Startrecht für 2 Vereine

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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Judopur
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Startrecht für 2 Vereine

Beitrag von Judopur »

Hallo Judofreunde
Hab da mal eine Frage,
Meine Tochter ist ein sehr erfolgreicher Judoka, kann aber mangels qualifiziertem Training nicht mehr so gefördert werden, wie wir und sie es sich wünscht, sie kämpft in der Altersklasse U17 letzter Jahrgang, und möchte gerne bei einem 2. Verein mittrainieren. Auch mit den KYU-Prüfungen haperts es, da in ihrer Trainingsgruppe nur wenige sind, die auf dem gleichen Leistungsniveau sind, (macht nur Training mit U11-U14)
Da sie auch für den Landesverband kämpft, möchte sie woanders mittrainieren. Kann sie auch bei einem 2.Verein Kyu-Prüfungen machen und trifft da die Wettkampfsperre auch in Kraft, wenn sie trotzdem noch im alten Verein bleibt?
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Grundsätzlich ist das Startrecht ganz klar von allen anderen Bereichen des Sportes zu trennen.
Training: Selbstverständlich sollte jeder Judoka in einem anderen Verein mittrainieren können, da wir alle voneinander lernen.
Das erfordert natürlich eine Absprache mit dem Verein, bei dem ich Gast sein möchte. Wir haben es in unserer Stadt, mit 5 Vereinen so geregelt, das jeder zu jedem zum Training kommen kann.
Grundvoraussetzung ist das Haftungsproblem des jeweiligen ÜL der nur Judoka beim Training mitmachen lassen darf, die über einen Versicherungsschutz verfügen. Sprich in diesem Fall einen gültigen Judo Paß des DJB in Händen haben. Denn nur darüber ist der kurzfristige vom ÜL nachprüfbare Versicherungsschutz gewährleistet.

Prüfung: Ebenso ist es bei den Prüfungen, die eine Absprache mit dem jeweiligen Verein bedürfen. Benötige ich zur Trainingsteilnahme - nicht unbedingt - die Genehmigung meines eigenen Vereines, so muss ich allerdings bei einer Prüfung in einem fremden Verein den Prüfern die schriftliche Zustimmung des Heimvereines vorlegen.

Die nächste Möglichkeit wäre eine Doppelmitgliedschaft - der stehe ich abgeneigt gegenüber. Ich meine, wir brauchen im Sport ein gegenseitiges Helfen. Genau so wie ich meine Schüler woanders mit trainieren lasse, freue ich mich auch über Gäste. Eine solche Doppelmitgliedschaft hat "nur" finanziellen Hintergrund, aber keinerlei Erfordernis.
Viele Grüße
U d o
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alukard
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Beitrag von alukard »

ich habe ebn dieses problem auch

und trainiere nun in absprache mit beiden ÜL´s und in beiden vereinen in dem einen 1x wöchentlich in dem anderen 2x mal.
nun tut sich die frage auf wie sich das mit den wettkämpfen verhält.
als weiteres problem kommt dazu, dass sich beide Vereine in unterschiedlichen Landkreisen befinden.

training in zwei vereinen ist möglich
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Christian
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Beitrag von Christian »

Ich würde behaupten, dass es deine Entscheidung ist, für welchen Verein du bei einer Meisterschaften startest. Du musst dich nur entscheiden, weil die Startberechtigung im Pass eingetragen wird.
Wir haben ein Mädel im Verein, welches noch in einem zweiten Verein trainiert. Wenn sie für diesen starten möchte, werde ich mich nicht dazwischen stellen, es ist ihre Entscheidung.

Wo ist das Problem mit den zwei Landkreisen?
Meinst du Landkreise oder Bezirke?
schöne Grüße
Christian
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alukard
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Beitrag von alukard »

Also das ist in Brandenburg der eine Landkreis, wo mein Heimat (also Haupt- oder Erstverein) liegt und der andere Verein ist im Landkreis OSL und nun weiß ich net, wie das ist, weil nächste WE sind OSL-Meisterschaften und da könnte ich ja theoretisch nur für den 2. Verein starten, der steht aber nun nicht in meinem Paß.
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Christian
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Beitrag von Christian »

Jetzt mal zum Mitschreiben.

In deinem Pass ist die Starberechtigung für deinen Heimatverein eingetragen und du möchtest am nächsten Wochenende bei den OSL-Meisterschaften (wofür steht OSL) teilnehmen.
Liegen deine beiden Vereine im gleichen Judobezirk oder brauchst du eine Startberechtigung von deinem zweiten Verein um an dem Turnier teilnehmen zu dürfen.

Wenn du eine Startberechtigung brauchst sieht es schlecht aus. Wenn du diese umschreiben lässt, bist du für 3 Monate gesperrt, siehe das Zitat unten.


Das hab ich aus der Judo-Wettkampfordnung des Brandenburgischen Judo Verbandes:
§ 6 Startrechtwechsel
(1) Bei einem Wechsel der Starberechtigung tritt bis zur Einzelstartberechtigung für den neuen
Verein eine Wartezeit von 3 Monaten in Kraft. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der
Startwechsel gegenüber dem Vereinsvorstand des alten Vereins erklärt wird und endet
Nach Ablauf der Frist mit dem Tage, der in seiner zahlenmäßigen Bezeichnung dem Tag des
Austritts entspricht, spätestens aber zum 31.12. des laufenden Jahres.
(2) Im Jugendbereich entfällt die Wartezeit bei gleichzeitigem Wechsel des Vereins und des
1.Wohnsitzes. Beides ist nachzuweisen. Vereinswechsel innerhalb des Landesverbandes
berühren nicht das Starrecht in der Verbandsmannschaft bei Mannschaftswettbewerben.
Erfolgt der Vereinswechsel nach dem 1.1., besteht für das laufende Jahr keine Vereins-
Mannschafts-Starberechtigung mehr. Ggf. greift die Fremdstarterregelung.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
schöne Grüße
Christian
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Fritz
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Beitrag von Fritz »

OSL = Landkreis Oberspreewald Lausitz,

@alukard: Ich würde mal (vorher!) mit den Ausrichtern der
OSL-Meisterschaften reden bzw. meinen Trainer das klären lassen,
evt. drücken sie dann bei der "Paßkontrolle" ein Auge zu,
jeder Starter mehr bereichert da i.a. die Turniere -
gerade in den höheren Altersklassen wie U20 ist im OSL-Kreis
das Teilnehmerfeld eher dünn.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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dork
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Beitrag von dork »

alukard hat geschrieben:Also das ist in Brandenburg
..... Brandenburg?`
guckst du hier :



:))
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