Dan-Grade im DDK

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Lin Chung
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Dan-Grade im DDK

Beitrag von Lin Chung »

Folgendes fand ich:
Nach der Gründung erhielt es vom Kodokan vertraglich die Legitimation, in Deutschland Judo zu lehren und sowohl Kyu- als auch Dan-Prüfungen abzunehmen. 1956 wurde das DDK Mitglied imDeutschen Sportbund, wobei das DDK weiterhin für das Lehr- und Prüfungswesen verantwortlich war. 1982, zum 30 jährigen Bestehen des DDK, erneuerte der Kodokan den Vertrag, in welchem dem DDK das Graduierungsrecht erteilt wurde.
Aufgrund finanzieller Streitigkeiten kam es Anfang der 90er Jahre zum Zerwürfnis zwischen DDK und Judobund, was schließlich mit dem Ausschluss des DDK aus dem Judobund endete.
Das DDK pflegt seitdem als eigener Verband den Breitensport und das von Jigoro Kano gelehrte Judo. Im Gegensatz zum Judobund erkennt das DDK die Prüfungen des anderen Verbandes an.
1995 wurde von Seiten des Kodokan der Vertrag mit dem DDK in Frage gestellt, da die Anerkennung des Graduierungsrechts unter der Voraussetzung erteilt war, dass das DDK innerhalb des Deutschen Judobundes, (als dem Vertreter Deutschlands in der Internationalen Judo-Föderation) zuständig war. Da diese Zuständigkeit zwischenzeitlich entfallen war, erlosch nach Auffassung des Kodokan auch das Graduierungsrecht. Da es sich aber nach Meinung des DDK um einen internationalen Vertrag ohne Kündigungsklausel handelt, vertritt es die Meinung, dass der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst und damit die Legitimation des DDK Prüfungen abzunehmen auch nicht aufgehoben werden könne.
Seit langem versucht das DDK Mitglied im Deutschen Sportbund (DSB) zu werden, was den DDK-Mitgliedern die Partizipationsmöglichkeit an Sporthilfe und Versicherung eröffnen würde, jedoch scheitert dies bisher am Widerstand der im DSB beheimateten Budo-Dachverbände, die im DDK eine Konkurrenz sehen.
Quelle:http://ddk-niedersachsen.de/html/ddk_chronik.html

Demnach dürfte das DDK keine Graduierungen mehr im Judo vornehmen, wenn es sich aufs Judo Kanos bezieht.
Oder machen die ihr eigenes Judo?
Grüße
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Re: Dan-Grade im DDK

Beitrag von tutor! »

Lin Chung hat geschrieben:Folgendes fand ich:
Nach der Gründung erhielt es vom Kodokan vertraglich die Legitimation, in Deutschland Judo zu lehren und sowohl Kyu- als auch Dan-Prüfungen abzunehmen. 1956 wurde das DDK Mitglied imDeutschen Sportbund, wobei das DDK weiterhin für das Lehr- und Prüfungswesen verantwortlich war. 1982, zum 30 jährigen Bestehen des DDK, erneuerte der Kodokan den Vertrag, in welchem dem DDK das Graduierungsrecht erteilt wurde.
Aufgrund finanzieller Streitigkeiten kam es Anfang der 90er Jahre zum Zerwürfnis zwischen DDK und Judobund, was schließlich mit dem Ausschluss des DDK aus dem Judobund endete.
Das DDK pflegt seitdem als eigener Verband den Breitensport und das von Jigoro Kano gelehrte Judo. Im Gegensatz zum Judobund erkennt das DDK die Prüfungen des anderen Verbandes an.
1995 wurde von Seiten des Kodokan der Vertrag mit dem DDK in Frage gestellt, da die Anerkennung des Graduierungsrechts unter der Voraussetzung erteilt war, dass das DDK innerhalb des Deutschen Judobundes, (als dem Vertreter Deutschlands in der Internationalen Judo-Föderation) zuständig war. Da diese Zuständigkeit zwischenzeitlich entfallen war, erlosch nach Auffassung des Kodokan auch das Graduierungsrecht. Da es sich aber nach Meinung des DDK um einen internationalen Vertrag ohne Kündigungsklausel handelt, vertritt es die Meinung, dass der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst und damit die Legitimation des DDK Prüfungen abzunehmen auch nicht aufgehoben werden könne.
Seit langem versucht das DDK Mitglied im Deutschen Sportbund (DSB) zu werden, was den DDK-Mitgliedern die Partizipationsmöglichkeit an Sporthilfe und Versicherung eröffnen würde, jedoch scheitert dies bisher am Widerstand der im DSB beheimateten Budo-Dachverbände, die im DDK eine Konkurrenz sehen.
Quelle:http://ddk-niedersachsen.de/html/ddk_chronik.html

Demnach dürfte das DDK keine Graduierungen mehr im Judo vornehmen, wenn es sich aufs Judo Kanos bezieht.
Oder machen die ihr eigenes Judo?

Außerdem steht dort, dass man Mitglied im DSB heute DOSB werden möchte.
Hallo Norbert,

das ist korrekt! Der Kodokan erkennt nur Graduierungen von Mitgliedsorganisationen der IJF an. Der IJF wiederum gehören nur die fünf Kontinentalverbände an, in unserem Fall die EJU. Die EJU nimmt wiederum nur einen Verband pro Nation auf - das ist der DJB.

Aus diesem Grund erkennt der Kodokan nur Graduierungen des DJB an und nicht eines anderen Verbandes in Deutschland.

