An die
Mitglieder des
Hessischen Judoverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu der in der Zeitschrift "Sport in Hessen" am 15.01.2011 veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erhalten Sie anbei die zweite Einladung, die ergänzt ist um die Anträge zur Tagesordnung, die Einsprüche gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. 11. 2010 und eine Stellungnahme des am 28. 11. 2010 gewählten Notvorstandes. Weiterhin habe ich mir noch kurze Anmerkungen zu ausgewählten Punkten erlaubt.
Ich lade Sie hiermit zur
außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Hessischen Judoverbandes e.V.
am Sonntag, den 20. März 2011
in 63477 Maintal-Dörnigheim,
Ascher Straße 60, Werner-von-Siemens-Schule (Eingang Lehrerparkplatz)
Stimmvergabe von 12.00 - 12.45 Uhr
Beginn: 13 Uhr
ein. Die Versammlung beginnt um 13.00 Uhr. Einlass und Stimmvergabe erfolgen ab 12.00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass ausschließlich Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung, also ordentliche Mitglieder, Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung und Ehrenmitglieder teilnahmeberechtigt sind, § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Hessischen Judoverbandes.
Tagesordnung
TOP 1: Eröffnung der Versammlung durch den Notvorstand
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
TOP 3: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Stimmberechtigung der anwesenden Mitglieder
TOP 4: Feststellung der Stimmberechtigung von Mitgliedern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung (vorsorglich)
TOP 4a: Abstimmung über das Stimmrecht der Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen bis zum 30.03.2011 noch nicht nachgekommen und anwesend sind (eingefügt auf Antrag der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V. vom 20.01.2011, inhaltlich entsprechend auch Antrag "Erster Deutscher Judo-Club" vom 26.01.2011)
TOP 5: Beschlussfassung über die Tagesordnung (siehe hierzu Anträge der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V. vom 20.01.2011, "Erster Deutscher Judo-Club" vom 26.01.2011 wonach beantragt wurde, die TOP 9 und 10 nicht durchzuführen) Weitere Anmerkung: TOP 10 wurde bereits gestrichen.
TOP 6: Wahl einer Versammlungsleiterin/eines Versammlungsleiters
TOP 7: Wahl eines Wahlausschusses gemäß § 12 Abs. 9 der Satzung
TOP 7.1: Wahl der/des Vorsitzenden des Wahlausschusses
TOP 7.2 Wahl der ersten Beisitzerin/des ersten Beisitzers des Wahlausschusses
TOP 7.3: Wahl der zweiten Beisitzerin/des zweiten Beisitzers des Wahlausschusses
TOP 8: Wahl des Präsidiums, insbesondere des vertretungsberechtigten Vorstands
TOP 8.1: Wahl einer Präsidentin/eines Präsidenten
TOP 8.2: Wahl einer Vizepräsidentin/eines Vizepräsidenten für Leistungssport
TOP 8.3: Wahl einer Vizepräsidentin/eines Vizepräsidenten für Verwaltung
TOP 8.4: entfällt
TOP 9: Wahl des erweiterten Vorstands entfällt
TOP 9.1: entfällt
TOP 9.2: entfällt
TOP 9.3: entfällt
TOP 9.4: entfällt
TOP 9.5: entfällt
TOP 9.6: entfällt
TOP 9.7: entfällt
TOP 9.8: entfällt
TOP 9.9: entfällt
TOP 9.10: entfällt
TOP 9.11: entfällt
TOP 10: entfällt
Nach § 12 Abs. 3 der Satzung ist Gegenstand der Tagesordnung nur der Grund, der zur Einberufung geführt hat. Anträge zur vorstehenden Tagesordnung durch Mitglieder des HJV gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung, die bis spätestens sechs Wochen vor der Versammlung bei mir eingegangen sind, wurden dieser Einladung beigefügt und in den TOP ergänzt.
Ich weise darauf hin, dass Mitglieder des HJV, die zum Zeitpunkt der Versammlung ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Anmahnung nicht nachgekommen sind, auf der Versammlung kein Stimmrecht, sondern lediglich ein Teilnahmerecht haben (§ 13 Abs. 4 der Satzung), es sei denn, die Mitgliederversammlung fasst einen abweichenden Beschluss gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung, siehe unter TOP 4, TOP 4a.
Schließlich weise ich auf § 13 Abs. 7 der Satzung (Nachweis der Vertretungsbefugnis auf Anforderung) hin.
Anlagen:
I. Anträge zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20.03.2011
I.1 Anträge der "Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V." zur außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.01.2011 in Kopie.
I.2 Anträge "Erster Deutscher Judo-Club Frankfurt am Main e.V." zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20.03.2011 vom 26.01.2011 in Kopie.
II. Einsprüche gegen Protokoll d. außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010
II.1 Einspruch "Erster Deutscher Judo-Club Frankfurt am Main e.V." vom 17.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
II.2 Einspruch der "TSG Steinbach" vom 18.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
II.3 Einspruch des "Judo-Club Gießen e.V." vom 20.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
II.4 Einspruch des "Judo-Club Hünfelden e.V." vom 01.02.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
III. Weitere Schriftstücke
III.1 Protokoll über den zweiten Teil der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 29. 11. 2010.
III.2 Stellungnahme des am 28.11.2010 von der HJV-Mitgliederversammlung gewählten Notvorstands hierzu.
IV. Anmerkungen des Notvorstands
IV.1 Wahl eines Schatzmeisters: wurde gestrichen, da der Schatzmeister nicht Bestandteil des vertretungsberechtigten Vorstands ist.
IV.2 "Wahl einer Kassenprüferin/eines Kassenprüfers" wurde gestrichen, da die bisherigen Kassenprüfer noch im Amt sind und daher keine neue Wahl erforderlich ist.
IV.3 Protokoll: Das Protokoll über den "zweiten Teil" der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde dem Notvorstand am 01.02.2011 übermittelt. Der Notvorstand geht bezüglich des darin genannten Datums (29.11.2010) von einem Schreibfehler aus.
IV.4 Zahlen: Mir wurde die Anfertigung des Jahresabschlusses für das Jahr 2010 bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zugesagt. Daher werde ich rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung einen aktueller Status des HJV vorlegen. Ein Beschluss über den Jahresabschluss oder eine Entlastung des zurück getretenen Vorstandes oder des Notvorstandes ist für diese außerordentliche Versammlung nicht vorgesehen.
