Ich muß gestehen, daß ich nicht nachvollziehen kann, was du meinst.Was ich nur kurz sagen möchte, ist folgendes: Da Ihr (noch) nicht vereinsmäßig organisiert seid (und folglich auch noch keine Satzungen braucht), betrifft Euch (noch) nicht, was ich Kritisches zur stufenweise Graduierung von Judokas im DJB zu sagen habe. Da es aber nach Deinen Äußerungen auch bei Euch Judokas mit unterschiedlichen Graduierungen gibt, solltet Ihr darauf achten, dass Euch als Verein nicht die gleichen Irrtümer und Fehler unterlaufen, wie dem DJB.
Und sag jetzt nicht, dass Euch das nicht passieren wird. Mit Verlaub ich wage die Prognose, dass es auch und gerade Euch passieren wird, wenn Ihr Euch als Verein mit Satzung und mit satzungsmäßigen Rechten und Pflichten von Vereinsmitgliedern (Judokas) organisieren solltet. Aber ich irre mich gerne
Welche Irrtümer und Fehler können einer Jûdô-Organisation denn beim stufenweisen Graduieren ihrer Mitglieder unterlaufen?
Deinen anderen Beiträgen entnahm ich, daß du diese Irrtümer und Fehler sogar für rechtswidrig und damit für justitiabel hältst.
Ich kann mir nun aber nicht zusammenreimen, was an der Graduierungsordnung des DJB (die ich persönlich aus sachbezogenen Erwägungen alles andere als gut finde!) rechtswidrig sein soll.
Kannst du mir bitte einen Hinweis geben, worauf sich deine Kritik konkret bezieht?
Soweit mir bekannt, kann und darf und muß sich jeder "e.V." eine Satzung geben, deren Durchführungsbestimmungen die sogenannten "Ordnungen" sind.
Der DJB hat eine Satzung und eine Graduierungsordnung, Tutor wies bereits darauf hin.
Ich bin ein juristischer Laie, daher kann ich nicht beurteilen, ob und in welchen Punkten diese Satzung samt Ordnungen rechtswidrig ist.
Kannst du das vielleicht konkretisieren?
Danke.