Das DDK ist in der Aufbauphase der deutschen Sportorganisationen einige Monate vor dem DJB gegründet worden, weil Judo bis dahin in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert war. Ein Bundesverband kann ja erst dann gegründet werden, wenn es Landesverbände gibt. In den meisten Fällen wurde Judo vom Ringer- und Gewichtheberverband mit "betreut", der natürlich als Judoverband kein Ansprechpartner für den Kodokan war.

Nach Gründung des DJB konnte übrigens nur noch Mitglied im DDK sein, wer einen gültigen Budo-Pass hatte. Das DDK nahm die Graduierungen im Auftrag des DJB vor. Deshalb waren sie auch vom Kodokan anerkannt - aber eben nur so lange, wie das DDK innerhalb des DJB dafür zuständig war.

Diese Auffassung hat Y. Kano dem DDK vor einigen Jahren schriftlich mitgeteilt. Ich habe eine Kopie des Schreibens gelesen. Der von Dir gepostete Link beweist aber, dass das DDK Kenntnis hiervon hat und auch nichts anderes behauptet.

Übrigens wenn man sich schon auf "Unkündbarkeit" als Legitimation einlässt: die ursprüngliche Graduierungserlaubnis endete meines Wissens beim 1. Dan.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Dan-Grade im DDK

Beitrag von Lin Chung »

Danke für die Infos.

Der ewige Präsident des DDK, Dieter Teige, aüßerte sich im Jahre 2003 in Ingelheim vor etlichen Zeugen wie folgt: "Dan-Grade haben nichts mit Können und Wissen dessen zu tun, der sie trägt - Dan-Grade sind ein Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen im Verband!"

Also kann man denken, dass das Ganze nichts mehr mit Judo zu tun hat, sondern nur noch mit Politik.
Grüße
Norbert Bosse
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Re: Dan-Grade im DDK

Beitrag von sensei ni - rei »

Na super! Ich lege noch in diesem Jahr beim DDK meinen 2.Dan ab! Muss ich also beim DJB einen Antrag auf dessen Anerkennung stellen, da ich in beiden Verbänden bin!?
Gruß, Torsten
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Re: Dan-Grade im DDK

Beitrag von MCS »

Da Du in einem Berliner Verein bist, kann ich Dir eine kompetente Antwort geben (ich bin der zuständige Prüfungsreferent in Berlin).

Wenn Du Deinen Dan nach 2003 beim DDK in Berlin gemacht hast, so kann ich Deinen Dan nicht für den DJB anerkennen. Du müsstest von einem anerkannten Gürtel beginnen.
Wenn Du Deinen Dan nach 2003 im JVB (bei Peter Pawelz) gemacht hast, so hast Du einen DJB-Dan.
Wenn Du Deinen Dan vor 2003 in Berlin nach der Wende gemacht hast, so hast Du einen DJB-Dan (damals gab es keine reinen DJB-Prüfungen, sondern nur DDK-Prüfungen (im Auftrag des DJB), diese waren satzungsgemäß im JVB verankert. 2003 wurde die Satzung geändert).
Wenn Du im DJV eine Graduierung gemacht hast, so werden diese bei mir anerkannt.

Wenn Du in Brandenburg eine Prüfung gemacht hast, dann ist Martin Reißmann für Dich zuständig, aber die Regeln sind dort ähnlich. DDK-Prüfungen (gibt es in BB aktive DDK-Vereine?) werden nicht anerkannt.

Hoffe geholfen zu haben
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Re: Dan-Grade im DDK

Beitrag von Lin Chung »

Also, ich muss schon sagen. Jetzt wollen gewisse Leute wechseln (kommt mir vor wie der Fall der Mauer :D )
und dann macht ihr denen das auch noch schwerer als nötig.
Eine Einstufung bei der nächsthöheren Gurtprüfung wäre da sinnvoller, so wie es Tutor! angedeutet hat.
Grüße
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Re: Dan-Grade im DDK

Beitrag von Hofi »

Hi Lin Chung,
hätte man seitens des DDK den von tutor skizzierten Weg einer Zusammenarbeit gewählt, wäre die Sache ganz einfach. Dann würden alle Gürtel anerkannt.
Wegen der bekannten Schwierigkeiten mit dem DDK (oder sollte man fairerweise gegenüber den Sportlern sagen dessen Führung), hat man sich eben entschieden, die DDK-Grade nicht mehr anzuerkennen, Berlin mit 2003 wohl erst recht spät, andere Landesverbände schon früher.
Gerade im Hinblick auf das ausgeschlagene Angebot einer Zusammenarbeit, die zu einer vollständigen Anerkennung sämtlicher Graduierungen (absurderweise damit wohl auch der im DDK satzungswidrig verliehenen) geführt hätte, fällt es natürlich doppelt schwer, jetzt Dan-Grade anzuerkennen. :dontknow
Keine schöne Situation, insbesondere für die Sportler, die Arbeit in ihre Prüfung stecken, egal in welchem Verband. Nur wie soll man es auflösen. Ich habe gerade in der jetzigen Situation keine Patentlösung. Letztendlich müssen die DDK-Mitglieder Druck auf ihre Führung machen, dass eine Zusammenarbeit entsprechend der von Tutor skizzierten Lösung angestrebt wird. Den werden sie aber nicht ausüben, wenn der DJB trotz der zugeschlagenen Tür durch die DDK-Führung munter dessen Prüfungen anerkennt. Man würde sonst absolute Ablehnung und Konkurrenzpositionierung mit Entgegenkommen belohnen.
Bis dann
Hofi
Bis dann
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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Dan-Grade im DDK

Beitrag von Lin Chung »

Hallo Hofi
die Kritik fehlte aber jetzt im anderen Thread, wo Tutor! Blackbelt genanntes angeboten hat.

Ich ging jetzt von denen aus, die aus dem DDK austreten, nicht Mitglied bleiben.
Grüße
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