KYU Prüfung

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locke71
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KYU Prüfung

Beitrag von locke71 »

Hi, weiß jemand, wann ich meine Prüfung ablegen kann. Ich hatte jetzt mehrere Jahre pausiert und vor etwa zwei-drei Monaten wieder angefangen. Das Programm zum nächsten Gürtel erscheint mir nicht so schwer, so dass es mit etwas Übung klappen sollte. Vieles kenne ich tatsächlich noch von früher. Gibt es irgendwelche Fristen, die ich einhalten muss?

LG Locke :danke
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Niedersachsenjudoka
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Du musst einen gültigen Pass vorlegen können. Die Vorbereitungszeit (=die Zeit die du jetzt wieder im Judoverein bist) muss a) bei unter 14-jährigen 6 Monate betragen oder b) bei über 14 jährigen 3 Monate betragen.
Die Landesverbände können aber dort unterschiedliche Regelungen haben.
Als Grundsatz gilt die Grundsatzordnung des DJB für Gürtelprüfungen.
Wenn du dich gerade auf den 1. oder 2. Kyu vorbereitest, beträgt die Vorbebereitungszeit MINDESTENS 6 Monate. Es kann zu diesen Prüfungen auch sein, dass die einen Vorbereitungslehrgang besuchen musst.
Gruß
niedersachsenjudoka

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Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
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locke71
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von locke71 »

Hi Niedersachsenjudoka,

danke! Es wäre der 4. Kyu. Der Pass ist beantragt. Zeit muss ich gucken, bis Anmeldung oder bis Prüfung?
Brauch ich sinnvollerweise eigentlich einen festen Partner?

LG Locke aus Niedersachsen 8)
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Niedersachsenjudoka
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Partnerwahl: Sinnvoll wäre es, aber nicht verpflichtend ;).

Vom Wiedereintritt in den Judoverein bis zum Tag der Gürtelprüfung muss die Vorbereitungszeit 3 bzw 6 Monate verstrichen sein.

Viel Erfolg!

Niedersachsenjudoka
Gruß
niedersachsenjudoka

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Patrick
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von Patrick »

Niedersachsenjudoka hat geschrieben:Partnerwahl: Sinnvoll wäre es, aber nicht verpflichtend ;).
Umgekehrt finde ich es besser: es wäre sinnvoll, die Prüfungstechniken mit jedem Partner vorzeigen zu können, aber es ist nicht verpflichtend... ;)
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locke71
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von locke71 »

Riesendank Euch zweien. Ist an beidem was dran. Denke mal drüber nach. Wahrscheinlich muss ich notgedrungen Patricks Variante folgen.

:winken
Cervus
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von Cervus »

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:

Wenn man 1977 die Prüfung zum 5.Kyu-Grad abgelegt hat (die Gürtelfarbe war seinerzeit Gelb), wie wird man heute eingestuft?
Heute wäre das ja der orangene Gürtel.

Was wird also, quasi als Bestandsschutz, festgelegt?

Der 5.Kyu-Grad oder der gelbe Gürtel?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

mfg
Cervus
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von Fjala »

Du wirst, wenn du noch Unterlagen dazu hast, wieder mit gelb eingestuft. Diesen Fall hatten wir gerade im Verein und es ging auch völlig problemlos über die Bühne, obwohl nur noch der Name des damaligen Prüfers und der Verein bekannt war.
Viele Grüße
Fjala
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von judoka50 »

Du musst nach der Ausstellung des "Ersatzpasses" die Prüfungen nachtragen lassen. Dafür benötigst Du die
Prüfungsdaten pp. Vermute, dass in Deinem Landesverband die Prüfungslisten auch aufbewahrt werden, so dass der
Prüfungsbeauftragte sie überprüfen und bestätigen kann.
Gültig ist die damalige Farbe nicht der Kyu Grad, da diese sich verschoben haben.
Viele Grüße
U d o
Cervus
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von Cervus »

Vielen Dank euch beiden :)

Ich habe die Urkunde noch.
Nun werde ich mich mal umschauen, wo ich wieder anfangen kann.

Sind hier vielleicht Leute aus dem Eutiner Raum?


mfg
Cervus
Trini
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Re: KYU Prüfung

Beitrag von Trini »

Etwas WEITräumiger schon.
Wir sind eher Kieler Raum, waren aber gerade am Wochenende in Eutin zum Turnier mit Sohni.
Also der PSV Eutin ist der örtliche Verein.

Die Zahl der Kyu-Grade hat sich ja seit früher durch die Mischfarben verändert. Und deshalb zählt nicht die Nummer sondern die Farbe.
Mein Mann ist jetzt auch nach 30 Jahren Pause mit seinem Orangegurt (der damals der 4. Kyu war) wieder eingestiegen.

Trini
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