"Ich frage mich, ob es überhaupt zulässig wäre jemand anderem als dem eingesetzten Notvorstand (bzw. einem Vertreter aus seiner Kanzlei) die Versammlungsleitung zu übertragen."
Unter TOP 6 ist die Wahl eines Versammlungsleiters vorgesehen. Die Versammlung kann dann entweder den Stellvertreter des Notvorstands, Herrn Rechtsanwalt Heitmann, oder jemanden aus ihrer Mitte zum Versammlungsleiter wählen. Bedenkt man, wie und mit welchen Mitteln die Parteien gegeneinander streiten - ein exponierter Vertreter des einen Lagers soll inzwischen ja auch sogar mehrmals einen Anwalt beauftragt haben, um in den Hessen-Fäden des Judo-Forums Beiträge löschen zu lassen -, so wird man wohl schon davon ausgehen dürfen, daß die unterlegene Partei möglicherweise nach Formfehlern in der Leitung suchen wird, um die Unwirksamkeit gefaßter Beschlüsse feststellen und das Ganze wiederholen zu lassen.
Die Kosten für den Notvorstand, der seit Dezember nun schon viele Stunden für den HJV tätig war, belaufen sich auf 180 Euro pro Stunde zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Veranschlagt man die Zeit von TOP 6 bis zum Ende der Versammlung auf maximal zwei Stunden, ergäbe dies zusätzliche Kosten von 428,40 Euro, die vermieden werden könnten, falls Herr Zerull tatsächlich zum Versammlungsleiter gewählt würde und auch bereit wäre, diese Verantwortung zu übernehmen. Demgegenüber stünden allerdings Kosten in voraussichtlich fünfstelliger Höhe, falls ein Leitungsfehler unterlaufen sollte, da dann erneut ein Notvorstand einzusetzen wäre. Hier werden die Versammelten wohl Kosten und Risiko gegeneinander abwägen und entsprechend entscheiden müssen.