Einige Fragen zum DDK

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Basti
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Beitrag von Basti »

Wenn ein Neuer kommt, der schon einen Gürtel hat, dann würde ich ihn mir entweder während des Trainings oder nach dem Training zur Seite nehmen und ich kurz ein paar Techniken zeigen lassen (also ihn natütlich erstmal 2-6 Trainingseinheiten genauer beobachten) und wenn er soweit ist dann erkenn ich seinen Grad an und wenn nicht dann weiß ich zumindest welchem Gürtel sein können entspricht und kann ihn dann ab dem weiter machen lassen.
"Es ist nicht wichtig besser zu sein als jemand anderes,
aber es ist wichtig besser zu sein als gestern."

J. Kano
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Es ist nicht ganz so. Wie schon erwähnt handelte das DDK im Auftrag des DJB - also nicht eigenständig, sondern nach dessen Vorgaben.
Insoweit hat also jeder die Anforderungen des DJB durch die abgelegte Prüfung erfüllt.
Daher konnte der erworbene Gürtel damals, genau so wie heute ein Dan Grad eines anderen Verbandes, durch den DJB anerkannt werden.
Oberhalb des 5. trifft das nicht zu, da die Verleihung durch den Ehrenrat des DJB erfolgt. Insoweit ist da eine Anerkennung auch nur mit einem Antrag an den DJB möglich, wobei dann die Forderungen, die in der Ehrenordnung ausführlich beschrieben sind, erfüllt sein müssen.
Also auf keinen Fall einfach mal so..... geschweige denn eine stillschweigende Anerkennung, egal von welchem Verband.
Ganz im Gegenteil wird in vielen Fällen eine erneute Überprüfung oder Prüfung vorgenommen.

Auszug aus der Grundsatzordnung:
2.7 Vergabe durch Anerkennung
Hat ein Judoka von verbandsfremder Seite einen Kyu-Grad erworben, so ist dessen
Anerkennung durch den Landesverband möglich, wenn der Judoka zwischenzeitlich Mitglied
eines dem LV angeschlossenen Vereines wurde. Gleiches gilt für die Anerkennung eines
Dan-Grades (bis einschließlich 5. Dan). Einzelheiten regeln die Landesverbände.
Graduierungen ausländischer Judoka aus einem offiziellen Verband/Verein der EJU/ IJF
können bis zum 5. Dan von den DJB-LV anerkannt werden.
DJB-Judoka, die im Ausland an einer Dan-Prüfung teilnehmen wollen, müssen mindestens 6
Monate vorher in dem Land gelebt und die normalen DJB Prüfungsvoraussetzungen erfüllt
haben, um den Dan-Grad von den Landesverbänden anerkannt zu bekommen.

Kann ein Antragsteller keinerlei Unterlagen über verbandsfremde
Prüfungen vorweisen, so muss eine Überprüfung gemäß den
Richtlinien der gültigen DJB-Prüfungsordnung durchgeführt
werden.

Kyubereich
Die Anerkennung ist auf Antrag möglich und von dem
zuständigen KDV durchzuführen.
Die Überprüfung ist auf Antrag möglich; sie ist von dem
zuständigen KDV oder von seinem dazu Beauftragten
durchzuführen.

Danbereich
Die Anerkennung ist auf einem NWDK-Vordruck zu beantragen
und nur in Verbindung mit dem Beitritt in das NWDK möglich.
Bei einem im Ausland erworbenen Dan-Grad ist für die
Anerkennung Bedingung, dass sich der Graduierte nachweislich
mindestens 6 Monate in diesem Land aufgehalten hat und keine
Gelegenheit hatte, an einer Prüfung des NWJV/NWDK
teilzunehmen. Die abgelegte Prüfung muss nachgewiesen werden.
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsbeauftragte des
NWDK, der auch eine Überprüfung veranlassen oder selbst
vornehmen kann.
Anerkennungen und Überprüfungen sind mit Gebühren
verbunden, die in der entsprechenden Ordnung geregelt sind.

Ich glaube dieser Auszug macht deutlich genug, wieviel Mühe sich der DJB gibt, daß der eine Anerkennung anstrebende Judoka nach Möglichkeit keinerlei Einbußen hinnehmen muß. Leider ist es heutzutage nicht mehr anders möglich, da man sonst der Vergabepraxis schwarzer Schafe nicht mehr Herr werden kann. Jeder der sich sicher ist, eine Ausbildung genossen zu haben, die den "Mindestanforderungen" im Judo, und mehr ist die DJB Prüfungsordnung in dieser Richtung nicht, kann auch ohne Probleme überprüft werden und mit seinem Gürtel weiter Judo betreiben.
Viele Grüße
U d o
tom herold
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Beitrag von tom herold »

