alten Kyu-Grad tragen?

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
Uli

alten Kyu-Grad tragen?

Beitrag von Uli »

Hallo!

Mal eine Frage: ich habe vor 14 Jahren mit Judo aufgehört (bin heute 30). Hatte damals den blauen Gürtel, und spiele nun wieder mit dem Gedanken mal wieder mit Judo anzufangen. Lebe mitlerweile in einer anderen Stadt, und würde mir einen "neuen" Verein suchen.

Soweit ich mich erinnere steht in den Urkunden der Gürtelprüfung "mit der Berechtigung und Verpflichtung den .... Gürtel zu tragen". Würde heißen ich müßte in blau antreten.

Ich habe allerdings sicherlich so gut wie keine Kenntnisse und Fähigkeiten mehr, und bin in den letzten Jahren auch nicht unbedingt sportlicher geworden (mann könnte fast sagen ich bin denkbar unsportlich geworden...).

Nun, es wäre sicherlich eigentlich geradezu "lächerlich" mit einem blauen Gürtel anzutreten.
In einem anderen Topic hier wurde geschrieben (sinngemäß): man soll den Gürtel tragen der seinem Kenntnisstand und Fähigkeiten entspricht. Das wäre bei mit wohl eher weiß....

Ist es nun verwerflich und nicht richtig mit weiß anzutreten? (Ich kann wahrscheinlich ja nicht mals mehr vernünftig fallen....)

Danke für Eure Antworten

Uli
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Patrick
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Beitrag von Patrick »

Ich denke, Du darfst ruhig den blauen Gürtel im Training tragen.
Aber wenn Du Dich in dem neuen Verein vorstellst, solltest Du vorsichtshalber schon sagen, dass Du lange Zeit kein Judo gemacht hast.
Deine Trainingspartner wissen dann auf jeden Fall Bescheid.

Es gibt übrigens viele Judoka, die nicht mehr auf dem technischen und konditionellen Stand sind, den sie beim Ablegen der letzten Gürtelprüfung hatten. :wink:
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ralf
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Beitrag von ralf »

Wir hatten auch mal zwei im Verein, die genau das gleiche gemacht haben, also Judo mit ca. 14 Aufgehört, dann mit ca. 30 wieder angefangen. Die sind einfach mit blauem bzw. orangem Gürtel, den sie schon hatten, gekommen. Beide waren relativ schnell wieder auf einem guten Kenntnisstand. Wenn du alles schonmal gemacht hast geht alles viel schneller, als als du total neu angefangen hast.

Einer von den beiden bei uns ist dann zwar mehr oder weniger rausgefolgen und der andere umzugsbedingt wieder gegangen, aber das hat hier mit dem Thema ja eigentlich nix zu tun...
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der_Uke
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Beitrag von der_Uke »

Zieh ihn an, schließlich hast du ihn dir auch verdient! Selbst wenn das schon ein paar Jahre zurück liegt. Es kann niemand zurückgestuft werden. Und dass es Unterschiede zwischen dem einen Blaugurt und einem anderen Blaugurt gibt, kommt oft vor. Bei dir ist der Grund einfach die lange Pause.
Ich kenne auch einen Judoka, der nach mehrjähriger Pause mit dem Schwarzgurt wieder aufgetaucht ist. Das ist genausowenig ein Problem.
Viele Grüße
Ralf

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Fritz
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Beitrag von Fritz »

Du kannst Dir natürlich auch den Spaß machen,
erst ein paar mal mit nem Weißgurt zum Training
zu gehen, um zu sehen, wie der neue Verein
mit Anfängern (insbesondere den etwas älteren) umgeht...
Ist vielleicht sehr aufschlußreich ;-)

Ansonsten wär es aber albern, sich selbst herunterzustufen...
Wie mein Vorredner richtig bemerkte, Du hast Dir ja den Blaugurt
verdient...
Und glaub mir, nach ein paarmal Training, fallen Dir
wieder Sachen ein, von denen Du nicht mal wußtest, daß Du sie weißt;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
odyssey

Beitrag von odyssey »

Im Prinzip schon alles gesagt.
Hättest du diese Frage auch gestellt, wenn du schon Danträger wärst. Denk mal nicht :wink:
Lara
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Beitrag von Lara »

bei uns ist jemand gekommen, der auch seit vielen Jahren nichts mehr gemacht hat. Er sollte den grünen Gürtel tragen, er ist aber mit dem Weissen angetretet... der Lehrer hat ihm gesagt, dass er nach 1 Monat den grünen wieder tragen darf. Er soll einfach etwas trainieren zuerst. Ev. muss er eine kleine "Prüfung" machen.. aber nur so pro forma...
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odyssey

Beitrag von odyssey »

Aber warum soll er seinen richtigen Gürtel erst nach 4 Wochen wieder anziehen können??? Das mit der Prüfung find ich auch bisschen komisch. Würde ich nicht über mir ergehen lassen. Der Trainer sieht doch während des Trainings was derjenige kann und was er noch wiederholen muss.

Stell dir mal folgendes vor: Du schwimmst im Verein und nach 20 Jahren willst wieder anfangen. Der Trainer oder wer auch immer wird dir mit Sicherheit keine Schwimmflügel verpassen :D
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Beitrag von The_Rod »

Also das mit der Prüfung find ich auch n bissl blöde und stimme meinem vorredner zu!
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Affromann
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Beitrag von Affromann »

Also bei uns fangen die neu an!!!!!
mine
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Beitrag von mine »

wenn man eine bestimmte Gürtelfarbe hat, hat man die "Berechtigung und Verpflichtung", diesen Gürtel zu tragen. Außerdem kommt man auch nach langem Aussetzten sehr schnell wieder rein, wenn man nur Interesse daran hat, gerade, wenn man Fortgeschrittener war. Schließlich wurden die Grundtechniken ja mal erlent und sollten somit nicht neu sein...
Mit freundlichen Grüßen

mine
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Beitrag von The_Rod »

Eben. Also das mit dem Neuanfang find ich schwachsinn!

