Würdet ihr Judo auf der Straße anwenden?

Hier geht es um das Thema Selbstverteidigung
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kastow
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Beitrag von kastow »

Falsch, Tom. Der Konjunktiv beweist, dass Judozwerg Judo noch nicht auf der Straße angewandt hat. Das heißt nicht, dass die Antwortenden nicht doch schon entsprechende Erfahrungen haben ;)
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
Reaktivator
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Beitrag von Reaktivator »

Gute Antwort!
Gast 0 8 15
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Beitrag von Gast 0 8 15 »

Reaktivator hat geschrieben:Gute Antwort!
Danke "Reaktivator", das haben wir alle gebraucht!!!
Provozieren kannst du woanders.
Und nein dieses Posting geht nicht gegen "kastow" oder gegen jemand anders nur gegen dich :P

Ich glaube kaum, daß irgendwer in diesem Forum jemanden braucht, der unter jedes Posting, das einen bestimmten User darauf hinweist, daß er etwas falsch verstanden hat, schreibt, ob es eine gute oder eine schlechte Antwort ist.

Außerdem ist das OT...


Zum Thema Judo auf der Straße anwenden....

Nein würde ich nicht machen, wobei ich hier strikt von dem ausgehe, was ich gelernt habe. Da halte ich mich lieber an die "Erfahrung", die ich in Prügeleien gesammelt habe... Wobei ich hinzufügen muss, daß ich mich nicht gerade oft mit irgend welchen Leuten gekloppt habe. ;)
tom herold
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Beitrag von tom herold »

Ich konkretisiere: anhand der gegeben Antworten entstand bei mir der Eindruck, daß kaum jemand der hier Debattierenden über nennenswerte Erfahrungen mit dem Ernstfall verfügt.

Sollte ich mich da geirrt haben, dann korrigiere ich meinen Standpunkt selbstverständlich.

Dennoch hat es - für mich! - nach wie vor den Anschein, daß die meisten hier Diskutierenden bisher von wirklich heftigen, bitterbösen körperlichen Auseinandersetzungen verschont geblieben sind.
Das ist einerseits gut - andererseits läßt es die Diskussion hier ein wenig verfehlt erscheinen.

"Was wäre, wenn ..." ist doch eine müßige Frage, finde ich.


Tom
Reaktivator
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Beitrag von Reaktivator »

Gast 0 8 15 hat geschrieben:Provozieren kannst du woanders.
@ Gast 0 8 15: Wieso empfindest Du es denn als Provokation, wenn ich jemand anders zustimme?

Im übrigen bin ich bei weitem nicht der einzige, der bisweilen 0815-mäßige Kurzpostings macht... :P
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Hallo Tom

ich habe Judo auf der Strasse angewandt zu meiner Schülerzeit, als mir zwei Jungs eine verpassen wollten und es hat damals gereicht, denn die haben mich fortan in Ruhe gelassen. Auch in meiner Ausbildung konnte ich mich damit wehren.
Danach habe ich es nicht mehr gebraucht.
Grüße
Norbert Bosse
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BadenIkkyu

Beitrag von BadenIkkyu »

Einmal mußte ich damit drohen. Um Ruhe im Nachtzug zu bekommen.
Zu meiner Anfängerzeit war das in einem Nachtzug ins Ausland um 3 ca. Danach war erstmal Ruhe.

Aber direkt anwenden mußte ich es noch nie.
Masakaer
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Beitrag von Masakaer »

Also ich bin schon öfters in Situationen gekommen, wo mir mein Judo einen Krankenhausbesuch erspart und meinen Angreifer(n) einen beschert hat-> zzg. zu der Gerichtsstrafe...

Ich würde an deine Stelle mal nen paar Leute aus deinem Verein zusammen trommeln und die Typen mal ordentlich vermöbeln.

