Hallo Leute,
ich habe gehört das man irgendwie den (1.)Dan bald ab 17 machen kann oder kann man das jetzt schon
Danke
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1. Dan Alter
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- 1. Dan Träger
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Re: 1. Dan Alter
Auch mit vollendetem 15. Lebensjahr kann man zur Dan-Prüfung zugelassen werden.
Details findest du in der Grundsatzordnung des Deutschen Judo Bundes e.V. auf Seite 5.
Ggf. auch mal in die Grundsatzordnung deines Landesverbandes gucken.
Details findest du in der Grundsatzordnung des Deutschen Judo Bundes e.V. auf Seite 5.
Ggf. auch mal in die Grundsatzordnung deines Landesverbandes gucken.
Re: 1. Dan Alter
DankePatrick-Oliver hat geschrieben:Auch mit vollendetem 15. Lebensjahr kann man zur Dan-Prüfung zugelassen werden.
Details findest du in der Grundsatzordnung des Deutschen Judo Bundes e.V. auf Seite 5.
Ggf. auch mal in die Grundsatzordnung deines Landesverbandes gucken.
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- 1. Dan Träger
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Re: 1. Dan Alter
Oh, ich sehe grade, dass dein LV da andere Vorgaben macht!
http://bremer-judo-verband.de/wp-conten ... gsOrdg.pdf
Auszug Seite 2
http://bremer-judo-verband.de/wp-conten ... gsOrdg.pdf
Auszug Seite 2
Zu Dan-Prüfungen werden Judoka zugelassen, die Inhaber des 1. Kyu-Grad sind und das 18. Lebens-jahr vollendet haben.
Judoka, die mindestens 12 Punkte nach der Tabelle „Wettkampferfolge“ in der Wettkampferfolgskarte nachweisen, können bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres zur Dan-Prüfung zugelassen werden.