Kreis-Dan-Vorsitzender
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Hallo an alle,
mich würde mal interessieren, was die Aufgabe eines Kreisdanvorsitzenden (KDV) ist.
Ist sie administrativ oder lehrend?
Ist die Aufgabe irgendwo in einer Ordnung geregelt oder ist sie frei gestaltbar?
Ist das in LV unterschiedlich?
Gruß, Piti
mich würde mal interessieren, was die Aufgabe eines Kreisdanvorsitzenden (KDV) ist.
Ist sie administrativ oder lehrend?
Ist die Aufgabe irgendwo in einer Ordnung geregelt oder ist sie frei gestaltbar?
Ist das in LV unterschiedlich?
Gruß, Piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
Wer ist wir?
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- Hofi
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- Registriert: 28.12.2006, 12:55
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- Verein: TSV Unterhaching
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Hi!
In Bayern kenne ich diese Position nicht. Also wird es wohl von LV zu LV anders sein.
Bis dann
Hofi
In Bayern kenne ich diese Position nicht. Also wird es wohl von LV zu LV anders sein.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Außer in NRW gibt es keine Kreis-Danvorsitzenden, weil m.W. sonst nur noch in Württemberg und Schleswig-Holstein Dan-Kollegien innerhalb der Landesverbände des DJB existieren und mit dem Prüfungswesen befasst sind. Dort gibt es aber keine Kreise....
Was NRW betrifft kann ich vielleicht auch aus einer gewissen Distanz Licht ins Dunkel bringen.
Die KDVs sind für alle administrativen Fragen rund um das Prüfungswesen zuständig, sofern diese nicht durch die Landesebene wahrgenommen werden. Letzteres ist bei Dan-Prüfungen der Fall, deshalb muss der KDV zwar die Anmeldung unterschreiben, das weitere erledigt aber der Prüfungsbeauftragte des NWDK. Ferner sind die KDVs für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlungen - einschl. Delegiertenwahlen, Weiterleitung von Anträgen etc. - und für die Verwaltung des Kreisetats zuständig. Dieser bestimmt sich aus der Anzahl der Kyu-Prüfungen des Vorjahres im Kreis. Abgerundet werden die administrativen Verantwortlichkeiten durch dei Veröffentlichung von Ausschreibungen und auch durch Öffentlichkeitsarbeit.
Da das NWDK nicht nur für das Prüfungswesen zuständig ist, sondern auch für eine auf das Prüfungswesen bezogene Lehrarbeit, müssen die KDVs auch diese Lehrarbeit gewährleisten. Hierzu gehören Vorbereitungslehrgänge auf Kyu- und Danprüfungen und Prüferschulungen in Form von Prüferlizenzerwerb- und -verlängerungslehrgängen.
Es finden m.W. regelmäßig Arbeitstagungen der KDVs statt, bei denen diese Aufgaben abgesprochen werden, sodass es eine zentrale Steuerung gibt, was bei >50.000 Judo-Mitgliedern in NRW auch erforderlich ist.
Welche der Aufgaben, die den Kreisen zukommen nun KDV bzw. Stellvertreter übernimmt, entscheidet das Team selbst. Das kann bedeuten, dass der KDV intensiv selbst Lehrarbeit macht, das kann aber auch heißen, dass er sich auf administrative Aufgaben beschränkt. Hierzu gibt es m.W. auch keine Vorgaben. Vorgegeben ist nur, was im Bereich Prüfungs- und Lehrwesen geleistet werden muss.
Was NRW betrifft kann ich vielleicht auch aus einer gewissen Distanz Licht ins Dunkel bringen.
Die KDVs sind für alle administrativen Fragen rund um das Prüfungswesen zuständig, sofern diese nicht durch die Landesebene wahrgenommen werden. Letzteres ist bei Dan-Prüfungen der Fall, deshalb muss der KDV zwar die Anmeldung unterschreiben, das weitere erledigt aber der Prüfungsbeauftragte des NWDK. Ferner sind die KDVs für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlungen - einschl. Delegiertenwahlen, Weiterleitung von Anträgen etc. - und für die Verwaltung des Kreisetats zuständig. Dieser bestimmt sich aus der Anzahl der Kyu-Prüfungen des Vorjahres im Kreis. Abgerundet werden die administrativen Verantwortlichkeiten durch dei Veröffentlichung von Ausschreibungen und auch durch Öffentlichkeitsarbeit.