IV. 5 Keine Wahl des erweiterten Vorstandes: Hierzu möchte ich anmerken, dass ich vor der Einladung zur o.a. Versammlung beim Registergericht beantragt habe, meine Befugnis auf die Wahl des erweiterten Vorstandes entsprechend zu erweitern. Dem hat das Registergericht stattgegeben. Sowohl das Mitglied Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V., als auch das Mitglied Erster Deutscher Judo-Club Frankfurt am Main e.V. haben hiergegen Bedenken geäußert, letzteres hat gegen den Beschluß Beschwerde eingelegt. Das Registergericht hat mit sodann aufgefordert, diesen Punkt aus der Tagesordnung zu streichen. Die Bedenken der Mitglieder liegen auf der Hand: Es müsse in diesem Jahr ohnehin noch eine ordentliche Mitgliederversammlung abgehalten werden, auf der über den Jahresabschluss des Verbandes befunden und den bisher Tätigen Entlastung erteilt wird. Ohne vorherige Entlastung hätten die Referenten Unklarheit über ihr Ressort.
Im Rahmen meiner kurzen Notvorstandstätigkeit habe ich mich vertieft mit den Angelegenheiten der Ressorts beschäftigen müssen. Es besteht m.E. großer Bedarf, dass die Verantwortlichkeiten hier klar definiert werden, um den Sportbetrieb zu führen. Insbesondere die Herren Grasmück, Blumenstein und Dötsch betreuen aktuell gemeinsam verschiedene Ressorts, da kein kommissarisch Verantwortlicher benannt werden konnte. Diese Herren setzen sich sehr außerordentlich ehrenamtlich ein. Daher hielte ich es für den HJV für sinnvoll, wenn die Verantwortlichkeiten des erweiterten Vorstandes hier möglichst rasch festgelegt werden, zumal der HJV einen wesentlichen Mitteleinsatz auf die Ressorts verwendet, die vom erweiterten Vorstand verantwortet werden, nicht zuletzt auch die hauptberuflichen Trainer des HJV. Daher hätte ich es favorisiert, wenn die Mitgliederversammlung im Rahmen der Versammlung selbst entscheiden würde, ob der erweiterte Vorstand schon jetzt oder auf der später anzuberaumenden Mitgliederversammlung gewählt werden wird.
Nach Abwägung habe ich mich jedoch dazu entschlossen, von der Wahl des erweiterten Vorstandes Abstand zu nehmen. Ich habe den Punkt daher von der Tagesordnung gestrichen.
Wesentlich war dabei die rechtliche Überlegung, dass bei Beibehaltung der Wahl folgender Zustand eintreten kann: Der beim Registergericht eingereichten Beschwerde gegen die Wahl des erweiterten Vorstandes wird vom Registergericht nicht abgeholfen, daraufhin hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main über die Beschwerde zu entscheiden. Der Zeitpunkt, an dem das Oberlandesgericht entscheidet, ist nicht klar, man kann einen Zeitraum von einem bis drei Monaten annehmen. Daher erfolgt die Entscheidung jedenfalls nicht sicher vor der Mitgliederversammlung. Wenn nun das Oberlandesgericht der Beschwerde stattgeben würde, mittlerweile sich die Mitgliederversammlung aber für die Wahl des erweiterten Vorstands entschieden hätte, befände sich der Verband in einer inakzeptablen Situation: Dem frisch gewählten erweiterten Vorstand könnte eine Gerichtsentscheidung entgegenstehen, nach dem die Wahl nicht rechtmäßig erfolgt sei. Die hierdurch entstehenden Auswirkungen wären nicht absehbar, Klarheit wäre nicht gewonnen, dem Verband wäre nicht gedient.
Ohne die Wahl des erweiterten Vorstandes hat nun das dann neu gewählte Präsidium die Möglichkeit, bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung wiederum kommissarisch Verantwortliche einzusetzen, die den Betrieb weiterführen könnten. Dies erscheint mir im Vergleich zur möglichen Alternative sinnvoller.
IV.6 Bitte um Teilnahme: Wie Sie gerade an obigem Thema sehen, befindet sich der Verband in einer fragilen Situation. Ich bitte Sie daher, an dieser Versammlung teilzunehmen und Ihren Teil dazu beizutragen, dass Ihr Verband diese Ausnahmesituation beendet und ordnungsgemäß gewählte Vertreter ihr Wirken auf die für den Verband wichtigen Angelegenheiten richten können.
Mit freundlichen Grüßen
Hellmut Damlachi
Rechtsanwalt als
Notvorstand des Hessischen Judoverbandes e.V.
I. Anträge zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. März 2011
I.1 Anträge der Turngesellschaft Walldorf 1896 e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die TGS Walldorf, rechtmäßig vertreten durch den Abteilungsleiter Judo, beantragt hiermit,
1. die TOP 9 und 10 der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung zu streichen und bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht durchzuführen.
2. Einfügung eines TOP 4.a
Abstimmung über das Stimmrecht der Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen bis zum 20.3.2011 noch nicht nachgekommen sind und die anwesend sind.
Begründung:
In der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in Sport in Hessen Nr. 1 sind die TOP 9 und 10 aufgenommen worden, mit der Begründung, dass durch die Wahl des Vorstandes eine weitere Mitgliederversammlung im selben Jahr vermieden werden könnte. Der TOP 10 hat mit dem Vorstand nichts zu tun hat und ist aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts auf jeden Fall herauszunehmen.
Diese Begründung ist falsch. Der HJV muss in diesem Jahr eine weitere Mitgliederversammlung, und zwar eine ordentliche Mitgliederversammlung, trotzdem durchführen, weil der Haushaltsplan 2011 und der Haushaltsvorentwurf 2012 auf jeden Fall noch nach Aufarbeitung der letzten Vorgänge im HJV neu erstellt werden müssen. Mit der Folge, dass die Kassenprüfung erst dann vorgenommen werden kann.
Der Hauptgrund ist jedoch, dass die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder nicht durchgeführt werden kann, ist der Punkt, dass bis jetzt keine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde und keines der neu gewählten Vorstandsmitglieder somit weiß, ob es nicht eine Altschuld des vorherigen Amtsvorgängers übernimmt, mit der er nicht klarkommt und für die er evtl. mit in die Haftung kommen kann.
Aus diesem Grund ist die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder in der ordentlichen Mitgliederversammlung durchzuführen. Bis dahin ist es unschädlich, wenn die Vorstandsmitglieder kommissarisch tätig sind.
Der Punkt 4.a ist aufzunehmen, weil in der Satzung in § 13 V geregelt ist, dass Vereine, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, durch Abstimmung mit einfacher Stimmmehrheit in der Mitgliederversammlung trotzdem ein Stimmrecht erhalten können.
