Fußsohle im Gesicht
Fußsohle im Gesicht
Ich finde, dass ich meine Gegner im Juji-Gatame besonders gut kontrollieren und hebeln kann, wenn ich eine Fußsohle direkt auf das Gesicht von Uke setzte.
Letztens hat aber der Kampfrichter den Kampf unterbrochen und mir sogar einen Chui dafür gegeben.
Ist es tatsächlich verboten, absichtlich die Fußsohlen ins Gesicht des Gegners zu bringen?
Letztens hat aber der Kampfrichter den Kampf unterbrochen und mir sogar einen Chui dafür gegeben.
Ist es tatsächlich verboten, absichtlich die Fußsohlen ins Gesicht des Gegners zu bringen?
- Joachim
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Re: Fußsohle im Gesicht
Unwissenheit, schützt vor Strafe nicht ....sankaku hat geschrieben:Letztens hat aber der Kampfrichter den Kampf unterbrochen und mir sogar einen Chui dafür gegeben.
Ja, die komplette Gesichtsfläche ist verboten, absichtlich zu berühren.
Weder mit Händen, Beinen oder Füßen.
Auch nicht mit dem Hintern
VG
Joachim
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- 1. Dan Träger
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Re: Fußsohle im Gesicht
Mich würde interessieren, wo Kampfrichter noch Chuis geben?
Eine Gelegenheit, den Mund zu halten, sollte man nie vorübergehen lassen.
- Niedersachsenjudoka
- 3. Dan Träger
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Re: Fußsohle im Gesicht
Das frage ich mich auch. Wars vielleicht doch ein Shido?Ko-soto-gake hat geschrieben:Mich würde interessieren, wo Kampfrichter noch Chuis geben?
IJF Kampfregel Artikel 27 Nr 17 und Anhang
Dann im Anhang:Eine Hand, einen Arm, einen Fuß oder ein Bein direkt auf das Gesicht des Gegners zu legen wird mit Shido bestraft.
Gesicht bedeutet die Fläche innerhalb der Linie, die durch Stirn, Bereich vor den Ohren und Kinnlinie begrenzt wird.
Gruß
niedersachsenjudoka
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
Christian Lipp
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- 3. Dan Träger
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Re: Fußsohle im Gesicht
Ich denke mal, dass die Regel für unabsichtliches Ausführen gilt (Shido).
Bei absichtlicher Ausführung, wobei man eine Verletzung Ukes in Kauf nimmt und der Kampfrichter dieses auch so gesehen hat, sollte man mit einer höheren Strafe rechnen. (Ermessungsspielraum des Kampfrichters)
Meine Meinung.
Bei absichtlicher Ausführung, wobei man eine Verletzung Ukes in Kauf nimmt und der Kampfrichter dieses auch so gesehen hat, sollte man mit einer höheren Strafe rechnen. (Ermessungsspielraum des Kampfrichters)
Meine Meinung.
Grüße
Norbert Bosse
ボッセ・ノルベルト
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Re: Fußsohle im Gesicht
Danke für Eure schnelle Antwort.
Ich werde es zukünftig unterlassen.
PS: Kann wohl sein, dass ich schon einen Shido vorher hatte.
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- Hofi
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Re: Fußsohle im Gesicht
Auch dann wäre die Strafe wiederum Shido (oder beim vierten mal Hansoku-make). Aber Chui gibts nicht mehr.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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- Niedersachsenjudoka
- 3. Dan Träger
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Re: Fußsohle im Gesicht
Welche denn?Lin Chung hat geschrieben:sollte man mit einer höheren Strafe rechnen. (Ermessungsspielraum des Kampfrichters) Meine Meinung.
Gruß
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Re: Fußsohle im Gesicht
Der Shido ist für ein absichtliches ins Gesicht greifen (...) gedacht. Ein unabsichtliches wird normalerweise nicht bestraft.Lin Chung hat geschrieben:Ich denke mal, dass die Regel für unabsichtliches Ausführen gilt (Shido).
Bei absichtlicher Ausführung, wobei man eine Verletzung Ukes in Kauf nimmt und der Kampfrichter dieses auch so gesehen hat, sollte man mit einer höheren Strafe rechnen. (Ermessungsspielraum des Kampfrichters)
Meine Meinung.
Wenn man den Gegner natürlich absichtlich ins Gesicht schlägt, tritt oder ähnliches macht, dann ist das "gegen den Geist des Judo" und wird mit Hansokumake bestraft.
-
- 3. Dan Träger
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Re: Fußsohle im Gesicht
...bezog sich zwar hier aufs treten. Aber du hast recht, mein Fehler. (un...)Der Shido ist für ein absichtliches ins Gesicht greifen (...) gedacht
Danke.
