Hallo alle zusammen.
Als alter Hase helfe ich mit meinem Wissen gerne aus.
Die Zwischenfarben gibt es seit der letzten Änderung der Gürtelprüfungsordnung (1994). Davor gab es die Prüfung nach dem GO-Kyu System, mit 5 Gürtelfarben.
Voraussetzung für eine Gürtelprüfung sind:
- Gültiger Judopaß
- Mindestalter erreicht
- halbes Jahr Wartezeit
Bei der Wartezeit zur ersten Prüfung kann man etwas flexibel sein. Es kommt auf das Datum an, welches im Paß unter "Judo seit" steht.
Dieses Datum kann man beim Ausstellen des Passes vordatieren.
Bei allen späteren Prüfungen geht das nicht mehr, denn da zählt das Datum der letzen Gürtelprüfung. (Gestempelt im Judopaß)
Es gibt die Möglichkeit einer Doppelprüfung. Dabei kann man an einem Prüfungstag zwei Prüfungen ablegen. Das geht nur von einem vollen Gurt, über den nächsten Zwischengurt zum nächsten vollen Gurt, z. B. von Weiß auf Gelb, oder von Gelb auf Orange.
Bei der ersten Prüfung zum Zwischengurt muß man in jedem Prüfungsfach mit mindestens 2 abschließen. Das soll bewirken, daß nur fähige Judokas eine Doppelprüfung ablegen.
Offiziel gibt es im Judo keine Schlagtechniken.
Doch wie schon erwähnt gibt es für fortgeschrittene Judoka die Judoselbstverteiligung. Dabei werden Judotechniken in Selbstverteiligungsform gegen verschiedene Angriffsmöglichkeiten geübt. Dabei gibt es auch Schläge und Tritte. Judoselbstverteiligung wird an Anlehnung an Jiu Jitsu, dem Vorgänger vom Judo, geübt.
