Welche Wertigkeit hat der § 23 der DJB Satzung für seine Mitglieder???
"§ 23
Vorrang der Satzung des DJB
Die Mitglieder des DJB haben die Satzung des DJB und die darauf beruhen-
den Ordnungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu beachten. Die Grundsatzordnung für das Prüfungswesen und die Prüfungsinhalte, die
Ausbildungsordung für Übungsleiter/innen und Trainer/innen sowie die Wett-
kampfordnung werden in den Ordnungen des DJB für den DJB und seine
Mitglieder einheitlich und verbindlich geregelt. Im übrigen sind die Mitglieder jedoch eigenständig."
Um nur ein Thema aufzugreifen:
In der Wettkampfordnung des DJB ist wie folgt geregelt : 3.4
Teilnahmeberechtigung
3.4.1
Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, die über ihren
Verein einem Landesverband angehören und mindestens den 7. Kyu, in der Altersklasse U 12 den 8. Kyu besitzen.
Wenn die WK einheitlich und verbindlich für alle Mitglieder gelten soll, wie kann es dann sein das einzelne Landesverbände eigene Ordnungen erlassen?
Speziell das Thema 8. Kyu für U 12.
Einerseits wünschen wir uns eine breite Basis an Wettkämpfern...
Andererseits werden die Anfänger geblockt, die bereits mit dem 8. Kyu auf die Matte wollen.
In Bayern ist es so das auch in der U 12 erst ab dem 7. Kyu gekämpft werden darf.
Ich halte das für einen klaren Verstoß gegen §23 der DJB-Satzung.
Es wäre schön wenn einheitlich und verbindlich auch einheitlich und verbindlich ist, und somit ohne Abstriche oder Ergänzungen für alle gilt.
und nicht nur selektiv.
Zuletzt geändert von Fritz am 03.04.2013, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund:Admin- und Moderatoren-Farbe ersetzt durch anderen Farbton
Unabhängig davon, wie ich zu der Frage der Mindestgraduierung bei Wettkämpfen stehe, ist da kein Widerspruch.
Wer den 7. Kyu-Grad hat, hat gleichzeitig auch mindestens den 8. Kyu-Grad. Oder anders herum: die WKO spricht von mindestens 8. Kyu und Bayern legt noch einen drauf, indem sie mindestens 7. Kyu fordern. Eine derartige Verschärfung ist kein Verstoß, denn der DJB spricht von "mindestens" und erlaubt damit seinen Mitgliedern - den Landesverbänden - eine Erhöhung der Anforderungen.
Würde in der WKO dagegen stehen, dass die Kinder ab 8. Kyu mitmachen dürfen, wäre das etwas anderes. Dann wäre es ein klarer Verstoß.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Hallo Tutor,
da sehe ich aber einen riesigen Unterschied.
in § 23 heisst es : " EINHEITLICH und VERBINDLICH" für Wettkampf- Prüfungs- und Ausbildungsordnung.
Und das ist meiner Meinung nach : ohne Abstriche nach oben oder unten!
Als verstärkendes Element heisst es weiterhin: im übrigen sind die Mitglieder frei.
Daher ist es für mich logisch: Diese drei gelten ohne Wenn und Aber. Weder mit Aufschlägen noch mit Abschlägen.
Wenn dem nicht so wäre: warum den dann gerade die Heraushebung dieser Ordnungen und deren Verstärkung in § 23 ?
Ja, einheitlich und verbindlich gilt, dass die LVe - die im übrigen frei sind - ihre Regelungen so gestalten, dass mindestens der 8. Kyu Voraussetzung für einen Start in der U12 ist. Das hat Bayern eingehalten, denn es steht in keiner DJB-Regelung, dass Kinder mit dem 8. Kyu auch tatsächlich startberechtigt sind.
Bayern agiert hier nur dumm - (das) verstößt aber nicht gegen die DJB-Satzung. Was ich Dir hier geschrieben habe, ist die aktuelle DJB-Interpretation, mit der ich zwar rechtlich, aber nicht unbedingt inhaltlich übereinstimme. Verschärfungen werden übrigens von anderen LV auch in anderen Bereichen vorgenommen. Falls Du anderer Meinung bist, kannst Du ja den Rechtsweg einschlagen.
