Habe heute von meinem Trainer erfahren, dass vom Landessportbund(Berlin) es erlaubt ist, ein Training durchzuführen ohne volljährig zu sein. Habe leider nichts gefunden. Es interessiert mich sehr daran mir das bisher so vermittelt wurde das der Tainingsleiter volljährig sein muss bzw. ein Trainingsleiter der nicht volljährig ist von einem Volljährigem beaufsichtigt werden muss(bspw. 16 Jähriger führt Kindertraining durch alleine)
mfG japanjudo
Trainingsleitung U18
Re: Trainingsleitung U18
Wir hatten vor vielen Jahren mal das Thema auf einer ÜL-Weiterbildung - die beste Konstellation rein haftungstechnisch,
ist ein zuverlässiger minderjähriger Übungsleiter, dessen Eltern von der Übungsleiterei nicht wissen (und dem nie
zu gestimmt hätten
)
Dem Verein obliegt es, den Trainingsbetrieb von einer ausreichend qualifizierten, zuverlässigen, verantwortungsvollen
Person durchführen zu lassen, dafür ist die Volljährigkeit nicht zwingend nötig...
Gibt wohl kein Gesetz was dies erzwingen würde...
ist ein zuverlässiger minderjähriger Übungsleiter, dessen Eltern von der Übungsleiterei nicht wissen (und dem nie
zu gestimmt hätten

Dem Verein obliegt es, den Trainingsbetrieb von einer ausreichend qualifizierten, zuverlässigen, verantwortungsvollen
Person durchführen zu lassen, dafür ist die Volljährigkeit nicht zwingend nötig...
Gibt wohl kein Gesetz was dies erzwingen würde...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
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Re: Trainingsleitung U18
Ahh danke für deine Hilfe Fritz! 