Genauso wie ich es schwachsinn find das wenn man den 1. DAN in Australien macht dieser nich in deutschland anerkannt wird. Wir haben bei uns im verein momentan jmd der seinen 1. DAN nun nochma neu machen darf weil er 7 jahre in australien lebte, dort seinen DAN machte und nun wieder in deutschland wohnt und die Prüfung nochmal machem muss!
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Beitrag von Patrick »

Affromann hat geschrieben:Also bei uns fangen die neu an!!!!!
Da würde ich auf die Barrikaden gehen (bzw. mir einen anderen Verein suchen)!!! :evil: :angry4
Wenn ich durch ein Studium einen akademischen Grad erreicht habe und praktiziere dann länger Zeit nicht in dem entsprechenden Beruf (z.B. Erziehungsurlaub), dann wird mir der akademische Grad doch auch nicht aberkannt... :angry4

Das kann meines Erachtens also nicht die richtige Vorgehensweise sein.

Und außerdem: wo zieht man da die Grenze, ab wann jemand neu anfangen muss?
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Nach den Sommerferien (7 Wochen kein Training) noch drei Wochen krank => 10 Wochen ohne Training: zack, wieder den weißen Gürtel umbinden, oder wie?
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Beitrag von Fritz »

Wir haben bei uns im verein momentan jmd der seinen 1. DAN nun nochma neu machen darf weil er 7 jahre in australien lebte, dort seinen DAN machte und nun wieder in deutschland wohnt und die Prüfung nochmal machem muss!
Wenn er den Dan bei einem Verband gemacht hat, der in
der IJF organisiert ist, kann der Dan doch von DJB bzw. Eurem
Landesverband anerkannt werden... Schließlich hat er ja
dort dauerhaft gelebt und nicht nur im Urlaub mal nen Schwarzgurt
abgegriffen ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Beitrag von The_Rod »

Ja, sehen wir bei uns im verein auch so aber der wird dennoch nich anerkannt!
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odyssey

Beitrag von odyssey »

The_Rod hat geschrieben:Ja, sehen wir bei uns im verein auch so aber der wird dennoch nich anerkannt!
Also das interessiert mich jetzt aber auch :evil:

Welche Schritte wurden denn bis jetzt unternommen und welche Personen kontaktiert? Mit welcher Begründung lehnt euer Verband, bzw. der DJB die Anerkennung ab?

Muss noch mal nachfragen: Die Prüfung in Australien war bei einem Verein, dessen Verband in der IJF drin is?

Trotzdem alles komisch. Schließlich werden von DJB auch Dan Grade anerkannt, die beim DDK abgelegt wurden (nach der Trennung) :eusa_think
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Beitrag von bushi7 »

Affromann hat geschrieben:Also bei uns fangen die neu an!!!!!
Wer das verlangt, wurde als Kind mit dem Klammerbeutel gepudert. Aber die o.a. Aussage ist garantiert auch wieder eine Ente. Wenn jemand dagegen eine Wette annimmt, stelle ich bei Blau-Weiss Hollage eine offizielle Anfrage.

:haha
Sportgruss Joachim (bushi7)
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Beitrag von The_Rod »

Hm......ich werd den Judoka ma Fragen wenn er wieder beim Training ist wie die genauen Umstände sind.
Kann aber evtl noch was dauern weil er schon länger nicht mehr da war!
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Beitrag von Patrick »

@ bushi7:
Da wirst Du keinen finden, der dagegen wettet.
Aber wenn Du mal etwas zur allgemeinen Erheiterung machen möchtest, kannst Du ja trotzdem die offizielle Anfrage an Blau-Weiß Klammerbeutel machen... :angel4 :angel4 :angel4

Zur Anerkennung von Dan-Graden:
Das gibt es wohl tatsächlich. Bei der letzten Dan-Prüfung, bei der ich dabei war, wurde eine junge Dame auf den ersten Dan geprüft, weil ihr erster Dan in Großbritannien abgelegt wurde (während eines Au-pair-Jahres) und den der DJB nicht anerkannt hat.
Das Mädel hat mir zumindest versichert, dass sie den Antrag auf Anerkennung offiziell an den BJV und den DJB geschickt hat und diese abgelehnt haben (der BJV zuständigkeitshalber).
Judo - just for fun!
odyssey

Beitrag von odyssey »

Also die DJB Homepage gibt folgendes her (unter: DJB->Ordnungen->Prüfungsordnung)
2.7 Vergabe durch Anerkennung

Hat ein Judoka von verbandsfremder Seite einen Kyu-Grad erworben, so ist dessen Anerkennung durch den Landesverband möglich, wenn der Judoka zwischenzeitlich Mitglied eines dem Landesverband angeschlossenen Vereines wurde. Gleiches gilt für die Anerkennung eines Dan-Grades (bis einschließlich 5. Dan). Einzelheiten regeln die Landesverbände.

Graduierungen ausländischer Judoka aus einem offiziellen Verband/Verein der EJU/IJF können bis zum 5. Dan von den DJB-Landesverbänden anerkannt werden.

DJB-Judoka, die im Ausland an einer Dan-Prüfung teilnehmen wollen, müssen mindestens 6 Monate vorher in dem Land gelebt und die normalen DJB Prüfungsvoraussetzungen erfüllt haben um den Dan- Grad von den Landesverbänden anerkannt zu bekommen.
Also eine recht klare Aussage.
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