“Aber er kann seine Mitglieder, sprich die LV, dahingehend binden, dass sich diese am Onlineportal-System beteiligen und z.B. dafür einen Beitrag in Höhe von 10,-- pro im LV gemeldeten Verein zahlen müssen. Und die wiederum treffen in Folge ihrer Verpflichtung gegenüber dem DJB Regelungen, dass sich ihre Mitglieder, also die Vereine, bei dem Portal anmelden müssen.
Klar gibt es da dann noch Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. Wettkampflizenz wird auf Landesebene erst ab U17/Erwachsene sonstwo benötigt oder entfällt auf Bezirksebene ganz. Aber sollte der DJB seine Mitglieder für die Kosten in die Haftung nehmen, welcher Landesverband will diese Kosten dann selber tragen und nicht umlegen. So wie eine Erhöhung des DJB-Anteils an der JSM auch sofort umgelegt wird.
Aber das klärt immer noch nicht die Frage, was das Ding eigentlich wirklich kann.” (Hofi)
Ja, so ist es, der DJB kann nur von seinen Mitgliedern, den Landesverbänden, Gebühren erheben, nicht aber von den Judo-Vereinen oder deren Mitgliedern. Bei der Jahressichtmarke sind übrigens automatische Umlagen von Erhöhungen des DJB-Anteils auf die Judo-Vereine unzulässig; so etwas geht nur durch entsprechenden Beschluß einer Mitgliederversammlung des jeweiligen Landesverbandes.
Nachdem das Portal im
Judo-Magazin 11/2011, S. 24-25, vorgestellt wurde, ergeben sich eine Reihe von Fragen:
1. Welche rechtliche Grundlage gibt es zur Zeit in den Landesverbänden für eine Pflicht der Vereine, sich anzumelden und grundsätzlich die Zahlung einer jährlichen Gebühr an den DJB zu akzeptieren, auf deren Festsetzung sie keinen Einfluß haben und auch nicht haben werden? Wer garantiert den Vereinen, daß die Gebühr für die Nutzung des Online-Portals in zehn Jahren nicht bereits bei beispielsweise 500 Euro pro Jahr liegen wird?
2.Wieso sollte es den Vereinen datenschutzrechtlich erlaubt sein, persönliche Daten ihrer Mitglieder (etwa anläßlich der Neuausstellung von Pässen) in elektronischer Form an den DJB weiterzugeben? Weder die Judo-Vereine noch deren Mitglieder gehören dem DJB als Mitglieder an. Dieser ist bekanntlich lediglich ein Dachverband für die Landesverbände.
3. Wie realistisch ist die Erwartung, daß alle Landesverbände Regelungen treffen, daß sich alle ihre Mitgliedsvereine beim Online-Portal des DJB anmelden und die Gebühr bezahlen müssen? In Hessen ist beispielsweise am 23. Oktober 2011 erneut die vom gesetzlichen Vorstand gewünschte Neufassung der Satzung abgelehnt worden ... (siehe etwa den Bericht unter
http://www.1djc.de/HJV.html).
4. Kann man davon ausgehen, daß alle ca. 2600 Judo-Vereine in Deutschland bereit sind, ihre Satzungen zu ändern und sich darüber hinaus rechtsverbindlich unterschriebene Einwilligungserklärungen aller ihrer Mitglieder bzw. der Erziehungsberechtigten ihrer minderjährigen Mitglieder geben zu lassen, um die rechtliche Voraussetzung für die dargestellte Nutzung des Online-Portals des DJB zu schaffen?
5. Wollen die Vereine tatsächlich eine solche “Big-Brother-Struktur”?
6. Was macht der DJB, wenn sich Judo-Vereine weigern, dem Online-Portal beizutreten? Die Landesverbände wären nach derzeitiger Rechtslage ja verpflichtet, auch diesen Vereinen Wettkampfteilnahmen, die Ausstellung von Pässen etc. zu ermöglichen! Sie dürfen ihre Monopolstellung nicht dazu mißbrauchen, die Vereine in von diesen nicht gewollte Vertragsstrukturen mit Dritten zu zwingen!
7. Wozu soll das DJB-Vereinszertifikat gut sein? Wieso sollen Kyu-Prüfungen des DJB etwa einen anderen Rechtsstatus haben als Kyu-Prüfungen des DDK, das sich deutschlandweit ja wachsender Beliebtheit erfreut, während die Mitgliedszahlen im DJB weiter schrumpfen? Welche Datensammlungen sind erforderlich, um derartige Vereinszertifikate auszustellen und zu überprüfen? Sollen sich Judo-Vereine ohne Wettkampftraining etwa nicht “zertifizieren” lassen können?
Es gäbe noch mehr Fragen ...
Tirant lo Blanc