Da das NWDK nicht nur für das Prüfungswesen zuständig ist, sondern auch für eine auf das Prüfungswesen bezogene Lehrarbeit, müssen die KDVs auch diese Lehrarbeit gewährleisten. Hierzu gehören Vorbereitungslehrgänge auf Kyu- und Danprüfungen und Prüferschulungen in Form von Prüferlizenzerwerb- und -verlängerungslehrgängen.
Es finden m.W. regelmäßig Arbeitstagungen der KDVs statt, bei denen diese Aufgaben abgesprochen werden, sodass es eine zentrale Steuerung gibt, was bei >50.000 Judo-Mitgliedern in NRW auch erforderlich ist.
Welche der Aufgaben, die den Kreisen zukommen nun KDV bzw. Stellvertreter übernimmt, entscheidet das Team selbst. Das kann bedeuten, dass der KDV intensiv selbst Lehrarbeit macht, das kann aber auch heißen, dass er sich auf administrative Aufgaben beschränkt. Hierzu gibt es m.W. auch keine Vorgaben. Vorgegeben ist nur, was im Bereich Prüfungs- und Lehrwesen geleistet werden muss.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Danke @tutor
das ist doch eine klare Aussage.
Ist sie auch rechtsgültig? Also für NRW?
Gruß, Piti
das ist doch eine klare Aussage.
Ist sie auch rechtsgültig? Also für NRW?
Gruß, Piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
Wer ist wir?
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Noch mal an alle,
wie praktizieren das andere LV außer NRW?
Gruß, Piti
wie praktizieren das andere LV außer NRW?
Gruß, Piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
Wer ist wir?
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Im Saarland gibt es einen Dan(prüfungs)beauftragten, der mit aktuell 3 weiteren Übungsleitern Danprüfungen koordiniert und organisiert.
Dazu zählt auch das Anbieten von speziellen Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Danprüfungskandidaten sowie speziellen Lehrgänge für das Vermitteln von Kata im Bereich der Kyu-Prüfungen.
Alle 4 sind hierbei lehrend tätig; das Administrative läuft in der Regel über den Danbeauftragten.
So weit meine Erfahrungen und mein Kenntnisstand.
Dazu zählt auch das Anbieten von speziellen Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Danprüfungskandidaten sowie speziellen Lehrgänge für das Vermitteln von Kata im Bereich der Kyu-Prüfungen.
Alle 4 sind hierbei lehrend tätig; das Administrative läuft in der Regel über den Danbeauftragten.
So weit meine Erfahrungen und mein Kenntnisstand.
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Hi CasimirC
Du schreibst:
gruß, Piti
Du schreibst:
Werden die Prüfer von euch ernannt, gewählt oder ....nach welchen Kriterien bevollmächtigt?Im Saarland gibt es einen Dan(prüfungs)beauftragten, der mit aktuell 3 weiteren Übungsleitern Danprüfungen koordiniert und organisiert.
gruß, Piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Folgende Rangfolge gilt:
Im Vorstand des SJB sitzt der Lehr- und Prüfungsbeauftragte, der von der Mitgliederversammlung des SJB gewählt wird.*)
Er koordiniert und überwacht das Lehr- und Prüfungswesen.**)
Dieser bestimmt zu seiner Unterstützung einen Dan- und einen Kyu-Beauftragten.*) **)
Die Prüfungskommission (also die Prüfer) bei Dan-Prüfungen (die im SJB zentral durchgeführt werden) wird vom Dan-Beauftragten bestimmt. **)
*) Nachzulesen in der Satzung des SJB
**) Nachzulesen in der Verfahrensordnung für das Prüfungs- und Graduierungswesen im Judo für den Saarländischen Judo-Bund e.V.
Im Vorstand des SJB sitzt der Lehr- und Prüfungsbeauftragte, der von der Mitgliederversammlung des SJB gewählt wird.*)
Er koordiniert und überwacht das Lehr- und Prüfungswesen.**)
Dieser bestimmt zu seiner Unterstützung einen Dan- und einen Kyu-Beauftragten.*) **)
Die Prüfungskommission (also die Prüfer) bei Dan-Prüfungen (die im SJB zentral durchgeführt werden) wird vom Dan-Beauftragten bestimmt. **)
*) Nachzulesen in der Satzung des SJB
**) Nachzulesen in der Verfahrensordnung für das Prüfungs- und Graduierungswesen im Judo für den Saarländischen Judo-Bund e.V.
