Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fahnden

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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Skipper1
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Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fahnden

Beitrag von Skipper1 »

Am 6.6. erhielt ich von meinem LV nachfolgendes, um Namen und Verein gekürztes, e-mail.
wie wir erfahren haben, haben Sie bzw. .... eine Judo-Safari unter Beteiligung
eines DDK-Vereins veranstaltet.
Die diesbezügliche Entscheidung des letzten Verbandstages ist Ihnen bekannt.
Wir bitten daher um zeitnahe Stellungnahme und verbleiben
Liebe Sportsfreunde, versucht doch mal bitte heraus zu bekommen, und auch mit welchem Aufwand, wann das war und welcher Verein es war.

Ahoi

Skipper
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Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Fritz »

Die Stellungnahme kann ja nur sein: "Da der DDK-Verein durch persönliche Kontakte mit uns gut befreundet ist, haben wir die Gelegenheit
mit der Judo-Safari genutzt, um bei ihnen Interesse an einer Anbindung an DJB-LV usw. zu wecken.
Es freut uns, daß diese 'Werbeaktion' sich mittlerweile bis zum LV herumgesprochen hat, einer positiven Berichterstattung auf der
Verbandsseite steht aus unsere Sicht nichts entgegen" ...

Das wäre mein Formulierungsvorschlag...

:irre
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Kumamoto
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Kumamoto »

War die Safari vor oder nach der Verbandstagentscheidung? Ihr könnt nämlich nicht gegen eine Entscheidung verstoßen haben, die noch gar nicht getroffen wurde ;-)
Nehme an, entweder ihr oder der DDK-Verein seit durch zu gute Öffentlichkeitsarbeit aufgeflogen ;-)
Oder nach Heinrich Heine "Der grösste Schuft im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant!"
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Hofi
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Hofi »

@ Kumamoto:
Der VT war am 1.5.2014. Die Formulierung "die Entscheidung des letzten VT" legt für mich nahe, dass die Safari danach war.
Es wurde nach einem Antrag der RA-Vorsitzenden, wie man eine klare Regelung hinkriegt, was erlaubt ist und was nicht bezüglich "Doppelämtern BJV/Konkurrenz" lang und ausführlich darüber diskutiert, was geht und was nicht. Es wurde auch für mich durchaus nachvollziehbar geklärt, warum sich der DJB eine solche Regelung in den LV wünscht. Und da hätte eigentlich jedem klar sein müssen, sowas geht nach der Satzung eben nicht. Da kann man sicher auf der Diskussionsebene noch anderer Meinung sein, aber an die entsprechende Beschlussfassung muss man sich trotzdem halten.
Insofern ist mir da relativ egal, wie der Urheber der Mail an Skipper an die Info rangekommen ist.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Joerch »

Und wieder geht ein Stück Judo im Verbandsgeplänkel unter.
Jetzt kann man von den Safaris ja halten, was man will, doch die Kinder haben meistens ihren Spaß dabei. Schön, wenn jemand so weit denkt und andere Vereine mit einbindet.
Dass die jetzt dem bösen Verband angehören, war den Kindern höchstwahrscheinlich vollkommen egal, sie waren mit Freude dabei.
Formal hat der LV wohl recht. Es gab da einen Beschluss und genau da wird es interessant. Man kann noch so viele tolle Konzepte aufstellen, Werbeaktionen veranstalten, Aufrufe starten, genau bei so etwas scheitern die Verantwortlichen immer. Weil sie an den Ämtern, bunten Bauchbändchen und Ideologien hängen. Keiner springt über seinen Schatten.
Armes Judo. :crybaby

Gruß
Joerch
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Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Fritz »

Jedenfalls haben "Skipper1"' bisherige Beiträge ein sehr merkwürdiges Bild von
Verhältnis Verband<->Verein in Bayern vermittelt.
Interessanterweise wurden Skipper1' Fakten auch nicht wirklich widerlegt...