Ansonsten würde ich das machen, was dir hier einige raten... pack dir den, der am lautesten schreit und mach ihn, egal wie (wenns auch mit Fausthieben sein muss) , sowas von fertig... dann haste beim nächsten Mal einen weniger...
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

@ Masakaer
zzg. zu der Gerichtsstrafe...
...wie hat denn der Richter geurteilt? Immerhin hast du Kampfsport geübt und deinem Gegner Verletzungen beigebracht.

(Mich interessiert nur die Meinung des Richters, nicht das jemand jetzt meint, das ist doch Notwehr, das weiss ich)
Grüße
Norbert Bosse
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Masakaer
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Beitrag von Masakaer »

Lin Chung hat geschrieben:@ Masakaer
zzg. zu der Gerichtsstrafe...
...wie hat denn der Richter geurteilt? Immerhin hast du Kampfsport geübt und deinem Gegner Verletzungen beigebracht.

(Mich interessiert nur die Meinung des Richters, nicht das jemand jetzt meint, das ist doch Notwehr, das weiss ich)
Die Polizei hat mir schon bei dem Verhör gesagt, es sei Selbstverteidigung und ich brauche mir dabei keine Sorgen machen.
(die Situation war ja folgende: Mein Freund und ich wurden von 4 schwer betrunkenen und auch vorbestraften Jugendlichen, die zudem noch älter waren, angepöpelt... diese wollte Geld von uns haben, da mein freund nicht reagierte, bekam er gleich einen Würgegriff von einen der Angreifer zu spüren. Daraufhin habe ich ihn den Griff gelöst und als er mit der Hand ausholte, habe ich ihn mit nem seoi-nage [weiss jetzt net, ob das richtig geschrieben ist] mit UNGEWOLLTEN Kniefall auf den Asphalt gelegt.
Dabei ist er mit den Kopf auf selbigen aufgekommen und war dadurch kampfunfähig... ich, da ich auf ihm im Boden lag, leider auch.
Bin letztendlich noch entkommen, bevor mich seine Freunde fertig machen konnten).
Bei Gericht hat die Richterin nicht eine Sekunde die Sache mit meiner Verteidigung hinterfragt.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben das anscheinend schon "erklärt".
Ich denke hier ist vorallem wichtig, wieviele Angreifer und in welchem Zustand selbige sind. Vor allem wenn sie vorbestraft sind , stellt keiner mehr die Selbstverteidigung in Frage. Ein Polizist meinte sogar zu mir: "Schade daß du kein Karate kannst, sonst hättest du nochmal richtig zuhaun können"... und ich denke kaum, dass er dies zum Ködern gesagt hat.
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Ein Polizist meinte sogar zu mir: "Schade daß du kein Karate kannst, sonst hättest du nochmal richtig zuhaun können"... und ich denke kaum, dass er dies zum Ködern gesagt hat.
...diese Aufforderung ist aber auch mit Vorsicht zu genießen. Ein ungewollter Handkantenschlag mit Todesfolgen wird anders gewertet.
Grüße
Norbert Bosse
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Syniad
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Beitrag von Syniad »

Die Antwort ist deshalb "mit Vorsicht zu genießen", weil die Person ja kampfunfähig war und daher der rechtswidrige Angriff vorbei war! Wenn erst mal nicht damit zu rechnen war, dass er wieder aufstehen würde, war die Notwehrsituation ihm gegenüber beendet.
Diese Aussage hätte also z.B. die Richterin nicht gemacht ;) . Der Polizist hingegen sieht das von der praktischen Seite.
Ob aber der "ungewollte" (der wäre nicht ungewollt, oder? Nur die Folge) Handkantenschlag mit Todesfolge eine andere Bewertung rechtfertigen würde - da bin ich mir gar nicht mal sicher...
Masakaer
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Beitrag von Masakaer »

Ich habe ehrlich gesagt vorgehabt, den ,den ich geworfen habe, am Boden abzuwürgen.
Aus alleine dem Grund, dass ich dann einen Gegner weniger habe...