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Hi!
Auch ich sehe hier keinen Verstoß gegen die Satzung des DJB, da es hier auch in meinen Augen um Mindestanforderungen geht.
Und auch wenn ich dafür bin, dass die Kinder auf Vereinsebene in Freundschaftskämpfen, Internen Meisterschaften, Mannschaftsrandoris u.ä. "kämpfen", sobald sie Lust dazu haben (und viele haben es, manche auch nicht), bin ich bei der u12 absolut gegen einen Start auf Turnieren des LV oder seiner Untergliederungen von 8. Kyu und auch bei der u10 halte ich es für bedenklich.
Wenn ich eine interne Meisterschaft oder auch einen Freundschaftskampf mit zwei/drei anderen Vereinen mache, habe ich das Wissen über die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer in wenigen Personen konzentriert. Ich habe also die Möglichkeit in relativ kurzer Zeit nach der rein formalen Einteilung (Alter, Gewicht, evtl. Gürtelfarbe) noch nachzusortieren, wenn jetzt einer völlig rausfällt aus der Gruppe, in der er drin wäre.
Auf einem Verbandsturnier (und sei es nur Bezirksebene) funktioniert das nicht mehr. Hier müsste ich das Wissen von 15 oder mehr Trainern koordinieren, um zu entscheiden, der ist zu stark/zu schwach, um in der ihm formell zugehörigen Gruppe zumindest soweit mitzumachen, dass es vielleicht einen Lerneffekt für ihn gibt.
Hier muss ich als Veranstalter einfach sagen, 7.Kyu kann nach PO fallen in alle Richtungen, das muss reichen. Ein 8. Kyu muss das formal nicht können.
Wir haben für unseren Verein entschieden, dass wenn im BJV die Startberechtigung ab 8. Kyu in der U10 kommt, solche Kinder erst von einem unserer im wesentlichen am Wettkampfgeschehen beteiligten Trainer eine Freigabe kriegen muss, dass also nur handverlesene Kinder mit 8. Kyu auf Wettkämpfe mitgenommen würden. Die Trainer, die nicht so sehr ins Wettkampfgeschehen eingebunden sind, das aktuelle Niveau auf den Wettkämpfen also nicht kennen, treffen diese Entscheidung nicht selbst.
Ich persönlich möchte es eigentlich nicht erleben, wenn einige frische 8.Kyu auf die Jungs und Mädels treffen, die das letzte U10-Turnier in München bestritten haben. Wenn es nach der nächsten GV-Sitzung kommt, werden wir es sehen und ich bin mir sicher, meine werden nicht die Leidtragenden sein. Aber ich werde meine sicher auch nicht einbremsen, wenn sie gegen solche Gegner kommen. Das müssen dann die Trainer den Kindern und Eltern erklären.
Ich hoffe nur, dass die Vereine, die ihre Kids mit 8. Kyu schicken, sehr genau selektieren, wer ist reif und wer nicht und nicht einem "der darf doch auch" nachgeben. Denn sonst verlieren wir diese Kinder sehr sehr schnell fürs Judo.
Insofern muss ich tutor! auch widersprechen, wenn er meint Bayern agiert hier dumm. Der LV hat in seinen Gremien eine ausführlich diskutierte Entscheidung getroffen, als man die Verschärfung vornahm. Ich weiß nicht, ob es vor 2012 (an dem VT 2012 sicher nicht) einen Antrag zum Verbandstag in diesem Punkt gab (JVV hab ich irgendwas im Hinterkopf), aber wenn ja hätten die Vereine der Verschärfung zugestimmt.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Das Problem ist, dass der BJV hier verantwortlich handeln will - und da ist es schwierig jemanden vom Gegenteil zu überzeugen.
Verantwortlich sind aber die Trainer und die Eltern, die die Kinder zu Wettkämpfen schicken. Die Frage, ob ein Kind die Voraussetzungen für einen Wettkampf erfüllt oder nicht, kann man ja nicht am grünen Tisch entscheiden.