Mit freundlichem Gruß
Roland Förstner
Präsident der TGS Walldorf
Werner Müller
Abteilungsleiter Judo
I.2 Anträge des Ersten Deutschen Judo-Clubs Frankfurt am Main e. V.:
Antrag des 1. DJC zu TOP 3: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Stimmberechtigung der anwesenden Mitglieder (bzw. hilfsweise als Antrag zu TOP 4: Feststellung der Stimmberechtigung von Mitgliedern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung)
Die Versammlung möge folgenden Beschluss fassen:
Angesichts der besonderen Situation, in der sich der Hessische Judoverband derzeit befindet, bestimmt die Mitgliederversammlung, dass sämtliche Mitglieder des HJV, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem HJV trotz Anmahnung nicht nachgekommen sind, für die gesamte Dauer der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. März 2011 entgegen § 13 Abs. 4 der Satzung uneingeschränkt über ihr Stimmrecht verfügen.
Begründung:
Der HJV befindet sich in einer noch nie dagewesenen Umbruchsituation. Es sollte in unser aller Interesse liegen, dass sämtliche HJV-Mitglieder, die auf dieser Versammlung vertreten sind, auch über ihr Stimmrecht verfügen. Nicht jeder Delegierte ist auch Vereinspräsident, so dass es durchaus vorkommen kann, dass Delegierte vor Ort überrascht feststellen müssen, dass sie über kein Stimmrecht verfügen, weil ihr Verein dem HJV gegenüber im Zahlungsrückstand ist. Wir sollten bei dieser Versammlung nicht kleinlich sein; es wäre besser, wenn kein HJV-Mitglied aus einem solchen Grund am 20. März 2011 sein Stimmrecht entzogen bekäme, damit die Vorstandsneuwahlen auf eine möglichst breite Grundlage gestellt werden. Nach § 13 Abs. 5 der Satzung ist die Mitgliederversammlung berechtigt, mit einfacher Mehrheit über eine derartige Ausnahme zu bestimmen. Für die im Jahr 2011 noch abzuhaltende ordentliche Mitgliederversammlung mag § 13 Abs. 4 dann gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Schönberger
[Präsident des 1. DJC]
1. Antrag des 1. DJC zu TOP 5: Beschlussfassung über die Tagesordnung
Die Versammlung möge folgenden Beschluss fassen:
Tagesordnungspunkt 10 «Wahl einer Kassenprüferin / eines Kassenprüfers» des Einladungsschreibens entfällt.
Begründung:
Laut § 31 Abs. 2 der Satzung dürfen die Kassenprüfer dem Vorstand nicht angehören. Regelmäßig ist darüber hinaus in Vereinen gemäß BGB das Amt des Kassenprüfers kein Vorstandsamt und kann es auch nicht sein. Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2010 und ergänzendem Beschluss vom 5. Januar 2011 ist der Notvorstand des HJV, Herr Rechtsanwalt Hellmut M. Damlachi, nicht befugt, einen derartigen Tagesordungspunkt wirksam auf die Einladung der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu setzen. Der hierdurch gegebene Formfehler der Einladung könnte nur geheilt werden, wenn es sich bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung entweder um eine damit ausnahmslos einverstandene Vollversammlung aller Mitglieder handelte oder aber alle Mitglieder sich hiermit schriftlich einverstanden erklärten. Beides wird voraussichtlich nicht der Fall sein. Die veröffentlichte, in diesem Punkt formal fehlerhafte Einladung zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist daher zu korrigieren, sofern der Notvorstand diese Korrektur zwischenzeitlich nicht selbst in seinem zweiten Einladungsschreiben vorgenommen haben sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Schönberger
[Präsident des 1. DJC]
2. Antrag des 1. DJC zu TOP 5: Beschlussfassung über die Tagesordnung
Die Versammlung möge folgenden Beschluss fassen:
Tagesordnungspunkt 9 «Wahl des erweiterten Vorstands» entfällt.
Begründung:
Der ergänzende Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Januar 2011, dass auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung neben der Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands auch der Gesamtvorstand gewählt werden kann, ist unpräzise formuliert und vor allem sachlich falsch begründet. Gemäß HJV-Satzung ist es nicht zulässig, den «Gesamtvorstand» auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu wählen, da einzelne Vorstandsmitglieder des Gesamtvorstands von anderen HJV-Gremien gewählt und von der Mitgliederversammlung lediglich bestätigt werden (§ 24 Abs. 3 der Satzung). Die Bestätigung der Sportwarte für die männliche Jugend und die weibliche Jugend, die beide dem HJV-Gesamtvorstand angehören, muss auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung im Jahr 2011 erfolgen. Ebenso ist es nach § 12 Abs. 3 der Satzung ohnehin zwingend erforderlich, dass im Jahr 2011, nach Möglichkeit in der ersten Jahreshälfte, spätestens bis zum 31. Oktober, eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfindet. Diese Versammlung muss unter anderem die Berichte der ehemaligen Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer entgegennehmen, den Haushaltsvoranschlag genehmigen, gegebenenfalls die Mitglieder des früheren Vorstands entlasten, neue Kassenprüfer wählen sowie zu weiteren, von § 12 Abs. 2 der Satzung vorgegebenen Punkten gegebenenfalls Beschlüsse fassen. Durch das Vorziehen der Wahl verschiedener Positionen des erweiterten Vorstands bleiben dem HJV und seinen Mitgliedern somit in keiner Weise eine erneute Terminfindung, eine weitere Einladung und mit der zweiten Versammlung zusammenhängende ‘Mehrkosten’ erspart, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main, das diesbezüglich offensichtlich falsch informiert wurde, zur Begründung der Erweiterung seines ursprünglichen Beschlusses irrtümlich ausführte. Ein Vorziehen der Wahl hätte im Gegenteil mehrere negative Konsequenzen: Da weder eine Entlastung der zurückgetretenen Vorstandsmitglieder möglich ist noch eine Berichterstattung der Mitglieder des ehemaligen Vorstands Gegenstand der Tagesordnung ist, könnten einerseits die Mitglieder des ehemaligen Vorstands — sowohl die zurückgetretenen als auch das letztverbliebene Vorstandsmitglied Rudolf Rittiger — unter Berücksichtigung geltender demokratischer Gepflogenheiten wohl kaum für ein Vorstandsamt kandidieren und müssten sich andererseits mögliche ‘neue’ Kandidaten aus dem Kreise der Versammelten auf ein ungewisses ‘Abenteuer’ einlassen. Es wäre daher sinnvoll, so zu verfahren, wie es das Amtsgericht Frankfurt am Main in seinem ersten Beschluss dem bestellten Notvorstand auftrug: Zuerst einen neuen gesetzlichen Vorstand wählen, dem dann die Aufgabe obliegt, einen ‘Kassensturz’ zu machen, die Verhältnisse zu klären und schnellstmöglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, welche zuerst ausführlich über Zahlen und Fakten der abgelaufenen Amtsperiode zu informieren sein wird, bevor sie dann auf dieser Grundlage weitere Entscheidungen und eben auch die anstehenden Wahlentscheidungen zur Besetzung der Ämter des erweiterten Vorstands trifft. Für die Übergangszeit von wenigen Monaten kann ein neugewählter gesetzlicher Vorstand die erforderlichen Positionen problemlos kommissarisch besetzen, wie es ja auch der Notvorstand getan hat. Es wäre in der vorliegenden Lage vorschnell und falsch, überstürzt zu handeln und den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Schönberger
[Präsident des 1. DJC]
II. Einsprüche gegen das Protokoll d. außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. 11. 2010
II.1 Einspruch "Erster Deutscher Judo-Club Frankfurt am Main e.V." vom 17.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
Sehr geehrter Herr Damlachi,
sehr geehrte Damen und Herren!
