Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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Sven Deeg
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Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Sven Deeg »

Zur Wahl eines neuen Präsidiums im Hessischen Judo-Verband
Die Zukunft des HJV - Positionen und Ziele

Vieles in der Arbeit des HJV hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll erhalten bleiben! In anderen Bereichen muss sich der Verband modernisieren, an die Entwicklung der vergangenen Jahre anpassen und zukunftsweisende Konzepte realisieren. Die Autoren dieser Zusammenstellung beabsichtigen als Team auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV, am 20.03.2011, für die Wahl des (BGB-vertretungsberechtigten) Präsidiums zu kandidieren. Im Falle einer Wahl stehen die Unterzeichnenden für die folgenden Positionen und Ziele, die stets gemeinsam mit den Vereinen zunächst zu bewerten und zu entwickeln und danach zu realisieren sind:

Leitlinien des Hessischen Judo-Verbandes
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium des Verbandes.
2. Der HJV ist an erster Stelle ein Dienstleistungssorgan für alle Mitglieder.
3. Der HJV muss bestrebt sein, möglichst viele seiner engagierten Personen / Mitglieder in die Verbandsarbeit einzubinden.
4. Das Präsidium muss seine Arbeit den Mitgliedern gegenüber offen darstellen: Transparenz in allen Bereichen.
5. Harmonie innerhalb des HJV (wieder) herzustellen und zu bewahren ist eine vordringliche Aufgabe des Präsidiums und Vorstandes.

Leistungssport
  • Beschlossene Ordnungen sind zu bestätigen
  • Verbesserungen bei der Turnierplanung und -durchführung (bes. im Kinderbereich)
  • Talentförderung mit transparenten Regeln, für alle Vereine zugänglich
  • Talentförderung zentral (Leistungszentren) und dezentral (Vereine)
  • Judo mit Handikap verdient im Leistungssport eine Förderung
  • Kata ist als Element des Leistungssports anzuerkennen und zu fördern
Breitensport
  • Breitensport, eine Basis des Hessischen Judo-Verbandes. Neue Ideen sind gefragt.
  • Erschließung neuer Mitgliederpotenziale, Unterstützung der Vereine durch Ausarbeitung von Strategie. Auch im Schulsport schlummert ein Mitgliederpotential
  • Maßnahmen zum Halten von Jugendlichen
  • Erwachsenensport, Judo verdient mehr Aufmerksamkeit auch im Bereich der Gesundheitsförderung (Prävention)
  • Trainerausbildung, auch Breitensport muss hier verstärkt Berücksichtigung finden
  • „Judo-spielend-lernen“, das erhebliche Potenzial „Prävention – Psychomotorische Förderung von Kindern“ ist besonders in den Kindergärten und Schulen zu nutzen
  • Judo mit Handikap, engagierte Vereine sind zu unterstützen
Verwaltung
  • Überarbeitung der Satzung und Ordnungen: übersichtlich, zukunftsweisend, mitgliederorientiert (Rechte sind nicht zu beschneiden)
  • Internet: Überschaubarer Service für Mitglieder
  • Mitgliederinformation: Mitglieder müssen sich umfassen informieren können (Transparenz)
  • Geschäftsstelle: Beibehaltung der Leistungsfähigkeit
  • Abgeschlossene Arbeits- und sonstige Verträge sind zu erfüllen
gez. Willi Moritz (für Leistungssport)
gez. Werner Müller (für das Amt des Präsidenten)
gez. Sven Deeg (für Breitensport und Verwaltung)
Zuletzt geändert von Fritz am 13.02.2011, 16:09, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Aufzählungen formatiert
tutor!
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von tutor! »

Sven Deeg hat geschrieben: Leistungssport
  • Kata ist als Element des Leistungssports anzuerkennen und zu fördern
Es gab einen sicherlich gut gemeinten, aber in der Ausarbeitung unglücklichen Antrag des HJV für die letzte MV des DJB zum Bereich Kata. Dieser sollte wohl in die Richtung zielen, wurde jedoch nicht angenommen. Ich war damals aus Kreisen meines LV - nicht vom Präsidenten selbst - um eine Einschätzung gebeten worden und habe die Nicht-Annahme empfohlen. Aus dem Kopf sollte folgende Struktur aufgebaut werden:
  • Die oberste Instanz des Kata-Wesens im DJB ist die aus drei Personen unterschiedlicher Landesverbände bestehende Kata-Kommission des DJB
  • Die Mitglieder der Kata-Kommission werden von den Kata-Beauftragten der Länder gewählt
  • wählbar in die Kata-Kommission ist nur, wer die höchste Wertungsrichterlizenz (A-Lizenz) besitzt.
  • Alle derzeitigen Wertungsrichter, die bei den DKM eingesetzt werden, müssen keine Neulizenzierung durchlaufen
  • für alle anderen gibt es ein gestuftes Wertungsrichter-Lizenzsystem von C -> B -> A.
  • Die Kata-Kommission ist für Ausbildung, Fortbildung, Lizenzierung und Einsatz der Wertungsrichter verantwortlich
  • Als Wertungsrichter kann nur einsteigen, wer bereits auf Landesebene in die Vermittlung von Kata eingebunden ist (=wer von den Kata-Beauftragten als Referent eingesetzt wird und zur Ausbildung empfohlen wird)
  • Die Kata-Kommission macht dem DJB die Vorschläge für die Nominierung zu EM und WM (also die Wertungsrichter sind gleichzeitig auch Bundestrainer!)
Faktisch hätte also die Kata-Kommission über die Zuständigkeit für die Lizenzierung den Pool möglicher Gegenkandidaten bei zukünftigen Wahlen kontrollieren können. Gleichzeitig böte die Lizenzierung auch ein Instrument, die Kata-Beauftragten der Landesverbände - also diejenigen, von denen man gewählt wird - zu stärken oder zu nach Bedarf zu schwächen. Da die meisten Kata-Beauftragten entweder selbst Wertungsrichter oder aber auch Teilnehmer an Kata-Meisterschaften sind, was diese Konstruktion aufgrund der angestrebten Nominierungszuständigkeit etwas unglücklich macht. Nominierung übrigens sowohl der Aktiven wie auch der Wertungsrichter zu internationalen Meisterschaften - finanziert aus demselben Budget!

Der dickste "Hund" war aber die Verknüpfung der "Bundestrainerfunktion" mit der "Wertungsrichter-Obmann-Funktion".

Faktisch wäre es darauf hinaus gelaufen, dass eine sehr kleine Gruppe von Personen alle Bereiche von Kata im DJB (Lehre, Wettkämpfe, Wettkampfnominierungen, Bewertungen etc) kontrolliert hätte und aufgrund des eingeschränkten Zugangs in Kata-Funktionen diese Kontrolle auch noch relativ stabil hätte ausüben können.

Warum ich es hier schreibe? Nun, der Antrag an den DJB kam aus Hessen - und mich würde brennend interessieren, wie die aktuellen Vorstellungen aus Hessen zu den Strukturen eines "Kata-Leistungssports" aussehen.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Fritz
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Fritz »

Hmm, Kata als Leistungssport?

Also ich stell mir das dann so vor, daß Kaderathleten einen gewissen Teil ihrer wöchentlichen/täglichen Trainingszeit mit
dem Studium der Kata beschäftigen müssen. (Evt. kann man ja andere "Nicht-Judo"-Bestandteile des Trainings etwas reduzieren,
das entspreche dann sogar dem "Trend" der Wettkampfregeln, "Nicht-Judo"-Techniken "zurückzudrängen" )

;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Tirant lo Blanc
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

“Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?
Zur Wahl eines neuen Präsidiums im Hessischen Judo-Verband
Die Zukunft des HJV - Positionen und Ziele

Vieles in der Arbeit des HJV hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll erhalten bleiben! In anderen Bereichen muss sich der Verband modernisieren, an die Entwicklung der vergangenen Jahre anpassen und zukunftsweisende Konzepte realisieren. Die Autoren dieser Zusammenstellung beabsichtigen als Team auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV, am 20.03.2011, für die Wahl des (BGB-vertretungsberechtigten) Präsidiums zu kandidieren. Im Falle einer Wahl stehen die Unterzeichnenden für die folgenden Positionen und Ziele, die stets gemeinsam mit den Vereinen zunächst zu bewerten und zu entwickeln und danach zu realisieren sind:

[...]

- Judo mit Handikap verdient im Leistungssport eine Förderung

[...]

- Judo mit Handikap, engagierte Vereine sind zu unterstützen [Breitensport]


[...]” (Willi Moritz / Werner Müller / Sven Deeg).
Ein sehr interessantes, vielseitiges Konzept, an dem mich insbesondere der vorstehend zitierte Punkt interessiert, zukünftig verstärkt Judo-Angebote im Leistungs- wie Breitensport für Menschen mit Behinderungen anzubieten. Das finde ich sehr unterstützenswert, zumal wir in Hessen einige Vereine haben, die in dieser Richtung schon große Erfolge erzielt haben. Man denke etwa an die langjährige Arbeit von Peter Breuel in Marburg, Thomas Hofmann, Michael Kempf, Maren Stahlberg sowie Sebastian Schmitt vom Budo Club Mühlheim oder das erfolgreiche Trainingskonzept von Bettina Brauel (Frankfurt am Main); einer ihrer Schüler wurde sogar Medaillengewinner bei den Paralympischen Spielen!

Nach wie vor bin ich gespannt, wie das Konzept von Fridolin Heger aussehen wird, das sicherlich auch interessante Punkte enthalten dürfte. Und was bisher von Ervin Susnik veröffentlicht wurde, ist meiner Meinung nach auch für den HJV zukunftsweisend!
Gast

Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Gast »

Mich würde ja v.a. das "wie" interessieren, also auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln/Methoden diese Leitlinien zu erreichen gedacht werden...?
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Ronin
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Ronin »

Zu Tutors Beitrag würde ich gerne noch meinen Senf dazu geben....

Wie von Tutor ausführlich geschildert, fußt das (von Tutor) wiedergegebene Konzept nicht so ganz in unseren üblichen demokratischen Strukturen.