Weiss nicht wie das rechtlich gesehen ist , aber ich musste , um mich selbst verteidigen zu können, einen kampfunfähig machen. Damit es nur noch 3 waren....
Hab den würger wegen seinen freunden ja nicht mehr hinbekommen, aber so wie gerade beschrieben, hätte ich argumentiert.. wäre sehr interessant, wenn sich jemand damit auskennt und mir sagen könnte, ob ich damit durchgekommen wäre...
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Hofi
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Beitrag von Hofi »

Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Sie muss nicht verhältnismäßig sein, sondern darf lediglich nicht im Vergleich zum angegriffenen Rechtsgut völlig außer Verhältnis stehen. Um es blöd zu formulieren, sie muss zwar nicht verhältnismäßig sein, darf aber nicht unverhältnismäßig sein. So eine Antwort kriegt wohl bloß ein Jurist hin.
Bei einer 4:1-Situatiuon halte ich es durchaus für erforderlich, einen kampfunfähig zu machen und zwischen den beiden im Raum stehenden Rechtsgütern (Gesundheit/Leben des Verteidigenden gegen Gesundheit/Leben des Angreifers) besteht mal sicher keine Unverhältnismäßigkeit.
Ich sollte halt nicht den Kirschen klauenden Nachbarsjungen mit der Kanone aus dem Baum schießen, auch wenn ich ihn anders nicht daran hindern kann.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Masakaer
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Beitrag von Masakaer »

Hofi hat geschrieben:Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Sie muss nicht verhältnismäßig sein, sondern darf lediglich nicht im Vergleich zum angegriffenen Rechtsgut völlig außer Verhältnis stehen. Um es blöd zu formulieren, sie muss zwar nicht verhältnismäßig sein, darf aber nicht unverhältnismäßig sein. So eine Antwort kriegt wohl bloß ein Jurist hin.
Bei einer 4:1-Situatiuon halte ich es durchaus für erforderlich, einen kampfunfähig zu machen und zwischen den beiden im Raum stehenden Rechtsgütern (Gesundheit/Leben des Verteidigenden gegen Gesundheit/Leben des Angreifers) besteht mal sicher keine Unverhältnismäßigkeit.
Ich sollte halt nicht den Kirschen klauenden Nachbarsjungen mit der Kanone aus dem Baum schießen, auch wenn ich ihn anders nicht daran hindern kann.
Bis dann
Hofi
also wären meine Gedanken durchaus richtig gewesen?
Ich meine ich hatte wirklich Glück aus meiner schlechten Situation noch wegrennen zu können, was beinahe nicht mehr geklappt hätte, aber nehmen wir an, eine solche Situation kommt? Wie würdet ihr dann handeln? Auch versuchen, wirklich einen kampfunfähig (damit meine ich wirklich bewusstlos würgen oder etwas brechen) machen oder "nur" werfen und dann zum nächsten gehen?
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Bei mehreren Angreifern würde ich sehen, nicht in den Boden zu kommen. Da hätte man schlechte Karten.

Andere Möglichkeiten:
Ein Hilfeschrei, wobei man Passanten auf sich aufmerksam macht oder einen zufällig vorbei kommenden wie einen alten Freund ansprechen usw.
Grüße
Norbert Bosse
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Hofi
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Beitrag von Hofi »

Hi!
Ich bin in den paar Jahren als ich noch auf Vereinsfesten mit 1300 Leuten übers Judo am Ordnungsdienst beteiligt war, nie in ernsthafte Schwierigkeiten gekommen, nur einmal gab es größeren Ärger und da hatten wir schnell die Überzahl zu unseren Gunsten hergestellt, aber bezüglich einer 3 oder 4 zu eins Situation ist meine Einstellung ganz klar: Der erste der angreift steht nicht mehr ohne Hilfe auf. Wobei ich Würgen da sein lassen würde, es kostet zu viel Zeit in der Dich die anderen attackieren können. Mal abgesehen davon dass es einer weniger ist, der Dich angreifen kann ist es für die anderen Angreifer nicht gerade motivierend weiterzumachen, wenn ihr Kumpel schmerzverzerrt am Boden liegt.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Wobei ich Würgen da sein lassen würde, es kostet zu viel Zeit in der Dich die anderen attackieren können
..bin deiner Meinung.
Grüße
Norbert Bosse
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Beitrag von Masakaer »