Grüße
Norbert Bosse
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Re: Fußsohle im Gesicht
Es sind nur Hände, Arme, Beine und Füße im Gesicht verboten. Hintern ist erlaubt (wenn auch vielleicht nicht möglich, ohne dabei gegen den Geist des Judo zu verstoßen ). Und wenn der Bauch nicht erlaubt wäre, wäre mein Kami-shiho-gatame nur halb so gut!Joachim hat geschrieben: Ja, die komplette Gesichtsfläche ist verboten, absichtlich zu berühren.
Weder mit Händen, Beinen oder Füßen.
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Joachim
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- 3. Dan Träger
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Re: Fußsohle im Gesicht
...wie bitte? Du meinst wohl ohne gegen den Geist des Sportjudo zu verstoßen?ohne dabei gegen den Geist des Judo zu verstoßen
Grüße
Norbert Bosse
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Re: Fußsohle im Gesicht
Wie darf ich mir das vorstellen? Von oben frontal auf Nase, Mund usw. rauf?sankaku hat geschrieben:Ich finde, dass ich meine Gegner im Juji-Gatame besonders gut kontrollieren und hebeln kann, wenn ich eine Fußsohle direkt auf das Gesicht von Uke setzte.
Oder von der Seite gegen die Wange?
Und wenn letzteres dann: Kopf wegdrücken oder Kopf zur Seite drehen und gegen die Matte drücken?
So oder so: Um wirklich so die von dir genannte Kontrolle zu haben, musst du ja mit deinem Fuß (starken) Druck gegen das Gesicht des Gegners ausüben. Tritt doch gleich zu.
Und wie kann man so besser hebeln? Ist das nicht eher ein Vorgang, der eine Bewegung entgegen der natürlichen Bewegung des Körpers ausübt?
Für mich wäre da am besten: Schulter irgendwie blockieren und Ellenbogen Richtung kleinen Finger nach oben.
Bei der von dir beschriebenen Situation schlagen die Gegner wohl eher wegen des Fußes im Gesicht ab und nicht wegen des Hebels.
Ich denke das Wort Gegner (im Sinne von Feind) kann man in diesem Fall sogar mal ohne Anführungszeichen benutzen. Denn so werden sie hier behandelt.
Übrigens: Sollte jemand mir seine Fußsohle bei nem Juji-Gatame ins Gesicht drücken, sollte er ein Suspenosrium tragen (nicht gaaanz ernst gemeint )
Warum schreibe ich das alles nochmal? Ich möchte nicht, dass du es unterlässt, weil du eine Strafe dafür bekommst, sondern weil es (zumindest meiner Meinung nach) ein unsportliches Verhalten ist (nun mal den "Geist des Judo" außen vor gelassen).
PS: Sorry, falls ich mich zu sehr gehen ließ
Re: Fußsohle im Gesicht
Richtig disputatio ! Man kann das Bein kurz unterhalb des Kopfes über den Körper legen, das geht. Oder auch unter die Schulter
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Re: Fußsohle im Gesicht
Das ist doch kein Judo, wenn man auf einmal von seinem Gegner die Schweißfüße ins Gesicht gedrückt bekommt...
Ich stimme disputatio zu, das ist ziemlich unsportlich und bestraft wird es sowieso...
Ich stimme disputatio zu, das ist ziemlich unsportlich und bestraft wird es sowieso...
Re: Fußsohle im Gesicht
Ja, genau so habe ich das vor einiger Zeit gemacht.disputatio hat geschrieben:Wie darf ich mir das vorstellen? Von oben frontal auf Nase, Mund usw. rauf?sankaku hat geschrieben:Ich finde, dass ich meine Gegner im Juji-Gatame besonders gut kontrollieren und hebeln kann, wenn ich eine Fußsohle direkt auf das Gesicht von Uke setzte.
Mache es auch nicht mehr, habe meine Lektion gelernt.disputatio hat geschrieben:Warum schreibe ich das alles nochmal? Ich möchte nicht, dass du es unterlässt, weil du eine Strafe dafür bekommst, sondern weil es (zumindest meiner Meinung nach) ein unsportliches Verhalten ist (nun mal den "Geist des Judo" außen vor gelassen).
Das mit den Schweißfüßen haben mir einige Gegner auch gesagt, habe daraus gelernt und meinen Juji-Gatame verändert.Sumi-gaeshi hat geschrieben:Das ist doch kein Judo, wenn man auf einmal von seinem Gegner die Schweißfüße ins Gesicht gedrückt bekommt...
Zuletzt geändert von Fritz am 31.12.2009, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: 2 Beiträge vereint.
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