Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

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Kumamoto
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Kumamoto »

stelle ich mir allerdings auch die Frage, wie besagter Prof. Schönberger überhaupt erst auf die Schnapsidee kommen kann, für diese Versammlung jemand anders als den vom Gericht bestellten Notvorstand zum Versammlungsleiter vorzuschlagen.
Ich denke, der Sinn darin lag vor Allem darin, dem HJV Kosten einzusparen, denn der vom Gericht bestellte Notvorstand macht die Versammlungsleitung ja auch nicht "für umme" sondern stellt diese Arbeit dem HJV in Rechnung. Ich meine hier mal was von einem 5 bis 6-stelligen Betrag für die gesamte Arbeit als Notvorstand gelesen zu haben.
Aber ihr habt Recht: Wenn die Sache schon so verfahren ist, kommt es auf die paar Euro auch nicht mehr an. Hauptsache der HJV ist wieder handlungsfähig.
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Hofi
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Hofi »

Hi!
Ich frage mich, ob es überhaupt zulässig wäre jemand anderem als dem eingesetzten Notvorstand (bzw. einem Vertreter aus seiner Kanzlei) die Versammlungsleitung zu übertragen.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Tirant lo Blanc
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

"Ich frage mich, ob es überhaupt zulässig wäre jemand anderem als dem eingesetzten Notvorstand (bzw. einem Vertreter aus seiner Kanzlei) die Versammlungsleitung zu übertragen."
Unter TOP 6 ist die Wahl eines Versammlungsleiters vorgesehen. Die Versammlung kann dann entweder den Stellvertreter des Notvorstands, Herrn Rechtsanwalt Heitmann, oder jemanden aus ihrer Mitte zum Versammlungsleiter wählen. Bedenkt man, wie und mit welchen Mitteln die Parteien gegeneinander streiten - ein exponierter Vertreter des einen Lagers soll inzwischen ja auch sogar mehrmals einen Anwalt beauftragt haben, um in den Hessen-Fäden des Judo-Forums Beiträge löschen zu lassen -, so wird man wohl schon davon ausgehen dürfen, daß die unterlegene Partei möglicherweise nach Formfehlern in der Leitung suchen wird, um die Unwirksamkeit gefaßter Beschlüsse feststellen und das Ganze wiederholen zu lassen.

Die Kosten für den Notvorstand, der seit Dezember nun schon viele Stunden für den HJV tätig war, belaufen sich auf 180 Euro pro Stunde zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Veranschlagt man die Zeit von TOP 6 bis zum Ende der Versammlung auf maximal zwei Stunden, ergäbe dies zusätzliche Kosten von 428,40 Euro, die vermieden werden könnten, falls Herr Zerull tatsächlich zum Versammlungsleiter gewählt würde und auch bereit wäre, diese Verantwortung zu übernehmen. Demgegenüber stünden allerdings Kosten in voraussichtlich fünfstelliger Höhe, falls ein Leitungsfehler unterlaufen sollte, da dann erneut ein Notvorstand einzusetzen wäre. Hier werden die Versammelten wohl Kosten und Risiko gegeneinander abwägen und entsprechend entscheiden müssen.
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Tirant lo Blanc
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

20. März 2011: Hessen hat gewählt!

Ausgang der Wahl:
Präsident:
Ralph Gotta (153 Stimmen; auf Werner Müller entfielen 131 Stimmen)

Vizepräsident für Leistungssport:
Andreas Bartsch (174 Stimmen; auf Willi Moritz entfielen 98 Stimmen)

Vizepräsident für Verwaltung:
Roland Denkewitz (180 Stimmen bei 11 Gegenstimmen; Sven Deeg zog nach dem Wahlsieg Ralph Gottas seine Kandidatur zurück)

Als Wahlausschuß wurden auf Vorschlag von Prof. Schönberger Thomas Arendt, Lothar Zerull und Dieter Schiemann gewählt.

Die Versammlung dauerte von 13 Uhr 45 bis 18 Uhr 15 und fand in ruhiger, sachlicher Atmosphäre in Maintal statt. Sie wurde von Rechtsanwalt Christian Heitmann in Vertretung des Notvorstandes, des Rechtsanwalts Hellmut Damlachi, geleitet. Es waren zu Beginn 103 Vereine mit 287 Stimmen vertreten; einer der Vereine war nicht stimmberechtigt, da sich sein Vertreter nicht ausreichend legitimieren konnte.