Allerdings ist das Kernproblem der Demokratie schon immer gewesen, dass die Masse nicht zwangsläufig weiß, was klug ist.
Wenn diese Kommission von Anfang an richtig besetzt ist, kann das schon funktionieren, vor allem auch deswegen, weil nicht jeder "Furz" demokratisch abgestimmt und damit mehrheitsfähig gemacht werden muss. Wie bei jedem nicht voll demokratischem System ist aber die Möglichkeit der Kontrolle von außen sehr eingeschränkt und das macht uns üblicherweise Angst.

Aber dem "Meisterprinzip" würde es natürlich schon eher entsprechen. Also, so ganz daneben, finde ich auch auch nicht.
Kumamoto
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Kumamoto »

Zu dem o.a. Programm möchte ich insbesondere zu folgenden Punkten kurze Fragen stellen:
• Internet: Überschaubarer Service für Mitglieder
• Mitgliederinformation: Mitglieder müssen sich umfassen informieren können (Transparenz)
"Überschaubarer Service" heißt das soviel wie die Reduzierung des Services im Internet auf das Nötigste oder meint ihr "übersichtlicher Service", also eine attraktivere und effizientere Abrufbarkeit des Angebotenen?
"Mitglieder müssen sich umfassend informieren können"- meint ihr nicht "Mitglieder werden umfassend informiert", denn Informationen nur nach Nachfrage erscheinen mir persönlich wenig transparent, vielmehr müssen die Informationen frei zugänglich sein.
Danke für die Beantwortung.
Gast

Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Gast »

Programm der Kandidaten Werner Müller, Willi Moritz, Sven Deeg

Ich möchte zum Thema Leistungssport (Talentförderung) etwas in den Raum stellen:

Eine gezielte Talentförderung können viele der kleinen Vereine, insbesondere aus dem ländlichen Raum, gar nicht leisten, sei es auf Grund von mangelnden Trainingsmöglichkeiten oder einer zu geringen Zahl aktiver Kinder und Jugendlicher. Für die Großvereine aus den Ballungsgebieten ist das sicher kein Problem.

Um die jungen Talente aller Vereine im HJV zu sichten und zu fördern, wäre meines Erachtens wichtig:

Eine Stärkung der Bezirke.
.
Der Aufbau von funktionierenden Bezirksstützpunkten, mit einer maximalen Fahrzeit von 20 - 30 Minuten für die Eltern, wie schon von Ervin Susnik angesprochen. Viele junge Talente gehen ansonsten verloren.

Gut ausgebildete Honorartrainer als Stützpunkttrainer, die möglichst nicht aus einem Verein des gleichen Bezirks (Unterbezirks) kommen sollten.

Mindestens einmal im Monat sollte einer der hauptamtlichen Landestrainer das Training in den Bezirksstützpunkten leiten (Sichtung, Motivation).

Gemeinsame Lehrgänge und Sichtungen, die wechselweise in den vier Bezirken stattfinden sollten.

So können auch die jungen, talentierten Mitglieder der Vereine aus dem ländlichen Raum von der Leistungssportförderung des Verbandes teilhaben.

Mich interessiert hierzu insbesondere eine Antwort von Willi als Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten Leistungssport. Sollen weiter nur die Großvereine aus dem Rhein-Main-Gebiet Leistungssportangebot des Verbandes profitieren?

Wie sich ja auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung gezeigt hat, möchte sich doch ein großer Teil der Vereine nicht mehr nur zum Kopfnicker und Zahlmeister degradiert fühlen.

Das Konzept insgesamt enthält sicher einige gute Ansätze und Ideen über die man diskutieren kann. Dennoch bin ich mit Tirant lo Blanc einer Meinung, dass die von Ervin Susnik bisher eingestellten Inhalte für den HJV zukunftsweisend sein sollten. Vielleicht ist er ja doch bereit, als Präsident zu kandidieren.
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Tirant lo Blanc
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

An die
Mitglieder des
Hessischen Judoverbandes


Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu der in der Zeitschrift "Sport in Hessen" am 15.01.2011 veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erhalten Sie anbei die zweite Einladung, die ergänzt ist um die Anträge zur Tagesordnung, die Einsprüche gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. 11. 2010 und eine Stellungnahme des am 28. 11. 2010 gewählten Notvorstandes. Weiterhin habe ich mir noch kurze Anmerkungen zu ausgewählten Punkten erlaubt.

Ich lade Sie hiermit zur

außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Hessischen Judoverbandes e.V.

am Sonntag, den 20. März 2011

in 63477 Maintal-Dörnigheim,
Ascher Straße 60, Werner-von-Siemens-Schule (Eingang Lehrerparkplatz)

Stimmvergabe von 12.00 - 12.45 Uhr
Beginn: 13 Uhr


ein. Die Versammlung beginnt um 13.00 Uhr. Einlass und Stimmvergabe erfolgen ab 12.00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass ausschließlich Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung, also ordentliche Mitglieder, Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung und Ehrenmitglieder teilnahmeberechtigt sind, § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Hessischen Judoverbandes.

Tagesordnung

TOP 1: Eröffnung der Versammlung durch den Notvorstand
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
TOP 3: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Stimmberechtigung der anwesenden Mitglieder
TOP 4: Feststellung der Stimmberechtigung von Mitgliedern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung (vorsorglich)
TOP 4a: Abstimmung über das Stimmrecht der Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen bis zum 30.03.2011 noch nicht nachgekommen und anwesend sind (eingefügt auf Antrag der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V. vom 20.01.2011, inhaltlich entsprechend auch Antrag "Erster Deutscher Judo-Club" vom 26.01.2011)
TOP 5: Beschlussfassung über die Tagesordnung (siehe hierzu Anträge der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V. vom 20.01.2011, "Erster Deutscher Judo-Club" vom 26.01.2011 wonach beantragt wurde, die TOP 9 und 10 nicht durchzuführen) Weitere Anmerkung: TOP 10 wurde bereits gestrichen.
TOP 6: Wahl einer Versammlungsleiterin/eines Versammlungsleiters
TOP 7: Wahl eines Wahlausschusses gemäß § 12 Abs. 9 der Satzung
TOP 7.1: Wahl der/des Vorsitzenden des Wahlausschusses
TOP 7.2 Wahl der ersten Beisitzerin/des ersten Beisitzers des Wahlausschusses
TOP 7.3: Wahl der zweiten Beisitzerin/des zweiten Beisitzers des Wahlausschusses
TOP 8: Wahl des Präsidiums, insbesondere des vertretungsberechtigten Vorstands
TOP 8.1: Wahl einer Präsidentin/eines Präsidenten
TOP 8.2: Wahl einer Vizepräsidentin/eines Vizepräsidenten für Leistungssport
TOP 8.3: Wahl einer Vizepräsidentin/eines Vizepräsidenten für Verwaltung
TOP 8.4: entfällt
TOP 9: Wahl des erweiterten Vorstands entfällt
TOP 9.1: entfällt
TOP 9.2: entfällt
TOP 9.3: entfällt
TOP 9.4: entfällt
TOP 9.5: entfällt
TOP 9.6: entfällt
TOP 9.7: entfällt
TOP 9.8: entfällt
TOP 9.9: entfällt
TOP 9.10: entfällt
TOP 9.11: entfällt
TOP 10: entfällt

Nach § 12 Abs. 3 der Satzung ist Gegenstand der Tagesordnung nur der Grund, der zur Einberufung geführt hat. Anträge zur vorstehenden Tagesordnung durch Mitglieder des HJV gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung, die bis spätestens sechs Wochen vor der Versammlung bei mir eingegangen sind, wurden dieser Einladung beigefügt und in den TOP ergänzt.

Ich weise darauf hin, dass Mitglieder des HJV, die zum Zeitpunkt der Versammlung ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Anmahnung nicht nachgekommen sind, auf der Versammlung kein Stimmrecht, sondern lediglich ein Teilnahmerecht haben (§ 13 Abs. 4 der Satzung), es sei denn, die Mitgliederversammlung fasst einen abweichenden Beschluss gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung, siehe unter TOP 4, TOP 4a.

Schließlich weise ich auf § 13 Abs. 7 der Satzung (Nachweis der Vertretungsbefugnis auf Anforderung) hin.

Anlagen:
I. Anträge zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20.03.2011

I.1 Anträge der "Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V." zur außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.01.2011 in Kopie.
I.2 Anträge "Erster Deutscher Judo-Club Frankfurt am Main e.V." zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20.03.2011 vom 26.01.2011 in Kopie.

II. Einsprüche gegen Protokoll d. außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010

II.1 Einspruch "Erster Deutscher Judo-Club Frankfurt am Main e.V." vom 17.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
II.2 Einspruch der "TSG Steinbach" vom 18.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
II.3 Einspruch des "Judo-Club Gießen e.V." vom 20.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
II.4 Einspruch des "Judo-Club Hünfelden e.V." vom 01.02.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.

III. Weitere Schriftstücke

III.1 Protokoll über den zweiten Teil der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 29. 11. 2010.
III.2 Stellungnahme des am 28.11.2010 von der HJV-Mitgliederversammlung gewählten Notvorstands hierzu.

IV. Anmerkungen des Notvorstands

IV.1 Wahl eines Schatzmeisters: wurde gestrichen, da der Schatzmeister nicht Bestandteil des vertretungsberechtigten Vorstands ist.

IV.2 "Wahl einer Kassenprüferin/eines Kassenprüfers" wurde gestrichen, da die bisherigen Kassenprüfer noch im Amt sind und daher keine neue Wahl erforderlich ist.

IV.3 Protokoll: Das Protokoll über den "zweiten Teil" der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde dem Notvorstand am 01.02.2011 übermittelt. Der Notvorstand geht bezüglich des darin genannten Datums (29.11.2010) von einem Schreibfehler aus.

IV.4 Zahlen: Mir wurde die Anfertigung des Jahresabschlusses für das Jahr 2010 bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zugesagt. Daher werde ich rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung einen aktueller Status des HJV vorlegen. Ein Beschluss über den Jahresabschluss oder eine Entlastung des zurück getretenen Vorstandes oder des Notvorstandes ist für diese außerordentliche Versammlung nicht vorgesehen.

