Frage zu Gürtelprüfung

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Lippe
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Lippe »

Lippe hat geschrieben:Von einer Staffelung wie in Hessen ist mir im WJV nichts bekannt.
Damit wollte ich ausdrücken, dass in unserem Landesverband (WJV = Württembergischer Judo-Verband) keine einschränkenden Regelungen bestehen. Ich könnte also bei Interesse auch noch ein paar weitere Dan-Träger auf entsprechende Lehrgänge schicken und mit einer Lizenz nach Hause zurückkehren lassen.
Nur: Was will ich mit so vielen Prüfern? Ich kann die sieben übers Jahr verteilt ja schon kaum alle einsetzen.
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Niedersachsenjudoka
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Die Frage ist berechtigt.

Vielleicht sollte man das nicht aus der Sicht des Vereins sehen, sondern für jeden persönlich, der die Lizenz besitzt.

Es ist auf jeden Fall unfair, wenn der Verein eine Person, der die Lizenz machen will, "ausbremst".
Gruß
niedersachsenjudoka

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Der Müller
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Der Müller »

Was bringt Dir die Lizenz, wenn Du nicht prüfst. Nüscht, reyn jar nüscht!

Du brauchst nämlich auch als Prüfer Erfahrungsbilanzen, d.h. jede von Dir abgenommene Prüfung landet beim Bezirksprüfungsbeauftragten, dann später beim LV und wird registriert. Somit wird festgehalten, welche Prüferfahrungen Du sammelst. Es reicht nicht, nur eine Lizenz zu besitzen und diese nur zu verlängern, wenn man nicht prüft ist irgendwann Schluss.

Übrigens ganz wichtig. In Hessen ist nicht der Prüfer Inhaber der Lizenz und des Stempels, sondern der Verein, für den der Prüfer tätig ist. Der Prüfer erwirbt nur die Erlaubnis für den Verein Prüfungen abnehmen zu können/dürfen. Natürlich auch als Fremdprüfer in anderen Vereinen.

Bei uns im Verein prüfen z.B. meist immer die gleichen zwei Prüfer regelmäßig (u.a. ich)
Gruß
Jochen
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Lippe
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Lippe »

Niedersachsenjudoka hat geschrieben:Es ist auf jeden Fall unfair, wenn der Verein eine Person, der die Lizenz machen will, "ausbremst".
Keine Sorge, ich bremse schon niemanden aus. Wenn auch die Dan-Träger 8, 9 und 10 (oder auch 14 und 15) die Lizenz erwerben wollen, können Sie das tun. Dann muss ich eben sehen, dass ich mehr, dafür aber kleinere Prüfungen ansetze.

Von unseren sieben möglichen Prüfern haben wir aber auch vier "Hauptprüfer", die die meisten Einsätze absolvieren.
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Niedersachsenjudoka
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Lippe hat geschrieben:
Niedersachsenjudoka hat geschrieben:Es ist auf jeden Fall unfair, wenn der Verein eine Person, der die Lizenz machen will, "ausbremst".
Keine Sorge, ich bremse schon niemanden aus. Wenn auch die Dan-Träger 8, 9 und 10 (oder auch 14 und 15) die Lizenz erwerben wollen, können Sie das tun. Dann muss ich eben sehen, dass ich mehr, dafür aber kleinere Prüfungen ansetze.

Von unseren sieben möglichen Prüfern haben wir aber auch vier "Hauptprüfer", die die meisten Einsätze absolvieren.
Das habe ich dir auch nie unterstellt, die Tatsache, dass du 7 Prüfer hast, beweisen ja das Gegenteil ;)
Gruß
niedersachsenjudoka

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Kogagr.
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Kogagr. »

Ich habe 1993 meine erste Prüfung gemacht und meine letzte im Jahr 2007. Vor einem 5.Dan-Träger und einem angehenden 2.Dan-Träger, jedoch Medallien-Gewinner bei der EM.
Gerade eben, besitze ich nun einen braunen Gürtel.
Ich habe also Judo, nach der alten Prüfungsordnung gemacht und nach der neuen.
Hatte auch Fremdprüfer… wen es interessiert…
Aber das ist nicht, was ich vermitteln wollte! (andere haben das auch)

