"Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

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Linowitsch
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von Linowitsch »

kastow hat geschrieben:Immerhin wurde die ganze Angelegenheit etwas abgeschwächt und bezieht sich anscheinend nur noch auf Meisterschaften ab Landesebene:
Ja, aber bei den sehr geringen Teilnehmerzahlen qualifizieren sich sowieso die meisten...und dann ist es wieder das gleiche Problem.
Fjala hat geschrieben:Meinetwegen kann es sowas für Kaderathleten geben, aber nicht für die Allgemeinheit!
auch da bin ich dagegen.
Gruß
Lino

Kompetenzen kann man nur weitergeben, wenn man sie hat. (tutor! am 29.10.2008)

Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird.
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katana
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von katana »

Fjala hat geschrieben:
Meinetwegen kann es sowas für Kaderathleten geben, aber nicht für die Allgemeinheit!

auch da bin ich dagegen.
Na na na, wo kommen wir denn da hin, wenn hier jeder dopt wie er will.
Fingerabdruck in den Pass, und jedes Jahr ein amtlich dokumentiertes Blutbild, ...
nur so können wir ausschließen, daß die Leute schon gedopt zur Gürtelprüfung kommen.
Ein weltweiter Kokaintest vor allen Besprechungen und Verbandssitzungen könnte auch nicht schaden,
schließlich hat man doch nichts zu verbergen...

KK
Spalter
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von Spalter »

Linowitsch hat geschrieben:
kastow hat geschrieben:Immerhin wurde die ganze Angelegenheit etwas abgeschwächt und bezieht sich anscheinend nur noch auf Meisterschaften ab Landesebene:
Ja, aber bei den sehr geringen Teilnehmerzahlen qualifizieren sich sowieso die meisten...und dann ist es wieder das gleiche Problem.
... und in Hessen bspw, gibt es unter der Landesebene gar nichts mehr. Wird wohl kaum dazu führen, dass sich die Teilnehmerzahl da dann erhöht (dieses Jahr waren es schätzungsweise 70 in allen 14 Klassen verteilt...)

Was mich mal interessieren würde, wäre ab welcher Ebene die Lizenz im Ligabetrieb erforderlich ist?!
Holger König
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von Holger König »

Die Idee, vor Vorstandssitzungen und anderen Versammlungen (nicht nur im DJB, sondern allen Verbänden, Parteien, Behörden und Unternehmen) einen Kokain-Test zu machen, befürworte ich, allerdings sollte man weitergehen. Es sollte (mit Ausnahme von Koffein, denn ohne Kaffee sind lange Sitzungen mit langweilige Reden nicht in wachem Zustand zu überstehen) ein Test auf alle Arten von Drogen und Dopingmitteln gemacht werden. Dann würden Sitzungen nicht unnütz ausgedehnt und nicht soviel Quatsch beschlossen.
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kastow
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von kastow »

Auf der NWJV-Seite hat Peter Freese die Wettkampflizenz und die Rückennummern erläutert.
:danke

Vielleicht folgt ja auch noch eine Ausführung dazu, ob der SV-Teil der neuen Dan-PO zum 01.01.2011 bestätigt wurde.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
Kumamoto
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von Kumamoto »

Besonders interessant finde ich folgende Aussage aus o.g. Text:
Außerdem fordern immer mehr Sportler, dass ihre Wettkampfergebnisse oder ihre Bilder aus den Veröffentlichungen im Internet entfernt werden. Damit wird eine korrekte Öffentlichkeitsarbeit unmöglich.
...
Außerdem wird das Recht erteilt, wettkampfrelevante Daten wie Ergebnisse, Jahrgang, Gewichtsklasse, Kaderstatus etc. in den Medien zu veröffentlichen.
Die Wettkampflizenz also als Teil der Öffentlichkeitsarbeit?
Ich frage mich, ob es möglich sein wird, der Veröffentlichung zu widersprechen und trotzdem eine Lizenz erteilt zu bekommen.
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Hofi
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von Hofi »

Hi!
Vor allem frage ich mich, was in manchen Köpfen vorgeht. Man nimmt an einem Wettkampf, am besten noch mit Qualifikationsmöglichkeit für die nächsthöhere Ebene teil, verbittet sich aber, dass darüber berichtet wird. Sollen die Ergebnislisten vielleicht in den Augen dieser Leute wie folgt aussehen:
-xy kg:
1. wollte nicht genannt werden
2. Hans Müller Verein
3. hat der Veröffentlichung widersprochen
3. keinen Bock erwähnt zu werden
Wer sonst noch qualifiziert ist, dürfen wir nicht veröffentlichen, weil die gerade Kopfweh hatten.