Am 4. Januar hat der von mir vertretene Erste Deutsche Judo-Club Frankfurt am Main e. V. (1. DJC) den ersten Teil des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes e. V. vom 28. 11. 2010 auf dem Postweg erhalten. Gemäß § 12 Abs. 11 der HJV-Satzung ist das ganze Versammlungsprotokoll innerhalb von drei Monaten nach der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern des HJV zu übersenden. Ich stelle zunächst fest, dass dem 1. DJC bisher der zweite Teil des Protokolls dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung noch nicht zugegangen ist. Sollte er Ihnen zwischenzeitlich vorliegen, bitte ich um umgehende, ansonsten fristgerechte Übersendung bis spätestens zum 28. Februar 2011.
Das übersandte Protokoll über den ersten Teil der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. 11. 2010 ist in wesentlichen Teilen falsch. Gemäß § 12 Abs. 11 der Satzung des HJV lege ich hiermit namens und in Vollmacht des 1. DJC Einspruch gegen dieses Protokoll ein. Der Einspruch betrifft die folgenden Punkte:
1. Protokolltext:
«Die anwesenden Vorstandsmitglieder erklären daraufhin gesamthaft den Rücktritt von ihren HJV-Vorstandsämtern in einzelnen Erklärungen:
[…]
Mit der Erklärung ihres persönlichen Rücktritts erklärt Beate Schmidt die außerordentliche Mitgliederversammlung um 12.25 Uhr für beendet.» (Seite 3).
Beantragte Änderung:
«Die anwesenden Vorstandsmitglieder - in alphabetischer Reihenfolge, nicht in Reihenfolge der ausgesprochenen Rücktritte sind dies Tonja Bröder (Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), Uwe Gehrisch (Referent für das Prüfungswesen), Martin Grasmück (Stellvertretender Sportwart Männer, Sportwart Männer U20), Markus Günterberg (Referent für das Lehrwesen), Guntram Knop (Schatzmeister), Helmut Müller (Referent für Breitensport), Beate Schmidt (Präsidentin und Versammlungsleiter), Elke Starke (Vizepräsidentin), Christoffer Stier (Sportwart für weibliche Jugend), Frederik Thau (Referent für den Schulsport) sowie Udo Wesemüller (Schriftführer) - erklären daraufhin in einzelnen Erklärungen ihre Rücktritte von ihren jeweiligen HJV-Vorstandsämtern und verlassen daraufhin gesamthaft die Versammlung.»
Begründung:
Die Versammlung wurde keineswegs um 12 Uhr 25 wirksam für beendet erklärt. Frau Schmidt war aus den Reihen der Versammelten, als sie ankündigte, so verfahren zu wollen, ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass sie nicht gleichzeitig zurücktreten und dann nach erfolgtem Rücktritt die Versammlung schließen könne. Ab dem Zeitpunkt ihres Rücktritts, den sie wirksam der ordnungsgemäß einberufenen und weiterhin tagenden Versammlung gegenüber vornahm, fungierte sie nicht mehr als Versammlungsleiterin und hatte nicht mehr die Befugnis, die Versammlung zu schließen. Sie und die übrigen Vorstandsmitglieder konnten nur zurücktreten, weil die Versammlung nach wie vor wirksam tagte und ihre einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärungen entgegennahm. Hätte Frau Schmidt die Versammlung vor ihrer Rücktrittserklärung geschlossen, so hätte es eines Empfängers zur Entgegennahme der Rücktrittserklärungen aller Vorstandsmitglieder ermangelt. In diesem Fall hätten sie selbst und die Vizepräsidentin nicht wirksam zurücktreten können.
Zudem ist die Reihenfolge der Rücktrittserklärungen der HJV-Vorstandsmitglieder falsch protokolliert. Zuerst erklärte Frau Beate Schmidt ihren Rücktritt mit sofortiger Wirkung vom Amt der Präsidentin des HJV, sodann erklärte Frau Elke Starke ihren Rücktritt vom Amt der Vizepräsidentin des HJV, danach erklärten die weiteren anwesenden Vorstandsmitglieder ihre jeweiligen Rücktritte von ihren Vorstandsämtern.
2. Beantragte Änderung zu Seite 1:
Vor «Der Einwand von Dr. Schönberger […]» möge neu der Satz eingefügt werden:
«Dieter Schiemann (JC Gießen) rügt, dass seine beiden vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist und damit fristgerecht gestellten Anträge nicht auf die Tagesordnung der Versammlung gesetzt worden seien, und fragt, weshalb so verfahren worden sei. Ihm wird seitens des Präsidiums entgegnet, dass dies nicht erforderlich gewesen sei.»
Begründung:
Im Protokoll fehlt unzulässigerweise, dass Dieter Schiemann vor der erstmaligen Feststellung der Tagesordnung die Verfahrensrüge äußerte, dass seine fristgerecht übersandten Anträge vom 14. 10. 2010 nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden seien und die Versammlungsleiterin darauf antwortete, dass dies nicht erforderlich gewesen wäre.
3.Protokolltext:
«Er begründet den Antrag damit, dass die umfangreichen Dokumente nicht mit Änderungsverweisen versehen sind und es damit zu mühsam und den Mitgliedern nicht zumutbar sei, alle beabsichtigten Änderungen in den zur Beschlussfassung vorgelegten Satzungen und Ordnungen selbst zu recherchieren.» (Seiten 1-2).
