(Ich habe den Namen und den Verein mal bewusst weggelassen.)Doping-Sperre für NAME
Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Judo Bundes hat gegen den Athleten NAME (VEREIN) eine zweijährige Sperre bis zum 15.3.2015 wegen der Feststellung von verbotenen Substanzen (Cannabinoide) in seinem Körper erteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Was haltet Ihr von dieser öffentlichen Bekanntmachung mit vollem Namen, Verein und Betäubungsmittel?
Ich sehe das ganze kritisch, weil ein zukünftiger Arbeitgeber beim Googlen auf diese Information stoßen kann und der mit Sicherheit keinen einstellt, der bei Gelegenheit einen Joint durchzieht. Verletzt der DJB hier nicht den Schutz der Privatsphäre in einem solchen Fall, egal was der Sportler mit der Antidopingverordnung unterschrieben hat? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Landesverbände direkt zu informieren? Schließlich ist eine Homepage nicht Judo-intern sondern öffentlich für die ganze Welt?
Vielleicht seht ihr das ja anders?