Hallo Jupp, bitte nicht schon wieder persönlich beleidigt fühlen, ..... mit "sittenwidrig" habe ich nur einen im allgemein-rechtlichen Gebrauch üblichen Begriff verwendet.Jupp hat geschrieben:Man sollte sich also Gedanken machen, was "sittenwidrig" ist, ein deutlich höherer Beitrag für ein deutlich verbessertes Angebot oder die Aufgabe des Angebots bzw. die Beibehaltung eines - mit diesem Beitrag - möglichen Angebotes für einen sehr kleinen (elitären?) Mitgliederkreis?
Darunter werden z.B. Erhöhungen von 10% u. höher verstanden.
Selbst in der Versicherungsbranche steht Kunden in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
Das Problem ist also im Verein ein rechtliches.
Da Vereine ja i.d.R. einer Satzung, und den üblichen rechtlichen Verfahrensweisen unterliegen (Demokratie etc.)
ergibt sich für diese folglich ebendieses Dilemma.
Um auf ein Beitragsniveau, verglichen mit "Euch" zu kommen (und die daraus resultierende Qualität) wäre über mind. 15 Jahre hinweg die maximale Erhöhung notwendig ,
wobei eine jährliche positive Zustimmung der Mitglieder wohl eher utopisch ist.
Wie also, kann ein Verein so etwas rechtlich überhaupt umsetzen,..... selbst wenn er wollte ???
Als "normaler Verein" bin ich von Vereinen mit der Beitragsgrößenordnung von ungefähr dem von HBT genannten Bsp. ausgegangen.
Was ich allerdings nicht verstehe ist der zweite Teil deiner o.g. Argumentation, ...
wieso sollte ein niedrigerer Beitrag einem "kleineren elitären Kreis" zugute kommen ???
Genau das Gegenteil ist der Fall.
Wenn ich höhere Beiträge durch eine spezialisierte Kompetenz und eine qualitativ bessere Individualisierung anpreise,
entsteht speziell hierdurch ja wohl ein besonderer "elitärer Kreis".
KK