Ich fasse mal zusammen: Auf Wettkämpfen ist es schnurz, ob die Technik stimmt, und auf Prüfungen ist es egal, ob eine (Orchideen-)Wurftechnik (unter Wettkampfbedingungen) funktioniert, oder nicht. Bin mir nicht sicher, ob das für das System spricht.
Lieber Makikomi Kid,
Du hast den Regelungsunterschied zwischen "Wettkampf" und "Prüfung" im Judo des DJB, wie wir ihn sehen, auf den Punkt gebracht. Wofür bzw. wogegen dieser Unterschied zwischen den Systemen allerdings spricht, wird man differenziert betrachten müssen:
1. Soweit es Wettkämpfe betrifft, werden zwar manche Illusionen zerstört, wenn Deine Zusammenfassung - wovon wir ausgehen - richtig ist, aber: in der Sache ist von Rechtswegen
nichts dagegen einzuwenden, dass Kampfrichter sich bei ihrer Entscheidung nur nach
einem Kriterium richten, nämlich der Wirksamkeit der Ausführung einer wie auch immer gearteten, zulässigen Technik, siehe Art. 20 WO geben („Ippon“).
Das wettkampfentscheidende Kriterium, wann eine Technik unter Wettkampfbedingungen als ganz oder teilweise "wirksam ausgeführt" zu bewerten ist, ist in Art 20 ff WO enumerativ geregelt. Diese Regelung versetzt Kampfrichter in die Lage, landesweit weitgehend
einheitlich und
objektiv darüber zu befinden, ob ein Judoka Wettkämpfe und damit Meisterschaften gewonnen hat, oder ob nicht. Andere Kriterien hat der DJB in seiner Wettkampfordnung zur Entscheidung von Wettkämpfen durch Kampfrichter - wohlweislich - nicht zugelassen. Es ist auch kaum denkbar, dass Kampfrichter einen Wettkampf nach
anderen als nach den in Art. 20 ff WO aufgeführten Kriterien entscheiden dürfte.
Wenn Kampfrichter das Recht hätten, bei den Veranstaltungen, die als Wettkampf und Wettkampfmeisterschaften
öffentlich abgehalten werden, ihre sog. Tatsachenentscheidung („Ippon“, „Wazaari“) nach Gutdünken, d.h., nach höchstpersönlichen Kriterien und Maßstäben (von "gutem" und "richtigem" Judo) zu treffen, wäre der Willkür von Kampfrichtern "Tür und Tor" geöffnet. Eine solche Willkür würde - zu Recht - zu Protesten von Wettkämpfern und Zuschauern während Wettkämpfen und Meisterschaften führen.
2. Soweit es sog. Dan-/Kyu-Prüfungen betrifft, halten wir es für kritikwürdig, dass die Entscheidung von Prüfern, ob ein Judoka eine sog. Dan-/Kyu-Prüfung im Judo des DJB bestanden haben soll,
nicht nach Kriterien und Maßstäben (Referenztechniken) erfolgen, die in den Satzungen, die der DJB bzw. seine Mitglieder für das Prüfungswesen erlassen haben, normiert worden und daher für Prüfer und Geprüfte gleichermaßen
erkennbar gemacht worden wären.
Meines Wissens haben bis heute weder der DJB noch seine Mitglieder (als Veranstalter von sog. Dan / Kyu Prüfungen) in ihren Satzungen festgelegt, nach welchen Kriterien und Maßstäben die Bewertungen („Noten“) angeblich gebildet werden, nach denen sog. Prüfer ihre Bewertungen bilden (z.B. nach dem Kriterium „im Prinzip fehlerfrei ausgeführt“), und nach welchen Kriterien nicht, z.B. „würdig, erfolgreich, verdienstvoll genug, um einen schwarzen oder blauen Gürtel tragen zu dürfen“.
Mangels Festlegung der prüfungsentscheidenden Kriterien und Maßstäbe können und müssen sog. Prüfer nach eigenem Gutdünken, d.h.,
willkürlich, darüber befinden, ob sie andere Judokas, die
freiwillig an sog. Dan-/Kyu-Prüfungen teilnehmen, im Namen und im Auftrag des DJB sog. Verleihungsurkunden aushändigen, oder nicht.
Willkür bei der Bildung von angeblich prüfungsentscheidenden Bewertungen entspricht nicht den Vorstellungen, die Sportler haben, wenn sie an Veranstaltungen teilnehmen, die im Namen und im Auftrag des DJB als (technische) Sicherheits-Prüfungen ausgeschrieben und abgehalten werden.
Welche Rechte Judokas nach der Sach- und Rechtslage in den Bereichen "Prüfungswesen" gegen die Vereine und Verbände im Judo des DJB kraft Gesetz zustehen (z.B. Schadenersatz, Unterlassen, Feststellung), sollte der DJB und seine Mitglieder (Landesverbände) sowohl im Interesse der vorwiegend jugendlichen (arglosen) Judokas, aber auch im eigenen Interesse rasch zuverlässig prüfen (lassen).
Mit freundlichen Grüßen
Holger u.a.