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Hi CasimirC
Danke für deine Antwort
Habe mir die Satzungen und Verfahrensordnungen mal angeschaut, interessant gegenüber NRW
Gruß, Piti
Danke für deine Antwort
Habe mir die Satzungen und Verfahrensordnungen mal angeschaut, interessant gegenüber NRW
Gruß, Piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Prüfertätigkeit und Lehre
......................
offensichtlich wird das in jedem Bundesland anders praktiziert.
Immer ist ein anderer Kreis-Danbeauftragter - oder Beauftragter? für die Administration und Lehrtätigkeit zuständig.
Da die Prüfungsanforderungen für alle LV vom DJB vorgeschrieben sind... frage ich mich ob das in allen LV auch so eingehalten wird.
Wenn ich als deutscher Judoka in NRW eine Prüfung absolviere, dann nach Hamburg oder Bayern umsiedele, kann ich dann mit den gleichen Anforderungen und auch Anerkennungen rechnen?
Wo kann ich schwarz auf weiß nachlesen, das alle LV gleiche Prüfungsnormen und Lehrtätigkeiten einhalten?
Oder macht das jeder LV wie er es für richtig hält?
Gruß, Piti
......................
offensichtlich wird das in jedem Bundesland anders praktiziert.
Immer ist ein anderer Kreis-Danbeauftragter - oder Beauftragter? für die Administration und Lehrtätigkeit zuständig.
Da die Prüfungsanforderungen für alle LV vom DJB vorgeschrieben sind... frage ich mich ob das in allen LV auch so eingehalten wird.
Wenn ich als deutscher Judoka in NRW eine Prüfung absolviere, dann nach Hamburg oder Bayern umsiedele, kann ich dann mit den gleichen Anforderungen und auch Anerkennungen rechnen?
Wo kann ich schwarz auf weiß nachlesen, das alle LV gleiche Prüfungsnormen und Lehrtätigkeiten einhalten?
Oder macht das jeder LV wie er es für richtig hält?
Gruß, Piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
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- Hofi
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Hi!
Wenn die Prüfung im DJB-Pass drin ist, dann hast Du den Gürtel auch im nächsten, dem DJB angeschlossenen Verein. Da braucht man nichts anerkennen. Anerkennen muss man nur etwas, wenn es verbandsfremd ist, also etwa aus dem Ausland oder einem Verein, der nicht an den DJB angeschlossen ist. Und da macht man es in der Regel über eine Einstufungsprüfung, sprich man schaut sich an, ob das was derjenige kann, dem entspricht, was er mit dem entsprechenden Gürtel im DJB können müsste. Oft macht man das einfach im Rahmen der nächsten Prüfung mit.
Theoretisch sollten alle dem DJB angeschlossenen Vereine das gleiche Programm als Mindestanforderung trainieren und alle Prüfer das gleiche abprüfen. Sollte man aber feststellen, dass das Zeug trotz Prüfung noch nicht sitzt, wird man als Trainer natürlich versuchen, die fehlenden Dinge in die Vorbereitung auf den kommenden Gürtel mit einzubauen.
Also solange Du Dich innerhalb des Systems DJB bewegst (und nicht Deinen Pass und sämtliche sonstigen Nachweismöglichkeiten verlierst) wirst Du nicht wegen eines Bundeslandwechsels neu anfangen müssen.
Bei den Trainer-Lizenzen sollte das genauso laufen.
Wie es jedoch bei der Prüfer-Lizenz läuft, sprich ich bin in Bayern Prüfer und wechsle nach Hamburg und darf dort nun prüfen oder auch nicht, das weiß ich nicht.
Bis dann
Hofi
Wenn die Prüfung im DJB-Pass drin ist, dann hast Du den Gürtel auch im nächsten, dem DJB angeschlossenen Verein. Da braucht man nichts anerkennen. Anerkennen muss man nur etwas, wenn es verbandsfremd ist, also etwa aus dem Ausland oder einem Verein, der nicht an den DJB angeschlossen ist. Und da macht man es in der Regel über eine Einstufungsprüfung, sprich man schaut sich an, ob das was derjenige kann, dem entspricht, was er mit dem entsprechenden Gürtel im DJB können müsste. Oft macht man das einfach im Rahmen der nächsten Prüfung mit.
