Falsch!Der Müller hat geschrieben:Khabarelli ja, Kawazu-gake oder andere Beinschlingen nein.
Beinschlingen sind generell erlaubt.
Ich hab ein Bildchen erstellt, um das zu verdeutlichen.
Bei O-Uchi-Gari blockiere ich Ukes Knie mit meiner Kniekehle von hinten und umschlinge sein Fußgelenk mit meinem von vorne. So kann ich Ukes Bein nicht am Knie "hebeln". Wenn ich mein Bein strecke, beugt er das Knie, wenn ich das Bein zum Wurf beuge, wirkt keine andere Kraft auf das Knie als bei einem O-Uchi-Gari ohne Umschlingen.
Beim Uchi-Mata ist es genauso. Wenn ich das Bein umschlinge, diesmal exakt wie bei Kawazu-Gake, und dann mein Bein nach hinten hebe, wirkt keine andere Kraft als bei einem Uchi-Mata ohne Beinschlinge.
Deswegen sind diese Techniken auch nicht verboten.
Bei Kawazu-Gake sehe ich in dieselbe Richtung wie Uke und reiße sein Bein nach vorne. Beim Khabarelli mit Beinschlinge blockiere ich mit der Beinschlinge sein Knie und nutze dieses blockierte Bein als Standpunkt zum Rotieren. Deswegen ist es so gefährlich.
Beinschlingen sind definitiv erlaubt. Außer in Verbindung mit Kawazu-Gake bzw. Khabarelli.
Und der klassische Khabarelli ist im Prinzip nur ein umgekehrter Uchi-Mata. Also auch keinesfalls verboten.
[ externes Bild ]