3Judozwerge hat geschrieben:Tut mir leid, 1. Beitrag und dann betätige ich mich gleich als Totengräberin: Gibt es hier noch keine Regelung? Ich war heute auf der BEM, wo ein Mädchen mit Kopftuch wieder nach Hause geschickt wurde - die 3 Wochen vorher mit Kopftuch Kreismeisterin geworden war.
Wäre es nicht sinnvoll, einen Antrag zu stellen, der den Mädels das Kämpfen erlauben würde? Ist doch blöd, alleine im Hinblick auf zukünftige Talentrekrutierung alle Frauen mit Kopftuch per se auszuschließen.
Na klar gibt es eine Regelung zur Anzugsordnung:
Mädchen: Judogi, weißes T-Shirt oder ähnliches - Nix mit Kopftuch.
Frauen mit Kopftuch sind doch per se nicht ausgeschlossen, genausowenig wie Männer mit Kippa.
Einfach absetzen vorm Training oder Wettkampf und fertig.
(Das Beispiel mit dem Verweis würde ich nicht als Präzedenzfall ansehen, sondern als Ausnahme, die gemacht wurde, um der jungen Athletin aus
einem Land, wo Frauen offensichtlich unterdrückt werden, die Möglichkeit zu geben, aus dem Unterdrückungsgefüge etwas auszubrechen u.
um ihr wahrscheinlich nachfolgende bösartige Reaktionen bestimmter "Sittenwächter" zu ersparen.
Hier bei uns ist die Situation ja wohl eine andere. Bei uns muß kein Mädchen staatlich sanktionierte Repressalien fürchten, wenn sie
gemäß der hier herrschenden Sitten u. Gepflogenheiten, beim Training u. im Wettkampf ihr Haar zeigt u. sich der Sportart entsprechend kleidet.)