Das Problem (genauer: die Probleme)
Im Bereich der Doping-Bekämpfung müssen die Maßnahmen, die der DJB bei Verstößen ergreift, auch gerichtsfest sein. Das versteht sich eigentlich von selbst, aber es hat noch eine zusätzliche Brisanz, weil dem DJB bei mangelhafter Dopingbekämpfung die Streichung/Rückforderung von Zuschüssen drohen kann. Uwe23 hat es bereits beschrieben. Wir können davon ausgehen, dass bei Dopingvergehen die juristischen Anstrengungen Betroffener um an einer Konsequenz vorbei zu kommen enorm sein werden, so dass die rechtliche Absicherung absolut wasserdicht sein muss.
Der Weg zu dieser Absicherung für den Verband führt fast unweigerlich zu einer verbindlichen expliziten Erklärung der Sportler, dass sie sich den Anti-Doping-Bestimmungen unterwerfen. Jede andere Form wäre rechtlich schwächer...
Im Bereich Datenschutz besteht das Problem, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn ein Einverständnis der Betroffenen vorliegt. Besonders sensibel sind hier die Veröffentlichung von Meldelisten, Wettkampflisten, Ergebnissen und Fotos. Liegt kein Einverständnis vor, muss geprüft werden, ob das Interesse der Öffentlichkeit an Information oder das Recht des Einzelnen auf Informationelle Selbstbestimmung höher zu bewerten ist. Das kann schwierig sein, vor allem, weil es dabei auf die besondern Umstände des Einzelfalls ankommt.
Nun tauchen zwei Fragen auf:
- wie geben die Sportler die Erklärungen ab?
- wie führt der DJB im Streitfall einen Nachweis?
Was aber in einem Streitfall. Ich hatte den Gedanken, die Erklärung (zum Datenschutz) in den Judopass aufzunehmen. Das würde aber leider nicht gehen, denn der Judopass ist Eigentum des Sportlers - und sollte der DJB oder ein LV nachweisen müssen, dass eine Erklärung zum Datenschutz oder zur Anerkennung der Anti-Doping-Richtlinien erteilt worden ist, hat er keinen Zugriff auf den Judopass, sondern kann sich nur auf Unterlagen stützen, die auch tatsächlich beim Verband vorliegen.
Zur Finanzierung wurde mir versichert, dass lediglich die entstehenden Verwaltungskosten umgelegt werden sollen. Da ich meinen Gesprächspartner seit sehr, sehr langer Zeit kenne, halte ich das für ausgesprochen glaubwürdig.
Auf meinen Einwand, warum dies nicht aus den Jahressichtmarken finanziert wird (die dafür leicht erhöht werden müssten), kam das Argument, dass man mit diese Kosten keine Nicht-Wettkämpfer belasten möchte. Das Argument ist auch nicht wirklich zu widerlegen....
Was bleibt? Das Datenschutzproblem für die jüngeren Altersklassen als die U17 muss auch noch irgendwie gelöst werden. Darauf hatte ich aber oben schon hingewiesen.