IV. 5 Keine Wahl des erweiterten Vorstandes: Hierzu möchte ich anmerken, dass ich vor der Einladung zur o.a. Versammlung beim Registergericht beantragt habe, meine Befugnis auf die Wahl des erweiterten Vorstandes entsprechend zu erweitern. Dem hat das Registergericht stattgegeben. Sowohl das Mitglied Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V., als auch das Mitglied Erster Deutscher Judo-Club Frankfurt am Main e.V. haben hiergegen Bedenken geäußert, letzteres hat gegen den Beschluß Beschwerde eingelegt. Das Registergericht hat mit sodann aufgefordert, diesen Punkt aus der Tagesordnung zu streichen. Die Bedenken der Mitglieder liegen auf der Hand: Es müsse in diesem Jahr ohnehin noch eine ordentliche Mitgliederversammlung abgehalten werden, auf der über den Jahresabschluss des Verbandes befunden und den bisher Tätigen Entlastung erteilt wird. Ohne vorherige Entlastung hätten die Referenten Unklarheit über ihr Ressort.

Im Rahmen meiner kurzen Notvorstandstätigkeit habe ich mich vertieft mit den Angelegenheiten der Ressorts beschäftigen müssen. Es besteht m.E. großer Bedarf, dass die Verantwortlichkeiten hier klar definiert werden, um den Sportbetrieb zu führen. Insbesondere die Herren Grasmück, Blumenstein und Dötsch betreuen aktuell gemeinsam verschiedene Ressorts, da kein kommissarisch Verantwortlicher benannt werden konnte. Diese Herren setzen sich sehr außerordentlich ehrenamtlich ein. Daher hielte ich es für den HJV für sinnvoll, wenn die Verantwortlichkeiten des erweiterten Vorstandes hier möglichst rasch festgelegt werden, zumal der HJV einen wesentlichen Mitteleinsatz auf die Ressorts verwendet, die vom erweiterten Vorstand verantwortet werden, nicht zuletzt auch die hauptberuflichen Trainer des HJV. Daher hätte ich es favorisiert, wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen der Versammlung selbst entscheiden würde, ob der erweiterte Vorstand schon jetzt oder auf der später anzuberaumenden Mitgliederversammlung gewählt werden wird.

Nach Abwägung habe ich mich jedoch dazu entschlossen, von der Wahl des erweiterten Vorstandes Abstand zu nehmen. Ich habe den Punkt daher von der Tagesordnung gestrichen.

Wesentlich war dabei die rechtliche Überlegung, dass bei Beibehaltung der Wahl folgender Zustand eintreten kann: Der beim Registergericht eingereichten Beschwerde gegen die Wahl des erweiterten Vorstandes wird vom Registergericht nicht abgeholfen, daraufhin hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main über die Beschwerde zu entscheiden. Der Zeitpunkt, an dem das Oberlandesgericht entscheidet, ist nicht klar, man kann einen Zeitraum von einem bis drei Monaten annehmen. Daher erfolgt die Entscheidung jedenfalls nicht sicher vor der Mitgliederversammlung. Wenn nun das Oberlandesgericht der Beschwerde stattgeben würde, mittlerweile sich die Mitgliederversammlung aber für die Wahl des erweiterten Vorstands entschieden hätte, befände sich der Verband in einer inakzeptablen Situation: Dem frisch gewählten erweiterten Vorstand könnte eine Gerichtsentscheidung entgegenstehen, nach dem die Wahl nicht rechtmäßig erfolgt sei. Die hierdurch entstehenden Auswirkungen wären nicht absehbar, Klarheit wäre nicht gewonnen, dem Verband wäre nicht gedient.

Ohne die Wahl des erweiterten Vorstandes hat nun das dann neu gewählte Präsidium die Möglichkeit, bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung wiederum kommissarisch Verantwortliche einzusetzen, die den Betrieb weiterführen könnten. Dies erscheint mir im Vergleich zur möglichen Alternative sinnvoller.

IV.6 Bitte um Teilnahme: Wie Sie gerade an obigem Thema sehen, befindet sich der Verband in einer fragilen Situation. Ich bitte Sie daher, an dieser Versammlung teilzunehmen und Ihren Teil dazu beizutragen, dass Ihr Verband diese Ausnahmesituation beendet und ordnungsgemäß gewählte Vertreter ihr Wirken auf die für den Verband wichtigen Angelegenheiten richten können.

Mit freundlichen Grüßen
Hellmut Damlachi
Rechtsanwalt als
Notvorstand des Hessischen Judoverbandes e.V.



I. Anträge zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. März 2011

I.1 Anträge der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die TGS Walldorf, rechtmäßig vertreten durch den Abteilungsleiter Judo, beantragt hiermit,

1. die TOP 9 und 10 der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung zu streichen und bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht durchzuführen.

2. Einfügung eines TOP 4.a

Abstimmung über das Stimmrecht der Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen bis zum 20.3.2011 noch nicht nachgekommen sind und die anwesend sind.

Begründung:

In der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in Sport in Hessen Nr. 1 sind die TOP 9 und 10 aufgenommen worden, mit der Begründung, dass durch die Wahl des Vorstandes eine weitere Mitgliederversammlung im selben Jahr vermieden werden könnte. Der TOP 10 hat mit dem Vorstand nichts zu tun hat und ist aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts auf jeden Fall herauszunehmen.

Diese Begründung ist falsch. Der HJV muss in diesem Jahr eine weitere Mitgliederversammlung, und zwar eine ordentliche Mitgliederversammlung, trotzdem durchführen, weil der Haushaltsplan 2011 und der Haushaltsvorentwurf 2012 auf jeden Fall noch nach Aufarbeitung der letzten Vorgänge im HJV neu erstellt werden müssen. Mit der Folge, dass die Kassenprüfung erst dann vorgenommen werden kann.

Der Hauptgrund ist jedoch, dass die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder nicht durchgeführt werden kann, ist der Punkt, dass bis jetzt keine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde und keines der neu gewählten Vorstandsmitglieder somit weiß, ob es nicht eine Altschuld des vorherigen Amtsvorgängers übernimmt, mit der er nicht klarkommt und für die er evtl. mit in die Haftung kommen kann.

Aus diesem Grund ist die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder in der ordentlichen Mitgliederversammlung durchzuführen. Bis dahin ist es unschädlich, wenn die Vorstandsmitglieder kommissarisch tätig sind.

Der Punkt 4.a ist aufzunehmen, weil in der Satzung in § 13 V geregelt ist, dass Vereine, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, durch Abstimmung mit einfacher Stimmmehrheit in der Mitgliederversammlung trotzdem ein Stimmrecht erhalten können.

Mit freundlichem Gruß
Roland Förstner
Präsident der TGS Walldorf

Werner Müller
Abteilungsleiter Judo

I.2 Anträge des Ersten Deutschen Judo-Clubs Frankfurt am Main e. V.:

Antrag des 1. DJC zu TOP 3: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Stimmberechtigung der anwesenden Mitglieder (bzw. hilfsweise als Antrag zu TOP 4: Feststellung der Stimmberechtigung von Mitgliedern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung)

Die Versammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Angesichts der besonderen Situation, in der sich der Hessische Judoverband derzeit befindet, bestimmt die Mitgliederversammlung, dass sämtliche Mitglieder des HJV, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem HJV trotz Anmahnung nicht nachgekommen sind, für die gesamte Dauer der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. März 2011 entgegen § 13 Abs. 4 der Satzung uneingeschränkt über ihr Stimmrecht verfügen.

Begründung:
Der HJV befindet sich in einer noch nie dagewesenen Umbruchsituation. Es sollte in unser aller Interesse liegen, dass sämtliche HJV-Mitglieder, die auf dieser Versammlung vertreten sind, auch über ihr Stimmrecht verfügen. Nicht jeder Delegierte ist auch Vereinspräsident, so dass es durchaus vorkommen kann, dass Delegierte vor Ort überrascht feststellen müssen, dass sie über kein Stimmrecht verfügen, weil ihr Verein dem HJV gegenüber im Zahlungsrückstand ist. Wir sollten bei dieser Versammlung nicht kleinlich sein; es wäre besser, wenn kein HJV-Mitglied aus einem solchen Grund am 20. März 2011 sein Stimmrecht entzogen bekäme, damit die Vorstandsneuwahlen auf eine möglichst breite Grundlage gestellt werden. Nach § 13 Abs. 5 der Satzung ist die Mitgliederversammlung berechtigt, mit einfacher Mehrheit über eine derartige Ausnahme zu bestimmen. Für die im Jahr 2011 noch abzuhaltende ordentliche Mitgliederversammlung mag § 13 Abs. 4 dann gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Schönberger
[Präsident des 1. DJC]

1. Antrag des 1. DJC zu TOP 5: Beschlussfassung über die Tagesordnung

Die Versammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Tagesordnungspunkt 10 «Wahl einer Kassenprüferin / eines Kassenprüfers» des Einladungsschreibens entfällt.

Begründung:
Laut § 31 Abs. 2 der Satzung dürfen die Kassenprüfer dem Vorstand nicht angehören. Regelmäßig ist darüber hinaus in Vereinen gemäß BGB das Amt des Kassenprüfers kein Vorstandsamt und kann es auch nicht sein. Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2010 und ergänzendem Beschluss vom 5. Januar 2011 ist der Notvorstand des HJV, Herr Rechtsanwalt Hellmut M. Damlachi, nicht befugt, einen derartigen Tagesordungspunkt wirksam auf die Einladung der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu setzen. Der hierdurch gegebene Formfehler der Einladung könnte nur geheilt werden, wenn es sich bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung entweder um eine damit ausnahmslos einverstandene Vollversammlung aller Mitglieder handelte oder aber alle Mitglieder sich hiermit schriftlich einverstanden erklärten. Beides wird voraussichtlich nicht der Fall sein. Die veröffentlichte, in diesem Punkt formal fehlerhafte Einladung zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist daher zu korrigieren, sofern der Notvorstand diese Korrektur zwischenzeitlich nicht selbst in seinem zweiten Einladungsschreiben vorgenommen haben sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Schönberger
[Präsident des 1. DJC]

2. Antrag des 1. DJC zu TOP 5: Beschlussfassung über die Tagesordnung

Die Versammlung möge folgenden Beschluss fassen:

Tagesordnungspunkt 9 «Wahl des erweiterten Vorstands» entfällt.