Ich finde die neue Prüfungsordnung (obwohl ich sehr skeptisch war mit der Kata im Programm und die Umstellung der Techniken) eigentlich sehr ansprechend.
Habe das als Prüfling letztes Jahr mit beobachten dürfen, wie sich die jüngeren Prüflinge bemühten, ihre beste Leistung abzurufen. Womit sie auch redlich belohnt wurden.
Allerdings gab es auch da Jugendliche, denen körperlich wie auch vor allem psychisch vieles abverlangt wurde. z. B. es klingt vielleicht lustig: Eine Rückwärtsfallübung vom Stand geradeaus zu Boden!! Bum…

In meinem (Wirrwarr) habe ich 2 Dinge in einem vermischt:
Die eine Sache Braun-Gurt, die andere Schwarz-Gurt.

In der Sache mit dem Schwarz-Gurt, bemängele ich, dass der Prüfling nicht wählen kann zwischen einer Prüfung.
Die eine Wahl, so wie sie jetzt ist und die andere mehr kampforientiert, wie das allerdings aussehen möge, kann man sich drüber streiten! Und es ist ein anderes Thema.

Ganz anders die Sache mit dem Braun-Gurt. Was ich ja schließlich ins Forum gebracht habe.

Vereine dürfen nicht mehr so ohne weiteres eine eigene Prüfung für den 1. Kyu durchführen, sondern müssen ihre Prüflinge dem Verband melden. Der WJV organisiert dann entsprechende Prüfungen. Wie das im Detail aussehen wird, weiß ich leider auch noch nicht, also ob das zentrale Prüfungen sein werden oder ob Fremdprüfer zugewiesen werden. Vielleicht kann sich ja mal ein anderer Württemberger zu Wort melden, sobald sein Verein den ersten Prüfling zur Braungurt-Prüfung geschickt hat.
Übrigens ist ab diesem Jahr wohl auch der Besuch mindestens eines Themenlehrgangs zum 1. Kyu für den Prüfling verpflichtend!

Diese Themenlehrgänge und die über den Verband organisierten Prüfungen zum 1. Kyu dürften wohl tatsächlich mit den schlechten Quoten bei den Dan-Prüfungen der Vergangenheit zusammenhängen.

So lautet auch mein Stand den ich gehört habe.

Klar kann man den Entscheid nicht ändern der beschlossen wird schon ist nur man kann sich darüber Meinungen bilden.

Und meine lautet:
Dass Judo nicht an seiner Basis verändern werden sollte.
Wegen Arbeitsaufteilung / neue Verpflichtungen … Werbung … finanzielle Interessen…
und eventuell noch viel komplexere Ideen und Vorstellungen… die man sich ausdenken könnte.

Dabei wird der Anspruch, wie schon richtig erkannt, gesteigert. Und unfairerweise zu Kosten der Vereine und vor allem der Judokas.
Was mich allerdings noch viel unglücklicher macht, ist die Vorstellung, dass dieser Grund vom Judo abschreckt und zwar nicht die, die das Niveau halten können, sondern die, die es nicht können. Und vor allem es nicht an ihren Judo-Leistungen mangelt.

Dies verkörpert mir nicht das Judo, das ich kannte.
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Lippe
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Lippe »

Kogagr. hat geschrieben:In der Sache mit dem Schwarz-Gurt, bemängele ich, dass der Prüfling nicht wählen kann zwischen einer Prüfung.
Die eine Wahl, so wie sie jetzt ist und die andere mehr kampforientiert, wie das allerdings aussehen möge, kann man sich drüber streiten! Und es ist ein anderes Thema.
Du hättest also neben der aktuellen Form der Dan-Prüfung ("so wie sie jetzt ist") noch gerne eine andere Form der Prüfung, und zwar eine die "mehr kampforientiert" ist.
Hm, vielleicht könnte man ja in der Tat für einen Wettkämpfer den technisch-taktischen Teil aussparen, obwohl das wohl meist das geringste Problem ist. Ich halte aber die Prüfung gerade für einen Wettkämpfer durchaus für machbar, wenn er erkennt, dass Kata eine andere Sache als ein Shiai ist... ;-) Die Techniken der Go-Kyo und einen Abriss aus dem Programm der Bodentechniken ist in meinen Augen von einem Dan-Träger nicht zu viel verlangt - sei er nun Wettkämpfer oder nicht.
Kogagr. hat geschrieben:Dabei wird der Anspruch, wie schon richtig erkannt, gesteigert. Und unfairerweise zu Kosten der Vereine und vor allem der Judokas.
Was mich allerdings noch viel unglücklicher macht, ist die Vorstellung, dass dieser Grund vom Judo abschreckt und zwar nicht die, die das Niveau halten können, sondern die, die es nicht können. Und vor allem es nicht an ihren Judo-Leistungen mangelt.

