Anton_D1 hat geschrieben:
Also ich finde die Polemik inzwischen so an den Haaren herbeigezogen, daß ich aufhöre im Thread weiterzulesen.

Auf die Weise kann man jede sachliche Diskussion zerstören.
Eine sachliche Diskussion? Ich wüßte nicht,
daß irgendwo diskutiert wurde - es hieß schlichtweg, bringt das eFZ bei, sonst gibt es kein Geld für den Verein...
Nichts mit Diskussion, keine Abwägung von Notwendigkeit und gegebenenfalls Alternativen...
@Anton_D1: Gratulation zum ersten Beitrag im Faden, der rein gar nichts zum Thema beiträgt
Hofi hat geschrieben:Du willst einen Grund?Gut. Verein überprüft eFZ nicht, vorbestrafter Täter begeht Missbrauch, Eltern des Kindes verklagen den Verein und die Vereinsverantwortlichen auf Schadensersatz. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter sagen wird, hier liegt in der fehlenden Überprüfung eine Fahrlässigkeit, schätze ich durchaus als hoch ein. Soll der Verein das Risiko eingehen?
Dieses Argument hört man sehr oft...
Ich glaube nicht, daß die Rechtslage so einfach ist... (Gab jetzt doch ein Urteil bzgl. einer Versicherung und einer Fahrrad-Fahrerin, der die Versicherung eine Unfalls-Mitschuld andichten wollte, weil sie ohne Helm fuhr - wurde wohl nicht anerkannt, weil es keinen gesetzlichen Zwang gibt, einen Helm zu tragen)
Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt hätte, einschlägig vorbestrafte Personen in Verein von Kinder-Arbeit zu entbinden, dann hätte das Gesetz schlicht weg so aussehen:
"Jeder Verein ist verpflichtet, von Personen, die im Rahmen der Kinderbetreuung usw. usf. tätig sind/sein wollen, ein eFZ sich vorlegen lassen und im Falle entsprechender Eintragungen diesen Personen den "Zugang zu Kinder" im Rahmen der Vereinsarbeit nicht zu gestatten." Fertig. Ist aber nicht so.
Kann man mal drüber nachdenken...
Also besteht für einen Verein kein gesetzlicher Zwang, die eFZs zu verlangen. Also dann eine Fahrlässigkeit draus zu konstruieren, ist gewagt.
Fahrlässig ist es vielleicht eher, ein Umfeld zu schaffen/tolerieren, wo Gelegenheit zum Mißbrauch sich anbietet...
Ansonsten ist es trotzdem alles sehr bedenklich.
Weil mit den vorgebrachten Argumenten (die natürlich nicht mit konkreten Zahlen und Statistiken hinterlegt sind)
kann man häppchenweise _jede nur denkbare_ Einschränkung begründen.
Am Ende darf man dann regelmäßig zu einer psychologischen Untersuchung,
damit präventiv potentielle Kinderschänder herausgefiltert werden, ist ja völlig einsehbar, wenn nur ein Fall verhindert werden könnte...