Hofi hat geschrieben:Hi!
Ich bin in den paar Jahren als ich noch auf Vereinsfesten mit 1300 Leuten übers Judo am Ordnungsdienst beteiligt war, nie in ernsthafte Schwierigkeiten gekommen, nur einmal gab es größeren Ärger und da hatten wir schnell die Überzahl zu unseren Gunsten hergestellt, aber bezüglich einer 3 oder 4 zu eins Situation ist meine Einstellung ganz klar: Der erste der angreift steht nicht mehr ohne Hilfe auf. Wobei ich Würgen da sein lassen würde, es kostet zu viel Zeit in der Dich die anderen attackieren können. Mal abgesehen davon dass es einer weniger ist, der Dich angreifen kann ist es für die anderen Angreifer nicht gerade motivierend weiterzumachen, wenn ihr Kumpel schmerzverzerrt am Boden liegt.
Bis dann
Hofi
Folgende Probleme:
Der Wurf war von mir gut ausgeführt nahezu markellos und genau deswegen schleuderte ich meinen Angreifer zu weit nach vorne, woraufhin ich vorallem wegen des Schocks total das Gleichgewicht verloren habe und dummerweise hingefallen ist... ich weiss das war der größte Fehler.

Zweite Sache:
Ich habe, nachdem ich Distanz zu seinen Freunden gewonnen habe, um Hilfe geschrien, bin auf die Straße gerannt, wollte Autos anhalten -> diese Leute sind ALLEsamt weitergefahren und haben mich dazu noch fast überfahren... schade das man bei einer solchen Situation keine Kamera zur Hand hat und sich die Autonummern nicht merken konnte...

Dritte Sache:
Genau , weil ich ihren Freund auf den Boden gehauen habe und dieser dort geschrien hat wie am Spieß, haben sie vollkommen die Beherrschung verloren und wäre ich nicht augenblicklich entkommen, hätte was sehr schlimmes passieren können.... Die waren angetrunken und nur noch auf Gewalt aus und dazu noch Bierflaschen in der Hand und einer bulliger als der andere...

--
Lin Chung hat geschrieben:
Wobei ich Würgen da sein lassen würde, es kostet zu viel Zeit in der Dich die anderen attackieren können
..bin deiner Meinung.
Das stimmt und ich hätte sicher nicht gewürgt , wenn ich nicht aus Versehen bzw aus Blödheit mit zu Boden gegangen wäre.
Nur als ich über ihn gebeugt war, habe ich nicht mehr viel nachgedacht sondern rein aus Reflex würgen wollen... was dann sein anderer Freund, der hinter mir stand, verhindert hat...

[Fritz: 2 Beiträge vereint]
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kastow
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Beitrag von kastow »

Hofi Verfasst am: 16.10.2007, 18:52
Wobei ich Würgen da sein lassen würde, es kostet zu viel Zeit in der Dich die anderen attackieren können. Mal abgesehen davon dass es einer weniger ist, der Dich angreifen kann ist es für die anderen Angreifer nicht gerade motivierend weiterzumachen, wenn ihr Kumpel schmerzverzerrt am Boden liegt.


Da habe ich andere Erfahrungen gemacht: Wenn der erste Gegner dank Würger schnell einschläft, sind seine Freunde meist doch recht irritiert. Abgesehen davon, dass der erste Gegner so einen hervoragenden Schutzschild gegen weitere Angriffe bietet. (Ich setze jetzt Kampf ohne Umzingelung voraus)

Wichtig ist natürlich, dass der Würger beherrscht wird. Was natürlich bei aktueller PO von einem Blaugurt leider nicht immer erwartet werden kann.
Zuletzt geändert von kastow am 17.10.2007, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
Herzliche Grüße,

kastow

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