Mir persönlich drängt sich massiv ein Eindruck auf, daß es dort gar nicht mehr darum geht,
Judosport Leuten nahezubringen u. einen möglichst reibungslosen Sportbetrieb zu organisieren,
sondern eine die Verbandsarbeit als Spielwiese für Juristen und Möchtegern-Juristen angesehen wird...
Und das ist irgendwie sehr schade...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Hofi
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Hofi »

Hi!
Ich weiß nicht was an dem Verhältnis, der Verband hat sich durch seine Mitglieder (=Vereine) eine Satzung gegeben, an die sich seiner Mitglieder (= Vereine) bitte zu halten haben, seltsam sein soll.
In den ersten Sachen, die Skipper beschrieben hat, hätte ich persönlich wahrscheinlich das ein oder andere anders gemacht. Hier ist aber halt einfach so, dass man am VT wirklich lange darüber diskutiert hat, was nach der Satzung geht und was nicht. Wenn er es dann trotzdem anders macht und es kommt, wie auch immer raus, dann muss er damit leben, dass es Konsequenzen gibt.
Es wurde in der SpO zum Jahresbeginn auch entschärft, wann diese zwingend auf vereinsübergreifende Wettkämpfe anzuwenden (u.a. erst bei mehr als vier beteiligten Vereinen) ist. Als ich ihm das erzählt habe, kam sofort (sinngemäß): "Super, dann kontrollier ich einfach keine Pässe mehr."
Man kann da also schon den Eindruck gewinnen, dass der Wille, sich an gemeinschaftlich gegebene Regeln zu halten, ein bißchen besser ausgeprägt sein könnte.
Bis dann
Hofi
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Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Fritz »

Hofi hat geschrieben:Man kann da also schon den Eindruck gewinnen, dass der Wille, sich an gemeinschaftlich gegebene Regeln zu halten, ein bißchen besser ausgeprägt sein könnte.
Nun ja, der Wille, sich an vorgegebene Regeln zu halten - entgegen der eigenen Überzeugung - ist irgendwie
typisch deutsch - und hat uns langfristig auch nicht immer zum Vorteil gereicht...

Ich hätte ja noch Verständnis dafür, wenn der Verband sich die Regel gibt: "DDK-Funktionäre dürfen bei uns keine Amt bekleiden."

Aber eine Regel, die gemeinsame Kinderveranstaltungen mit Kindern anderer Kampfsport-Verbände untersagt, ist meiner Meinung
nach an lächerlicher Bösartigkeit nicht zu überbieten...

Die spannende Frage bei allen dieser Regeln, die sich Leute für die Ausübung ihrer Freizeit-Beschäftigung aufstellen, ist doch:
"Wurde jemand bei Verletzung der Regeln geschädigt?" - Und wenn das konkret bejaht werden kann, dann kann man
über eine Ahndung nachdenken. Ansonsten sollten diese Regeln halt als Empfehlung verstanden werden...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Hofi
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Hofi »

Fritz hat geschrieben: Aber eine Regel, die gemeinsame Kinderveranstaltungen mit Kindern anderer Kampfsport-Verbände untersagt, ist meiner Meinung
nach an lächerlicher Bösartigkeit nicht zu überbieten...
Man hat es auf dem VT sehr lange und ausgiebig diskutiert, ob man die Regelung, wie sie jetzt ist, in der Satzung lässt oder nicht. Das kann man gut finden oder schlecht, es kann einem u.U. auch egal sein. Aber es ist in diesem Fall nicht so, dass sich die Regelung heimlich, still und leise in die Satzung geschlichen hätte. Man hat die Gründe für die Einführung, die Gründe für eine Abschaffung ausführlich diskutiert. Und wenn dann eine Mehrheit zu dem Schluss kommt, die Satzungsregel bleibt, dann wäre es schön, wenn sich die Mitglieder auch daran halten. Und wenn sie es nicht tun, mögen sie sich bitte nicht für das Opfer eines bösen Verbandsmeiers halten. Wenn einem Regeln nicht passen, muss man in einer Demokratie (und die haben wir sogar in Bayern) halt die entsprechenden Mehrheiten für eine Änderung organisieren.
Das ist mir beim Bayerischen Jugendkonzept in Teilen gelungen, in anderen noch nicht. Das heißt aber nicht, dass ich mich an den Teil, der mir noch nicht gefällt, nicht halten muss. Und hätte es bei Skipper die Vorgeschichte nicht gegeben, wäre daas vielleicht niemandem aufgefallen.
Bis dann
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Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Fritz »

