
Ich wollte fragen, man bei Wettkämpfen U18 einen bestimmten Gürtel haben muss, um sie überhaupt einsetzen zu können.
Manche aus meinem Verein sagten, dass man den 6. Kyu benötigt und andere, dass es nur von der Altersklasse abhängt.

Da ist einiges falsch.Freeman hat geschrieben:Mindestgraduierung ist auf jeden Fall 7.Kyu (gelb)! In der U15 werden Hebel vom Stand zum Boden mit Shido geahndet. Waki-Gatame wird zum Beispiel vom Stand zum Boden mit Disqualifikation bestraft.
Zu deiner Frage: Wenn du in der U18 antritts, musst du min. den gelben Gürtel haben und darfst würgen, bzw. gewürgt werden.
Hmm, da muß ich Dich korrigieren, international stimmt das so,caesar hat geschrieben:Waki-gatame vom Stand zum Boden ist erlaubt. Es muss sauber im Stand angesetzt und zu Boden geführt werden. Mit Hansokumake wird bestraft, wenn mit Waki-gatame versucht wird noch zu werfen.
Jaja, die Sachsen sind schon immer sehr speziell, nicht nur bei Danprüfungen. Wenn es in Sachsen gilt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nirgendwo anders so gehandhabt wird relativ großFreeman hat geschrieben:Die Praxis, das Weißgurte nur in Randori-Form kämpfen dürfen, wird auf Länderebene geregelt. Ab U11 (schließt die U10, z.B. in Sachsen auch die U9 mit ein) benötigt man generell den 8.Kyu.
Kannst Du diese Behauptung belegen, entweder mitUwe 23 hat geschrieben:Waki-katame vom Stand zum Boden ist auch bei IJF in jeder Form verboten. Das ist aktuelle Interpretation. Das Problem ist hier wieder, dass es seit vielen vielen Jahren kein gültiges IJF-Regelwerk mehr gibt.