Datenschutz im Dopingfall

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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Yurei
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Datenschutz im Dopingfall

Beitrag von Yurei »

Seit Montag Mittag kann man auf der DJB-Homepage folgende Mitteilung lesen:
Doping-Sperre für NAME
Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Judo Bundes hat gegen den Athleten NAME (VEREIN) eine zweijährige Sperre bis zum 15.3.2015 wegen der Feststellung von verbotenen Substanzen (Cannabinoide) in seinem Körper erteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
(Ich habe den Namen und den Verein mal bewusst weggelassen.)

Was haltet Ihr von dieser öffentlichen Bekanntmachung mit vollem Namen, Verein und Betäubungsmittel?

Ich sehe das ganze kritisch, weil ein zukünftiger Arbeitgeber beim Googlen auf diese Information stoßen kann und der mit Sicherheit keinen einstellt, der bei Gelegenheit einen Joint durchzieht. Verletzt der DJB hier nicht den Schutz der Privatsphäre in einem solchen Fall, egal was der Sportler mit der Antidopingverordnung unterschrieben hat? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Landesverbände direkt zu informieren? Schließlich ist eine Homepage nicht Judo-intern sondern öffentlich für die ganze Welt?

Vielleicht seht ihr das ja anders?
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Hofi
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Re: Datenschutz im Dopingfall

Beitrag von Hofi »

Man könnte in meinen Augen mehr darüber diskutieren, ob es Sinn macht, den speziellen Stoff als Doping-Mittel zu deklarieren. Denn ob das Zeug wirklich leistungssteigernd ist, würde ich zunächst mal bezweifeln.
Das soll jetzt keine Diskussion über die grundsätzliche Legalisierung weicher Drogen werden. Nur wie gesagt, die Eignung als Doping-Mittel halte ich für zweifelhaft.
Ansonsten habe ich persönlich kein größeres Problem damit, dass solche Dinge veröffentlicht werden, zumal er es ja wohl mit der Wettkampflizenz unterschrieben hat. Und wenn er mit einer Doping-Probe auffällt, steht er ja wohl auch nicht ganz unten auf der Leiter, sondern hat schon bißchen Erfahrung.
Bis dann

Hofi
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guk
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Re: Datenschutz im Dopingfall

Beitrag von guk »

Ich bin kein Jurist, und es ist auch nicht unbedingt meine eigene Meinung, aber in einem ähnlichen Fall:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sport/1196970/
Geklagt [...gegen die Internet-Veröfentlichung] hatte ein Kaderathlet des Deutschen Ruder-Verbandes. Schon die Pressekammer des Hamburger Landgerichts, eigentlich als "Zensurkammer" berüchtigt, befand, der Sportler müsse Publizität hinnehmen. Denn er habe sich freiwillig den Anti-Doping-Regeln seines Verbandes unterworfen. Vor allem aber betont das Urteil das öffentliche Interesse an Information. Schließlich sei die Dopingbekämpfung "ein zentrales Thema von hoher gesellschaftlicher Relevanz". Dabei gehe es auch darum, "das Vertrauen auf Wettkämpfe ohne Dopingmanipulation wiederzugewinnen". Und deshalb verstoße eine Online-Veröffentlichung nicht, so schön formulieren die Richter tatsächlich, "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden".
tutor!
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Re: Datenschutz im Dopingfall

Beitrag von tutor! »

I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Fettzi
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Re: Datenschutz im Dopingfall

Beitrag von Fettzi »

Dopingmittel sind nicht immer zwangsläufig leistungssteigernd. Als Doping wird z.B. auch die Einnahme von Diurethika, welche Spuren von anderen Medikamenten aus dem Körper waschen sollen, Opiate (zur Schmerzbekämpfung, besseren Erholung...) Auch Kokain soll im Pferdesport vor allem von Jockey's eingesetzt worden sein, um ihren Hunger abzutöten.
Ob das ganze nun einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte desjenigen darstellt. Ich denke, das wird in der Anti-Doping-Vereinbarung nachzulesen sein, welche jeder Kader-Athlet unterschreiben muss.
Gruß Fettzi
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