Hofi hat geschrieben: Und hätte es bei Skipper die Vorgeschichte nicht gegeben, wäre das vielleicht niemandem aufgefallen.
Siehste und da fängt es nämlich an, bösartig zu werden...
Das ist die sogenannte "Russische Methode" - im Sozialismus war die sehr beliebt:
Man verbietet einfach alles, aber man läßt die Leute machen.
Und wenn jemand mißliebig wird, sucht man sich die erstbeste Gelegenheit eines Verstoßes und kann sofort
hart bestrafen...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Baumstamm
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Baumstamm »

Jetzt bitte nicht steinigen, aber wo steht denn, dass keine Safari mit anderen, verbandsfremden Vereinen abgehalten werden darf? Es dürfen doch auch Kinder mitmachen, die in keinem Verein sind, oder ist das nicht richtig? Ich dachte immer die Safari ist ein Breitensportprogramm, so wird es im DJB auch beschrieben.
"Die "SAFARI" wird von den dem DJB über ihre Landesverbände angeschlossenen Vereinen durchgeführt." Aber teilnehmen können alle.
Ein Baumstamm wird nicht gefällt, indem Mann dagegen läuft, dazu braucht Mann Kuzushi, Tsukuri, Kake, oder notfalls eine Axt.
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Hofi
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Hofi »

@ Baumstamm: BJV-Satzung: Kein Sportverkehr mit Konkurrenzverbänden, müsste den Artikel nachschauen. Wurde am VT lang und breit diskutiert, ob man den abwandeln soll/muss. Eine Änderung wurde am Schluss abgelehnt, ich glaube mit relativ großer Mehrheit.

@ Fritz: Es ist nicht die erstbeste Gelegenheit und man hatte ihn vor den ersten Bestrafungen darauf hingewiesen, dass das, was er macht, von Verbandsseite als problematisch gesehen wird. Er ist damals schon sehenden Auges in die Bestrafungen gerannt. Und jetzt schaut vielleicht der eine oder andere, dem Skipper mit seiner Art auf die Zehen gestiegen ist, genauer hin. Und wenn mir jemand letztlich ins Gesicht sagt, dass er eine Neuregelung, die eine ganz deutliche Erleichterung und Rechtssicherheit bedeutet, letztlich einfach unterlaufen wird, dann frage ich mich tatsächlich, ob der im richtigen Verband ist.
Denn ich z.B. halte es ab einer gewissen Turniergröße für sinnvoll, dass einheitliche Regeln angewendet werden. Dann definiert man eine Größe (bei der man als kleiner Verein nahezu alles veranstalten kann, was man als Wettkampfvorbereitung braucht), und dann sagt jemand. Ist ja super, ich weiß, wie ich die Regelung aushebeln kann. Sprich er sagt, was der Verband an Regeln macht ist mir sch.... egal, ich mach meine eigenen. Und dann wundert es Dich, wenn so jemand wiederholt Ärger kriegt.
Mich nicht.

Ich will hier gar nicht diskutieren, ob alle Regeln komplett sinnvoll sind, das würde den Rahmen sprengen. Aber eins zum Abschluss: Ich halte Skipper gerade in dieser Sache nicht für das unschuldige Opfer, das er in seinem Ausgangspost gibt.

Bis dann
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Baumstamm »

@hofi

kannst du mal den Artikel nachschlagen, ich kann den Satz nicht finden, auch nicht in der DJB-Satzung. Danke
Ein Baumstamm wird nicht gefällt, indem Mann dagegen läuft, dazu braucht Mann Kuzushi, Tsukuri, Kake, oder notfalls eine Axt.
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Hofi
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Hofi »

§ 5 der Satzung, dort Nr. 9:
9. Die Mitglieder sind verpflichtet, im Bereich Judo jede Betätigung in und Zusammenarbeit mit vom
Verband und/oder dem DJB, der EJU, der IJF als Konkurrenzorganisation betrachteten Vereinen und
Verbänden zu unterlassen sowie innerhalb ihres Vereins keine konkurrierenden Judo-Abteilungen zu
unterhalten.
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser Satzung
betreibt. Ausgenommen sind der DJB und die ihm angeschlossenen Organisationen.
Mitglieder im Sinne dieser Vorschrift sind die Vereine. Über diese Vorschrift wurde am letzten VT wirklich lang und breit diskutiert und man hat sie schließlich so belassen.
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Baumstamm »

Danke

Find ich nur für die Kinder schade
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Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fahnden

Beitrag von makoto »

Da dreht sich selbst Kano im Grab um...

