2 Fragen:
1) Nachdem ich dieses Jahr die Blau-Prüfung geschafft habe und mich derzeit in Vorbereitung auf Braun befinde. Wollte ich mal nachfragen, ob es wie bei Blau möglich wäre, dreimal auf einen Lehrgang zu gehen und die Prüfung für Braun anschließend im Verein zu absolvieren oder ob es nicht möglich ist?
2) Ich habe einen Schwerbehindertenausweis bei mir (60%) und dieser ist unbefristet gültig, habe mal was gehört, dass ich was machen kann bzgl. der Gürtel-Prüfung oder wie sieht es damit aus?
Braun-Prüfung im Verein möglich?
Re: Braun-Prüfung im Verein möglich?
Das hängt vom Landesverband und dessen Prüfungsordnung ab. Am besten dort mal nachlesen. In Berlin und Brandenburg bspw. kannst Du auf Braun im eigenen Verein geprüft werden, in Berlin brauchst Du dafür aber drei Prüfer.Flavius hat geschrieben:1) Nachdem ich dieses Jahr die Blau-Prüfung geschafft habe und mich derzeit in Vorbereitung auf Braun befinde. Wollte ich mal nachfragen, ob es wie bei Blau möglich wäre, dreimal auf einen Lehrgang zu gehen und die Prüfung für Braun anschließend im Verein zu absolvieren oder ob es nicht möglich ist?
Und vor einiger Zeit waren in Berlin die Braungurt-Prüfungen noch zentral. K.A. wie es in Deinem LV aussieht.
Blau hast Du doch auch nach der normalen Prüfungsordnung abgelegt? Dann sollte es bei Braun auch kein Problem sein ...Flavius hat geschrieben:2) Ich habe einen Schwerbehindertenausweis bei mir (60%) und dieser ist unbefristet gültig, habe mal was gehört, dass ich was machen kann bzgl. der Gürtel-Prüfung oder wie sieht es damit aus?
Behinderungen sind vom Prüfer jedenfalls mit in die Beurteilung einzubeziehen ...
Es gibt noch eine PO für Behinderte, aber die zielt m.E. eher auf geistig Behinderte ab ... und ich vermute eher, Du möchtest _Deinen_ zukünftigen Braungurt doch wohl eher vergleichbar mit
anderen Braungurten in Deinem Verein halten ...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
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Re: Braun-Prüfung im Verein möglich?
Wir sind im NWJV->Nordrhein-Westfälischer Judo-Verband e.V. . Weil, auf einem Turnier im Burscheid hatten ich einen Kampf gegen einen gehabt, der zu mir gesagt hat (nachdem ich, ihn gefragt habe, wo er seine Braun-Prüfung abgelegt hat), dass er seine Braun-Prüfung im Verein machen durfte, weshalb ich diese Frage gestellt habe.
Ja, Blau hatte ich mit der normalen Prüfungsordnung abgelegt. Ok, hast auch recht, bin ja schon seit einziger Zeit dabei, für Braun zu üben, finde Braun irgendwie was einfacher als Blau.
Ja, Blau hatte ich mit der normalen Prüfungsordnung abgelegt. Ok, hast auch recht, bin ja schon seit einziger Zeit dabei, für Braun zu üben, finde Braun irgendwie was einfacher als Blau.
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- Weiß - Gelb Gurt Träger
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Re: Braun-Prüfung im Verein möglich?
1.) Ja, ist grundsätzlich möglich. Der KDV kann aber die Prüfer bestimmen. Was wäre dann also der Vorteil zur Kreisprüfung?
2.) Gibt eine eigene Prüfungsordnung. M.W.n. ist aber dann aktuell (noch) keine Dan-Prüfung möglich.
2.) Gibt eine eigene Prüfungsordnung. M.W.n. ist aber dann aktuell (noch) keine Dan-Prüfung möglich.
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- 1. Dan Träger
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Re: Braun-Prüfung im Verein möglich?
In NRW kannst du eine Kyu-Prüfung zum 1. Kyu in einer Vereinsprüfung ablegen.
Dein KDV bietet hierfür einen Lehrgang, an dem du dann teilnehmen musst!
Der Lehrgang umfasst 10 Unterichtseinheiten und darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen (im Pass eintragen lassen).
Bei der Prüfung muss als zweiter Prüfer ein vereinsfremder Prüfer eingesetzt werden, der in deinem Verein keine Funktion ausübt.
Insgesamt müssen mindestens zwei Prüfer prüfen.
Nach welcher Prüfungsordnung du deine Prüfung ablegen möchtest, entscheidest du - bei jeder Kyu-Prüfung!
Dein Trainer/Verein meldet solch eine Prüfung beim zuständigen KDV oder beim Behinderten-Beauftragen des NWJV/NWDK (Wolfgang Janko, http://www.nwjv.de/ressorts/behindertensport/) an.
Wenn du nach der Prüfungsordnung für Behinderte geprüft werden möchtest, muss einer der zwei Prüfer eine gültige Sonderlizenz (G-Lizenz) besitzen.
Dein KDV bietet hierfür einen Lehrgang, an dem du dann teilnehmen musst!
Der Lehrgang umfasst 10 Unterichtseinheiten und darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen (im Pass eintragen lassen).
Bei der Prüfung muss als zweiter Prüfer ein vereinsfremder Prüfer eingesetzt werden, der in deinem Verein keine Funktion ausübt.
Insgesamt müssen mindestens zwei Prüfer prüfen.
Nach welcher Prüfungsordnung du deine Prüfung ablegen möchtest, entscheidest du - bei jeder Kyu-Prüfung!
Dein Trainer/Verein meldet solch eine Prüfung beim zuständigen KDV oder beim Behinderten-Beauftragen des NWJV/NWDK (Wolfgang Janko, http://www.nwjv.de/ressorts/behindertensport/) an.
Wenn du nach der Prüfungsordnung für Behinderte geprüft werden möchtest, muss einer der zwei Prüfer eine gültige Sonderlizenz (G-Lizenz) besitzen.
Zuletzt geändert von Patrick-Oliver am 08.12.2016, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Braun-Prüfung im Verein möglich?
Grundsätzlich ist es doch gar nicht so schlecht, wenn man die Prüfung außerhalb des eigenen Vereins macht. Stärkt das Selbstbewusstsein doch ungemein. Nur nicht verzagen, Mann kann sich auf Prüfungen auch sehr viele Anregungen und mögliche andere Techniken holen (nicht nur die Standardtechniken zum 1. Kyu, die man als Prüfer immer (oder in der Regel sehr oft) zusehen bekommt) Hab das damals bei meinem ersten Dan auch so gemacht. Ich hab eine Bodentechnik durch eine andere ersetzt, die ich besser fand als meine eigene. Also immer ein Auge offenhalten.
Ein Baumstamm wird nicht gefällt, indem Mann dagegen läuft, dazu braucht Mann Kuzushi, Tsukuri, Kake, oder notfalls eine Axt.