Hallo Tutor, verstehe ich das richtig?
In der Satzung des LSB ist festgelegt - und damit für alle Mitgliedsvereine des LSB bindend, dass (ausschließlich) den jeweiligen Landesfachverbänden die sportartspezifische Betreuung obliegt und dass deren Satzung und Ordnungen für alle Mitglieder des LSB gelten.
Ebenso wie dies aus Hamburg:
"Die Sportvereine sind verpflichtet, in den Landesfachverbänden des Hamburger Sportbundes Mitglied zu sein, deren Sportarten sie betreiben."
Nun mal gaaanz langsam, ja?
Angenommen, ein Mehrsparten-Verein hat eine Judoabteilung, die NICHT in einem "Landesfachverband" (=der lokale Ableger des DJB) organisiert ist.
Ob diese Judoabteilung nun im DDK, in der IBF oder in überhaupt keinem "Dach- und Fachverband" organisiert ist, sei dahingestellt, da es offenbar keine Rolle spielt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, verstößt der fiktive Mehrsparten-Verein in jedem Fall gegen die Satzung der entsprechenden LSB, wenn seine Judoabteilung NICHT Mitglied im "Fachverband" (=Landesverband des DJB) ist.
Und somit kann man dem entsprechenden Verein den Geldhahn komplett abdrehen, auch und vor allem (zur Strafe, ja?) für seine anderen Sparten, die brav in ihren "Fachverbänden" organisiert sind.
Recht so, wo kämen wir denn sonst auch hin!
Wieso drängt sich mir in diesem Zusammenhang der Begriff "Zwangsmitgliedschaft" im Verein mit wesentlich weniger freundlichen Begriffen wie "Erpressung" auf ...?
Nun kann man ja argumentieren, daß die Hamburger Satzung nicht überall gilt ...
Tja, dann wollen wir doch hoffen, daß dieses Versäumnis schnell erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, nicht wahr?
Wäre das nicht eine wunderbare Möglichkeit, alle "plattzumachen" (zumindest finanziell), wenn man den Vereinen, in denen sie organisiert sind, einfach droht ...?
Vielleicht verstehe ich ja wieder mal alles falsch, aber ich möchte erstens Jûdô so trainieren können, wie ich das für richtig halte - OHNE durch die Hintertür zwangsweise Mitglied in der "größeren Gemeinschaft" werden zu müssen.
Und zweitens halte ich einen derartig postulierten Alleinvertretungsanspruch, wie er durch die "Landesfachverbände" des DJB postuliert wird, für anmaßend.
Ich glaube nicht, daß man seitens des DJB bzw. seiner Landesfachverbände auf diese Weise die Vorbehalte jener abbauen wird (oder das auch nur möchte), die der "größeren Gemeinschaft" aus guten Gründen nicht angehören (wollen).
Gewiß zeigt die Praxis, daß (bisher?) die Zwangsmitgliedschaft nicht angeordnet oder sonstwie erzwungen wurde.
Doch allein die Tatsache, daß es möglich wäre (und das NUR, weil das in irgendeiner Satzung einer Organisation steht, mit der ich persönlich nichts zu tun haben möchte!), löst bei mir einen gelinden Brechreiz aus.
Du schreibst:
Dahinter steckt das Prinzip, dass es für eine Sportart nur einen Verband innerhalb des DOSB geben soll. Man stelle ich doch nur einmal vor, es gäbe hunderte von Fußball-Verbänden und jeder mit eigenen Regeln und Bestimmungen, denn genau das wäre die (überspitzte) Konsequenz, wenn man von diesem Prinzip abweichen würde. Deshalb ist dieser Grundsatz der deutschen Sportorganisation in Beton gemeißelt.
Wer nicht mitmachen will, muss ja nicht!
Doch MUSS er.
Du selbst schreibst ja, welche Konsequenzen es ansonsten für den Verein hat, dem er angehört.
Man kann also - Internet sei Dank - durch relativ einfaches Nachschlagen in der Satzung der jeweiligen Landessportbünde feststellen, ob sich Mehrspartenvereine, die in den Landessportbünden Mitglied sind, an deren Satzung halten, wenn ihre Judoabteilungen nicht Mitglied im jeweiligen Landesfachverband sind, sondern einem anderen Fachverband zugeschlagen werden. Im Zweifel tun sie es nicht, was Konsequenzen für den gesamten Verein, also einschließlich aller anderen Sparten, bis zum Ausschluss nach sich ziehen könnte.
Es gibt aber doch einen ganz einfachen Weg: Die Abteilung wird beim zuständigen Landesfachverband angemeldet, so wie es in der Satzung des jeweiligen Landessportbundes steht! Die Konsequenzen sind:
* Fälligkeit des jeweils gültigen Jahresbeitrags für jedes Mitglied (Jahressichtmarke).
* Gültigkeit der Satzungen und Ordnungen des Landesverbands (z.B. Prüfungsordnung).
* Alle Mitglieder können an allen Veranstaltungen der Landesverbände und des DJB teilnehmen.
* Keine Satzungsverstöße des Gesamtvereins gegen die Satzung des Landessportbundes!
Genau! Eine "saubere" Lösung!
Also noch einmal, damit das ganz eindeutig ist: sollte die jeweilige Judoabteilung NICHT dem "Landesfachverband" angehören, dann kann das "... Konsequenzen für den gesamten Verein, also einschließlich aller anderen Sparten, bis zum Ausschluß, nach sich ziehen ..."
Noch mal - wie nennt man so etwas?
Und um das zu vermeiden, ordnet man sich unter und kuscht, ja?
Indem man den "einfachen Weg" geht ... und brav "Jahresbeitrag" bezahlt.
Noch schöner: man ordnet sich der "Gültigkeit der Satzungen und Ordnungen des Landesverbandes (z.B. Prüfungsordnung)" widerstandslos unter.
Man tut also genau das, was man eigentlich unbedingt vermeiden wollte - denn genau deshalb ist man ja (bisher) NICHT Mitglied der "Landesfachverbände".
Aber man hat dann die schöne Gewißheit, nicht mehr für "... Satzungsverstöße des Gesamtvereins gegen die Satzung des Landessportbundes" verantwortlich zu sein.
Ich kommentiere das jetzt nicht weiter, da ich sonst sehr, sehr unhöflich werden müßte.
Tom