Quelle:http://ddk-niedersachsen.de/html/ddk_chronik.htmlNach der Gründung erhielt es vom Kodokan vertraglich die Legitimation, in Deutschland Judo zu lehren und sowohl Kyu- als auch Dan-Prüfungen abzunehmen. 1956 wurde das DDK Mitglied imDeutschen Sportbund, wobei das DDK weiterhin für das Lehr- und Prüfungswesen verantwortlich war. 1982, zum 30 jährigen Bestehen des DDK, erneuerte der Kodokan den Vertrag, in welchem dem DDK das Graduierungsrecht erteilt wurde.
Aufgrund finanzieller Streitigkeiten kam es Anfang der 90er Jahre zum Zerwürfnis zwischen DDK und Judobund, was schließlich mit dem Ausschluss des DDK aus dem Judobund endete.
Das DDK pflegt seitdem als eigener Verband den Breitensport und das von Jigoro Kano gelehrte Judo. Im Gegensatz zum Judobund erkennt das DDK die Prüfungen des anderen Verbandes an.
1995 wurde von Seiten des Kodokan der Vertrag mit dem DDK in Frage gestellt, da die Anerkennung des Graduierungsrechts unter der Voraussetzung erteilt war, dass das DDK innerhalb des Deutschen Judobundes, (als dem Vertreter Deutschlands in der Internationalen Judo-Föderation) zuständig war. Da diese Zuständigkeit zwischenzeitlich entfallen war, erlosch nach Auffassung des Kodokan auch das Graduierungsrecht. Da es sich aber nach Meinung des DDK um einen internationalen Vertrag ohne Kündigungsklausel handelt, vertritt es die Meinung, dass der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst und damit die Legitimation des DDK Prüfungen abzunehmen auch nicht aufgehoben werden könne.
Seit langem versucht das DDK Mitglied im Deutschen Sportbund (DSB) zu werden, was den DDK-Mitgliedern die Partizipationsmöglichkeit an Sporthilfe und Versicherung eröffnen würde, jedoch scheitert dies bisher am Widerstand der im DSB beheimateten Budo-Dachverbände, die im DDK eine Konkurrenz sehen.
Demnach dürfte das DDK keine Graduierungen mehr im Judo vornehmen, wenn es sich aufs Judo Kanos bezieht.
Oder machen die ihr eigenes Judo?