Hey Leute
Hab mal ne Frage:
Wie lange ist man nach einem Vereinswechsel auf Turnieren gesperrt?
mfg Fivi
Vereinswechsel
Vereinswechsel
Zuletzt geändert von fivi am 29.05.2007, 07:06, insgesamt 1-mal geändert.
- Hofi
- 3. Dan Träger
- Beiträge: 1928
- Registriert: 28.12.2006, 12:55
- Bundesland: Bayern
- Verein: TSV Unterhaching
- Kontaktdaten:
Einzelturniere meines Wissens gar nicht, Mannschaft im Jugendbereich war es mal 3 Monate, es sei den Wechsel zum Jahresende (sprich 15.12.) da kann man auch am 01.01. wieder starten. Bei den Erwachsenen muss in der Regel eine Liste vor Saisonbeginn abgegeben werden, da kann man nachträchlich nicht mehr drauf.
Am besten einfach mal in der Geschäftsstelle Deines Landesverbandes nachfragen.
Bis dann
Hofi
Am besten einfach mal in der Geschäftsstelle Deines Landesverbandes nachfragen.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Hallo Fivi,
das ist in der Sportordnung deines Landesverbandes geregelt, in deinem Fall könnte evt. die Jugendordnung noch eine andere Regelung haben, da musst du dich einmal einlesen.
http://www.judo-verband-schleswig-holstein.de
das ist in der Sportordnung deines Landesverbandes geregelt, in deinem Fall könnte evt. die Jugendordnung noch eine andere Regelung haben, da musst du dich einmal einlesen.
http://www.judo-verband-schleswig-holstein.de
- Niedersachsenjudoka
- 3. Dan Träger
- Beiträge: 959
- Registriert: 03.05.2007, 17:55
Hi Leudings,
ist in der WKO beschrieben.
Unter Punkt 3.6 Startrechtwechsel.
http://www.judobund.de/media/ordnungen/WO_2007.pdf
ist in der WKO beschrieben.
Unter Punkt 3.6 Startrechtwechsel.
http://www.judobund.de/media/ordnungen/WO_2007.pdf
Keep cool and take it easy!
stimmt nicht ganz @ronin
wenn du den verein wechselst und gleichzeitig deinen wohnort mitwechselst entfällt die sperre. vorausgesetzt du kannst beides nachweisen.
ansonsten gilt auch in der u17 die übliche sperrfrist von drei monaten. einzige ausnahme dabei ist der wechsel zum 31.12. dann bist du bereits am 1.1 für deinen neuen verein startberechtigt
wenn du den verein wechselst und gleichzeitig deinen wohnort mitwechselst entfällt die sperre. vorausgesetzt du kannst beides nachweisen.
ansonsten gilt auch in der u17 die übliche sperrfrist von drei monaten. einzige ausnahme dabei ist der wechsel zum 31.12. dann bist du bereits am 1.1 für deinen neuen verein startberechtigt