vielleicht kann mir hier einer helfen.
In der Ausschreibung zum Jugendpokal, die ja dem Sinn nach eine Vereinsveranstaltung sein soll steht:
Heißt das, ein Umschreiben der Pässe mit Einzelstartrecht auf den startenden Verein reicht?Beim Deutschen Jugendpokal der Altersklassen U14, U16 und U18 (männlich) müssen alle gemeldeten Judoka zum Zeitpunkt der Veranstaltung (Landes- und Bundesentscheid) über ein gültiges Einzelstartrecht für die Vereine verfügen, für deren Mannschaft sie gemeldet wurden. Im männlichen Bereich sind keine Fremdstarter und keine Kampfgemeinschaften zugelassen.
Oder tritt die 3-monatige Sperre wg. Mannschaftsstartrecht ein.
Oder ist die im Zitat genannte Formulierung eine "goldene Brücke", um mehr Vereine mit Kämpfern zu locken?
Ahoi
Skipper