Legt man die Mindesvorbereitungszeiten zugrunde muss ein Kind mindestens zweimal 6 Monate Judo machen, um am ersten Wettkampf teilzunehmen - und zwar egal, wie gut die Vorbildung ist und wie schnell das Kind lernt. Man stelle sich das in anderen Sportarten vor....
Judo ist für Quereinsteiger vollkommen uninteressant. Ein auf Judo neugieriger Ringer muss erst mal seine Zeit absitzen, bis er den 7. Kyu hat, bevor er an einem Turnier teilnehmen darf. Ein Verband, der solche Regeln macht, traut seinen Trainern offensichtlich wenig Urteilsvermögen zu und agiert - sorry - m.M.n. dumm, weil er sich unattraktiv macht. Man kann aber trefflich darüber streiten, ob die WKO oder die PO das richtige Rädchen zum justieren ist.
So, wie Hofi die vereinsinternen Voraussetzungen beschreibt, sollte es immer - auf jeder Ebene in jeder Altersklasse - sein.
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tutor! hat geschrieben:die WKO spricht von mindestens 8. Kyu
Dies ist meines Erachtens eine mögliche Lesart, quasi nach folgendem Schema:
Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und mindestens
- den 7. Kyu,
- in der Altersklasse U 12 den 8. Kyu
besitzen.
Das "mindestens" bezieht sich in diesem Fall auf beide Aufzählungspunkte.
Eine weitere Lesart wäre:
Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und
- mindestens den 7. Kyu,
- in der Altersklasse U 12 den 8. Kyu
besitzen.
Das "mindestens" bezöge sich in diesem Fall ausschließlich auf die Altersklasse oberhalb der U12, für die U12 wäre die Rede von "8. Kyu", nicht von "mindestens 8. Kyu".
Eine eindeutige Formulierung in Satzform wäre hier übrigens: Bei offiziellen Veranstaltungen sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und mindestens den 7. Kyu, in der Altersklasse U 12 mindesten den 8. Kyu besitzen.
Gehen wir einmal davon aus, dass sich "mindestens" auf beide Aufzählungspunkte bezieht und formen wir die Sätze einmal so um, dass jedes Wort und jedes Satzglied seine ursprüngliche Funktion behält:
"Nur Judoka, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und in der Altersklasse U12 mindestens den 8. Kyu besitzen, sind bei offiziellen Veranstaltungen teilnahmeberechtigt; nur Judoka, die über ihren Verein einem Landesverband angehören und in allen anderen Altersklassen mindestens den 7. Kyu besitzen, sind bei offiziellen Veranstaltungen teilnahmeberechtigt."
Das klingt für mich persönlich nach einer jeweils nicht mehr korrigierbaren Regelung. Wer die Mindestanforderung erfüllt, der erhält die Berechtigung zur Teilnahme.
Das sagt mir mein Sprach- und Bauchgefühl...vielleicht kann mich da jemand be- oder widerlegen!?
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Guter Punkt - außerdem fehlt so oder so ein Komma in der WKO (nach 8. Kyu).
Gleich zu Beginn der WKO steht ja unter Gültigkeit, dass die LV "im Rahmen" der WKO eigene Ordnungen erlassen können. Der angestückelte Satz - so ist die Absicht - soll den Rahmen für die LVe nach unten erweitern, aber nicht die LVe verpflichten, es zu tun. Eine definitive Klärung ist aber m.E. nur durch den Rechtsausschuss des DJB oder durch die MV des DJB möglich.
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Hi!
Ich denke, dass ein Verband leider auch für die dümmsten der in seinem Bereich tätigen Trainer mitdenken muss.
Und solange es Eltern gibt, die Kindergärten verklagen, weil ihr Kind über die 80cm-Tigerente stolpert mit der Begründung, hier wurde eine Gefahrenquelle geschaffen, bin ich persönlich lieber für eine striktere Handhabung. Solche Eltern verklagen dann nämlich auch nicht (nur) den Trainer, sondern (auch) den Verband und dass dann ein Gericht nicht der Argumentation folgt "hier werden Kinder, die noch nicht mal in alle Richtungen fallen können von der Sportordnung zugelassen, das ist fahrlässig", die Wette würde ich persönlich nicht eingehen. Dafür habe ich schon zu oft Pferde im Gerichtssaal kotzen sehen.