Begründung:
Der ergänzende Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Januar 2011, dass auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung neben der Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands auch der Gesamtvorstand gewählt werden kann, ist unpräzise formuliert und vor allem sachlich falsch begründet. Gemäß HJV-Satzung ist es nicht zulässig, den «Gesamtvorstand» auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu wählen, da einzelne Vorstandsmitglieder des Gesamtvorstands von anderen HJV-Gremien gewählt und von der Mitgliederversammlung lediglich bestätigt werden (§ 24 Abs. 3 der Satzung). Die Bestätigung der Sportwarte für die männliche Jugend und die weibliche Jugend, die beide dem HJV-Gesamtvorstand angehören, muss auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung im Jahr 2011 erfolgen. Ebenso ist es nach § 12 Abs. 3 der Satzung ohnehin zwingend erforderlich, dass im Jahr 2011, nach Möglichkeit in der ersten Jahreshälfte, spätestens bis zum 31. Oktober, eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfindet. Diese Versammlung muss unter anderem die Berichte der ehemaligen Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer entgegennehmen, den Haushaltsvoranschlag genehmigen, gegebenenfalls die Mitglieder des früheren Vorstands entlasten, neue Kassenprüfer wählen sowie zu weiteren, von § 12 Abs. 2 der Satzung vorgegebenen Punkten gegebenenfalls Beschlüsse fassen. Durch das Vorziehen der Wahl verschiedener Positionen des erweiterten Vorstands bleiben dem HJV und seinen Mitgliedern somit in keiner Weise eine erneute Terminfindung, eine weitere Einladung und mit der zweiten Versammlung zusammenhängende ‘Mehrkosten’ erspart, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main, das diesbezüglich offensichtlich falsch informiert wurde, zur Begründung der Erweiterung seines ursprünglichen Beschlusses irrtümlich ausführte. Ein Vorziehen der Wahl hätte im Gegenteil mehrere negative Konsequenzen: Da weder eine Entlastung der zurückgetretenen Vorstandsmitglieder möglich ist noch eine Berichterstattung der Mitglieder des ehemaligen Vorstands Gegenstand der Tagesordnung ist, könnten einerseits die Mitglieder des ehemaligen Vorstands — sowohl die zurückgetretenen als auch das letztverbliebene Vorstandsmitglied Rudolf Rittiger — unter Berücksichtigung geltender demokratischer Gepflogenheiten wohl kaum für ein Vorstandsamt kandidieren und müssten sich andererseits mögliche ‘neue’ Kandidaten aus dem Kreise der Versammelten auf ein ungewisses ‘Abenteuer’ einlassen. Es wäre daher sinnvoll, so zu verfahren, wie es das Amtsgericht Frankfurt am Main in seinem ersten Beschluss dem bestellten Notvorstand auftrug: Zuerst einen neuen gesetzlichen Vorstand wählen, dem dann die Aufgabe obliegt, einen ‘Kassensturz’ zu machen, die Verhältnisse zu klären und schnellstmöglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, welche zuerst ausführlich über Zahlen und Fakten der abgelaufenen Amtsperiode zu informieren sein wird, bevor sie dann auf dieser Grundlage weitere Entscheidungen und eben auch die anstehenden Wahlentscheidungen zur Besetzung der Ämter des erweiterten Vorstands trifft. Für die Übergangszeit von wenigen Monaten kann ein neugewählter gesetzlicher Vorstand die erforderlichen Positionen problemlos kommissarisch besetzen, wie es ja auch der Notvorstand getan hat. Es wäre in der vorliegenden Lage vorschnell und falsch, überstürzt zu handeln und den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Schönberger
[Präsident des 1. DJC]



II. Einsprüche gegen das Protokoll d. außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. 11. 2010

II.1 Einspruch "Erster Deutscher Judo-Club Frankfurt am Main e.V." vom 17.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.

Sehr geehrter Herr Damlachi,
sehr geehrte Damen und Herren!

Am 4. Januar hat der von mir vertretene Erste Deutsche Judo-Club Frankfurt am Main e. V. (1. DJC) den ersten Teil des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes e. V. vom 28. 11. 2010 auf dem Postweg erhalten. Gemäß § 12 Abs. 11 der HJV-Satzung ist das ganze Versammlungsprotokoll innerhalb von drei Monaten nach der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern des HJV zu übersenden. Ich stelle zunächst fest, dass dem 1. DJC bisher der zweite Teil des Protokolls dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung noch nicht zugegangen ist. Sollte er Ihnen zwischenzeitlich vorliegen, bitte ich um umgehende, ansonsten fristgerechte Übersendung bis spätestens zum 28. Februar 2011.

Das übersandte Protokoll über den ersten Teil der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. 11. 2010 ist in wesentlichen Teilen falsch. Gemäß § 12 Abs. 11 der Satzung des HJV lege ich hiermit namens und in Vollmacht des 1. DJC Einspruch gegen dieses Protokoll ein. Der Einspruch betrifft die folgenden Punkte:

1. Protokolltext:

«Die anwesenden Vorstandsmitglieder erklären daraufhin gesamthaft den Rücktritt von ihren HJV-Vorstandsämtern in einzelnen Erklärungen:
[…]
Mit der Erklärung ihres persönlichen Rücktritts erklärt Beate Schmidt die außerordentliche Mitgliederversammlung um 12.25 Uhr für beendet.» (Seite 3).

Beantragte Änderung:

«Die anwesenden Vorstandsmitglieder - in alphabetischer Reihenfolge, nicht in Reihenfolge der ausgesprochenen Rücktritte sind dies Tonja Bröder (Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), Uwe Gehrisch (Referent für das Prüfungswesen), Martin Grasmück (Stellvertretender Sportwart Männer, Sportwart Männer U20), Markus Günterberg (Referent für das Lehrwesen), Guntram Knop (Schatzmeister), Helmut Müller (Referent für Breitensport), Beate Schmidt (Präsidentin und Versammlungsleiter), Elke Starke (Vizepräsidentin), Christoffer Stier (Sportwart für weibliche Jugend), Frederik Thau (Referent für den Schulsport) sowie Udo Wesemüller (Schriftführer) - erklären daraufhin in einzelnen Erklärungen ihre Rücktritte von ihren jeweiligen HJV-Vorstandsämtern und verlassen daraufhin gesamthaft die Versammlung.»

Begründung:

Die Versammlung wurde keineswegs um 12 Uhr 25 wirksam für beendet erklärt. Frau Schmidt war aus den Reihen der Versammelten, als sie ankündigte, so verfahren zu wollen, ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass sie nicht gleichzeitig zurücktreten und dann nach erfolgtem Rücktritt die Versammlung schließen könne. Ab dem Zeitpunkt ihres Rücktritts, den sie wirksam der ordnungsgemäß einberufenen und weiterhin tagenden Versammlung gegenüber vornahm, fungierte sie nicht mehr als Versammlungsleiterin und hatte nicht mehr die Befugnis, die Versammlung zu schließen. Sie und die übrigen Vorstandsmitglieder konnten nur zurücktreten, weil die Versammlung nach wie vor wirksam tagte und ihre einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärungen entgegennahm. Hätte Frau Schmidt die Versammlung vor ihrer Rücktrittserklärung geschlossen, so hätte es eines Empfängers zur Entgegennahme der Rücktrittserklärungen aller Vorstandsmitglieder ermangelt. In diesem Fall hätten sie selbst und die Vizepräsidentin nicht wirksam zurücktreten können.

Zudem ist die Reihenfolge der Rücktrittserklärungen der HJV-Vorstandsmitglieder falsch protokolliert. Zuerst erklärte Frau Beate Schmidt ihren Rücktritt mit sofortiger Wirkung vom Amt der Präsidentin des HJV, sodann erklärte Frau Elke Starke ihren Rücktritt vom Amt der Vizepräsidentin des HJV, danach erklärten die weiteren anwesenden Vorstandsmitglieder ihre jeweiligen Rücktritte von ihren Vorstandsämtern.

2. Beantragte Änderung zu Seite 1:

Vor «Der Einwand von Dr. Schönberger […]» möge neu der Satz eingefügt werden:

«Dieter Schiemann (JC Gießen) rügt, dass seine beiden vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist und damit fristgerecht gestellten Anträge nicht auf die Tagesordnung der Versammlung gesetzt worden seien, und fragt, weshalb so verfahren worden sei. Ihm wird seitens des Präsidiums entgegnet, dass dies nicht erforderlich gewesen sei.»

Begründung:

Im Protokoll fehlt unzulässigerweise, dass Dieter Schiemann vor der erstmaligen Feststellung der Tagesordnung die Verfahrensrüge äußerte, dass seine fristgerecht übersandten Anträge vom 14. 10. 2010 nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden seien und die Versammlungsleiterin darauf antwortete, dass dies nicht erforderlich gewesen wäre.

3.Protokolltext:

«Er begründet den Antrag damit, dass die umfangreichen Dokumente nicht mit Änderungsverweisen versehen sind und es damit zu mühsam und den Mitgliedern nicht zumutbar sei, alle beabsichtigten Änderungen in den zur Beschlussfassung vorgelegten Satzungen und Ordnungen selbst zu recherchieren.» (Seiten 1-2).

Beantragte Änderung:

Die Mitgliederversammlung möge hierzu Herrn Sven Deeg anhören und diese Passage dann entsprechend ändern.

Begründung:

Die von Herrn Sven Deeg vorgetragene Begründung seines durch Mehrheitsbeschluss auch angenommenen Antrages, die Tagesordnungspunkte 5 (neu) und 6 (neu) zu ändern, erfolgte keineswegs so, wie es in dem von Udo Wesemüller und Beate Schmidt unterzeichneten Protokoll behauptet wird. Sie wird stark verkürzt und dadurch in unzumutbarer Weise verändert wiedergegeben. Unter anderem dankte Sven Deeg dem Vorstand für seine Arbeit, brachte zum Ausdruck, dass es schade wäre, wenn das Unterfangen einer vollständigen Überarbeitung von Satzung und Ordnungen aus Gründen, die er genau benannte, möglicherweise scheitern würde, und sprach sich daher für den seines Erachtens sicheren Weg aus, zunächst das Ganze ausführlich inhaltlich zu diskutieren, gegebenenfalls zu überarbeiten und eine Abstimmung dann erst auf dem nächstfolgenden Verbandstag vorzunehmen. Ich halte es für sinnvoll, dass Sven Deeg hierzu selbst gefragt wird, wie er seinen Antrag begründete, da er seine damalige Begründung sicherlich am besten rekonstruieren kann.

