Ist doch eigentlich ne Gemeinheit, dass ein Dan-Grad aus Australien oder Großbritannien nicht anerkannt wird! Die haben sicherlich nicht dieselben Bestimungen wie wir, aber geschenkt werden die schwarzen Gürtel dort mit Bestimmtheit auch nicht...

Graduierungen ausländischer Judoka aus einem offiziellen Verband/Verein der EJU/IJF können bis zum 5. Dan von den DJB-Landesverbänden anerkannt werden.
DJB-Judoka, die im Ausland an einer Dan-Prüfung teilnehmen wollen, müssen mindestens 6 Monate vorher in dem Land gelebt und die normalen DJB Prüfungsvoraussetzungen erfüllt haben um den Dan- Grad von den Landesverbänden anerkannt zu bekommen.
Hi mine!mine hat geschrieben:Ja - da steht "können anerkannt werden", nicht "werden anerkannt"...