Hoffentlich hatten die Kinder vom "bösen anderen" Verband keinen Spaß dabei!

Bei solchen sinnlosen Verbandsbeschlüssen wundert es mich nicht, dass sich manche freiwillig abkoppeln und von Verbänden austreten. Aber bei den sinkenden Mitgliederzahlen wird man vielleicht früher oder später dann wieder froh sein, wenn man gemeinsam trainieren "darf".
"Der Weg - ein Kreis."
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Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fahnden

Beitrag von makoto »

Hofi hat geschrieben:§ 5 der Satzung, dort Nr. 9:
9. Die Mitglieder sind verpflichtet, im Bereich Judo jede Betätigung in und Zusammenarbeit mit vom
Verband und/oder dem DJB, der EJU, der IJF als Konkurrenzorganisation betrachteten Vereinen und
Verbänden zu unterlassen sowie innerhalb ihres Vereins keine konkurrierenden Judo-Abteilungen zu
unterhalten.
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser Satzung
betreibt. Ausgenommen sind der DJB und die ihm angeschlossenen Organisationen.
Klingt ja sehr nach den Judo-Werten (Respekt, Anerkennung, Wertschätzung) und unterstreicht wieder einmal die tolle Vorbildwirkung der Verbände und deren Funktionäre!
"Der Weg - ein Kreis."
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Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Fritz »

Hofi hat geschrieben:§ 5 der Satzung, dort Nr. 9:
9. Die Mitglieder sind verpflichtet, im Bereich Judo jede Betätigung in und Zusammenarbeit mit vom
Verband und/oder dem DJB, der EJU, der IJF als Konkurrenzorganisation betrachteten Vereinen und
Verbänden zu unterlassen sowie innerhalb ihres Vereins keine konkurrierenden Judo-Abteilungen zu
unterhalten.
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser Satzung
betreibt. Ausgenommen sind der DJB und die ihm angeschlossenen Organisationen.
Mitglieder im Sinne dieser Vorschrift sind die Vereine. Über diese Vorschrift wurde am letzten VT wirklich lang und breit diskutiert und man hat sie schließlich so belassen.
@Hofi:
Wo soll so was denn hinführen, ist doch juristischer Schwachsinn, was soll den
ein Konkurrenz-Verband sein?

Wieso soll ein im DDK organisierter Verein anders behandelt werden,
als einer im Ringerverband oder eines aus irgendeiner BJJ-Schule oder Sambo was auch immer...
Wenn sich ein Verband "Freistil-Judo" bilden würde, dieser aber nach einem deutlich anderem Regelsatz
als die IJF kämpfen würde - ist das dann Konkurrenz im juristischen Sinn?
Würde der Verband mit exakt gleichem Regelsatz "Verband für orientalisches Jacken-Ringen" heißen,
wäre er dann plötzlich keine Konkurrenz mehr? Wie sieht es bei Mehrsparten-Vereine aus?
Stell Dir vor, der Verein beschließt, neben der DJB-Judosparte aufgrund einer Vielzahl von
Nachfragen auch eine DDK-Judosparte einzugliedern... Die DJB-Judosparte könnte formal
vielleicht an LV-Versammlungen mitwirken, aber da sie innerhalb ihres Vereines ja gar nicht
weisungsberechtigt ist, sehe ich schwarz, wenn der Vereinsvorstand beschließt, daß die DDK-Sparte selbst
verständlich Matten-Material und Hallenzeit mit der DJB-Sparte zu teilen hat.