4. Protokolltext:

«Das Abstimmungsergebnis wird daraufhin von Ralf Gotta in einer persönlichen Erklärung scharf kritisiert ("… Enttäuschung über die Entscheidung").»

Beantragte Änderung:

«Das Abstimmungsergebnis und das mehrheitliche Abstimmungsverhalten der anwesenden Delegierten werden von Ralph Gotta in einem längeren Redebeitrag scharf kritisiert. Ralph Gotta bringt darin u. a. zum Ausdruck, dass die Mitglieder in dieser Beziehung inkompetent seien und den Vorgaben des Präsidums auch unbedingt folgen müssten, da die Mitglieder das Präsidium ja beauftragt hätten, eine neue Satzung auszuarbeiten und vorzulegen. Er kritisiert insbesondere den Antragsteller Sven Deeg und dessen angebliche Motive. Als dieser nach dem Ende der Ausführungen von Ralph Gotta das Wort ergreift und äußert, dass er sich von Ralph Gottas Worten persönlich beleidigt fühle, entschuldigt sich Ralph Gotta sowohl bei ihm als auch vorsorglich bei allen anderen Delegierten; er habe niemanden persönlich beleidigen wollen. Sven Deeg nimmt diese Entschuldigung an.»

Begründung:

Die Formulierung «Das Abstimmungsergebnis wird daraufhin von Ralph Gotta in einer persönlichen Erklärung scharf kritisiert […]» lässt nicht erkennen, dass Ralph Gotta die anwesenden Delegierten der Mitgliedsvereine des HJV wegen ihres Abstimmungsverhaltens persönlich angriff und kritisierte sowie die Meinung äußerte, dass die Mitglieder den Vorgaben ihres Vorstandes, den sie ja schließlich gewählt hätten, auch unbedingt folgen müssten. Es fehlt des weiteren, dass Sven Deeg sich von Ralph Gotta durch den Inhalt dessen «persönlicher Erklärung» persönlich beleidigt fühlte, Herr Gotta sich daraufhin bei ihm und allen, die er möglicherweise beleidigt haben könnte, insbesondere bei Herrn Sven Deeg, öffentlich entschuldigte und Herr Deeg diese Entschuldigung annahm.

5. Beantragte Änderung zu Seite 2:

Nach dem Satz «Sollte die Versammlung den vorangegangenen Beschluss zu den beiden Tagesordnungspunkten 5 (neu) und 6 (neu) bestätigen, würden die anwesenden HJV-Vorstandsmitglieder aufgrund des massiven Vertrauensbruchs gegenüber ihrer Arbeit komplett zurücktreten.» möge folgender Satz neu eingefügt werden: «Daraufhin wurde ihr aus den Reihen der Versammelten mehrfach deutlich vernehmbar zugerufen, dass dies ein Rücktritt zur Unzeit wäre und der Vorstand jetzt nicht einfach zurücktreten könne; Frau Schmidt entgegnete, dass der Vorstand sehr wohl zurücktreten könne und dies auch tun würde, falls die versammelten Delegierten der Mitgliedsvereine ihren bereits gefassten Beschluss nicht zurücknähmen.»

Begründung:

Nach Ankündigung eines Rücktritts des gesamten HJV-Vorstandes mit entsprechenden negativen Konsequenzen für den HJV durch die Versammlungsleiterin und HJV-Präsidentin Beate Schmidt wurde ihr durch Zuruf aus den Reihen der Versammelten mehrmals entgegengehalten, dass dies ein Rücktritt zur Unzeit wäre. Eine entsprechende Erwähnung, die aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unwichtig ist, fehlt im ersten Teil des Protokolls.

6. Protokolltext:

«Anwesende: Mitglieder des Hessischen Judo-Verbandes laut beiliegender Anwesenheitsliste» (Seite 1).

Beantragte Änderung:

«Anwesende: Mitglieder des Hessischen Judo-Verbandes laut beiliegender Anwesenheitsliste sowie Jan Steiner (Landestrainer).»

Begründung:

Es waren nicht nur Mitglieder des Hessischen Judo-Verbandes laut der dem Protokoll beiliegenden Anwesenheitsliste, sondern auch mindestens eine satzungsgemäß nicht teilnahmeberechtigte Person im Versammlungssaal anwesend. So ist in der Anwesenheitsliste der Name des Landestrainers Jan Steiner vermerkt, der nicht teilnahmeberechtigt war. Dies ist zu Beginn des Protokolls unter «Anwesende» zu korrigieren.

Ich bedauere, dass das Protokoll den Sitzungsverlauf in wesentlichen Teilen falsch wiedergibt, und bitte, vorliegenden Einspruch allen HJV-Mitgliedern als Anlage zum nächsten Rundschreiben an die HJV-Mitglieder - voraussichtlich der zweiten Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. März 2011 - in Kopie beizulegen!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Schönberger
[Präsident des 1. DJC]


II.2 Einspruch der "TSG Steinbach" vom 18.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.

Sehr geehrter Herr Damlachi,

das Protokoll des 1. Teils der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes, unterzeichnet von Udo Wesemüller (Schriftführer) und Beate Schmidt (Versammlungsleiterin) ist in einzelnen und wesentlichen Punkten NICHT zutreffend.

Im Folgenden beziehe ich mich jedoch lediglich auf meine persönlichen Wortmeldungen und Anträge und bitte diese wie folgt zu korrigieren:

Seite 1, TOP "Alt 1", Letzter Absatz ff.

Zitat: ... Er begründet den Antrag damit, dass die umfangreichen Dokumente nicht mit Änderungsverweisen versehen sind und es damit zu mühsam und den Mitgliedern nicht zumutbar sei, alle beabsichtigten Änderungen in den zur Beschlussfassung vorgelegten Satzungen und Ordnungen selbst zu recherchieren ...

Diese Formulierung sollte mit der folgenden ausgetauscht werden, die im Sinn / Wortlaut meinem damaligen Vortrag entspricht:

Neu: ... Er begründet den Antrag wie folgt: Die Entwürfe der Satzung und einzelner Ordnungen erweckten auf den ersten Blick den Eindruck, dass der Mitgliederversammlung in vielen Bereichen wesentliche Rechte entzogen werden sollen. Dies sei Ihm zunächst unverständlich, da a. die Mitgliederversammlung dem Präsidium den Auftrag zum Entwurf einer Satzungsänderung im Sinne der Mitglieder erteilt hatte und b. die Autoren im Präsidium grundsätzlich ein Mandat zur Arbeit für und nicht gegen die Mitgliederversammlung haben.
Beim zweiten Lesen hätte er jedoch die Absicht vermutet, dass die Autoren dennoch die Entwürfe zum Wohle des HJV und seiner Mitglieder erstellt haben, diese Hintergründe jedoch aus den zugesandten Unterlagen nicht erkennbar sind.
Ohne eine plausible Begründung könne er und sicherlich auch andere Mitglieder dieser Satzung nicht zustimmen.
Das Regelwerk sei zudem derart verzahnt, dass man auch nach der in der Mitgliederversammlung vorgesehenen mündlichen Begründung der Autoren die Tragweite der Änderungen spontan nicht ausreichend beurteilen kann.
Daher sieht er die Gefahr einer Ablehnung dieser "Fleißarbeit".
Für die Mitglieder erleichtert und abgekürzt hätte es das Verfahren, wenn die Autoren eine Begründung und Synopse bereits mit dem Satzungsentwurf vorgelegt hätten, wie das in parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren heute üblich ist. ...

Platzierung: Dieser Antrag wurde unter dem neuen TOP "Beschlussfassung über die Tagesordnung" gestellt und ist im korrigierenden Protokoll auch dort aufzuführen.

Mein Änderungswunsch ist sicherlich etwas umfangreich ausgefallen. Dennoch lege ich Wert auf eine entsprechend ausführliche Korrektur, da diese hier wiedergegebene Wortmeldung wesentlich für die folgenden Ereignisse dieser Versammlung war.

Für den Fall, dass ein derartiger Änderungsantrag zum Protokoll nicht von dem Betroffenen persönlich, sondern lediglich über einen Mitgliedsverein gestellt werden kann, ist dieser Antrag auch vom Abteilungsleiter Judo der TSG Steinbach, Mathias Opitz, bestätigend unterzeichnet.
Sollte der Antrag dennoch nicht der erforderlichen Form entsprechen, bitte ich uns rechtzeitig zu unterrichten, um eine entsprechende Anpassung vornehmen zu können.

Sven Deeg
TSG Steinbach

f.d.R. Mathias Opitz
Abteilungsleiter TSG Steinbach


II.3 Einspruch des "Judo-Club Gießen e.V." vom 20.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.

Liebe Sportfreunde, der Judo-Club Gießen rügt hiermit das o.a. Protokoll und bittet um Ergänzung.

Seite 1 - "Sven Deeg stellt den Antrag, die beiden ..."

Sven Deeg bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit und stellt den Antrag, die beiden TOP 5 (neu) und 6 (neu) wie folgt zu ändern:

1. Der Punkt ......
2. Der Punkt ......
Er betont nochmals, dass ihm sehr wohl bewusst ist, dass solche Änderungen viel Einsatz und Zeit benötigen und begründet den Antrag ....

Seite 2 - 11. Zeile "Das Abstimmungsergebnis wird daraufhin von Ralf Gotta in einer persönlichen Erklärung scharf kritisiert"

Das Abstimmungsergebnis wird daraufhin von Ralf Gotta in einer persönlichen Erklärung scharf kritisiert. Seine Ausführungen werden von Vereinsvertretern als teilweise beleidigend und diffamierend aufgefasst. Sven Deeg verwahrt sich energisch gegen die, nach seiner Meinung, auch gegen ihn persönlich gerichteten Unterstellungen und Beleidigungen. Ralf Gotta entschuldigt sich später für seine Aussagen, "soweit sich die Vereinsvertreter durch meine Rede beleidigt fühlen sollten ..."