Macht man sich unattraktiv? Eine gute Frage, aber zumindest ich habe noch kein Kind verloren, weil es erst einmal seine Prüfungen machen musste, bevor es kämpfen gehen durfte. Das solle jetzt nicht heißen, das passiert nicht oder die anderen können es einfach nicht. Es ist nur mir persönlich in 20 Jahren noch nicht passiert. Da muss man die Leute erstmal eher zum Jagen tragen.
Und das besprochenen Thema ist, glaube ich, im RA des DJB bereits durch, der sieht es meines Wissens als Mindestanforderung an.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Ich sehe das ähnlich wie Tutor und Hofi,
über diesen Text ist schon öfter diskutiert und letztlich auch so ziemlich alles gesagt worden.
Viel interessanter aber wären dazu die Auslegungen zur BJV-Ordnung bezgl. inoffizieller Turniere, Genehmigung und Meldepflicht etc. etc. .... dazu hat sich bisher noch niemand erklärend geäußert.
(was ja der ursprüngliche Auslöser der Sache war)
KK
@ Katana: Was ich mitgekriegt hab, ist ne Klärung wohl in Arbeit, auch bezüglich anderer Punkte bei denen der Wortlaut nicht mit der Intention übereinstimmt.
Man muss einfach klare Abgrenzungen schaffen, was sind Verbandsmaßnahmen/vom Verband unterstützte Maßnahmen für die dann natürlich die Verbandsordnungen gelten und wann ist etwas eine reine Vereinsmaßnahme für die auch der Verein alleine die Verantwortung trägt. Dann kommt so etwas nicht mehr vor.
Ich persönlich würde auch den Begrif "inoffizielle Turniere" bei der Gelegenheit rausschmeißen, denn der verwirrt einfach nur.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Es würde mich natürlich sehr freuen, wenn die eine oder andere Satzung etc. mal auf den aktuellen Stand
gebracht würde.
Vor allem sind die "Intentionen", sagen wir mal "stiftenden Gedanken" mancher Passagen nicht mehr aktuell
(Situationen ändern sich halt mal), oder aber auch den derzeit Verantwortlichen nicht mehr geläufig.
(andererseits müsste man vermuten, daß solche "Zugriffspassagen" absichtlich am Leben erhalten werden)
Wir hatten ja schon mal ähnliche Diskussionen bezgl. der BJV-Satzung in Sachen Verbot von verbandsübergreifenden
Aktionen und Tätigkeiten, Konkurrenzverbände und artverwandte Sportarten etc.
Soviel ich weiß, war auch hier eine "eventuelle Überarbeitung" angekündigt, ... war da was ...?
Im Prinzip ist nun die Sache mit "vereinsübergreifenden Randoriturnieren" (evtl. mit alternativen Modi) nichts anderes,
... nur eben eine Nummer kleiner.
Der Verband möchte hier auf alles und jeden Zugriff behalten, ...und darüberhinaus noch vorschreiben, mit wem einzelne Vereine Aktionen durchführen dürfen.... und das geht mir persönlich klar zu weit.
Vor allem unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit.
KK
katana hat geschrieben:Wir hatten ja schon mal ähnliche Diskussionen bezgl. der BJV-atzung in Sachen Verbot von verbandsübergreifenden
Aktionen und Tätigkeiten, Konkurrenzverbände und artverwandte Sportarten etc.
Soviel ich weiß war auch hier eine "eventuelle Überarbeitung" angekündigt, ... war da was ...?
Hierzu soll meines Wissens zum nächsten VT ein Antrag aus den Gremien kommen, da die jetzige Formulierung deutlich strenger ausgelegt werden kann, als es intendiert ist. Unterbunden werden soll eigentlich lediglich der "Diener zweier Herren".
