Das sehe ich zum größten Teil genauso.Fritz hat geschrieben:Das Problem was ich sehe ist: Es gibt nun mal Techniken, die direkt die Wirbelsäule angreifen. Die sind
pauschal verboten.
Es gibt Techniken, die tun es nicht, die sind erlaubt.
Und es gibt eine Grauzone dazwischen:
Es gibt Techniken, die tun es manchmal, manchmal nicht.
Und im Grunde erwarte ich von einem Kampfrichter,
daß er _ohne_ Anweisungen wie der von Ippon
entscheiden kann, wann eine eigentlich erlaubte Technik:
- absichtlich so angesetzt wird, daß sie zwingend auf die Wirbelsäule geht,
- versehentlich so angesetzt wird,
- harmlos ist,
und er halt entsprechende Maßnahmen ergreift.
Was ich nun befürchte ist, daß durch die bewußte Regelung die ganze Geschichte wieder an
der konkreten Technik festgemacht wird und dann wird es nicht lange dauern, bis weitere
Techniken dazukommen, weil sich immer wieder etwas finden läßt, was irgendwie "mißbraucht" werden
kann...
Aber es muss eine solche Anweisung geben, damit alle Kampfrichter weitgehend einheitlich entscheiden. Wie geschrieben ist diese Anweisung nicht auf diese eine Technik begrenzt.
Jeder Kampfrichter soll auch genau diese Unterscheidung treffen die Du nennst:
=> Hansokumake- absichtlich so angesetzt wird, daß sie zwingend auf die Wirbelsäule geht,
=> Mate- versehentlich so angesetzt wird,
=> läuft weiter.- harmlos ist,