Beantragte Änderung:
Die Mitgliederversammlung möge hierzu Herrn Sven Deeg anhören und diese Passage dann entsprechend ändern.
Begründung:
Die von Herrn Sven Deeg vorgetragene Begründung seines durch Mehrheitsbeschluss auch angenommenen Antrages, die Tagesordnungspunkte 5 (neu) und 6 (neu) zu ändern, erfolgte keineswegs so, wie es in dem von Udo Wesemüller und Beate Schmidt unterzeichneten Protokoll behauptet wird. Sie wird stark verkürzt und dadurch in unzumutbarer Weise verändert wiedergegeben. Unter anderem dankte Sven Deeg dem Vorstand für seine Arbeit, brachte zum Ausdruck, dass es schade wäre, wenn das Unterfangen einer vollständigen Überarbeitung von Satzung und Ordnungen aus Gründen, die er genau benannte, möglicherweise scheitern würde, und sprach sich daher für den seines Erachtens sicheren Weg aus, zunächst das Ganze ausführlich inhaltlich zu diskutieren, gegebenenfalls zu überarbeiten und eine Abstimmung dann erst auf dem nächstfolgenden Verbandstag vorzunehmen. Ich halte es für sinnvoll, dass Sven Deeg hierzu selbst gefragt wird, wie er seinen Antrag begründete, da er seine damalige Begründung sicherlich am besten rekonstruieren kann.
4. Protokolltext:
«Das Abstimmungsergebnis wird daraufhin von Ralf Gotta in einer persönlichen Erklärung scharf kritisiert ("… Enttäuschung über die Entscheidung").»
Beantragte Änderung:
«Das Abstimmungsergebnis und das mehrheitliche Abstimmungsverhalten der anwesenden Delegierten werden von Ralph Gotta in einem längeren Redebeitrag scharf kritisiert. Ralph Gotta bringt darin u. a. zum Ausdruck, dass die Mitglieder in dieser Beziehung inkompetent seien und den Vorgaben des Präsidums auch unbedingt folgen müssten, da die Mitglieder das Präsidium ja beauftragt hätten, eine neue Satzung auszuarbeiten und vorzulegen. Er kritisiert insbesondere den Antragsteller Sven Deeg und dessen angebliche Motive. Als dieser nach dem Ende der Ausführungen von Ralph Gotta das Wort ergreift und äußert, dass er sich von Ralph Gottas Worten persönlich beleidigt fühle, entschuldigt sich Ralph Gotta sowohl bei ihm als auch vorsorglich bei allen anderen Delegierten; er habe niemanden persönlich beleidigen wollen. Sven Deeg nimmt diese Entschuldigung an.»
Begründung:
Die Formulierung «Das Abstimmungsergebnis wird daraufhin von Ralph Gotta in einer persönlichen Erklärung scharf kritisiert […]» lässt nicht erkennen, dass Ralph Gotta die anwesenden Delegierten der Mitgliedsvereine des HJV wegen ihres Abstimmungsverhaltens persönlich angriff und kritisierte sowie die Meinung äußerte, dass die Mitglieder den Vorgaben ihres Vorstandes, den sie ja schließlich gewählt hätten, auch unbedingt folgen müssten. Es fehlt des weiteren, dass Sven Deeg sich von Ralph Gotta durch den Inhalt dessen «persönlicher Erklärung» persönlich beleidigt fühlte, Herr Gotta sich daraufhin bei ihm und allen, die er möglicherweise beleidigt haben könnte, insbesondere bei Herrn Sven Deeg, öffentlich entschuldigte und Herr Deeg diese Entschuldigung annahm.
5. Beantragte Änderung zu Seite 2:
Nach dem Satz «Sollte die Versammlung den vorangegangenen Beschluss zu den beiden Tagesordnungspunkten 5 (neu) und 6 (neu) bestätigen, würden die anwesenden HJV-Vorstandsmitglieder aufgrund des massiven Vertrauensbruchs gegenüber ihrer Arbeit komplett zurücktreten.» möge folgender Satz neu eingefügt werden: «Daraufhin wurde ihr aus den Reihen der Versammelten mehrfach deutlich vernehmbar zugerufen, dass dies ein Rücktritt zur Unzeit wäre und der Vorstand jetzt nicht einfach zurücktreten könne; Frau Schmidt entgegnete, dass der Vorstand sehr wohl zurücktreten könne und dies auch tun würde, falls die versammelten Delegierten der Mitgliedsvereine ihren bereits gefassten Beschluss nicht zurücknähmen.»
Begründung:
Nach Ankündigung eines Rücktritts des gesamten HJV-Vorstandes mit entsprechenden negativen Konsequenzen für den HJV durch die Versammlungsleiterin und HJV-Präsidentin Beate Schmidt wurde ihr durch Zuruf aus den Reihen der Versammelten mehrmals entgegengehalten, dass dies ein Rücktritt zur Unzeit wäre. Eine entsprechende Erwähnung, die aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unwichtig ist, fehlt im ersten Teil des Protokolls.
6. Protokolltext:
«Anwesende: Mitglieder des Hessischen Judo-Verbandes laut beiliegender Anwesenheitsliste» (Seite 1).
Beantragte Änderung:
«Anwesende: Mitglieder des Hessischen Judo-Verbandes laut beiliegender Anwesenheitsliste sowie Jan Steiner (Landestrainer).»
Begründung:
Es waren nicht nur Mitglieder des Hessischen Judo-Verbandes laut der dem Protokoll beiliegenden Anwesenheitsliste, sondern auch mindestens eine satzungsgemäß nicht teilnahmeberechtigte Person im Versammlungssaal anwesend. So ist in der Anwesenheitsliste der Name des Landestrainers Jan Steiner vermerkt, der nicht teilnahmeberechtigt war. Dies ist zu Beginn des Protokolls unter «Anwesende» zu korrigieren.
Ich bedauere, dass das Protokoll den Sitzungsverlauf in wesentlichen Teilen falsch wiedergibt, und bitte, vorliegenden Einspruch allen HJV-Mitgliedern als Anlage zum nächsten Rundschreiben an die HJV-Mitglieder - voraussichtlich der zweiten Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. März 2011 - in Kopie beizulegen!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Schönberger
[Präsident des 1. DJC]
II.2 Einspruch der "TSG Steinbach" vom 18.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
Sehr geehrter Herr Damlachi,
das Protokoll des 1. Teils der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes, unterzeichnet von Udo Wesemüller (Schriftführer) und Beate Schmidt (Versammlungsleiterin) ist in einzelnen und wesentlichen Punkten NICHT zutreffend.
