Kata zur Kyuprüfung an Extratermin?

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Nehima
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Kata zur Kyuprüfung an Extratermin?

Beitrag von Nehima »

Hallo ihr Lieben,

ich habe vor kurzem meine Prüfung zum 2. Kyu absolviert und habe bezüglich der Kata eine Frage.

Da es bei uns im Verein kein Kata-Training gibt, habe ich beschlossen, zusammen mit meiner Trainingspartnerin zum Katatraining in ein Katazentrum zu gehen. Dort haben sie mit uns die Kata für den blauen Gürtel erarbeitet, wir haben geübt und am Ende die Kata vorgeführt. Sie war wohl so weit in Ordnung, dass die Trainer des Katazentrums uns (mit Unterschrift und Stempel) attestiert hatten, dass sie die Kata geprüft haben und diese für meine Prüfung als bestanden gewertet ist, ich sie also in meiner Prüfung (die 6 Tage später in meinem Verein stattfand) nicht mehr zu zeigen brauche.

Von der prüfenden Person meines Vereins wurde das jedoch nicht anerkannt, mit der Begründung, ihr wäre nicht bekannt, dass man die Kata bei Kyu-Prüfungen auch gesondert absolvieren kann, so dass ich letztendlich die Kata bei der eigentlichen Prüfung noch einmal gezeigt habe, was auch kein Problem war.

Gleichzeitig erinnere ich mich daran, als ich meinen 3. Kyu gemacht habe, dass ich auf einem Kata-Lehrgang war, in dessen Ausschreibung drin stand, dass bei entsprechendem Vorführen der Kata dieser Prüfungsteil schon abgehandelt wäre und man das dann in seiner Prüfung nicht mehr zu zeigen braucht (was bei mir damals nicht gereicht hatte und weshalb ich logischerweise die Kata auch ganz selbstverständlich bei der Prüfung noch einmal gezeigt habe).

Nun ist meine Frage, ist das so ein Ding was unter der Hand läuft mit dem, dass die Kata schon im Vorfeld der Prüfung (von entsprechend autorisierten Trainern) abgenickt wird? Oder gibt es hierfür irgendeine offizielle Regelung, auf die ich mich stützen kann, wenn es deshalb in meinem Verein irgendwann wieder Diskussionen gibt?

Ich bin über meinen Verein Mitglied im badischen Judoverband und auch das Katazentrum und der Lehrgang waren in Baden.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Nehima
tutor!
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Re: Kata zur Kyuprüfung an Extratermin?

Beitrag von tutor! »

Der letzte Satz ist der Entscheidende: die Durchführung der Prüfungen sind Ländersache. Wie das in Baden geregelt ist, erfährst Du vom Prüfungebeauftragten des Verbandes.

Allerdings gilt m.W. überall, dass der Verein zustimmen muss, wenn seine Mitglieder an Veranstaltungen anderer Vereine oder des Verbandes teilnhmen wollen. Auf diese Weise könnte auch bei positiven Regelungen des LV der Verein eine Art "Vetorecht" haben.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Ronin
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Re: Kata zur Kyuprüfung an Extratermin?

Beitrag von Ronin »

Hier eine Link zur Prüfunsgdurchführungsverordnung in Baden:
http://www.badischer-judo-verband.de/up ... nloads.pdf

Soweit ich weiß, ist die getrennte Abnahme des Moduls Kata nur bei Dan-Prüfungen möglich, ansonsten steht der Prüfungsreferent sicherlich gerne für Fragen zur Verfügung:
http://www.badischer-judo-verband.de/ko ... &um=2&id=2
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