf Umfang (nämlich 120 Stunden) und Inhalte (Methodik, Organisation, Menschenführung etc.). Die Fachverbände müssen m.W. ihre Konzepte sogar beim DOSB einreichen und genehmigen lassen.

Eine Übungsleiterausbildung kostet reichlich Geld - und zwar für die Betroffenen als auch für die Verbände, die immer einen Teil dazu schießen müssen. Den Löwenanteil machen dabei die Unterkunfts- und Verpflegungskosten aus.

Wenn jemand nicht Übungsleiter werden will, dann sollte er nicht um einer Dan-Prüfung Willen gezwungen sein, das Geld für eine Ausbildung auszugeben, die er gar nicht machen möchte. Dasselbe gilt für die Verbände: sie sollten nicht Zuschüsse in die Ausbildung eines ÜL stecken, der gar nicht als Übungsleiter tätig sein möchte.

Außerdem schätze ich nach den Zahlen aus meinem Landesverband, dass es jährlich etwa doppelt so neue Dan-Träger gibt, wie neue Übungsleiter. Wie sollte man denn die Kapazitäten für die ÜL-Ausbildung so stark aufstocken?

Vom zeitlichen Faktor für die Betroffenen - wohlgemerkt sofern sie keine ÜL-Tatigkeit machen wollen - mal ganz zu schweigen.....
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Re: Übungsleiter ohne Prüferlizenz - umgekehrt!

Beitrag von Holger König »

Soweit mir bekannt ist, sind für die Dan-Prüfung Wettkampferfolge, ÜL-Lehrgang oder Kampfrichterlehrgang erforderlich (soweit nicht ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist).
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