Im Folgenden beziehe ich mich jedoch lediglich auf meine persönlichen Wortmeldungen und Anträge und bitte diese wie folgt zu korrigieren:
Seite 1, TOP "Alt 1", Letzter Absatz ff.
Zitat: ... Er begründet den Antrag damit, dass die umfangreichen Dokumente nicht mit Änderungsverweisen versehen sind und es damit zu mühsam und den Mitgliedern nicht zumutbar sei, alle beabsichtigten Änderungen in den zur Beschlussfassung vorgelegten Satzungen und Ordnungen selbst zu recherchieren ...
Diese Formulierung sollte mit der folgenden ausgetauscht werden, die im Sinn / Wortlaut meinem damaligen Vortrag entspricht:
Neu: ... Er begründet den Antrag wie folgt: Die Entwürfe der Satzung und einzelner Ordnungen erweckten auf den ersten Blick den Eindruck, dass der Mitgliederversammlung in vielen Bereichen wesentliche Rechte entzogen werden sollen. Dies sei Ihm zunächst unverständlich, da a. die Mitgliederversammlung dem Präsidium den Auftrag zum Entwurf einer Satzungsänderung im Sinne der Mitglieder erteilt hatte und b. die Autoren im Präsidium grundsätzlich ein Mandat zur Arbeit für und nicht gegen die Mitgliederversammlung haben.
Beim zweiten Lesen hätte er jedoch die Absicht vermutet, dass die Autoren dennoch die Entwürfe zum Wohle des HJV und seiner Mitglieder erstellt haben, diese Hintergründe jedoch aus den zugesandten Unterlagen nicht erkennbar sind.
Ohne eine plausible Begründung könne er und sicherlich auch andere Mitglieder dieser Satzung nicht zustimmen.
Das Regelwerk sei zudem derart verzahnt, dass man auch nach der in der Mitgliederversammlung vorgesehenen mündlichen Begründung der Autoren die Tragweite der Änderungen spontan nicht ausreichend beurteilen kann.
Daher sieht er die Gefahr einer Ablehnung dieser "Fleißarbeit".
Für die Mitglieder erleichtert und abgekürzt hätte es das Verfahren, wenn die Autoren eine Begründung und Synopse bereits mit dem Satzungsentwurf vorgelegt hätten, wie das in parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren heute üblich ist. ...
Platzierung: Dieser Antrag wurde unter dem neuen TOP "Beschlussfassung über die Tagesordnung" gestellt und ist im korrigierenden Protokoll auch dort aufzuführen.
Mein Änderungswunsch ist sicherlich etwas umfangreich ausgefallen. Dennoch lege ich Wert auf eine entsprechend ausführliche Korrektur, da diese hier wiedergegebene Wortmeldung wesentlich für die folgenden Ereignisse dieser Versammlung war.
Für den Fall, dass ein derartiger Änderungsantrag zum Protokoll nicht von dem Betroffenen persönlich, sondern lediglich über einen Mitgliedsverein gestellt werden kann, ist dieser Antrag auch vom Abteilungsleiter Judo der TSG Steinbach, Mathias Opitz, bestätigend unterzeichnet.
Sollte der Antrag dennoch nicht der erforderlichen Form entsprechen, bitte ich uns rechtzeitig zu unterrichten, um eine entsprechende Anpassung vornehmen zu können.
Sven Deeg
TSG Steinbach
f.d.R. Mathias Opitz
Abteilungsleiter TSG Steinbach
II.3 Einspruch des "Judo-Club Gießen e.V." vom 20.01.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
Liebe Sportfreunde, der Judo-Club Gießen rügt hiermit das o.a. Protokoll und bittet um Ergänzung.
Seite 1 - "Sven Deeg stellt den Antrag, die beiden ..."
Sven Deeg bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit und stellt den Antrag, die beiden TOP 5 (neu) und 6 (neu) wie folgt zu ändern:
1. Der Punkt ......
2. Der Punkt ......
Er betont nochmals, dass ihm sehr wohl bewusst ist, dass solche Änderungen viel Einsatz und Zeit benötigen und begründet den Antrag ....
Seite 2 - 11. Zeile "Das Abstimmungsergebnis wird daraufhin von Ralf Gotta in einer persönlichen Erklärung scharf kritisiert"
Das Abstimmungsergebnis wird daraufhin von Ralf Gotta in einer persönlichen Erklärung scharf kritisiert. Seine Ausführungen werden von Vereinsvertretern als teilweise beleidigend und diffamierend aufgefasst. Sven Deeg verwahrt sich energisch gegen die, nach seiner Meinung, auch gegen ihn persönlich gerichteten Unterstellungen und Beleidigungen. Ralf Gotta entschuldigt sich später für seine Aussagen, "soweit sich die Vereinsvertreter durch meine Rede beleidigt fühlen sollten ..."
Seite 2 - Nach dem Absatz: "Sie zeigt in ihrer Erklärung auch die Konsequenzen auf (Handlungsunfähigkeit, Sportbetrieb ..."
Den Vorstandsmitgliedern wird von mehreren Vereinsvertretern versichert, dass kein Vertrauensbruch vorliegt. Sie bitten, die Versammlung fortzuführen und die Entwürfe zu erläutern und zu beraten. Dieter Schiemann erklärt, dass es den Vereinsvertretern und auch ihm nicht möglich war, die vielen Änderungen ohne beigefügte Begründungen und Gegenüberstellungen der alten und neuen §§ zeitgerecht durchzuarbeiten, Damit sei aus zeitlichen Gründen tatsächlich eine endgültige Beschlussfassung erst bei der nächsten Mitgliederversammlung möglich. Beate Schmidt bezweifelt, dass es bei dieser Versammlung dann zu einer Beschlussfassung kommen würde, was Dieter Schiemann als Misstrauen gegenüber den Mitgliedern auslegt.
Seite 3 - letzter Satz "Mit der Erklärung ihres persönlichen Rücktritts erklärt Beate Schmidt die außerordentliche Mitgliederversammlung um 12.25 Uhr für beendet.
Beate Schmidt erklärt ihren Rücktritt.