Hallo Udo, erst mal danke für die Mühe, die du dir gemacht hast, indem du ausführlich die Regularien eures Verbandes hier veröffentlicht hast.
Ein wenig "Off Topic":
Ich weiß, daß die Materie kompliziert wird durch den Umstand, daß es Leute gibt, die sich bspw. vom Jûdô-Verband in Kasachstan einen Dan-Grad verleihen lassen (wohl eher kaufen) und diesen dann vom DJB anerkannt haben wollen.
Das ist natürlich nicht in Ordnung.
Aber der Kern des Problems scheint mir ein anderer zu sein.
Ich meine es gewiß nicht böse, aber ich wundere mich doch ein wenig darüber, daß Vertreter des DJB ganz automatisch davon auszugehen scheinen, daß man einen "woanders" erworbenen Grad unbedingt vom DJB anerkennen lassen müsse, damit er "Gültigkeit" erlangt.
Ich denke, daß so etwas nur wichtig ist, wenn man Mitglied des DJB ist oder dort Mitglied werden möchte, möglicherweise weil man an den Wettkämpfen des DJB teilnehmen will.
Ich habe gar nix gegen den DJB, ich lege nur Wert auf die Feststellung, daß es für alle Nicht-Mitglieder dieser Organisation egal ist, ob der DJB ihre Graduierungen anerkennt oder nicht (auch wenn wir dieses Thema in enem anderen Thread schon hatten).
Und wenn jemand zum Training kommt, der nicht Mitglied der eigenen Organisation ist und einen Grad trägt, den er woanders erworben hat, dann darf er ihn bei uns tragen - und im freundschaftlichen Randori zeigen, ob er diesen Grad auch verdient hat. ;)
Ich denke, wenn man die ganze Sache so handhabt (und die blöde Sportpolitik einfach draußen läßt!), dann gibt es weder Unbehagen noch Ärger.
Freundliche Grüße
Tom
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Beitrag von judoka50 »

Klar - das ist so - wenn jemand an einer Maßnahme des DJB - Turnier, Prüfung usw. teilnehmen will, muss er einen gültigen Judopaß haben.
Wenn der vom DJB ausgestellt wird, müssen dort auch die Prüfungen entsprechend den Richtlinien eingetragen sein.
Hintergrund der Paß Geschichten ist: Als Ausrichter, Veranstalter hat jeder Teilnehmer einer "öffiziellen" Sportmaßnahme den ihm über den Mitgliedsbeitrag erworbenen Versicherungsschutz. Und das wird durch den gültigen Paß, mit aktueller Jahressichtmarke nachgewiesen. Somit brauchen dann die Teilnehmer auch keinerlei Erkärungen bzw. Eigenhaftung usw. unterschreiben. Das gilt ebenso für Prüfungen, deshalb müssen die Prüfer auch in die neuen Prüfungslisten die Paßnummer eintragen, bzw. bei einer DAN Prüfung ein "mitgebrachter" Uke, auch seinen Paß vorlegen. (Formalien über Formalien - geht aber leider nicht anders, da es sonst teuere Regresse geben könnte.)
Also nicht nur Sportpolitik, sondern etwas mehr Hintergrund.
Du hast natürlich Recht, beim Training kann man es ohne Probleme anders handhaben. (Nur dabei sollte man sich auch Gedanken über die Absicherung machen.)
Zudem soll jeder den seinem Kenntnisstand entsprechenden Gürtel auch tragen. ("mit der Berechtigung und Verpflichtung") steht auf allen Urkunden.
Viele Grüße
U d o
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Hofi
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Beitrag von Hofi »

judoka50 hat geschrieben:Zudem soll jeder den seinem Kenntnisstand entsprechenden Gürtel auch tragen. ("mit der Berechtigung und Verpflichtung") steht auf allen Urkunden.
Nur der Kenntnisstand interessiert sich nicht für die Verbandszugehörigkeit und reduziert sich nicht wieder auf weiß, nur weil man den Verband (in welche Richtung auch immer) wechselt und noch nicht beim Anerkennen war. 8)
Beim Rest kann ich Dir nur zustimmen.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Beitrag von judoka50 »

Hofi - mag sein, dass ich es jetzt nicht richtig verstanden habe. Aber es muss doch niemand mit einem "weißen" Gürtel zum Training kommen, wenn er eine andere Graduierung hat.
(wie gesagt: mit der Berechtigung und Verpflichtung den nächst höheren Gürtel zu tragen). Demnach sollte er es auch beim Training tun.
Der Rest ergibt sich dann, je nachdem man wo - was mitmachen will.

Es hat auch einige Vereine gegeben, die "zugereiste" sehr gute Judoka aus anderen Ländern mal eben durch 2 Prüfungen geschickt haben, damit die dann für den Verein in der Liga starten.
Die haben dann als "Gelbgurt" - tatsächlich aber 4. Dan und im Heimatland in der Nationalliga, sicher punkten können.