Ich bin ein ein absoluter Fan des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, aber: Wenn ich an einer solchen öffentlichen Veranstaltung teilnehme, muss ich auch akzeptieren und tue dies in meinen Augen konkludent mit der Teilnahme, dass in Form von Ergebnislisten und sonstigen Berichten (in Wort und Bild) über diese Veranstaltungen berichtet wird. Insofern halte ich einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Ergebnissen durchaus für etwas schizophren.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von Kumamoto »

Sehe ich ähnlich, Hofi. Das "Recht am eigenen Bild" gilt ja - soweit ich weiß - eh nicht auf öffentlichen Veranstaltungen.
Aber stell Dir mal folgenden Fall vor: Ein 14-jähriges Mädchen (also U17) wird von einem Stalker verfolgt und belästigt Ihre Eltern wollen nicht, dass er "Material" über sie im Internet bekommt - deshalb wollen sie nicht, obwohl sie eine Spitzenjudoka ist, dass Fotos von ihr oder sogar ihr Name im Internet auftauchen. Was dann? Soll sie keine Lizenz bekommen, nur weil sie der Veröffentlichung ihrer Daten widerspricht? Zugegeben, ein extremes Beispiel ;)
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von Nick »

Der DJB wird sicher sehr genau prüfen, ob es zulässig ist, die Wettkampflizenz bei Widerspruch gegen die pauschalisierte Freigabe aller Daten und Fotos zur Veröffentlichung zu verwehren...
Sollte dies nicht zulässig sein, wird's haarig:
Ich kann beispielsweise bei einer Veröffentlichung von Fotos auf der Verbandshomepage nicht mehr grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Veranstaltungsteilnehmer erstmal damit einverstanden sind.
Vielmehr gibt es jetzt Judoka, die einer Veröffentlichung schon im Vorfeld ausdrücklich widersprochen haben.
Ich muss bei jeder Veranstaltung wissen, wer das ist, wie er aussieht, und muss anschließend die entsprechenden Fotos aussortieren.
Sehe ich ähnlich, Hofi. Das "Recht am eigenen Bild" gilt ja - soweit ich weiß - eh nicht auf öffentlichen Veranstaltungen.
Das ist (so pauschal formuliert) FALSCH.
Der Gesetzgeber erlaubt in diesem Zusammenhang zwar Folgendes:
§23 Abs. 1 KunstUrhG hat geschrieben:Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
(...)
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
(...)
Allerdings:
http://www.law-blog.de/251/fotorecht-teil-12-beiwerk-versammlungen-und-hohere-zwecke-der-kunst hat geschrieben:Abgebildet werden muss aber die Veranstaltung als solche. Dabei ist aber nicht immer die Totale zu wählen. Auch die Abbildung von Teilen der Veranstaltung (bei denen dann natürlich Personen größer und besser erfasst werden) ist möglich, wenn insgesamt der Charakter der Veranstaltung eingefangen wird.
Kumamoto
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Re: "Presse-Schau: JM 10/10" - Wettkampflizenz

Beitrag von Kumamoto »

Das Thema hatten wir ja schonmal hier: http://www.dasjudoforum.de/forum/viewto ... =25&t=4849
Tenor des Fadens war:
1. Miteinander reden hilft
und
2. Erst um Erlaubnis fragen, dann veröffentlichen.
Der DJB bindet ja nun die Erteilung der Lizenz an die Einwilligung zur Veröffentlichung der Daten (s. Punkt 2) und ich bin mir sicher, dass der DJB im Einzelfall auf die Veröffentlichung der Daten verzichtet (wenn gewichtige Gründe vorliegen).
Ich halte es aber dem Grundsatz nach falsch, dem DJB eine Ermessensentscheidung zuzugestehen ("Veröffentliche ich die Daten oder nicht?" bzw. "Sind die angegebenen Gründe schwer genug?), die zumindest in der Altersstufe U17 (Minderjährige!) allein den Erziehungsberechtigten (Eltern) zustehen sollte.
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