Begründung zu dem Einspruch:
Es ist sicher nicht unbedingt erforderlich, sämtliche Details einer Versammlung im Protokoll aufzulisten. Wenn aber in einem offenen Brief, unterschrieben von mehreren ehemaligen Vorstandsmitgliedern, die absurde Behauptung aufgestellt wird, dass "Köpfe rollen sollten", wenn ein Gesamtvorstand aus fadenscheinigen Gründen durch seinen kollektiven Gesamtrücktritt wissentlich in Kauf nimmt, dass der Verband evtl. in ein Chaos fällt und große finanzielle Belastungen auf ihn zukommen, dafür die Versammlung verantwortlich macht, weil diese mit großer Mehrheit einen Beschluss fasst, der ihm nicht gefällt, dann muss aus dem Protokoll, schon um den Verlauf für spätere Zeiten zu dokumentieren, der genaue Sitzungsverlauf hervorgehen.
Fakt ist:
1. Der Vorstand hatte den Mitgliedern des HJV insgesamt 52 Seiten Entwürfe der Satzung und Ordnungen mit 91 §§ zugestellt. Zusammen mit der bestehenden Satzung und den Ordnungen ergab dies 107 Seiten und über 220 §§, die durchzuarbeiten waren. Die Entwürfe wurden ohne Begründungen und Gegenüberstellungen der alten und neuen Paragraphen vorgelegt. Die Versammlung wollte die mit vielen Unklarheiten behafteten Entwürfe gemeinsam mit dem Vorstand in einer sinnvollen Zusammenarbeit erörtern und damit eine Alle zufriedenstellende Satzung und Ordnungen schaffen. Jedem war jedoch klar, dass, bei einer ordentlichen Bearbeitung, ein endgültiger Abschluss in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich war. Die Versammlung stimmte deshalb dem Antrag von Sven Deeg, die Entwürfe in dieser Versammlung zu erörtern und bei der nächsten Mitgliederversammlung die bereinigte Satzung und Ordnungen zu beschließen, zu.
2. Mit Schreiben vom 14. 10. 10 hatte der JC Giessen beantragt, die zu ändernden §§ einzeln zu diskutieren, den Schluss der Sitzung von vornherein festzusetzen und festzulegen, welche Ordnungen möglichst verabschiedet werden sollten. Dieser Antrag wurde zwar verschickt, stand aber nicht auf der Tagesordnung. Dabei hätte die Versammlungsleitung bei Beachtung der Anträge durchaus die Möglichkeit gehabt, unstreitige Ordnungen (z.B. Wettkampfordnung, Prüfungsordnung usw.) und angeblich wichtige Satzungsänderungen beschließen zu lassen. Es war lediglich eine entsprechende Erweiterung des Antrags von Sven Deeg erforderlich, die mit Sicherheit von dem Antragsteller und der Versammlung angenommen worden wäre.
3. Es gab weder Absprachen noch Verschwörungen, so gerne der ehemalige Vorstand die Schuld an dem entstandenen Desaster mit diesen Behauptungen Anderen zuschieben möchte. Die Mitglieder des HJV sind ganz sicher in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen.
4. Beate Schmidt hat die Versammlung nicht geschlossen. Ginge auch nicht, weil eines nach dem anderen erfolgen muss. Nachdem sie zurückgetreten war, hatte sie kein Amt mehr, um die Versammlung zu schließen. Hätte sie die Versammlung erst geschlossen, wäre niemand mehr da gewesen, dem gegenüber sie ihren Rücktritt hätte erklären können.
Mit freundlichen Grüßen
Schiemann
1. Vorsitzender
II.4 Einspruch des "Judo-Club Hünfelden e.V." vom 01.02.2011 gegen das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.11.2010 in Kopie.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Damlachi,
in Bezug nehmend auf das uns zugesandte Protokoll, leider ohne Datum (unterschrieben von Beate Schmidt und Herrn Wesemüller), sind einige wesentliche Teile des Protokolls nicht richtig, dazu noch sehr stark verkürzt dargestellt. Der Wortlaut sowie Text ist verwirrend und für Vereinsvertreter, die an dieser Mitgliederversammlung nicht teilgenommen haben in unvollständig und lässt den Tatsächlichen Hergang nicht erkennen.
Die Anträge vom Vereinsvertreter Sven Deeg wurden teilweise falsch wiedergegeben.
Unser Antrag lautet, in der nächsten Mitgliederversammlung Herrn Deeg die Möglichkeit zu geben, dies den Anwesenden nochmals zu erläutern.
Auch die Bezeichnung Herr Ralf Gotta hätte eine persönliche Ansprache an die Mitgliederversammlung (emotional) abgegeben ist nur teilweise richtig. Herr Gotta hat die Mitgliederversammlung auf das heftigste angegriffen, ja teilweise sogar beleidigt.
Begründung:
Eine sachliche Antragstellung, die mit der klaren Bestätigung einer großen Mehrheit eine Abstimmung gefunden hat, ist für jeden Demokraten zu akzeptieren und darzulegen und bedarf auf einer Mitgliederversammlung keinerlei beleidigende Kommentare.
Eine weitere Bemerkung zum Protokoll sei noch zusätzlich gestattet.
Eine Präsidentin die in der Sitzung zurücktritt kann am Schluss die Versammlung aus unserer Sicht nicht als geschlossen verkünden.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Martin
1. Vorsitzender JC Hünfelden
III. Weitere Schriftstücke
III.1 Protokoll über den zweiten Teil der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 29. 11. 2010.
12.25 Uhr: Der Vorstand des HJV ist geschlossen zurückgetreten. Dieter Schiemann wird zur Fortführung der Versammlung zum Versammlungsleiter gewählt.
Der Notvorstand wird entweder aus der Mitgliederversammlung oder aus dem alten Vorstand gewählt, die Entscheidung liegt beim Amtsgericht.
Die Versammlung ist sich einig, dass heute ein Notvorstand gewählt werden muss. Vorgeschlagen werden Werner Müller, Sven Deeg, Willi Moritz, Lothar Zerull.
Lothar Zerull lehnte eine Kandidatur ab.
Gewählt wurden:
Werner Müller (als Präsident): keine Gegenstimme, 6 Enthaltungen
Sven Deeg (als Vizepräsident): 6 Gegenstimmen, 8 Enthaltungen
Willi Moritz (als Vizepräsident): keine Gegenstimmen, 3 Enthaltungen
Alle Gewählten nehmen die Wahl an.
Zum Zeitpunkt der Wahlen sind 32 Vereine mit insgesamt 87 Stimmen anwesend.
Werner Müller erklärt, dass er dem zuständigen Amtsgericht vorschlagen wird, die gewählten Vorstandsmitglieder als Notvorstand zu bestellen. Ziel des Notvorstandes sei es, schnellstens eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der ein neuer Vorstand gewählt wird.
Um 12.45 schließt Dieter Schiemann die Versammlung.