Seite 2 - Nach dem Absatz: "Sie zeigt in ihrer Erklärung auch die Konsequenzen auf (Handlungsunfähigkeit, Sportbetrieb ..."

Den Vorstandsmitgliedern wird von mehreren Vereinsvertretern versichert, dass kein Vertrauensbruch vorliegt. Sie bitten, die Versammlung fortzuführen und die Entwürfe zu erläutern und zu beraten. Dieter Schiemann erklärt, dass es den Vereinsvertretern und auch ihm nicht möglich war, die vielen Änderungen ohne beigefügte Begründungen und Gegenüberstellungen der alten und neuen §§ zeitgerecht durchzuarbeiten, Damit sei aus zeitlichen Gründen tatsächlich eine endgültige Beschlussfassung erst bei der nächsten Mitgliederversammlung möglich. Beate Schmidt bezweifelt, dass es bei dieser Versammlung dann zu einer Beschlussfassung kommen würde, was Dieter Schiemann als Misstrauen gegenüber den Mitgliedern auslegt.

Seite 3 - letzter Satz "Mit der Erklärung ihres persönlichen Rücktritts erklärt Beate Schmidt die außerordentliche Mitgliederversammlung um 12.25 Uhr für beendet.

Beate Schmidt erklärt ihren Rücktritt.

Begründung zu dem Einspruch:

Es ist sicher nicht unbedingt erforderlich, sämtliche Details einer Versammlung im Protokoll aufzulisten. Wenn aber in einem offenen Brief, unterschrieben von mehreren ehemaligen Vorstandsmitgliedern, die absurde Behauptung aufgestellt wird, dass "Köpfe rollen sollten", wenn ein Gesamtvorstand aus fadenscheinigen Gründen durch seinen kollektiven Gesamtrücktritt wissentlich in Kauf nimmt, dass der Verband evtl. in ein Chaos fällt und große finanzielle Belastungen auf ihn zukommen, dafür die Versammlung verantwortlich macht, weil diese mit großer Mehrheit einen Beschluss fasst, der ihm nicht gefällt, dann muss aus dem Protokoll, schon um den Verlauf für spätere Zeiten zu dokumentieren, der genaue Sitzungsverlauf hervorgehen.

Fakt ist:

1. Der Vorstand hatte den Mitgliedern des HJV insgesamt 52 Seiten Entwürfe der Satzung und Ordnungen mit 91 §§ zugestellt. Zusammen mit der bestehenden Satzung und den Ordnungen ergab dies 107 Seiten und über 220 §§, die durchzuarbeiten waren. Die Entwürfe wurden ohne Begründungen und Gegenüberstellungen der alten und neuen Paragraphen vorgelegt. Die Versammlung wollte die mit vielen Unklarheiten behafteten Entwürfe gemeinsam mit dem Vorstand in einer sinnvollen Zusammenarbeit erörtern und damit eine Alle zufriedenstellende Satzung und Ordnungen schaffen. Jedem war jedoch klar, dass, bei einer ordentlichen Bearbeitung, ein endgültiger Abschluss in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich war. Die Versammlung stimmte deshalb dem Antrag von Sven Deeg, die Entwürfe in dieser Versammlung zu erörtern und bei der nächsten Mitgliederversammlung die bereinigte Satzung und Ordnungen zu beschließen, zu.

2. Mit Schreiben vom 14. 10. 10 hatte der JC Giessen beantragt, die zu ändernden §§ einzeln zu diskutieren, den Schluss der Sitzung von vornherein festzusetzen und festzulegen, welche Ordnungen möglichst verabschiedet werden sollten. Dieser Antrag wurde zwar verschickt, stand aber nicht auf der Tagesordnung. Dabei hätte die Versammlungsleitung bei Beachtung der Anträge durchaus die Möglichkeit gehabt, unstreitige Ordnungen (z.B. Wettkampfordnung, Prüfungsordnung usw.) und angeblich wichtige Satzungsänderungen beschließen zu lassen. Es war lediglich eine entsprechende Erweiterung des Antrags von Sven Deeg erforderlich, die mit Sicherheit von dem Antragsteller und der Versammlung angenommen worden wäre.

3. Es gab weder Absprachen noch Verschwörungen, so gerne der ehemalige Vorstand die Schuld an dem entstandenen Desaster mit diesen Behauptungen Anderen zuschieben möchte. Die Mitglieder des HJV sind ganz sicher in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen.

4. Beate Schmidt hat die Versammlung nicht geschlossen. Ginge auch nicht, weil eines nach dem anderen erfolgen muss. Nachdem sie zurückgetreten war, hatte sie kein Amt mehr, um die Versammlung zu schließen. Hätte sie die Versammlung erst geschlossen, wäre niemand mehr da gewesen, dem gegenüber sie ihren Rücktritt hätte erklären können.

Mit freundlichen Grüßen
Schiemann
1. Vorsitzender


II.4 Einspruch des "Judo-Club Hünfelden e.V." vom 01.02.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Damlachi,

in Bezug nehmend auf das uns zugesandte Protokoll, leider ohne Datum (unterschrieben von Beate Schmidt und Herrn Wesemüller), sind einige wesentliche Teile des Protokolls nicht richtig, dazu noch sehr stark verkürzt dargestellt. Der Wortlaut sowie Text ist verwirrend und für Vereinsvertreter, die an dieser Mitgliederversammlung nicht teilgenommen haben in unvollständig und lässt den Tatsächlichen Hergang nicht erkennen.

Die Anträge vom Vereinsvertreter Sven Deeg wurden teilweise falsch wiedergegeben.

Unser Antrag lautet, in der nächsten Mitgliederversammlung Herrn Deeg die Möglichkeit zu geben, dies den Anwesenden nochmals zu erläutern.

Auch die Bezeichnung Herr Ralf Gotta hätte eine persönliche Ansprache an die Mitgliederversammlung (emotional) abgegeben ist nur teilweise richtig. Herr Gotta hat die Mitgliederversammlung auf das heftigste angegriffen, ja teilweise sogar beleidigt.

Begründung:
Eine sachliche Antragstellung, die mit der klaren Bestätigung einer großen Mehrheit eine Abstimmung gefunden hat, ist für jeden Demokraten zu akzeptieren und darzulegen und bedarf auf einer Mitgliederversammlung keinerlei beleidigende Kommentare.

Eine weitere Bemerkung zum Protokoll sei noch zusätzlich gestattet.
Eine Präsidentin die in der Sitzung zurücktritt kann am Schluss die Versammlung aus unserer Sicht nicht als geschlossen verkünden.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Martin
1. Vorsitzender JC Hünfelden



III. Weitere Schriftstücke

III.1 Protokoll über den zweiten Teil der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 29. 11. 2010.

12.25 Uhr: Der Vorstand des HJV ist geschlossen zurückgetreten. Dieter Schiemann wird zur Fortführung der Versammlung zum Versammlungsleiter gewählt.

Der Notvorstand wird entweder aus der Mitgliederversammlung oder aus dem alten Vorstand gewählt, die Entscheidung liegt beim Amtsgericht.

Die Versammlung ist sich einig, dass heute ein Notvorstand gewählt werden muss. Vorgeschlagen werden Werner Müller, Sven Deeg, Willi Moritz, Lothar Zerull.

Lothar Zerull lehnte eine Kandidatur ab.

Gewählt wurden:

Werner Müller (als Präsident): keine Gegenstimme, 6 Enthaltungen

Sven Deeg (als Vizepräsident): 6 Gegenstimmen, 8 Enthaltungen

Willi Moritz (als Vizepräsident): keine Gegenstimmen, 3 Enthaltungen

Alle Gewählten nehmen die Wahl an.

Zum Zeitpunkt der Wahlen sind 32 Vereine mit insgesamt 87 Stimmen anwesend.

Werner Müller erklärt, dass er dem zuständigen Amtsgericht vorschlagen wird, die gewählten Vorstandsmitglieder als Notvorstand zu bestellen. Ziel des Notvorstandes sei es, schnellstens eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der ein neuer Vorstand gewählt wird.

Um 12.45 schließt Dieter Schiemann die Versammlung.

Sabine Jost
(Protokollführerin)

Dieter Schiemann
(Versammlungsleiter)


III.2 Stellungnahme des am 28.11.2010 von der HJV-Mitgliederversammlung gewählten Notvorstands hierzu.

Gegenwärtiger Notvorstand des Hessischen Judo-Verbandes (HJV)
Stellungnahme des am 28.11.2010 von der HJV-Mitgliederversammlung gewählten Notvorstandes

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung, am 28.11.2010, traten der überwiegende Teil des erweiterten Vorstandes und das gesamte Präsidium des Hessischen Judo-Verbandes (HJV) zurück. Dies geschah trotz der seitens der Mitgliederversammlung geäußerten erheblichen Bedenken.

Um den Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, wählte die Versammlung daraufhin spontan die Unterzeichnenden zum Notvorstand, um die Voraussetzungen zu schaffen, den Sport- und Geschäftsbetrieb weiterführen zu können. Die eingeschränkten Aufgaben dieses Notvorstandes sollten daher sein:

- den laufenden Geschäftsbetrieb des HJV zunächst aufrecht zu erhalten;
- baldmöglichst zu einer Mitgliederversammlung einzuladen, um das Präsidium und die offenen Vorstandspositionen neu zu wählen.

Gemäß § 12 (12) der Satzung des HJV waren Ersatzwahlen ohne Ankündigung in der Tagesordnung unter diesen Gegebenheiten möglich. Vor diesem Hintergrund sind die Unterzeichner nach wie vor der Auffassung, dass die Entscheidung und Wahl der Mitgliederversammlung gültig war.

Dennoch konnte die von der Mitgliederversammlung übertragene Aufgabe nicht ausgeführt werden. Dies wird bedauert, hatte jedoch im Hinblick auf das Wohl des HJV folgende Gründe:

1. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, musste das ehemalige HJV-Präsidium im Registergericht ausgetragen und durch die neu gewählten Personen ersetzt werden.
Mit dem Mandat der Mitgliederversammlung wurde dieser Antrag dem Amtsgericht formgerecht durch die Unterzeichner vorgelegt.

