welche Art von Werbung ist erlaubt?

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Stanload

welche Art von Werbung ist erlaubt?

Beitrag von Stanload »

Hallo,

mich würde interessieren in wie weit Werbung auf den Anzügen bzw. Judomatten erlaubt ist? Wie groß und wo darf Werbung angebracht werden?

Vielen Dank schon einmal :-).


Bis denn

Stanload
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Christian
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Beitrag von Christian »

Hallo Stanload,

folgender Link hilft dir hoffentlich weiter Kampfregeln der Internationalen Judo-Föderation


Artikel 3 - Judoanzug (Judogi)

c.) Folgende Abzeichen sind gestattet:
  1. 1. Die olympische Abkürzung der Nation (auf dem Rücken der Jacke). Größe der Buchstaben 11 cm.

    2. Das nationale Abzeichen (auf der linken Brust der Jacke), maximale Größe 100 qcm.

    3. Das Markenzeichen des Herstellers (unten am Vorderteil der Jacke und am vorderen unteren Ende des linken Hosenbeins und an einem Ende des Gürtels), maximale Größe 20 qcm. Es ist erlaubt, das Markenzeichen des Herstellers auf einem Ärmel innerhalb der 25 cm x 5 cm Abmessung zu tragen, anstatt am unteren Vorderteil der Jacke. Die offiziellen IJF Ausrüster dürfen das IJF Logo über ihrem Markenzeichen anbringen (in direktem Kontakt).

    4. Schultermarkierungen (vom Kragen über die Schulter armabwärts auf beiden Seiten der Jacke), maximale Länge 25 cm, maximale Breite 5 cm (die gleiche Werbung oder National-Farben).

    5. Werbung auf den Ärmeln, 10 cm x 10 cm auf jedem Ärmel (unterschiedliche Werbung erlaubt). Diese 100 qcm müssen in Kontakt mit den 25 cm x 5 cm Streifen angebracht werden (direkt darunter).

    6. Ein Hinweis auf Platzierungen bei Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen ( 1., 2., 3.Pl.) ist in einer Größe von 6 x 10 cm vorne links unten an der Jackeerlaubt.

Wie es mit der Werbung auf Judomatten aussieht, kann ich dir nicht genau sagen.
Habe aber schon desöfteren gesehen, dass die volle Fläche (war in dem Fall 1 m²) ausgenutzt wurde.
schöne Grüße
Christian
Stanload

Beitrag von Stanload »

Also dürfte es kein Problem sein, wenn man z.B. auf den 4 Matten, die jw. an der äußeren Ecke liegen, Werbung zu machen?
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Lippe
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Beitrag von Lippe »

Ich nehme mal an, dass Ihr ein offizielles Turnier ausrichten wollt. Dann hat Euer Verein sich dazu mit einem Offiziellen eures Landesverbandes abstimmen müssen. Diesen würde ich in Deiner Frage auch für den richtigen Ansprechpartner halten.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es möglich wäre, eine solche Werbung anzubringen. Eine verbindliche Auskunft kann ich aber nicht erteilen.
Stanload

Beitrag von Stanload »

Nein,

im Moment beabsichtigen wir nicht ein Turnier auszurichten.
Es geht eher darum, wenn man sich mit potenziellen Sponsoren unterhalten möchte, sollte ich vllt. wissen, in wie weit man Sponsoring betreiben kann.
Viele Möglichkeiten gibt's da im Breitensport-Judo leider nicht, außer vllt. auf ein paar Matten oder den Anzügen.
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Christian
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Beitrag von Christian »

Was ich vor einiger Zeit (in einem Dojo) gesehen hab, war auch recht interessant.
Sponsoren konnten für die Matten eine Patenschaft übernehmen.
Im Eingangsbereich hing ein "Plakat", auf dem die Mattenfläche aufgezeichnet war. Wenn ein Sponsor eine Patenschaft übernommen hatte, wurde die entsprechende Fläche im Plan gekennzeichnet.
schöne Grüße
Christian
JB

Beitrag von JB »

Interessante Variante, obwohlich von zuviel werbung nichts halte.
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ctjones
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Beitrag von ctjones »

Also im Dojo der Judocrocodiles in Osnabrück ist auch Werbung auf den Ecken der Kampffläche und die richten auch Turniere und Meisterschaften (ich weiß leider nicht bis zu welcher Ebene) aus.
Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung, mit dem ich euch Gegenüberstehe. (Rebel, Die Ärzte)
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Ippon
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Beitrag von Ippon »

Es gibt wohl "Werberichtlinien des DJB" auf die an einigen Stellen verwiesen wird. Die hab ich aber im Netz leider nicht gefunden. Am besten direkt dort nachfragen.
Wo etwas mehr stand war noch hier: http://www.fcs-judo.de/kampfsport/best.htm

Mann sollte das mit der Werbung auf jeden Fall vor jeder Veranstaltung genau abklären, damit es da keine Überraschungen gibt. Z.B. in Ausrichterverträgen oder Mietveträgen von Hallen o.ä..
Manchmal liegen die Werberechte nicht beim ausrichtenden Verein sondern beim Verband oder beim Halleneigentümer.

Was bei Werbung auf, oder nahe an der Matte auf jeden Fall beachtet werden muss ist die Sicherheit der Kämpfer. Es darf natürlich keine Gefährdung von den Werbeflächen ausgehen und Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden. (siehe IJF-Regeln und jeweilige Sportordnung)
JB

Beitrag von JB »

Dafür find ich die McD. Werbung bei den Croco´s ziemlich daneben,aber nun gut. irgendwie muss das geld ja rein kommen.
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