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(Entschuldigung, aber ich muss einfach immer das letzte Wort haben, ist familiär bedingt...)
MfG
Stephan
http://nwdk.de/j15/index.php?option=com ... en&catid=1Anerkennung von DDK-Dan-Graden
Aufgrund zahlreicher Anfragen haben die Präsidien von NWJV und NWDK beschlossen, vom Deutschen Dan-Kollegium (DDK) vergebene Dan-Grade unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen.
Diese Maßnahme soll allen Sportlern die Gelegenheit geben, einen Weg in den organisierten Sport zu finden und dabei ihre Graduierungen nach Möglichkeit zu behalten.
1. Der Antragsteller muss den Nachweis führen, dass er Mitglied in einem dem NWJV angeschlossenen Verein ist.
2. Der Dan-Grad muss durch eine praktische Prüfung erworben sein.
3. Die Vorbereitungszeit zur vorausgegangenen Prüfung muss der der DJB/NWDK-Prüfungsordnung entsprechen.
4. Zur Antragstellung ist der NWDK-Vordruck zu benutzen.
5. Der Antragsteller muss dem NWDK beitreten.
6. Die Vorbereitungszeit zur nächsten Prüfung oder Verleihung beginnt mit dem Datum der Anerkennung.
7. Der Antrag wird beim Ehrenrat des NWDK/NWJV eingereicht. Dieser prüft den Antrag und entscheidet über die Anerkennung. Ein Anspruch auf Anerkennung ist nicht gegeben.
8. Die Anerkennungsgebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung des NWDK.
9. Graduierungen, die nach Inkrafttreten dieser Regelung beim DDK erworben werden, können nicht anerkannt werden.
Diese Regelung tritt zum 1.1.2011 in Kraft.
Präsidium NWJV / Präsidium NWDK
Zuständig für Anerkennungen sind die Länder. Die Regelung in NRW dürfte aber zumindest die persönliche Zustimmung des DJB-Präsidenten Peter Frese gefunden haben, der ja ebenfalls NWJV-Präsident ist und es sich um ein gemeinsames Vorgehen von NWJV und NWDK handelt. Wie die anderen Länder verfahren, ist allerdings deren Sache.Kumamoto hat geschrieben:Ich würde mir eine bundeseinheitliche Regelung wünschen, finde aber den Vorstoss super.
Im Klartext bedeutet dies, dass ich im extremsten Fall auch ein Kind, welches in einer Privatschule "irgendein" Prüfungsprogramm durchgemacht hat, den Gürtel bestätigen kann. Ich kann mir insofern selber ein Bild vom Kenntnisstand machen oder sogar einen erfahrenen Prüfer aus dem neuen Verein befragen. Sollten Zweifel am Können bestehen, kann das Kind bei einer der nächsten Prüfungen das Programm für den aktuellen Gürtel vorführen, um diesen bestätigt zu bekommen. Im Ausnahmefall, wenn die Leistungen nicht ausreichend sind, kann man mit dem Kyu-Grad weiter zurückgehen auf einen Kyu-Grad, welcher dem Können entspricht. Ich empfehle aber immer, die Kinder mit dem Gurt beim Training mitmachen zu lassen, "Versäumtes" , bzw. die bisherigen Grade durchzuarbeiten und danach erst prüfen zu lassen. Dauert evtl. ein paar Monate länger, aber das Kind wird nicht durch eine Degradierung bestraft.2.7. Vergabe durch Anerkennung
Hat ein Judoka von verbandsfremder Seite einen Kyu-Grad erworben, so ist dessen Anerkennung durch den Landesverband möglich, wenn der Judoka zwischenzeitlich Mitglied eines dem Landesverband angeschlossenen Vereines wurde. Gleiches gilt für die Anerkennung eines Dan-Grades (bis einschließlich 5. Dan). Einzelheiten regeln die Landesverbände.
Graduierungen ausländischer Judoka aus einem offiziellen Verband/Verein der EJU/ IJF können bis zum 5. Dan von den DJB-Landesverbänden anerkannt werden.
DJB-Judoka, die im Ausland an einer Dan-Prüfung teilnehmen wollen, müssen mindestens sechs Monate vorher in dem Land gelebt und die normalen DJB-Prüfungsvoraussetzungen erfüllt haben, um den Dan-Grad von den Landesverbänden anerkannt zu bekommen.
NWJV/NWDK Ausführungsbestimmungen:
Kann ein Antragsteller keinerlei Unterlagen über verbandsfremde Prüfungen vorweisen, so muss eine Überprüfung gemäß den Richtlinien der gültigen DJB-Prüfungsordnung durchgeführt werden.
Kyu-Bereich
Die Anerkennung ist auf Antrag möglich und von dem zuständigen KDV durchzuführen. Die Überprüfung ist auf Antrag möglich; sie ist von dem zuständigen KDV oder von seinem dazu Beauftragten durchzuführen.
Und bei Dangraden ist so eine "Überprüfung" nicht notwendig ?judoka50 hat geschrieben:Im Ausnahmefall, wenn die Leistungen nicht ausreichend sind, kann man mit dem Kyu-Grad weiter zurückgehen auf einen Kyu-Grad, welcher dem Können entspricht. Ich empfehle aber immer, die Kinder mit dem Gurt beim Training mitmachen zu lassen, "Versäumtes", bzw. die bisherigen Grade durchzu rbeiten und danach erst prüfen zu lassen.
Aber auch im ersten Post war schon zu lesen, dass es bei der Anerkennung von Dan-Graden aus einem offiziellen Verband keinerlei Probleme gibt, wenn der schriftliche Nachweis hier vorliegt.Die Anerkennung ist auf einem NWDK-Vordruck zu beantragen und nur in Verbindung mit dem Beitritt in das NWDK möglich. Bei einem im Ausland erworbenen Dan-Grad ist für die Anerkennung Bedingung, dass sich der Graduierte nachweislich mindestens 6 Monate in diesem Land aufgehalten hat und keine Gelegenheit hatte, an einer Prüfung des NWJV/NWDK teilzunehmen. Die abgelegte Prüfung muss nachgewiesen werden. Über die Anerkennung entscheidet das Präsidium des NWDK, das auch eine Überprüfung veranlassen oder selbst vornehmen kann.