Dies verkörpert mir nicht das Judo, das ich kannte.
Mir verschließt sich noch, wie durch die geänderten Bedingungen für den Braungurt die Vereine geschädigt werden?

In meinen Augen steigt das Niveau mit den Prüfungen allmählich an, und der Braungurt ist dann schon was, das eben nicht nur so im Vorbeigehen erschlagen werden sollte. Da muss schon ein wenig was kommen. Und "die die es nicht können" benötigen dann eben eine etwas längere Vorbereitungszeit, aber es ist die Aufgabe des Trainers, diese Leute zu motivieren auch über längere Zeit zu trainieren. Diese Leute wissen übrigens meist selbst, dass sie nicht zu den größten Talenten gehören und bringen oftmals sehr viel Ehrgeiz mit. Eine bestandene Prüfung (auch vor fremden Prüfern) ist da für das eigene Ego eine tolle Sache.
Weniger motivierend ist da ein geschenkter Braungurt, wenn sie dann feststellen müssen, dass der Grüngurt, der zu Besuch aus dem Nachbarverein gekommen ist, viel mehr weiß und kann.
Kogagr.
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Kogagr. »

Ja, einige mögen vielleicht so denken, einen Gürtel mal so nebenbei zu erbeuten. Was bitte nützt es in einem Kampf? Der erbeutete wird zum Gejagten und schließlich stirbt er vor den Verletzungen oder wird vom Rudel ausgewiesen.

Gerade in kleinen Vereinen, ist die Motivation der Judokas hoch, Weltmeister zu werden? !
Und die freuen sich über einen erkämpften Gürtel, damit meine ich die verdiente Prüfung und im Schnitt machen kleine Vereine weniger Prüfungen, die Qualität wird da wohl stimmen.

Anders bei Judo-Schulen, die mit der Anzahl und dem Erfolg der Judokas leben...

Natürlich muss jeder selber wissen, wie wann er seine Prüfung machen will.
Ich wollte immer zu den Besten gehören, nicht der 1. sein aber wenigstens dabei und mitgemacht!

Und wenn die Judokas laufend durch die Kata fallen, muss man sich hinsetzen und sich damit befassen... und nicht die kürzeste und einfachste Methode wählen.
Mein 7.Dan-Trainer glaubt, daß der Judoka alles schafft, nur die richtige und für ihn verständlichste Erklärung braucht. Damit fasziniert er mich jedes Mal.

Schade, daß es lang nicht so viele so sehen und überlegen, wie sie damals Judo trainierten und wo sie jetzt stehen, glaubend vieles besser zu können. Leider lernt man jeden Tag dazu, passt sich den Bedingungen an und der Stärkste überlebt! Oder nicht?

Zu dem Thema Schwarz-Gurt müssen wir ein anderes Mal ein Fenster öffnen, ich orientiere mich da an die Möglichkeit in Japan, seinen Gürtel zu bekommen. So etwas muss lang nicht so zielstrebig in Europa sein, aber eine Möglichkeit soll es schon geben können.
Leider weiß ich nicht zu 100%, wie eine Dan-Prüfung in Japan abläuft, natürlich müssen die Basis-Sachen sitzen, aber ich meine es ist variabler...
Jeder kennt, daß nicht jeder Judoka gern zu Wettkämpfe geht und seine Laufbahn lieber als Trainer machen will oder sogar als Kampfrichter.


Meine Frage zur Gürtelprüfung, wurde von Lippe beantwortet!
Vielen Dank und an alle anderen die das Interessiert hat.

Ich habe mir zusätzlich die Freiheit genommen, darüber meine Meinung zu äußern.
Und auch andere qualifiziertere Meinungen zu hören.
Was sehr wichtig ist.

Vielen Dank
:)
Kogagr.
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Kogagr. »

Meine Frage zur Gürtelprüfung, wurde von Lippe beantwortet!
Vielen Dank und an alle anderen die das Interessiert hat.

