Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

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tutor!
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Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Beitrag von tutor! »

Das Recht jedes Einzelnen, "seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Artikel 5, Abs. 1, Grundgesetz) ist eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Meinungsfreiheit findet jedoch "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." (Artikel 5, Abs 2 GG). Dies wiederum folgt aus Artikel 1 GG ("Die Würde des Menschen ist unantastbar").

Das Strafgesetzbuch kennt nun drei wesentliche Fälle, in denen die Meinungsfreiheit "ihre Grenzen findet": Ich möchte jetzt hier gar nicht den Versuch unternehmen, die Unterschiede zu erklären. Fragen hierzu kann Hofi ohnehin besser beantworten. Außerdem hilft die Suchmaschine der Wahl.

Foren wie dieses hier sind u.a. eine Plattform für Meinungsäußerungen. Außerdem erstatten hier einige User Berichte über Ereignisse wie Seminare, Lehrgänge oder Meisterschaften. Desweiteren wird auf aktuelle Geschehnisse und Entwicklung aufmerksam gemacht. Kurz: verschiedene Entwicklungen im Feld des Judo werden hier mal mehr, mal weniger kritisch begleitet.

Selbstverständlich kommt es immer wieder vor, dass auf Ereignisse eingegangen wird, die mit führenden Persönlichkeiten des Judo - ich drücke es bewusst neutral aus - verbunden sind. Derartige Ereignisse können Verbandsaktivitäten sein, in denen diese Persönlichkeiten maßgeblich z.B. durch ihr Amt beteiligt sind, es können aber auch Ereignisse sein, die unmittelbar auf diese Personen bezogen sind, wie z.B. die Verleihung eines Dan-Grades oder die Veröffentlichung eines Artikels u.a.m.

Die Gesetzeslage zieht nur theoretisch ein klare Grenze zwischen erlaubter Meinungsäußerung und nicht erlaubter Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Letztlich muss in Zweifelsfall immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden - und zwar von einem Richter.

Nun gibt es Menschen, die sich selbst in der Öffentlichkeit präsentieren oder die sich durch ihre Verbände/Organisationen öffentlich präsentieren lassen. So würdigen z.B. regelmäßig Verbände die Verdienste Ihrer Funktionsträger und stellen deren Leistungen dar. Dasselbe gilt für Vereine, aber auch für kommerzielle (Judo-)Schulen, die ein nachvollziehbares Interesse an öffentlicher Darstellung haben.

Menschen, die sich in die Öffentlichkeit begeben, möchten nun, dass sich andere eine Meinung über denjenigen bilden, der die Öffentlichkeit sucht. Welchen anderen Sinn sollte der Schritt in die Öffentlichkeit denn haben?

Nun gibt es aber kein Recht darauf, wie die Meinung anderer über einen selbst auszusehen hat. im Gegenteil: wer Meinungs- und Informationsfreiheit ernst nimmt, muss es als das Recht eines jeden anderen betrachten, eine anderer Meinung zu haben als man selbst - auch die eigene Person betreffend.

Die Frage ist also keine "inhaltliche", sondern lediglich eine Frage, in welcher Form eine Meinungsäußerung vorgetragen werden darf und in welcher nicht, damit sie eben nicht §1 GG verletzt.

Davon vollkommen unberührt sind natürlich Behauptungen über Tatsachen. Wer Behauptungen über andere anstellt, die geeignet sind, jemanden verächtlich zu machen, der muss diese auch belegen können. Nicht immer lässt sich eine Tatsachenbehauptung eindeutig von einer Meinungsäußerung unterscheiden. Insofern kann ich jedem nur den Rat geben, im Zweifelsfall deutlich zu machen, dass man gerade eine Meinung äußert.

Die Rolle von Moderatoren im Forum

Die rechtlichen Konsequenzen hat stets der Verfasser eines Beitrags zu tragen, wenn dieser "über die Stränge" geschlagen hat. Insofern kann man sich als Moderator in gewisser Weise relativ entspannt zurücklehnen. Man hat im Normalfall nicht zu befürchten, wegen Unterlassung eine Mitschuld aufgebrummt zu bekommen.

Jedoch kommt es durchaus vor, dass sich Personen oder Verbände, die hier Gegenstand von Diskussionen geworden sind, über Rechtsorgane an Christian, unseren Forenbetreiber, wenden und rechtliche Schritte gegen das Forum oder gegen einzelne User einleiten wollen. Die Aufgabe der Moderatoren ist in einem solchen Fall natürlich dafür Sorge zu tragen, dass das Forum selbst nicht wegen Untätigkeit der Verantwortlichen zu schaden kommen kann.

Mitunter kommt es vor, dass sich einzelne User in etwas hineinsteigern und die Grenzen des Akzeptablen langsam aber sicher überschreiten. Die Moderatoren müssen in diesen Fällen dafür sorgen, dass es "moderater" zu geht.

Aufgrund aktueller Entwicklungen scheint es ratsam, dass Christian, Fritz und ich künftig etwas früher eingreifen. Ich bin gerade eben auf Entwicklungen in einem anderen Forum aufmerksam geworden, in dem eine Debatte über einen aktuellen Vorgang offensichtlich so aus dem Ruder gelaufen ist, dass rechtliche Schritte gegen User eingeleitet worden sind. Dies wollen und müssen wir unseren Usern "ersparen", ohne zu bevormunden.

In erster Line jedoch muss es darum gehen, dass dieses Forum den Ruf einer seriösen Austauschplattform hat. Hierzu gehört Klarheit in der Sache - welche Position auch immer vertreten wird - und ein untadeliger Umgangsstil untereinander und mit Außenstehenden.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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derLichtschalter
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Re: Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Beitrag von derLichtschalter »

:eusa_clap


Wir bräuchten einen Smiley, der einen sich verbeugenden Judoka zeigt, oder?
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