2. Trotz des geschlossenen Rücktritts stellte jedoch bereits am Vormittag des auf die Mitgliederversammlung folgenden Tages auch das ehemalige Präsidium beim Amtsgericht den Antrag, nunmehr als "Notvorstand" eingesetzt zu werden.
Dies geschah in Kenntnis und entgegen der Entscheidung der Mitgliederversammlung und deren Wahl.

3. In den drei Folgetagen nach der Wahl der Unterzeichner erhielt das Amtsgericht diverse Schreiben von Einzelpersonen und Mitgliedsvereinen zum Verfahren der Mitgliederversammlung nach den Rücktritten der ehemaligen Vorstandsmitglieder.
Einerseits wurde hier der Vertrauensbruch zum ehemaligen Präsidium herausgestellt und einer evtl. Entscheidung des Amtsgerichts zu einem erneuten Einsetzen der gleichen Personen (nunmehr als Notvorstand) vorbeugend widersprochen.
Andererseits wurde in diesen Vorträgen die Rechtmäßigkeit der erfolgten Wahl in Frage gestellt.
Beide Seiten drohten damit, ihre Auffassung ggf. in einer Klage prüfen und entscheiden zu lassen.

Eine derartige gerichtliche Feststellung hätte den HJV für mehrere Monate in seinen Handlungen gelähmt. Dies konnte nicht im Sinne der Mitglieder sein und hätte auch nicht dem Anlass zur Entscheidung und spontanen Wahl eines Notvorstandes am 28.11. entsprochen.

4. Das Amtsgericht hatte zu diesem Zeitpunkt folgende Möglichkeiten der Eintragung eines vertretungsberechtigten Vorstandes:

a. Die drei Personen, die die Mitgliederversammlung nach dem Rücktritt des alten Vorstandes als Notvorstand gewählt hatte;
b. ein Interimsvorstand, dessen Mitglieder seitens der verbliebenen (nicht zurückgetretenen) Vorstandsmitglieder vorgeschlagen werden;
c. ein Notvorstand aus Mitgliedern des ehemaligen, zurückgetretenen Präsidiums;
d: ein neutraler (kostenpflichtiger) Notvorstand (Rechtsanwalt).

Das Gericht kündigte an, eine Entscheidung zu treffen, die die Handlungsfähigkeit des HJV schnellstmöglich wiederherstellen sollte.

5. Dem von der Mitgliederversammlung gewählten Notvorstand war bei diesen Möglichkeiten an einer harmonischen Lösung gelegen, die die konträren Äußerungen einzelner Mitglieder nach der Versammlung, aber auch das Votum der Mitgliederversammlung berücksichtigte:

Seitens der Unterzeichner (!) wurde dem Amtsgericht und dem ehemaligen Präsidium daraufhin der Vorschlag unterbreitet, auf das durch die Wahl erfolgte eigene Mandat zu verzichten (4a) und statt dessen einen Interimsvorstand einzusetzen (4b), der aus der ehemaligen Präsidentin, einem benannten Mitglied des neu gewählten Präsidiums und ggf. aus einer "neutralen" Person besteht. (Dieser Notvorstand sollte seitens des inzwischen einzigen verbliebenen, nicht zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes (Kampfrichterreferent) vorgeschlagen werden.

Die ehemalige Präsidentin lehnte eine Zusammenarbeit mit der vom gewählten Notvorstand vorgeschlagenen Person ab und ging erst nach deren Austausch auf den Vorschlag ein.

6. In Kenntnis dieser Entwicklung wurde seitens mehrerer Mitgliedsvereine dem Amtsgericht erneut und schriftlich eine Klage angekündigt, falls ein ehemaliges Präsidiumsmitglied eingesetzt werden sollte.

7. In Anbetracht dieser Klageandrohung, aber auch aufgrund dessen, dass ein einziges verbleibendes Vorstandsmitglied nicht befugt ist, einen derartigen Interimsvorstand zu benennen, sah sich der gewählte Notvorstand gezwungen, den eigenen Vorschlag (harmonische Lösung, Interimsvorstand aus beiden Parteien) (4b) zurückzuziehen, um eine schnelle Handlungsfähigkeit des HJV zu erreichen.

Das Amtsgericht berief daraufhin den Frankfurter Rechtsanwalt Damlachi als neutralen Notvorstand (4d).

Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Leihgestern, den 03.01.2011,
gez. der in der HJV-Mitgliederversammlung am 28.11.2010
gewählte Notvorstand

Willi Moritz
Werner Müller
Sven Deeg
Zuletzt geändert von Tirant lo Blanc am 19.02.2011, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von tutor! »

Kleiner Hinweis der Moderatoren:

Es handelt sich um die Einladung zur MV und um entsprechende Anträge, die zur Einladung gehören.

Was möglicherweise nachfolgende Personaldebatten, die sich aus dem Antragstexten ergeben, betrifft, gilt nach wie vor, dass wir diese hier nicht mehr geführt haben möchten. Bitte nutzt dafür die "hesseneigenen" Diskussionsmöglichkeiten.

Wir gehen davon aus, dass das Protokoll der Versammlung ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht wird.
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

tutor! hat geschrieben:Kleiner Hinweis der Moderatoren:

Es handelt sich um die Einladung zur MV und um entsprechende Anträge, die zur Einladung gehören.

Was möglicherweise nachfolgende Personaldebatten, die sich aus dem Antragstexten ergeben, betrifft, gilt nach wie vor, dass wir diese hier nicht mehr geführt haben möchten. Bitte nutzt dafür die "hesseneigenen" Diskussionsmöglichkeiten.

Wir gehen davon aus, dass das Protokoll der Versammlung ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht wird.
Selbstredend. Sobald es nach der Versammlung vorliegt, wird es in diesem Faden auch veröffentlicht werden. (Das Protokoll vom 28. 11. 2010 wurde ja auch in dem mittlerweile geschlossenen Hessen-Faden veröffentlicht.) Ich habe mich übrigens genau aus diesem Grund einer Kommentierung enthalten, sondern nur die seitens des Notvorstandes übersandten Unterlagen veröffentlicht.
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von tutor! »

---- Mod-Modus ein---
Ich habe einige Hervorhebungen im Text entfernt, in der Annahme, dass diese in den Unterlagen zur Einladung nicht ebenfalls hervorgehoben waren. Sollte dies der Fall gewesen sein, bitte ich um Übersendung von Scans der Originalunterlagen an Christian, damit wir die Hervorhebungen wieder herstellen können.

EDIT: die von mir entfernten Schriftauszeichnungen waren in der Tat so bereits in der versendeten Vorlage enthalten. Deshalb habe ich sie wieder hergestellt. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Forums (Tabellensatz funktioniert nicht in Beiträgen) hat sich Tirant lo Blanc so exakt wie möglich an die Vorlagen gehalten. Unzweifelhaft habe ich einen unbegründeten Verdacht geäußert, wofür ich mich entschuldigen möchte.
--- Mod Modus aus ---


So ganz meine persönliche Meinung: die Versammlung wird nicht gut ausgehen..... Es wird Sieger und Besiegte geben, die sich auch als Sieger und Besiegte fühlen und mutmaßlich aufführen werden. Aber eines wird es nicht geben: ein "WIR Hessen". Das gab es früher einmal....
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

"Es wird Sieger und Besiegte geben, die sich auch als Sieger und Besiegte fühlen und mutmaßlich aufführen werden. Aber eines wird es nicht geben: ein "WIR Hessen". Das gab es früher einmal...." (tutor!).
Ich halte es zwar für möglich (und wahrscheinlich), daß es nach der Mitgliederversammlung vom 20. März 2011 noch einige juristische Scharmützel geben könnte, glaube aber durchaus, daß es sehr darauf ankommt, wer gewählt werden wird und wie sich die Gewählten nach der Wahl verhalten werden. Wenn sich die Wolken verzogen haben und durchgestartet wird, könnte es durchaus sein, daß wieder eine gewisse Einheit und Harmonie im HJV hergestellt werden wird, wenn es auch unmöglich sein dürfte, es allen Vereinen in gleicher Weise recht zu machen. Nachdem nun klar ist, daß am 20. März 2011 "nur" drei Ämter - Präsident, Vizepräsident für Leistungssport und Vizepräsident für Verwaltung - zu besetzen sind, werden sich in den nächsten Wochen die meisten Kandidaten vermutlich schon vor der Versammlung offenbaren. Es kann sich aber durchaus auch noch während der Versammlung der eine oder andere Kandidat zur Wahl stellen, an den vorher niemand gedacht hat.

Wer auch immer als neuer Präsident des HJV gewählt werden wird, sollte meines Erachtens als Präsident des ganzen HJV wirken und sich eben nicht als "Sieger", wie tutor! schreibt, aufführen, der sozusagen als Anführer einer Partei über eine andere gesiegt hätte. Das brächte uns in Hessen nun wirklich nicht weiter!
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Tirant lo Blanc
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Es ist schade, daß bisher erst drei Kandidaten dieses Forum genutzt haben, um ihr Wahlprogramm für den HJV vorzustellen. Neugierig bin ich vor allem auf die Inhalte der Wahlprogramme von Fridolin Heger und Ervin Susnik (falls letzterer tatsächlich antritt, wonach es derzeit eher nicht auszusehen scheint), die ich bisher noch nicht kenne. Auch das innerhalb des HJV ja längst bekannte Wahlprogramm von Ralph Gotta sollte meines Erachtens im Judo-Forum veröffentlicht werden, damit nicht nur die Funktionäre, sondern auch die Sportler sich ein Bild davon machen können. Heute ging nachstehender Brief von Willi Moritz, Werner Müller und Sven Deeg an nicht wenige Judoka und Vereine, den ich nachstehend zitiere; ihm war das zu Beginn dieses Fadens bereits veröffentlichte Programm als pdf-Datei beigegeben.
“Liebe Judoka,
sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Abteilungsleiter,

am 20.03.2011 bewerben wir uns als Team anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes um die Positionen des geschäftsführenden Präsidiums.

Hierzu möchten wir Ihnen in der Anlage gerne eine Kurzform unseres Wahlprogramms vorstellen.
Als unsere wesentliche Ziele und Positionen für die wir bei einer eventuellen Wahl stehen, sind herauszustellen:

· Die Harmonie innerhalb des HJV ist (wieder)herzustellen und zu bewahren

· Alle Mitglieder (Vereine, Judoka) sind gleich zu behandeln und in ihren Rechten (Mitgliederversammlung) nicht zu beschneiden !

