Welche Befähigungen / Berechtigungen haben höher Ausgebildete gegenüber anderen?
Z.B. wer darf einen Arm schienen; eine Infusion anlegen...
Die allermeisten Sachen darf, soweit ich weiß, nur ein Arzt; wie Medikamente geben, Einrenken...???
Berechtigungen: Jeder der ne höhere Ausbildung hat als der andere, z. B. Rettungssanitäter zum Rettungshelfer, oder Rettungsassistent zu Rettungssanitäter, ist weisungsbefugt. Sprich der "Untergeordnete" hat das zu machen, was der Höhere sagt, auch wenn er anderer Meinung ist. Grund hierfür ist, dass derjenige, der in der Ausbildung höher steht, auch die Verantwortung dafür übernehmen muss. Alle Helfer, die z. B. für Sanitätsdienste eingeteilt sind oder im Rettungsdienst unterwegs sind, unterliegen der Schweigepflicht. Sogenannte "Laienhelfer", die z. B. mal nen Erste-Hilfe-Kurs für den Füherschein gemacht haben und durch Zufall am Unfallort sind und helfen, müssen die Schweigepflicht nicht einhalten.
Befähigungen: Medikamente geben etc. darf nur der Arzt eigenständig. Ein Rettungsassistent (RA) darf im Notfall (wenn wirklich jede Sekunde zählt) auch Venenverweilkanülen (für die Infusion) legen und intubieren (Beatmung durch einen Schlauch in die Lunge sichern z. B. bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand). Rettungssanitäter (RS) arbeiten überwiegend auf Anweisungen. Sie können Infusionen, Intubationen etc. vorbereiten und das Herz-Kreislauf-System incl. Atmung überwachen (z. B. mit EKG, Blutdruckmessgerät...). Ein Sanitätshelfer und auch ein "Helfer vor Ort/First Responder" sind freiwillige Helfer, die oft im Sanitätsdienst oder im Ehrenamt, nicht aber als Hauptberufliche ihren Dienst tun. Sie haben einen "erweiterten Erste-Hilfe-Kurs" absolviert und können dadurch RS, RA und Arzt in ihrer Arbeit, z. B. Infusionen vorbereiten, Überwachung des Herz-Kreislauf-Systems, Überwachung Atmung, Reichen von Verbandsmaterial... unterstützen. Alle anderen Helfer dürfen das anwenden, was sie in einem Erste-Hilfe-Kurs gelernt haben. Hier gehört z. B. auch das Schienen, Kühlen von Brüchen, Wundversorung, Herz-Lungen-Wiederbelebung... dazu. Sie müssen aber nur das machen, was sie sich zutrauen. Als Ersthelfer ohne besondere Ausbildung (also höchstens einen stinknormalen Erste-Hilfe-Kurs) können für ihre Arbeit nicht zur Verantwortung gezogen werden, selbst wenn es "falsch" war (Da gibts ein Ersthelfergesetz, wo das drin steht).
Also ich hoffe, daß stimmt so grob. Hab versucht, die Aufgaben mal etwas nach Berufsgruppen/Ausbildungstand zu sortieren. Jeder in der Ausbildung höher stehende kann natürlich auch die Aufgaben machen, die in niedrigeren Ausbildungen erlaubt sind. Oft unterscheiden sich dann z. B. das Schienen von Brüchen im verwendeten Material. Während ein Ersthelfer versuchen wird, einen Armbruch mit Dreieckstüchern am Körper ruhigzustellen, wird ein RA/RS dies mit Schienenmaterial oder, falls vorhanden, mit einer Vakuumschiene fixieren.
Gruß
Pokonder