Ich habe mir zusätzlich die Freiheit genommen, darüber meine Meinung zu äußern.
Und auch andere Qualifiziertere Meinungen zu hören.
Was sehr wichtig ist.

Vielen Dank
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Patrick »

Der Müller hat geschrieben:Was bringt Dir die Lizenz, wenn Du nicht prüfst. Nüscht, reyn jar nüscht!

Du brauchst nämlich auch als Prüfer Erfahrungsbilanzen, d.h. jede von Dir abgenommene Prüfung landet beim Bezirksprüfungsbeauftragten, dann später beim LV und wird registriert. Somit wird festgehalten, welche Prüferfahrungen Du sammelst. Es reicht nicht, nur eine Lizenz zu besitzen und diese nur zu verlängern, wenn man nicht prüft ist irgendwann Schluss.
Im LV Baden wird das wohl etwas laxer gehandhabt.
Erstens gibt es bei uns keine Quoten, wieviele Prüfer wir haben dürfen. Theoretisch kann jedes Vereinsmitglied bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Prüferlizenz haben und zweitens steht man bei uns als Prüfer nicht im Zugzwang, irgendwelche Erfahrungspunkte sammeln zu müssen.

Daher bin ich froh, dass ich notfalls - z.B. wenn der geplante Prüfer sehr kurzfristig ausfällt - noch auf eine andere Trainerin mit Kyu-Prüferlizenz zurückgreifen könnte, da diese sowieso i.d.R. anwesend ist. Diese Trainerin prüft zwar eigentlich nicht, steht aber immer als Notnagel zur Verfügung - und wenn sie geprüft hat, hat sie das sehr gut gemacht, auch mit nur wenigen Erfahrungspunkten...
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von BadenIkkyu »

Da der Landesverband Baden angesprochen worden ist.... muß ich dazu was sagen...

Ich habe zwar eine Lizenz für Kyu-Prüfungen, die ich auf einem Multiplikatorenlehrgang für die neue PO so "nebenbei" erworben habe, darf aber trotzdem nicht prüfen.
Weil unsere DANTRÄGER im Club was dagegen haben. Da ich ja kein Schwarzgurtträger bin, sondern eben halt "nur " den Braungurt habe. Und eben halt NUR DAN-Inhaber
prüfen dürfen. Allerdings hätte es klappen können. Die Gemeinschaft der Meister auf dem Lehrgang hatte damit kein Problem. Daher muß ich dem Müller recht geben.
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von ctjones »

BadenIkkyu hat geschrieben:darf aber trotzdem nicht prüfen.
Weil unsere DANTRÄGER im Club was dagegen haben. Da ich ja kein Schwarzgurtträger bin, sondern eben halt "nur " den Braungurt habe. Und eben halt NUR DAN-Inhaber
prüfen dürfen.
Ich hab das immer so verstanden, daß sowieso nur Dan-Träger die Lizenz erwerben können :dontknow Oder irre mich da jetzt total? Was sind denn sonst noch die Voraussetzungen zum Erwerb der Lizenz?
Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung, mit dem ich euch Gegenüberstehe. (Rebel, Die Ärzte)
BadenIkkyu

Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von BadenIkkyu »

Normal stimmt das ja auch ctjones... war wohl bei mir ne Sonderregelung das ichs machen durfte
Deswegen habe ich auch bisher nie eine Prüfung abgehalten :alright
ge-edittet^^ am 05.01.08 um 17.28h
Zuletzt geändert von BadenIkkyu am 05.01.2008, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

@jones: im NJV muss du den Dan-Grad seit einem Jahr besitzen.

z.B. http://www.njv.de/termine/archiv.php?id=972
Gruß
niedersachsenjudoka

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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von judoka50 »

In der Grundsatzordnung sind die Rahmenbedingungen für die Länder vorgegeben:
http://www.judobund.de/ausbildung/neue_ ... atzordnung

Dort ist ganz klar die Vorgabe, dass nur DAN Träger prüfen dürfen.
Ist ja auch irgendwie logisch, denn im normalen Altagsleben darf auch kein Schüler prüfen.
Klar - auch ein Dan Träger ist noch Schüler. Aber grundsätzlich sind "Meister" nach entsprechender
Schulung zur Prüfungsabnahme berechtigt.