Das ist dann natürlich die Kehrseite der Medaille - was ich allerdings persönlich gesehen auch sch.... finde.
Viele Grüße
U d o
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Beitrag von Hofi »

Hi!
Kann auch sein, dass ich den Zusammenhang missverstanden hab.
Zur Klarstellung. Wir sind uns einig, dass man im Training den höchsten Gürtel seiner Sportart trägt, egal aus welchem Verband.
Geht man zu einer offiziellen Veranstaltung eines bestimmten Verbandes nimmt man den höchsten Gürtel dieses Verbandes auch wenn man in nem anderen Verband höher graduiert wäre.
Wie gesagt immer nur darauf bezogen, dass es die gleiche Sportart ist und man nicht mit nem Karate Dan bei der Judo-Veranstaltung aufläuft, wenn man im Judo bei grün ist. :)
Hab ich das richtig verstanden?
Bis dann
Hofi
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Beitrag von judoka50 »

Jetzt bin ich ein wenig verwirrt.
Das mit dem Training scheint geklärt zu sein.
Nehme ich an einer Veranstaltung, unter der Überschrift "Judo" teil, trage ich meinen erworbenen Gürtel und da ist es mir vollkommen egal welcher Verband es ist. Gleiches gilt auch für einen "Multi-Lehrgang" an dem Budoka aus mehreren Bereichen teilnehmen (Judo, Aikido, Karate usw.).
Ich glaube dort sollte jeder Teilnehmer wissen, welchen Grad der Sportler der anderen Sparte inne hat.
Der Rest ist, wie ich versucht habe zu erklären, ein versicherungstechnisches Problem. Zumindest dann, wenn der Ausrichter nicht dem LSB angehört.
Viele Grüße
U d o
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Beitrag von Hofi »

Hi!
Mal angenommen jemand hat im DDK nen Dan, im DJB aber nur blau, aus welchen Gründen auch immer (Verbände beliebig austauschbar).
Glaubst Du es wäre akzeptiert, das derjenige auf nem DJB-Turnier in schwarz antritt?
Bis dann
Hofi
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Beitrag von judoka50 »

Bei einem DJB Turnier muss er seinen DJB Pass vorlegen und was darin steht das muss und darf er tragen.
Viele Grüße
U d o
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Beitrag von Hofi »

Eben, auch wenn es nicht seinem Kenntnisstand entspricht, weil er seine Kenntnisse woanders weiter entwickelt hat.
Solange man also keine vollständige Anerkennung der Graduierungen zwischen den Verbänden hat, wird es immer wieder vorkommen, dass jemand "gezwungen" sein kann, mit einer seinem Kenntnisstand nicht entsprechender Graduierung anzutreten.
Da diese vollständige Anerkennung nicht vorhanden ist und aus vielerlei Gründen ("erkaufte Gürtel", unterschiedliche Anforderungen etc.) evtl. nicht sinnvoll, wird es halt doch mal vorkommen.
Aber was spräche dagegen sich auch Verbandsebene zu einigen, dass (nach entsprechendem Vergleich der POen) die gegenseitigen Gürtel, soweit sie durch Prüfung erworben sind, ohne Überprüfung anzuerkennen.
Im Zweifel wohl die beteiligten Personen.
Bis dann
Hofi
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Beitrag von judoka50 »

Das wird ja auch so gemacht. Anerkennungen werden laufend durchgeführt. Trifft die PO nicht mit der des DJB überein, wird eine "Überprüfung" des Kenntnisstandes durchgeführt und der "passende" Gürtel bestätigt.
Ich würde da auch keinen Unterschied machen bei einer Anerkennung vom DDK. Wie gesagt, ich sehe ja was derjenige kann und kann es dann auch im DJB Pass bestätigen. Zudem gibt es mit Sicherheit einige die einen DJB Paß haben und auch einen des DDK, auch wenn ich niemand persönlich kenne.
Ein wenig komplizierter wird es bei den DAN Graden, obwohl schon viele Anträge, die ich weitergereicht habe, anerkannt wurden. Bzw. von denen brauchte sich auch niemand einer nachträglichen Prüfung unterziehen.

