Fußsohle im Gesicht

Hier geht es um die Wettkampforganisation und um Fragen zu den Wettkampfregeln
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sankaku
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Fußsohle im Gesicht

Beitrag von sankaku »

Ich finde, dass ich meine Gegner im Juji-Gatame besonders gut kontrollieren und hebeln kann, wenn ich eine Fußsohle direkt auf das Gesicht von Uke setzte.

Letztens hat aber der Kampfrichter den Kampf unterbrochen und mir sogar einen Chui dafür gegeben.


Ist es tatsächlich verboten, absichtlich die Fußsohlen ins Gesicht des Gegners zu bringen?
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Joachim
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Joachim »

sankaku hat geschrieben:Letztens hat aber der Kampfrichter den Kampf unterbrochen und mir sogar einen Chui dafür gegeben.
Unwissenheit, schützt vor Strafe nicht .... :jail

Ja, die komplette Gesichtsfläche ist verboten, absichtlich zu berühren.
Weder mit Händen, Beinen oder Füßen.
Auch nicht mit dem Hintern :eusa_naughty

VG
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Ko-soto-gake
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Ko-soto-gake »

Mich würde interessieren, wo Kampfrichter noch Chuis geben?
Eine Gelegenheit, den Mund zu halten, sollte man nie vorübergehen lassen.
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Niedersachsenjudoka
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Ko-soto-gake hat geschrieben:Mich würde interessieren, wo Kampfrichter noch Chuis geben?
Das frage ich mich auch. Wars vielleicht doch ein Shido?

IJF Kampfregel Artikel 27 Nr 17 und Anhang
Eine Hand, einen Arm, einen Fuß oder ein Bein direkt auf das Gesicht des Gegners zu legen wird mit Shido bestraft.
Dann im Anhang:
Gesicht bedeutet die Fläche innerhalb der Linie, die durch Stirn, Bereich vor den Ohren und Kinnlinie begrenzt wird.
Gruß
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Lin Chung »

Ich denke mal, dass die Regel für unabsichtliches Ausführen gilt (Shido).
Bei absichtlicher Ausführung, wobei man eine Verletzung Ukes in Kauf nimmt und der Kampfrichter dieses auch so gesehen hat, sollte man mit einer höheren Strafe rechnen. (Ermessungsspielraum des Kampfrichters)
Meine Meinung.
Grüße
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sankaku
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von sankaku »

Danke für Eure schnelle Antwort. :danke

Ich werde es zukünftig unterlassen.


PS: Kann wohl sein, dass ich schon einen Shido vorher hatte. :crybaby
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Hofi
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Hofi »

Auch dann wäre die Strafe wiederum Shido (oder beim vierten mal Hansoku-make). Aber Chui gibts nicht mehr.
Bis dann
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Niedersachsenjudoka
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Lin Chung hat geschrieben:sollte man mit einer höheren Strafe rechnen. (Ermessungsspielraum des Kampfrichters) Meine Meinung.
Welche denn?
Gruß
niedersachsenjudoka

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Ippon
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Ippon »

Lin Chung hat geschrieben:Ich denke mal, dass die Regel für unabsichtliches Ausführen gilt (Shido).
Bei absichtlicher Ausführung, wobei man eine Verletzung Ukes in Kauf nimmt und der Kampfrichter dieses auch so gesehen hat, sollte man mit einer höheren Strafe rechnen. (Ermessungsspielraum des Kampfrichters)
Meine Meinung.
Der Shido ist für ein absichtliches ins Gesicht greifen (...) gedacht. Ein unabsichtliches wird normalerweise nicht bestraft.
Wenn man den Gegner natürlich absichtlich ins Gesicht schlägt, tritt oder ähnliches macht, dann ist das "gegen den Geist des Judo" und wird mit Hansokumake bestraft.
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Lin Chung »

Der Shido ist für ein absichtliches ins Gesicht greifen (...) gedacht
...bezog sich zwar hier aufs treten. Aber du hast recht, mein Fehler. (un...)
Danke.
Grüße
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Veteran des Judosports »

Joachim hat geschrieben: Ja, die komplette Gesichtsfläche ist verboten, absichtlich zu berühren.
Weder mit Händen, Beinen oder Füßen.
Auch nicht mit dem Hintern :eusa_naughty