Den Rest muss man halt passend für jeden Landesverband in der Grundsatzordnung nachlesen. Insbesondere ist dies jetzt einfacher den je, da wir hier ja eine aktuelle Linkliste der Landesverbände usw., im Forum haben.- Vielen Dank dafür an dieser Stelle. Es erspart dem einen oder anderen das Suchen.

Kurzfassung für NRW - hier prüfen Dan Träger, die auf entsprechenden Lehrgängen in ihrem Kreisen, vom zuständigen Kreis Dan Vorsitzenden ausgerichtet, ihre Lizenz erhalten haben. Klar muss jeder Prüfer über seinen Verein Mitglied, über den Landesverband, im DJB sein. Der KDV stempelt (in einigen Fällen haben auch Prüfer Stempel) die Pässe und NWDK Urkunden ab. Erst danach hat die Prüfung Gültigkeit und es besteht die Berechtígung und Verpflichtung zum Tragen des neuen Gürtels. Die Listen werden dann nach erfolgter Prüfung über Jahre beim KDV archiviert.

Ach ja: Prüfungen zum 1. Kyu werden auf einer zentralen Prüfung des Kreises abgelegt. Wer an dieser nicht teilnehmen, sondern im Verein eine Prüfung ablegen möchte, muss vor der Prüfung den Nachweis der Teilnahme an 10 Lehrgangsstunden auf Kreisebene erbringen (Stand-Boden-Kata).
Zuletzt geändert von judoka50 am 05.01.2008, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Patrick »

judoka50 hat geschrieben:Kurzfassung für NRW
Gute Idee, daher die Kurzfassung für Baden:

Prüfungsberechtigt sind für Kyu-Prüfungen Dan-Träger mit gültiger Prüfungslizenz.
Die Prüfungslizenz erwirbt man durch Besuch der i.d.R. jährlich stattfindenden Prüferlehrgänge, die vom Prüfungsreferenten des BJV oder einem von ihm Beauftragten ausgerichtet und durchgeführt werden.
Prüfungen werden in vereinseigener Verantwortung durchgeführt.
Die Prüfungslisten werden mit Vereinsstempel und Unterschrift des Prüfers/ der Prüfer an den Prüfungsreferenten gesandt.
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Lippe »

Na wenn wir schon dabei sind, dann auch für Württemberg:

Prüfungsberechtigt sind Dan-Träger (+ gültiger Judopass und 18 Jahre), die einen entsprechenden Lehrgang besucht haben. Die dort erworbene Lizenz ist für vier Jahre gültig. Im Jahr 2008 sind es die sechs Kyu-Themenlehrgänge, von denen einer zum Erwerb oder der Verlängerung der Lizenz besucht werden muss.
Die Prüfung muss zwei Wochen vorher beim zuständigen Referenten angemeldet werden. Dann wird die Prüfung in Eigenverantwortung des Vereins (Ausnahme: Braungurt) abgenommen. Die Prüfer unterschreiben den Pass und ggf. die Urkunde und setzen da dann den Vereinsstempel drauf. Die Prüfungslisten sind anschließend unverzüglich an den Referenten zu schicken.

Nachtrag: Es gibt auch weiterhin "normale" Kyu-Prüferlehrgänge, z.B. am 17.2. in Backnang
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von ctjones »

Ah, Danke. Dann habe ich mich ja doch nicht geirrt. :D
Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung, mit dem ich euch Gegenüberstehe. (Rebel, Die Ärzte)
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Jennai »

Hallo! Ich schummel meine Frage jetzt einfach mal hier mit rein, weil die Überschrift so schön stimmt. ;)

Ich habe nämlich auch eine Frage zu der Gürtelprüfung. Und zwar: Kann man als Erwachsener die Prüfung zum Weiß-Gelb Gurt überspringen und direkt Gelb machen?

Ich frage für einen Freund, der jetzt seit einem halben Jahr dabei ist. Er meinte im Ju-Jutsu könnte man wohl die Halbgurte überspringen.
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Spalter »

Nein das geht nicht (mehr) ;-) Bei den Kindern ist in der Regel 6 Monate Vorbereitung Pflicht, über 14 reichen dann 3 Monate aus. Früher waren es mal generell 6, dafür Doppelprüfung möglich für alle die älter als 14 sind. Wie gesagt, das ist Vergangenheit
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