Der neugewählte HJV-Präsident Ralph Gotta kündigte am Ende der Versammlung an, daß er zunächst eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werde, auf der die HJV-Satzung geändert werden solle. Erst danach werde er zur ordentlichen Mitgliederversammlung einladen, auf der dann die Vorstandsämter gemäß der dann neuen HJV-Satzung besetzt werden sollen.
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von tutor! »

In Anlehnung an Johannes Rau heißt jetzt wohl die Devise "versöhnen statt spalten". Die Entscheidung ist wohl als eine Richtungsentscheidung zu verstehen, allerdings ist die Mehrheit für Ralph Gotta zwar vorhanden, aber nicht wirklich üppig.

Die Idee, zuerst die Satzung zu ändern und danach die neu zu definierenden Positionen zu besetzen, hat für mich neben rein praktischen Erwägungen daher einen besonderen Charme: Die erste Aufgabe für das neue Präsidium ist es nun, die Vorstellungen über die künftige Verbandsstruktur auf eine breite Mehrheit zu stellen, die ja nötig ist, wenn man eine Satzung ändern will. Das dürfte nur funktionieren, wenn man beginnt, Gräben zuzuschütten.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von kasiadaniel »

Mahlzeit !

Ein kleiner neutral gehaltener Bericht zur außerordentlichen HJV-Versammlung ist seit ein paar Tagen auf http://www.budokan-maintal.de/index.php ... m-20032011 zu finden...


Sportliche Grüße,

Daniel
Zuletzt geändert von Fritz am 28.03.2011, 23:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Verweis verbessert
Der Hinterfrager

Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Der Hinterfrager »

Mal eine Frage in den Raum geworfen:

Wie lange ist denn der neue Vorstand nun im Amt? Laut Satzung müssen wir eigentlich bis spätestens 31.10.2011 eine ordentliche MV durchführen, bei der in ungeraden Jahren der Vorstand (also auch das Präsidium) neu zu wählen ist.

Entfällt die Wahl des Präsidiums bei der ordentlichen MV dann und wählen wir dann nur all die anderen Ressortleiter?

Gab es auch schon Gespräche mit den kommissarisch eingesetzten Vorstandsmitgliedern? Werden diese kommissarisch weiter machen? Mir ist zu Ohren gekommen, dass Rainer Dötsch wohl sein Amt als kommissarischer Jugendwart der weiblichen Jugend nicht mehr weiterführen wird...
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Spalter »

Der Hinterfrager hat geschrieben:Mal eine Frage in den Raum geworfen:

Wie lange ist denn der neue Vorstand nun im Amt? Laut Satzung müssen wir eigentlich bis spätestens 31.10.2011 eine ordentliche MV durchführen, bei der in ungeraden Jahren der Vorstand (also auch das Präsidium) neu zu wählen ist.

Entfällt die Wahl des Präsidiums bei der ordentlichen MV dann und wählen wir dann nur all die anderen Ressortleiter?

Gab es auch schon Gespräche mit den kommissarisch eingesetzten Vorstandsmitgliedern? Werden diese kommissarisch weiter machen? Mir ist zu Ohren gekommen, dass Rainer Dötsch wohl sein Amt als kommissarischer Jugendwart der weiblichen Jugend nicht mehr weiterführen wird...
Im Amt ist das Präsidium seit der außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Was die kommissarisch eingesetzten Mitgliedern genügt ein Blick auf die Homepage ;) : http://hessenjudo.de/index.php?option=c ... Itemid=198
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Tirant lo Blanc
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes vom 20. März 2011 steht unter www.hessenjudo.de als pdf-Datei zum Herunterladen bereit. Erfreulicherweise handelt es sich dieses Mal - die Protokolle der vergangenen Jahre waren in mancherlei Hinsicht formal fehlerhaft - um ein formal korrektes Protokoll, das den gesetzlichen und satzungsgemäßen Anforderungen gerecht wird.

Unerfreulich und sachlich nicht nachzuvollziehen ist dagegen, daß die Wahl der übrigen HJV-Vorstandsmitglieder offenbar bis in den September oder Oktober 2011 hinausgezögert werden soll. Bisher liegt den HJV-Mitgliedern auch noch immer nicht die Bilanz des Jahres 2010 vor.
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