Warum schreibe ich so viel über Judo Paß und DJB. Es liegt daran, weil in letzter Zeit einige Vereinvorsitzende - aus Kostengründen - auf die Werbung des DDK gekommen sind. (Gruppenmitgliedschaft für kleines Geld - ohne Mitgliederbegrenzung). Aus eben diesen Kostengründen wurden dann die ÜL angesprochen, dass man wechseln wolle. Wurde dann aus Unkenntnis über den Hintergrund eine Eintragung im DJB Paß mit einer DDK Prüfung vorgenommen, war dieser ungültig und eine Teilnahme an DJB veranstaltungen aufgrund des ungültigen Passes nicht mehr möglich.
Viele Grüße
U d o
tom herold
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Gürtelgrade

Beitrag von tom herold »

Obwohl ich verstehen kann, warum "Anerkennung" oder "Nichtanerkennung" vor allem von Dan-Graden in unterschiedlichen Verbänden unterschiedlich gehandhabt werden, finde ich diese - mit Verlaub - oftmals nur aus Gründen der Eitelkeit und des Alleinvertretungsanspruchs betriebene "Machtpolitik" zum Weinen, denn sie entfernt alle Beteiligten vom eigentlichen Jûdô.

Während man auf der Ebene der Verbandsleitung sicher gute, triftige Gründe für ein solches Verhalten vorbringen kann, kommt so etwas an der Basis in der Regel ganz anders an.
Dort nämlich wird es (honni soit qui mal y pense!) so verstanden: der eigene Verband erkennt die Grade des Verbandes XY nicht an - also muß der eigene Verband etwas "Besseres" sein. (Denn woher nähme er sonst das Recht, über die Graduierungen eines anderen Verbandes so verächtlich zu befinden?)
Dies wiederum führt, wie ich selbst bedauerlicherweise immer wieder erleben muß, vor allem zu einem: Leute, die sich mit ihrem Verband identifizieren, leiten aus dessen Verhalten ab, selbst etwas "Besseres" zu sein.
Es sage nun keiner, dies seien Ausnahmen. Es ist bedauerlicherweise eher die Regel.
Und so führt eine (in den Augen der Verbandsleitung sicher sinnvolle) Abgrenzung leider auch dazu, daß man die im Jûdô eigentlich geforderte Toleranz und Akzeptanz anderer ganz aus den Augen verliert.
Davon ist keiner von uns frei ...
Ich hoffe aber, daß man zumindest hier im Forum begonnen hat, darüber vorurteilsfrei nachzudenken.
Das wäre gut.
Freundliche Grüße
Tom
Zuletzt geändert von tom herold am 12.01.2007, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Judomax »

Es gibt doch immer krach wenn es mehrere Verbände gibt oder???
Ist doch überall so, wie unter kleinen Kindern. "Wenn wir das nicht dürfen dürfen die das auch nicht" "Wenn die unsere Gürtel nicht anerkennen machen wir das auch nicht..."!!! So geht es doch überall zu und es schadet natürlich am meisten den kleinen ( in diesem Fall den Mitgliedern) und denen die Dazwischen sind.

Gruß Max
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Beitrag von Lin Chung »

Ich denke mal, man sollte die Graduierung ohne weiteres anerkennen.
Denn wenn der Neue seine nächste Graduierung machen will, muss er sowieso alles aufarbeiten, was ihm fehlt.

So machen wir das im Taekwondo. Warum soll das nicht auch im Judo gehen?
Grüße
Norbert Bosse
ボッセ・ノルベルト

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Beitrag von judoka50 »

Ich schreibe und schreibe, dass wir das so machen ....... - warum liest das niemand... :(
Viele Grüße
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Beitrag von Lin Chung »

Hallo Udo
ich habe das schon gelesen.

Beim Teakwondo findet erst eine Überprüfung bei der nächsten Gürtelprüfung statt.
Der Trainer macht ein paar Stichproben, um zu erkennen, wie er den neuen Schüler aufbauen kann. Es könnte ja auch sein, dass dieser lange ausgesetzt hat aus irgendwelchen Gründen.

Gruss
LC
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Beitrag von judoka50 »

Bedeutet das, daß er dann sofort den nächsten bekommt?
Oder macht ihr es so wie wir auch, daß der Kenntnisstand des aktuellen Gürtels überprüft und bestätigt wird.
Ich mache es allerdings dann auch so, sollte der Kenntnisstand nicht ausreichen, hat man sehr oft von priv. Schulen, dann prüfe ich so weit zurück, dass es irgendwo nach unten hin passt. Damit muss er dann halt leben, denn ich kann ihm z. b. nicht blau lassen, wenn er nur so viel kann wie ein orange Gurt.


(ps.: das gibt es tatsächlich, dass manche noch weniger können, als der DJB fordert :ironie3 )
Viele Grüße
U d o
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Beitrag von Judomax »

Ab dem Grünen werden ja auch alte Techniken abgefragt.

@ Udo ja hab ich auch gelesen aber das macht eben nicht jeder so ;)

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Beitrag von judoka50 »

Bei uns wird Vorkenntnis nur zur Hilfe genommen, wenn Du nicht so gut warst.... :)
Viele Grüße
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