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Bayern agiert hier nur dumm - (das) verstößt aber nicht gegen die DJB-Satzung. Was ich Dir hier geschrieben habe, ist die aktuelle DJB-Interpretation, mit der ich zwar rechtlich, aber nicht unbedingt inhaltlich übereinstimme. Verschärfungen werden übrigens von anderen LV auch in anderen Bereichen vorgenommen. Falls Du anderer Meinung bist, kannst Du ja den Rechtsweg einschlagen.
Die Klage haben wir beim BJV eingereicht.
Wurde natürlich und wie nicht anders zu erwarten, abgeschmettert.
mit dem Nachsatz:
IV. Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung des Rechtausschusses des Bayerischen Judo-Verbandes ist endgültig. Es ist
kein weiteres Rechtsmittel zulässig.
Eine Eingabe beim RA des DJB ergab folgendes:
"Ein Einspruch beim DJB ist nach §3 Nr7 der Rechtsordnung des DJB als Rechtsmittelinstanz nicht zuständig"
Damit der Fall hinfällig, ausser die Rechtsordnung des BJV wird geändert.
Was ich aber nicht glaube.
Gleich zu Beginn der WKO steht ja unter Gültigkeit, dass die LV "im Rahmen" der WKO eigene Ordnungen erlassen können. Der angestückelte Satz - so ist die Absicht - soll den Rahmen für die LVe nach unten erweitern, aber nicht die LVe verpflichten, es zu tun. Eine definitive Klärung ist aber m.E. nur durch den Rechtsausschuss des DJB oder durch die MV des DJB möglich.
Warum steht dann in § 23 DJB Satzung der Passus einheitlich und verbindlich?
Das ist dann ja ein Widerspruch in sich.
Dann gehört dort auch die WKO als extra aufgeführtes Glied herausgenommen und nicht auch noch nachdrücklich verstärkt.
Ist schon recht verwirrend. Oder was wollen uns die Satzungen sagen?
Hofi hat geschrieben:Unterbunden werden soll eigentlich lediglich der "Diener zweier Herren".
Nur ne kurze Anmerkung noch dazu, obwohl es eigentlich nicht Thema ist, aber letztlich genau die Mentalität ausdrückt,
die all dem zu Grunde liegt.
Der Verband versteht sich als "Herr" ... und ... seine Mitglieder als "Diener".
Eben diesen "Dienern" möchte er den Umgang und jegliche Aktivitäten mit anderen nach geltendem Recht einwandfreien
Vereinen/Verbänden verbieten.
Darüber sollte man Nachdenken ... ... ja ja ich weiß ... niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen ...
Desweiteren (in unserem aktuellen Beispiel) ein Verbot und sogar direkten Zugriff durch Vollzugsbeauftragte auf jegliche Form von Aktivität, die nicht seinem rein leistungssportlich orientiertem Ordnungs-und Regelwerk entsprechen.
Wobei ich in meinem vorherigen Post eigentlich gar nicht auf verbandsübergreifende Aktivitäten hinweisen wollte,
sondern lediglich auf die Vergleichbarkeit .....
... bei der ein Verein intern und im Eigenbetrieb angeblich solche Aktivitäten durchführen darf (???), während es dem Verbandszugriff und somit einem Verbot unterliegt, sollte der Verein befreundete Vereine dazu einladen.
Ich halte das Ganze für bedenklich ...
KK
noch angefügt:
Wenn man sich schon das Recht herausnimmt, legislativ, judikativ und exekutiv tätig zu werden, sollte man wenigstens in der Lage sein, eine fachlich und sachlich korrekte Text-Grundlage zu formulieren.
Hi!
Nur die Funktionäre sind "Diener", nicht die einfachen Mitglieder. Und hier halte ich es für legitim, wenn eine Doppelrolle in konkurrierenden Vereinigungen nicht erwünscht ist. Ich kann auch nicht Technik-Chef bei Audi und Finanzvorstand bei BMW sein.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Wobei ich durchaus keinen Grund erkennen kann, warum nicht auch z.Bsp Übungsleiter, Prüfer oder Kampfrichter ihre rein fachliche Kompetenz in verschiedenen Verbänden/Vereinen/Schulen etc. ausüben dürfen sollen.
