Niedersachsenjudoka hat geschrieben:Jobi hat geschrieben:Hallo Patrick,
es geht hier nicht um 3., 2., 1. Kyu oder Dan! Es ist Unterstufe!
Nein, Kyugrundsatzordnung ist Kyugrundsatzordung!!
Ganz klar!
Richtig, aber dann schauen wir einfach einmal hinein (
http://www.judobund.de/ausbildung/neue_ ... atzordnung)
In der Präambel steht sinngemäß: Die Grundsatzordnung liefert den Rahmen, die konkrete Ausgestaltung regeln die Landesverbände.
Keine Aussagen finden wir in der Grundsatzordnung für den Fall, dass eine Graduierung nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dieser Fall ist also durch den Landesverband (hier: Sachsen-Anhalt) zu regeln, da es keine verbindliche Regelung in der Grundsatzordnung des DJB gibt.
Durchaus üblich ist das Verfahren einer Überprüfung auf den Grad, der bereits früher einmal erworben wurde. Alles andere wäre im Übrigen auch eine ziemliche Gängelung der Aktiven, denn der Landesverband ist nach der Grundsatzordnung zu einer Archivierung verpflichtet. Wenn also eine Graduierung nicht mehr nachweisbar ist, liegt das auch am jeweiligen Landesverband (der im konkreten Fall nicht Sachsen-Anhalt sein muss).
Es wäre sogar durchaus denkbar, dass die Überprüfung im Rahmen der Prüfung für den nächsten Grad erfolgt. Das heißt - je nach den Regelungen in Sachsen-Anhalt, die es zulassen müssten - hätte auch eine direkte Prüfung nach gelb-orange erfolgen können. Da die Prüfung vor 18 Jahren abgelegt wurde, ist es darüber hinaus durchaus wahrscheinlich, dass dies gar nicht im Bereich des DJB geschehen ist. Dann käme eine Anerkennung in Betracht. Letztlich spielt das aber keine Rolle, weil ohnehin kein Nachweis über die Graduierung erfolgt ist.
Im konkreten Fall wurde ganz offensichtlich eine einvernehmliche Lösung gefunden. Das nenne ich vorbildlich!
Es ist aber ein verbreitetes und typisches Vereins- und Verbandsverhalten, sich hinter Satzungen und Ordnungen zu verstecken ("in der Ordnung steht **** und daran müssen wir uns halten"), ohne zu merken, dass man dadurch gegen den Geist dieser Ordnungen verstößt und Spielräume nicht nutzt, die bewusst belassen sind. Dieses Verhalten erleben wir in allen Bereichen, in denen sich Menschen organisieren und sich Regeln geben.
Der völlig berechtigte Zorn mancher Betroffener und das Unverständnis Nicht-Betroffener richtet sich bedauerlicherweise gegen diejenigen, die politisch für die Regelungen verantwortlich sind und nicht gegen diejenigen, die eine Ordnung in Umkehrung Ihres Sinnes falsch anwenden.
Das war zwar jetzt endgültig klar OT in diesem Thread, aber es konnte so nicht stehen bleiben. Vielleicht öffnet Judoka50 einen Faden in dem richtigen Subforum, in dem er die unterschiedlichen Varianten der Anerkennung und Anerkennungsprüfungen in NRW zusammenfassend darstellt. Diese könnten dann durch die Regelungen in anderen Landesverbänden ergänzt werden.