Meiner Meinung nach ist der LV für diese Ebene des Sportes schlichtweg nicht zuständig.
Das ist vereinsinterner Kram, solange nicht Verbandsressourcen benötigt werden.
Würdest Du Dir von Deinem Verein verbieten lassen, mit Vertretern eines unmittelbaren
Nachbar- also Konkurrenz-Vereines ein Randori zu machen oder dort mal zum Training zu gehen?
Sicher nicht, auch wenn es die Mehrheit in der Vereins-Versammlung so beschlossen hat.
Wäre in etwa das gleiche Szenario, halt nur eine Ebene tiefer...
In Konsequenz könnte Dich Dein Verein natürlich ausschließen und damit auf Deine Beiträge verzichten, tja und
dann wird es widersinnig, wenn das Verbots eigentlich darauf abzielen soll, Mitglieder im Verein zu halten...

Eins unserer Forumsmitglieder stellt Wettkämpfe rein, wo Sambo-Kinder mitmachen - wieso sind
andere LVs offensichtlich in der Lage ihre Vereine verbandsübergreifend arbeiten zu lassen, nur ihr in
Bayern nicht?
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Skipper1 »

@Hofi und alle die es lesen
Der VT war am 1.5.2014. Die Formulierung "die Entscheidung des letzten VT" legt für mich nahe, dass die Safari danach war.
Tja, dies Judosafari war leider schon Ostersamstag, also deutlich vor dem Verbandstag.

Und in dem Artikel, der Grundlage für das "Vefahren" war, hat es bestimmt auch gestanden.
Hofi hat geschrieben:Und hätte es bei Skipper die Vorgeschichte nicht gegeben, wäre das vielleicht niemandem aufgefallen.
Das heißt also, dass ich, ich zitiere mal aus einem Brief:
Aber jetzt weißt Du alles besser und suchst Dir Deine Judoverbündeten gerade
unter den Vereinen, die im Bayerischen Judoverband als größte Querulanten
bekannt sind.
Und nicht nur dass, Du stellst Dich noch an deren Spitze, was Deine Anträge
bzw. Deine Klage gegen den Bayerische Judoverband ja beweisen
beim BJV unter ständiger Beobachtung stehe?!

Auf jeden Fall wurde mein Name systematisch angezündet.
Ob berechtigt oder nicht Skipper hat erstmal sein Malus weg.

Ahoi

Skipper
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Skipper1 »

Hofi hat geschrieben:
§ 5 der Satzung, dort Nr. 9:
Zitat:
9. Die Mitglieder sind verpflichtet, im Bereich Judo jede Betätigung in und Zusammenarbeit mit vom
Verband und/oder dem DJB, der EJU, der IJF als Konkurrenzorganisation betrachteten Vereinen und
Verbänden zu unterlassen sowie innerhalb ihres Vereins keine konkurrierenden Judo-Abteilungen zu
unterhalten.
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser Satzung
betreibt. Ausgenommen sind der DJB und die ihm angeschlossenen Organisationen.


Mitglieder im Sinne dieser Vorschrift sind die Vereine. Über diese Vorschrift wurde am letzten VT wirklich lang und breit diskutiert und man hat sie schließlich so bel
Auf mehrmalige Anfrage bei Peter Frese, der ja auch auf dem Verbandstag anwesend war, gab dieser sinngemäß an:
Diese o.g. Regelung müßte nicht in der Satzung des DJB stehen, denn der hat ja "nur" die Landesverbände als Mitglieder und diese wissen, dass dem so ist.

Da darf man sich als Freigeist doch auch mal fragen:

wie vereinbart sich so etwas mit der DJB-Satzung
§ 3 Grundsätze der Tätigkeit
(2) Der DJB ist weltanschaulich, parteipolitisch, religiös und rassisch neutral.
und der BJV-Satzung
Satzung vom 01.Mai 2012
§ 2
Der Verband ist parteipolitisch und weltanschaulich in jeder Hinsicht neutral.
Mitglieder des Verbandes dürfen im Rahmen ihrer sportlichen Aufgaben keine parteipolitische,
rassische und religiöse Werbung betreiben.
Der BJV verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob diese körperlicher, seelischer oder
sexueller Art ist.
Ahoi Skipper
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