Sabine Jost
(Protokollführerin)
Dieter Schiemann
(Versammlungsleiter)
III.2 Stellungnahme des am 28.11.2010 von der HJV-Mitgliederversammlung gewählten Notvorstands hierzu.
Gegenwärtiger Notvorstand des Hessischen Judo-Verbandes (HJV)
Stellungnahme des am 28.11.2010 von der HJV-Mitgliederversammlung gewählten Notvorstandes
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung, am 28.11.2010, traten der überwiegende Teil des erweiterten Vorstandes und das gesamte Präsidium des Hessischen Judo-Verbandes (HJV) zurück. Dies geschah trotz der seitens der Mitgliederversammlung geäußerten erheblichen Bedenken.
Um den Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, wählte die Versammlung daraufhin spontan die Unterzeichnenden zum Notvorstand, um die Voraussetzungen zu schaffen, den Sport- und Geschäftsbetrieb weiterführen zu können. Die eingeschränkten Aufgaben dieses Notvorstandes sollten daher sein:
- den laufenden Geschäftsbetrieb des HJV zunächst aufrecht zu erhalten;
- baldmöglichst zu einer Mitgliederversammlung einzuladen, um das Präsidium und die offenen Vorstandspositionen neu zu wählen.
Gemäß § 12 (12) der Satzung des HJV waren Ersatzwahlen ohne Ankündigung in der Tagesordnung unter diesen Gegebenheiten möglich. Vor diesem Hintergrund sind die Unterzeichner nach wie vor der Auffassung, dass die Entscheidung und Wahl der Mitgliederversammlung gültig war.
Dennoch konnte die von der Mitgliederversammlung übertragene Aufgabe nicht ausgeführt werden. Dies wird bedauert, hatte jedoch im Hinblick auf das Wohl des HJV folgende Gründe:
1. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, musste das ehemalige HJV-Präsidium im Registergericht ausgetragen und durch die neu gewählten Personen ersetzt werden.
Mit dem Mandat der Mitgliederversammlung wurde dieser Antrag dem Amtsgericht formgerecht durch die Unterzeichner vorgelegt.
2. Trotz des geschlossenen Rücktritts stellte jedoch bereits am Vormittag des auf die Mitgliederversammlung folgenden Tages auch das ehemalige Präsidium beim Amtsgericht den Antrag, nunmehr als "Notvorstand" eingesetzt zu werden.
Dies geschah in Kenntnis und entgegen der Entscheidung der Mitgliederversammlung und deren Wahl.
3. In den drei Folgetagen nach der Wahl der Unterzeichner erhielt das Amtsgericht diverse Schreiben von Einzelpersonen und Mitgliedsvereinen zum Verfahren der Mitgliederversammlung nach den Rücktritten der ehemaligen Vorstandsmitglieder.
Einerseits wurde hier der Vertrauensbruch zum ehemaligen Präsidium herausgestellt und einer evtl. Entscheidung des Amtsgerichts zu einem erneuten Einsetzen der gleichen Personen (nunmehr als Notvorstand) vorbeugend widersprochen.
Andererseits wurde in diesen Vorträgen die Rechtmäßigkeit der erfolgten Wahl in Frage gestellt.
Beide Seiten drohten damit, ihre Auffassung ggf. in einer Klage prüfen und entscheiden zu lassen.
Eine derartige gerichtliche Feststellung hätte den HJV für mehrere Monate in seinen Handlungen gelähmt. Dies konnte nicht im Sinne der Mitglieder sein und hätte auch nicht dem Anlass zur Entscheidung und spontanen Wahl eines Notvorstandes am 28.11. entsprochen.
4. Das Amtsgericht hatte zu diesem Zeitpunkt folgende Möglichkeiten der Eintragung eines vertretungsberechtigten Vorstandes:
a. Die drei Personen, die die Mitgliederversammlung nach dem Rücktritt des alten Vorstandes als Notvorstand gewählt hatte;
b. ein Interimsvorstand, dessen Mitglieder seitens der verbliebenen (nicht zurückgetretenen) Vorstandsmitglieder vorgeschlagen werden;
c. ein Notvorstand aus Mitgliedern des ehemaligen, zurückgetretenen Präsidiums;
d: ein neutraler (kostenpflichtiger) Notvorstand (Rechtsanwalt).
Das Gericht kündigte an, eine Entscheidung zu treffen, die die Handlungsfähigkeit des HJV schnellstmöglich wiederherstellen sollte.
5. Dem von der Mitgliederversammlung gewählten Notvorstand war bei diesen Möglichkeiten an einer harmonischen Lösung gelegen, die die konträren Äußerungen einzelner Mitglieder nach der Versammlung, aber auch das Votum der Mitgliederversammlung berücksichtigte:
Seitens der Unterzeichner (!) wurde dem Amtsgericht und dem ehemaligen Präsidium daraufhin der Vorschlag unterbreitet, auf das durch die Wahl erfolgte eigene Mandat zu verzichten (4a) und statt dessen einen Interimsvorstand einzusetzen (4b), der aus der ehemaligen Präsidentin, einem benannten Mitglied des neu gewählten Präsidiums und ggf. aus einer "neutralen" Person besteht. (Dieser Notvorstand sollte seitens des inzwischen einzigen verbliebenen, nicht zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes (Kampfrichterreferent) vorgeschlagen werden.
Die ehemalige Präsidentin lehnte eine Zusammenarbeit mit der vom gewählten Notvorstand vorgeschlagenen Person ab und ging erst nach deren Austausch auf den Vorschlag ein.
6. In Kenntnis dieser Entwicklung wurde seitens mehrerer Mitgliedsvereine dem Amtsgericht erneut und schriftlich eine Klage angekündigt, falls ein ehemaliges Präsidiumsmitglied eingesetzt werden sollte.
7. In Anbetracht dieser Klageandrohung, aber auch aufgrund dessen, dass ein einziges verbleibendes Vorstandsmitglied nicht befugt ist, einen derartigen Interimsvorstand zu benennen, sah sich der gewählte Notvorstand gezwungen, den eigenen Vorschlag (harmonische Lösung, Interimsvorstand aus beiden Parteien) (4b) zurückzuziehen, um eine schnelle Handlungsfähigkeit des HJV zu erreichen.
Das Amtsgericht berief daraufhin den Frankfurter Rechtsanwalt Damlachi als neutralen Notvorstand (4d).
Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Leihgestern, den 03.01.2011,
gez. der in der HJV-Mitgliederversammlung am 28.11.2010
gewählte Notvorstand
Willi Moritz
Werner Müller
Sven Deeg