Das wäre ja als würde man z.B. einem Lehrer verbieten, an verschiedenen Schulen zu unterrichten.
Daß natürlich der Schulleiter nicht an zwei Schulen gleichzeitig wirken kann, versteht sich.
Vor allem aber sollte bezgl. solcher Satzungspassagen endlich etwas getan werden.
Es kann einfach nicht sein, daß es auf die Vereine abgewälzt wird , sich im Ernstfall dann mit übereifrigen Verantwortlichen oder gar gerichtlich über die Auslegung derart inkompetenter (und m.M. nach auch rechtlich nicht haltbarer) Formulierungen auseinandersetzen zu müssen.
Den Vergleich mit Audi und BMW kann ich nicht akzeptieren,
denn es handelt sich hier um hart konkurrierende Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Nicht um gemeinnützige Vereine.
KK
Ich weiß ehrlichgesagt nicht was ein Technikchef, oder ein Finanzvorstand bei Audi und BMW verdient, welche Arbeitsverträge, soziale Absicherung , Zulagen, Pensionsansprüche etc. er hat, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der BJV seinen rein ehrenamtlichen "Dienern" ihre Loyalität und den geforderten Gehorsam auch nur annähernd vergütet.
Die Frage war welche Wertigkeit § 23 der DJB Satzung hat.
Ob ob §§ interpretierbar sind oder nicht.
Im Wettkampf heißt es doch auch:
ARTIKEL 20 - Ippon
Der Kampfrichter soll "Ippon" ansagen, wenn seiner
Meinung nach eine angewandte Technik
folgenden Kriterien entspricht:
a. Wenn ein Wettkämpfer den anderen Wettkämpfer mit
Kontrolle, zum großen Teil auf den
Rücken, mit Kraft und Schnelligkeit wirft;
Ist schon spannend wie eigentlich ganz klare Regeln in ihr Gegenteil verkehrt, oder aber harmlos ausgedrückt " anders interpretiert " werden.
man könnte schon an : Rechtsverdrehung oder -beugung ?? denken.
@ Katana: Aber auch diese gemeinnützigen Vereine stehen mtieinander im Wettbewerb um Mitglieder, öffentliche Wahrnehmung etc. Auch hier müssen oft hauptamtliche Mitarbeiter bezahlt werden.
Und Loyalität ist für mich persönlich keine Frage des Gehaltes.
Zur Frage der Wertigkeit der Satzungsparagraphen.
Jede Regel bedarf der Auslegung bei der der Wortlaut Grundlage und auch Grenze der Auslegung ist.
Und hier widerspricht eben die Auslegung, dass die DJB-Vorgabe der Mindeststandard ist, nicht dem Wortlaut, denn wer den 7. Kyu trägt, erfüllt die vom DJB festgelegte Voraussetzung des 8.Kyu. Eine andere Auslegung wäre denkbar, ist aber nicht zwingend.
Anders wäre es, wenn die DJB-WKO den 7.Kyu als Mindest-Graduierung ansehen würde, ein LV den 8.Kyu zulassen würde. Hier würde derart gegen den Wortlaut verstoßen, dass eine andere Auslegung als dass dies unzulässig ist, nicht möglich ist.
Aus bereits früher genannten Gründen bin ich der (privaten) Meinung, dass der Start von 8. Kyu auf Verbandsturnieren (auch der untersten Ebene) ein Fehler ist. Hier ist es (unter Klärung der Zuständigkeiten zwischen Vereinen und Verband) in meinen Augen Aufgabe der Vereine, über Freundschaftskämpfe, Randoris etc. eine "Wettkampfstruktur" zu schaffen, in der mit geringem Aufwand unpassende Paarungen vermieden werden können. Auf einem offenen Turnier mit 15-20 Vereinen ist dies nicht möglich. Denn wenn ein Kind in 3 Sekunden zweimal Ippon fliegt (bereits so erlebt) ist hier kein Lernerfolg möglich. Und diesem dient in meinen Augen die Wettkampfteilnahme in erster Linie.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.