Fjala ist umgesiedelt
jetzt wäre für sie die entsprechende Ordnung für Sachsen die ausschlaggebende. http://sachsenjudo.de/Verbandsinfos/Sat ... 080101.pdf
Und da steht:
Quelle: Richtlinien zur Durchführung von Kyu- und Dan-Prüfungen im JVS2. Prüfungsberechtigung und Prüferkomission
Kyu- und Dan-Prüfungen dürfen im JVS nur von DAn-Trägern durchgeführt werden, die
- eine gültige Prüferlizenz des JVS und einen gültigen DJB-Judopass besitzen
- eine gültige FÜL-Lizenz, Trainerlizenz oder Kampfrichterlizenz im Judo haben und
Bei anstehenden Prüfungen ist die Prüfungskommission wie folgt zu bilden:
- den Nachweis der aktiven Mitgliedschaft in einem Verein des JVS erbringen
- 8.-1-Kyu: 1 Prüfer
[...]
- Dan-Prüfungen: 3 Prüfer
Der Erwerb einer Prüferlizenz ist durch die Teilnahme an einem vom JVS dafür ausgeschriebenen Lehrgang möglich. Voraussetzungen sind:
- Mindestgraduierung 2. Dan (Abnahmeberechtigt 8.-1-Kyu)
- Nachweis einer gültigen FÜL-Lizenz oder Trainerlizenz oder Kampfrichterlizenz im Judo
Die Gültigkeit der Prüferlizenzen wird durch Teilnahme an den dafür ausgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen des JVS Sachsen verlängert.
- Nachweis der aktiven Mitgliedshaft in einem Verein des JVS und gültiger DJB-Judopass
[...]
Sonderregelungen
Für Träger des 1. Dan ist der Erwerb einer Abnahmeberechtigung für den 8. und 7. Kyu möglich.
Wie man sieht ist es bei uns andersherum gekoppelt.
Die Prüferlizenz setzt eine ÜL-Lizenz o.ä. vorraus. Was auch schlüssig ist, finde ich.
Insgesamt finde ich die Voraussetzungen v.a. mit 2. Dan und Lizenz ganz schön hoch angesetzt.
Zumal ja dazu kommt, dass:
Quelle: ebendaSportlehrer,die eine Qualifikationsnachweis durch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen des Judoverbandes Sachsen erworben haben, können in Rahmen des obligatorischen Schulsports Judo (als Bestandteil des Lehrplanes) sowie in Schulsport-AGs und Ganztagsangeboten Prüfungen zum 8. udn 7. Kyu abnehmen.
Ist im Prinzip gut um Judo auch in Schulen interessant zu machen, allerdings finde ich es krass, dass der entsprechende Sportlehrer nur einen Lehrgang besuchen muss und prüfen darf. Und ich, nach 15 Jahren Judo mit 1. Dan und FÜL-C trotzdem noch den Lehrgang besuchen muss und dann genau so viel darf...das fehlt mir die Verhältnismäßigkeit. (Ja ich weiß, die Lehrer haben schon ein Studium hinter sich, was sie judotechnisch allerdings auch nicht mehr befähigt, als einen jahrelangen Vereinssportler)
Fazit: Ich fände es auch gut, wenn man als ÜL mit Lizenz zumindest die tiefen Kyu-Grade prüfen dürfte. So bis 5. Kyu denke ich ist OK.