· Die Mitglieder sind stärker in die Entscheidungsprozesse einzubinden. Dazu zählt auch, möglichst vielen engagierten Mitgliedern / Judoka die Möglichkeit zu bieten, sich in den HJV einzubringen. Neue Ideen sind gefragt !

· Das Handeln des Vorstandes und Präsidiums als "Dienstleistung" für alle Mitglieder ist stets transparent darzustellen.

· Das erfolgreiche Konzept des Leistungssports soll gemeinsam mit allen interessierten Vereinen weiterentwickelt werden

· Breitensport ist die Basis aller und der Schwerpunkt der überwiegenden Mehrheit der Vereine. Breitensport muss deutlich mehr Beachtung finden, gleichzeitig mit der Weiterentwicklung eines erfolgreichen Konzeptes im Leistungssport

Wir möchten aber auch Befürchtungen mit aller Deutlichkeit entgegentreten: Selbstverständlich gilt für uns alles bisher Erfolgreiche zu bewahren und auszubauen ! Dazu zählen wir auch, dass bestehende Arbeits- und sonstige Verträge zu erfüllen sind.

Unsere Positionen werden wir den Mitgliedern gerne in der Mitgliederversammlung am 20.03.2011 in Maintal näher erläutern. Es würde uns freuen, wenn Ihr uns bei der anstehenden Wahl Euer Vertrauen schenkt.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Willi Moritz, für Leistungssport
Werner Müller, für das Amt des Präsidenten
Sven Deeg, für Breitensport und Verwaltung



p.s.
Leider stehen uns nur wenige Adressen von HJV-Mitgliedern und engagierten Judoka zur Verfügung. Sie können unser Anliegen unterstützen, wenn Sie diese Mail im Kreise Ihrer befreundeten Vereine oder an interessierte Mitglieder weiterleiten könnten.”
Zuletzt geändert von Tirant lo Blanc am 10.03.2011, 00:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Judosushie hat am 7. Januar im parallelen Faden “Hessenwahl 2011" die Namen möglicher Kandidaten für Ämter im HJV-Präsidium genannt. Offenbar war sie ziemlich gut informiert, da sich in der Tat immer mehr der von ihr genannten Kandidaten inzwischen tatsächlich zu einer Kandidatur bekannt haben:

Fridolin Heger hat einer Reihe von hessischen Judoka gegenüber klar gesagt, daß er kandidieren werde. Seit kurzem wird allerdings kolportiert, daß er es sich doch noch überlege, ob er antreten solle. Er hat seit vielen Jahren versucht, die Arbeit des HJV mit konstruktiven Vorschlägen zu verbessern, fand allerdings so gut wie nie entsprechendes Gehör bei den damaligen Vorständen.

Werner Müller, Willi Moritz und Sven Deeg treten, wie in diesem Faden eingangs erklärt, als Team an.

Ralph Gotta bewirbt sich um die HJV-Präsidentschaft - sogar mit dem offiziellen Logo des HJV auf seinem Wahlkampfprogramm, zu dessen Verwendung er wohl nicht autorisiert sein dürfte - und hat in den letzten Monaten auch seine Wunschkandidaten für die weiteren Präsidiums- und Vorstandsämter benannt.

Von Klaus-Dieter Matschke - er ist bei der HTG Bad Homburg Vizepräsident, Ralph Gotta Präsident - ist zu hören, daß er derzeit nicht an einem Präsidiumsamt interessiert sei; er soll allerdings von Ralph Gotta zu einem späteren Zeitpunkt für das Amt eines Präsidiumsmitglieds für PR und Marketing vorgesehen sein, das es indes nach der derzeit gültigen HJV-Sitzung noch nicht gibt.

Prof. Dr. Axel Schönberger hat mehreren Vereinsvertretern gegenüber erklärt, im Falle der Wahl von Ralph Gotta zum HJV-Präsidenten für die Kandidatur zu einem Präsidiumsposten zur Verfügung zu stehen. Erwartet worden war an sich eher, daß er vielleicht mit Klaus-Dieter Matschke und Ervin Susnik, zu denen er schon seit Jahren in Kontakt steht, ein Team bilden könnte.

Bettina Müller hat eine Kandidatur für ein Präsidiumsamt für die anstehenden Wahlen ausgeschlossen.

Thomas Arendt ist in der Tat von nicht wenigen hessischen Vereinsvertretern gebeten worden, für das Amt des Präsidenten oder des Schatzmeisters zu kandidieren, hat dies bisher aber aus privaten (und verständlichen) Gründen abgelehnt.

Ervin Susnik ist wegen seiner vielversprechenden und zukunftsweisenden Konzepte vor allem für den Breitensport, Judo an Schulen usw. ein gefragter Ideengeber und Vordenker; die von ihm aufgezeigten Wege könnten die Zahl der in den HJV-Vereinen trainierenden Judoka (und damit auch die Einnahmensbasis des HJV) bei konsequenter Umsetzung möglicherweise vervielfachen. Es scheint, daß er derzeit nicht sonderlich an einer Kandidatur für ein Präsidiumsamt interessiert sei, aber gegebenenfalls steht er dann ja auf der übernächsten Versammlung für ein Amt des erweiterten Vorstands zur Verfügung.

Vielleicht weiß Judosushie inzwischen noch mehr und läßt uns an ihrem Wissen teilhaben?
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Tirant lo Blanc
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Auf der Seite des Hessischen Judoverbandes e. V. (http://www.hessenjudo.de) wurden folgende vier Texte als pdf-Dateien veröffentlicht:

1. Programm der Kandidaten Ralph Gotta (für das Amt des Präsidenten) sowie Roland Denkewitz und Andreas Bartsch (für die Ämter der beiden Vizepräsidenten)

2. Programm der Kandidaten Werner Müller (für das Amt des Präsidenten) sowie Willi Moritz und Sven Deeg (für die Ämter der beiden Vizepräsidenten)

3. "Richtigstellung" der am 28. 11. 2010 zurückgetretenen Präsidiumsmitglieder Beate Schmidt, Elke Starke und Guntram Knop

4. Schreiben des Notvorstands des HJV, Herrn Rechtsanwalt Hellmut Damlachi, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. 3. 2011 (ohne Datumsangabe)

Das zweiseitige Programm der Kandidaten Gotta u. a. (ohne HJV-Logo) unterscheidet sich inhaltlich deutlich von dem bisher in Umlauf befindlichen, sechsseitigen Programm (mit HJV-Logo), das Ralph Gotta noch alleine verantwortet hatte.
Zuletzt geändert von Tirant lo Blanc am 15.03.2011, 15:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Fritz
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Fritz »

Auf Bitte des Anwaltes von Jan Steiner an Christian habe ich in Absprache mit Christian

den Beitrag von Tirant lo Blanc, in dem er einen (laut Tirant lo Blancs Aussage öffentlichen) Brief

von Jan Steiner zitierte, entfernt.

Laut Aussage des Anwaltes lag von Jan Steiner keine Genehmigung zur Veröffentlichung dieses Briefe im Internet vor.

Nachfolgende Beiträge wurden damit gegenstandslos und ich habe sie ebenfalls entfernt.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Tirant lo Blanc
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Die letzten Vorbereitungen für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Hessischen Judoverbandes am 20. März 2011 in Maintal laufen auf Hochtouren. Es wird eine Rekordzahl von Delegierten erwartet. Prof. Schönberger (1. DJC) hat erklärt, für die Versammlungsleitung HJV-Ehrenmitglied Lothar Zerull und als Vorsitzenden des Wahlausschusses Thomas Arendt (der dadurch nicht wählbar wäre) vorschlagen zu wollen. Andere Vereine würden es hingegen vorziehen, wenn die Versammlungsleitung durchgehend entweder bei Rechtsanwalt Hellmut Damlachi oder bei seinem Kollegen, Rechtsanwalt Christian Heitmann, läge, der Herrn Damlachi offenbar am 20. März vertreten wird. Gegen den Vorschlag von Prof. Schönberger wird bereits im Vorfeld eingewandt, daß der geringste Fehler bei der Versammlungsleitung eine Ungültigkeit der Wahlen zur Folge haben könnte, während man bei Volljuristen wie den Anwälten Damlachi oder Heitmann von einer juristisch fehlerfreien Versammlungsleitung ausgehen könne, gegen die spätere Feststellungsklagen kaum Erfolg haben würden. Den Vorwurf, Herrn Zerull, den viele Vereine sicherlich auch zum Versammlungsleiter zu wählen bereit wären, nur deshalb vorschlagen zu wollen, um später über eine bessere Handhabe dafür zu verfügen, die Beschlüsse der Versammlung gegebenenfalls für unwirksam erklären zu lassen, hat Prof. Schönberger entschieden zurückgewiesen.
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Reaktivator »

Wenn ich als Außenstehender, der nicht aus Hessen kommt, diese letzte Aussage lese, stelle ich mir allerdings auch die Frage, wie besagter Prof. Schönberger überhaupt erst auf die Schnapsidee kommen kann, für diese Versammlung jemand anders als den vom Gericht bestellten Notvorstand zum Versammlungsleiter vorzuschlagen. :irre

Seid doch froh, daß Ihr mit dem Anwalt eine neutrale Person habt, die sich nicht nur mit den juristischen Fallstricken des Vereinsrechts auskennt, sondern darüber hinaus auch zuvor in keinerlei Weise in die Verbandsaktivitäten eingebunden war.
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(Alte Internet-Weisheit, frei nach "Reaktivator")
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Re: Hessen: Wer kandidiert zum (BGB)Präsidium ?

Beitrag von Hofi »

Hi!
Da kann ich mich Reaktivator nur voll und ganz anschließen. Das wäre so, wie wenn man in einer regulären Versammlungvorschlagen würde, die Sitzungsleitung soll nicht das gewählte Präsidium haben, sondern ein Dritter. Da käme doch auch keiner auf die Idee.
So ein Vorschlag muss doch letztlich zu bösem Blut führen. Im Sinne der Hessen hoffe ich, Dr. Schönberger denkt nochmal gründlich über diese Idee nach.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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