VG
Joachim
Es sind nur Hände, Arme, Beine und Füße im Gesicht verboten. Hintern ist erlaubt (wenn auch vielleicht nicht möglich, ohne dabei gegen den Geist des Judo zu verstoßen :cry: ). Und wenn der Bauch nicht erlaubt wäre, wäre mein Kami-shiho-gatame nur halb so gut! ;)
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Lin Chung »

ohne dabei gegen den Geist des Judo zu verstoßen
...wie bitte? Du meinst wohl ohne gegen den Geist des Sportjudo zu verstoßen?
Grüße
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disputatio
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von disputatio »

sankaku hat geschrieben:Ich finde, dass ich meine Gegner im Juji-Gatame besonders gut kontrollieren und hebeln kann, wenn ich eine Fußsohle direkt auf das Gesicht von Uke setzte.
Wie darf ich mir das vorstellen? Von oben frontal auf Nase, Mund usw. rauf?
Oder von der Seite gegen die Wange?
Und wenn letzteres dann: Kopf wegdrücken oder Kopf zur Seite drehen und gegen die Matte drücken?

So oder so: Um wirklich so die von dir genannte Kontrolle zu haben, musst du ja mit deinem Fuß (starken) Druck gegen das Gesicht des Gegners ausüben. Tritt doch gleich zu.

Und wie kann man so besser hebeln? Ist das nicht eher ein Vorgang, der eine Bewegung entgegen der natürlichen Bewegung des Körpers ausübt?
Für mich wäre da am besten: Schulter irgendwie blockieren und Ellenbogen Richtung kleinen Finger nach oben.
Bei der von dir beschriebenen Situation schlagen die Gegner wohl eher wegen des Fußes im Gesicht ab und nicht wegen des Hebels.

Ich denke das Wort Gegner (im Sinne von Feind) kann man in diesem Fall sogar mal ohne Anführungszeichen benutzen. Denn so werden sie hier behandelt.

Übrigens: Sollte jemand mir seine Fußsohle bei nem Juji-Gatame ins Gesicht drücken, sollte er ein Suspenosrium tragen (nicht gaaanz ernst gemeint ;-) )

Warum schreibe ich das alles nochmal? Ich möchte nicht, dass du es unterlässt, weil du eine Strafe dafür bekommst, sondern weil es (zumindest meiner Meinung nach) ein unsportliches Verhalten ist (nun mal den "Geist des Judo" außen vor gelassen).

PS: Sorry, falls ich mich zu sehr gehen ließ
BadenIkkyu

Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von BadenIkkyu »

Richtig disputatio ! Man kann das Bein kurz unterhalb des Kopfes über den Körper legen, das geht. Oder auch unter die Schulter
Sumi-gaeshi
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von Sumi-gaeshi »

Das ist doch kein Judo, wenn man auf einmal von seinem Gegner die Schweißfüße ins Gesicht gedrückt bekommt... :irre
Ich stimme disputatio zu, das ist ziemlich unsportlich und bestraft wird es sowieso...
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sankaku
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Re: Fußsohle im Gesicht

Beitrag von sankaku »

disputatio hat geschrieben:
sankaku hat geschrieben:Ich finde, dass ich meine Gegner im Juji-Gatame besonders gut kontrollieren und hebeln kann, wenn ich eine Fußsohle direkt auf das Gesicht von Uke setzte.
Wie darf ich mir das vorstellen? Von oben frontal auf Nase, Mund usw. rauf?
Ja, genau so habe ich das vor einiger Zeit gemacht.
disputatio hat geschrieben:Warum schreibe ich das alles nochmal? Ich möchte nicht, dass du es unterlässt, weil du eine Strafe dafür bekommst, sondern weil es (zumindest meiner Meinung nach) ein unsportliches Verhalten ist (nun mal den "Geist des Judo" außen vor gelassen).
Mache es auch nicht mehr, habe meine Lektion gelernt.
Sumi-gaeshi hat geschrieben:Das ist doch kein Judo, wenn man auf einmal von seinem Gegner die Schweißfüße ins Gesicht gedrückt bekommt... :irre
Das mit den Schweißfüßen haben mir einige Gegner auch gesagt, habe daraus gelernt und meinen Juji-Gatame verändert.
Zuletzt geändert von Fritz am 31.12.2009, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: 2 Beiträge vereint.
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