Theoretisch sollten alle dem DJB angeschlossenen Vereine das gleiche Programm als Mindestanforderung trainieren und alle Prüfer das gleiche abprüfen. Sollte man aber feststellen, dass das Zeug trotz Prüfung noch nicht sitzt, wird man als Trainer natürlich versuchen, die fehlenden Dinge in die Vorbereitung auf den kommenden Gürtel mit einzubauen.
Also solange Du Dich innerhalb des Systems DJB bewegst (und nicht Deinen Pass und sämtliche sonstigen Nachweismöglichkeiten verlierst) wirst Du nicht wegen eines Bundeslandwechsels neu anfangen müssen.
Bei den Trainer-Lizenzen sollte das genauso laufen.
Wie es jedoch bei der Prüfer-Lizenz läuft, sprich ich bin in Bayern Prüfer und wechsle nach Hamburg und darf dort nun prüfen oder auch nicht, das weiß ich nicht.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Hallo Hofi,
danke für deine Antwort.
Eine Frage habe ich noch:
Ein Judoka aus Niedersachsen, 3. Dan, Kyu-Prüfer seit 10 Jahre in Niedersachsen.
Darf der bei Dir im Bezirk prüfen (also in Bayern) ?
gruß, Piti
danke für deine Antwort.
Eine Frage habe ich noch:
Ein Judoka aus Niedersachsen, 3. Dan, Kyu-Prüfer seit 10 Jahre in Niedersachsen.
Darf der bei Dir im Bezirk prüfen (also in Bayern) ?
gruß, Piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Hi!
Das müsstest Du den Landesprüfungsreferenten fragen, ich weiß es ehrlich nicht. Sollte der 3. Dan aus Niedersachsen bei mir im Verein aufschlagen, werde ich fragen .
Aber dass der eine komplette Neuausbildung absolvieren müsste, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Bis dann
Hofi
Das müsstest Du den Landesprüfungsreferenten fragen, ich weiß es ehrlich nicht. Sollte der 3. Dan aus Niedersachsen bei mir im Verein aufschlagen, werde ich fragen .
Aber dass der eine komplette Neuausbildung absolvieren müsste, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Bis dann
Hofi
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Ein Prüfer darf da prüfen, wo er die Prüfungslizenz hat. Also der Niedersachse demzufolgepiti hat geschrieben:Eine Frage habe ich noch:
Ein Judoka aus Niedersachsen, 3. Dan, Kyu-Prüfer seit 10 Jahre in Niedersachsen.
Darf der bei Dir im Bezirk prüfen (also in Bayern) ?
in Niedersachsen.
Wechselt er sein Bundesland z.B. nach Bayern, dann darf er sich in Bayern eine Prüferlizenz
besorgen, basierend auf Anerkennung seiner alten und nach bayrischer PO prüfen.
Die LV haben sich wohl mal darauf geeinigt, derartige Lizenzen anzuerkennen, eine
Neuausbildung ist nicht nötig...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Danke für alle Antworten.
Muß wie im Beispiel, der Niedersachse auch den Verband wechseln, wenn er in Bayer prüfen möchte? (z. B. weil er 1 Jahr in Bayern für seine Firma arbeitet und im NJV bleiben möchte)
Im nächsten Jahr haben wir so einen Fall. Bin mal gespannt, wie mein LV entscheidet.
Gruß, piti
Muß wie im Beispiel, der Niedersachse auch den Verband wechseln, wenn er in Bayer prüfen möchte? (z. B. weil er 1 Jahr in Bayern für seine Firma arbeitet und im NJV bleiben möchte)
Im nächsten Jahr haben wir so einen Fall. Bin mal gespannt, wie mein LV entscheidet.
Gruß, piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
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Re: Kreis-Dan-Vorsitzender
Wenn er im NJV bleibt, aber auch in einem Verein in Bayern tätig ist, sollte es eigentlichMuß wie im Beispiel, der Niedersachse auch den Verband wechseln, wenn er in Bayer prüfen möchte? (z. B. weil er 1 Jahr in Bayern für seine Firma arbeitet und im NJV bleiben möchte)
kein Problem geben, wenn er im Bayrischen LV um Ausstellung einer bay. Prüferlizenz ersucht.
Zumindestens bei uns in Berlin und Brandenburg gibt es solche Konstellationen...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz